Datum: 30.01.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:44 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:50 Uhr bis 23:11 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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30.01.2018
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ö
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1 |
Beschluss
Die Tagesordnung wird angenommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 12. Dezember 2017;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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30.01.2018
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ö
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2 |
Beschluss
Die Niederschrift vom 12.12.2017
wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0
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3. Grünwalder Freizeitpark GmbH; Pachtvertrag Peter Elter; Vertragsverlängerung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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30.01.2018
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Mit Pachtvertrag vom 10. Mai 2005, erneuert am 09. September 2008 wurden die im Grünwalder Freizeitpark gelegene Doppelfeld Tennishalle mit Garderoben und Nebenräumen, die zugehörigen fünf Freiplätze sowie des Clubhaus mit Nebenräumen an Herrn Peter Elter verpachtet.
Der Vertrag ist unbefristet.
Die monatliche Pacht ist seit 01.01.2013 unverändert.
In 2017 hat der Pächter den Hallenboden in der Tennishalle auf seine Kosten ausgetauscht.
Im Zuge der steuerlichen Beurteilung der Leistungsbeziehungen der Grünwalder Freizeitpark GmbH durch das Finanzamt wurde in 2015 begonnen, mit dem Pächter Gespräche über eine Vertragsverlängerung und Fortschreibung der Pachtzinsstaffelung zu führen.
Basis der Neufassung des Pachtvertrages
ist eine 10jährige Verlängerung verbunden mit einer Mietpreissteigerung von 10 % zum 01.01.2018 sowie eine jährlich Steigerung von 2,5 % ab 2019.
Die Anfrage des Vereins Tennisfreunde Grünwald e.V. auf Verpachtung der Außenplätze an den Verein wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 30. Mai 2017 in Zusammenhang mit der „Gutachterlichen rechtlichen Stellungnahme zur Nutzung von 5 Tennisplätzen im Freizeitpark Grünwald durch einen Tennisverein“ der RAe Messerschmidt, Dr. Niemeier und Partner PartmbB vom 02. Mai 2017 behandelt.
Auf Basis des vom Gemeinderat am 30. Mai 2017 beschlossenen Prüfauftrages wurde nochmals das Gespräch mit Herrn Peter Elter gesucht, um zu prüfen, ob ein bestimmtes Kontingent der Tennisnutzung an die Tennisfreunde Grünwald e.V. vergeben werden kann.
Herr Elter hat durch die Firma Eltersports daraufhin das bereits zuvor unterbreitete Angebot erneuert, den Mitgliedern der Tennisfreunde Grünwald e.V. Nutzungsmöglichkeiten im Rahmen einer sogenannten „Sommermitgliedschaft“ (Anfang April bis Ende September) zu nachfolgenden Preisen zu unterbreiten:
- Kinder, Jugendliche & Auszubildende bis zum 27. Lebensjahr: 105,00 € pro Saison
Erwachsene: 210,00 € pro Saison
Dieses Angebot blieb ohne Resonanz.
Darüber hinaus sieht Herr Elter keine Möglichkeit, Stundenkontingente dauerhaft an die Tennisfreunde Grünwald e.V. zu vergeben, da dies, ebenso wie die vom Verein mit Schreiben vom 28. Oktober 2017 beantragte Vermietung der Tennishalle an die Tennisfreunde Grünwald e.V., die im Jahr 1993 entwickelte und verabschiedete Grundkonzeption für den Tennissport im Grünwalder Freizeitpark (siehe Anlage 2 des Vertragsentwurfes) und die damit verbundene Gesamtfinanzierung in Frage stellen würde.
Die Verwaltung schlägt vor, an der noch unter Leitung von Bürgermeister Lindner 1993 entwickelten Grundkonzeption festzuhalten und den Vertrag mit Herrn Peter Elter zu verlängern.
In der Saison 2017 hatte der von Herrn Elter geführte TC Grünwald e.V. insgesamt 9 Mannschaften (6 Kinder-, 1 Herren-, 1 Damen-Ü40- und 1 Damen-Ü50-Mannschaften), die am Spielbetrieb des Bayerischen Tennisverbandes teilnehmen.
Dies steht auch im Zusammenhang mit dem im Erbbaurechtsvertrag vom 17. November 1998 in § 7 vereinbarten Wettbewerbsverbot, auf das der Pächter im Zuge der Diskussion über eine mögliche Nutzung der Anlage durch die Tennisfreunde Grünwald e.V. aufmerksam gemacht hat.
Für die vorgeschlagene Verlängerung ist der Gemeinderat zuständig.
Gemeinderatsmitglied Dr. Schröder beantragt den Beschluss über die Vertragsverlängerung des Pachtvertrages mit Herrn Peter Elter vorerst zu vertagen.
Der Antrag wird mit 10:14 Stimmen abgelehnt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Pachtvertrag mit Herrn Peter Elter über die im Grünwalder Freizeitpark gelegene Doppelfeld-Tennishalle mit Garderoben und Nebenräumen, die zugehörigen fünf Freiplätze sowie Clubhaus mit Nebenräumen um 10 Jahre bis 31.12.2028 zu verlängern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 10
Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Dr. Victor-Becker war während der beiden Abstimmungen nicht anwesend.
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4. Erdwärme Grünwald GmbH;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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30.01.2018
|
ö
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4 |
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4.1. Genehmigung Wirtschaftsplan Erdwärme Grünwald GmbH 2017-2021;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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30.01.2018
|
ö
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4.1 |
Sachverhalt
Der Wirtschaftsplan für die Erdwärme Grünwald GmbH wird für die Wirtschaftsjahre 2017 – 2021 fortgeschrieben.
Inwieweit sich die weiteren Planungen im laufenden Prozess und die bisher zur Verfügung gestellten Mittel in der Gesamtwirtschaftlichkeit des Geothermieprojektes auswirken, wird im Wirtschaftsplan 2017 – 2021 dargestellt.
Der Geothermieausschuss hat sich in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 05.12.2017 sehr eingehend mit dem gegenständlichen Wirtschaftsplan auseinandergesetzt und mit 9 : 1 Stimmen nachfolgende Beschlussempfehlung an den Gemeinderat abgegeben:
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt als Gesellschafterin der Erdwärme Grünwald GmbH, den vorgestellten Wirtschaftsplan bestehend aus Erfolgs-, Investitions- und Stellenplan der Erdwärme Grünwald GmbH für die Jahre 2017 – 2021 zu genehmigen.
Der Geschäftsführung der EWG GmbH wird aufgegeben, den Wirtschaftsplan in geeigneter Fassung der Finanzverwaltung der Gemeinde Grünwald bekannt zu geben.
GR-Mitglied Brauner hat dagegen gestimmt, weil nach wie vor im Stellenplan die Geschäftsführung mit 1,2 Arbeitskraftanteilen aufgeführt ist.
Protokollerklärung GR-Mitglied Ritz für die FDP-Fraktion: Wir werden dem Wirtschaftsplan EWG 2017 - 2021 erneut zustimmen, jedoch wieder oder immer noch mit erheblichen Bauchschmerzen. Uns wurde nicht rechtzeitig der vereinbarte Halbjahresbericht vorgelegt (erst im Dezember 2017). Im Stellenplan ist weiterhin ein 2. Geschäftsführer vorgesehen, obwohl es als vereinbart galt, dass nach Ende der Tiefbau/Leitungsausbauarbeiten Herr Rothörl ausscheidet; hier fehlt der Sparwille. Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen" sind weiterhin zu hoch, da die Beratungskosten, die PR Kommunikationskosten und sog. Sonstigen Beratungsleistungen (insgesamt EUR 405 TSD in 2017) in keinem ausgewogenen Verhältnis zum Umsatz (EUR 8,6 Mio. in 2017) und zum Jahresergebnis (EUR 3,9 Mio. Verlust) stehen. EWG hält die Beteiligung an UHG, d.h. auch weiterhin ein hohes Risiko auf Seiten der EWG und eine Gefahr fehlender Ausschüttungen seitens UHG und dadurch kann die EWG die Darlehen der Gemeinde Grünwald nicht bedienen.
Protokollerklärung Grüne Fraktion; wir stimmen dem Wirtschaftsplan der EWG 2017 - 2021 nicht zu. Als Tochtergesellschaft der Gemeinde Grünwald ist die EWG, genau wie die Gemeinde auch, zum sorgfältigen Umgang mit den vorhandenen Steuermitteln angehalten. Wir halten die Geothermie für eine ökologische und nachhaltige Energieform. Das hält uns aber nicht davon ab, die geplanten Ausgaben der Erdwärme kritisch zu hinterfragen. Eine Ökobilanz kann nur dann positiv sein, wenn sich die Ausgaben mit dem gewünschten Ergebnis im Einklang sind. Uns geht es unter anderem um die hohen Beratungskosten, PR Ko
sten und Rechtsanwaltskosten, die in keinem Verhältnis zu dem erwirtschafteten Jahresergebnis stehen. Wir schon in der Vergangenheit bemängeln wir im Stellenplan die Stelle des 2. Geschäftsführers, die trotz der versprochenen zeitlichen Begrenzung immer noch im Wirtschaftsplan aufgeführt wird.
GR-Mitglied Kraus schließt sich der Protokollerklärung der FDP-Fraktion an.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 4
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4.2. SPD-Antrag vom 13.11.2017 auf Aufteilung der EWG GmbH in 2 Gesellschaften;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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30.01.2018
|
ö
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|
4.2 |
Sachverhalt
SPD-Antrag vom 13.11.2017: Aufteilung der EWG GmbH in 2 Gesellschaften:
„Der Gemeinderat möge beschließen, dass die Erdwärme Grünwald GmbH in zwei Gesellschaften aufgeteilt wird, eine Produktions- und Liefergesellschaft und eine Netz- und Vertriebsgesellschaft. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Gemeinderat die dafür nötigen Schritte unter Mithilfe von Experten möglichst schnell darzustellen, so dass das Gremium zeitnah Entscheidungsgrundlage hat.“
Stellungnahme der Geschäftsführung der Erdwärme Grünwald GmbH, Herr Lederle:
Eine Trennung der Produktion vom Netz ist weder gesetzlich notwendig, noch führt eine solche gesellschaftsrechtliche Trennung zu einer höheren Transparenz im Bereich Finanzen.
Eine Auftrennung in unterschiedliche Gesellschaften erhöht den administrativen Aufwand hinsichtlich Buchhaltung und Jahresabschluss beträchtlich. Steuerberaterkosten für Jahresabschlüsse sowie Prüfungskosten durch Wirtschaftsprüfer steigen.
Die Aufteilung von Gesellschaften führt regelmäßig zu steuerlichen Risiken.
Steigende administrative Kosten könnten sich unter Umständen dann auf die Preisgestaltung in den Endkundenbeziehungen auswirken.
Transparenz wird bei der Erdwärme Grünwald GmbH durch folgende Instrumente/Berichte/Gremien sichergestellt:
- Kostenartenrechnung
Kostenstellenrechnung
Jährlicher Wirtschaftsplan auf Kostenartenebene
Monatliches Kostencontrolling auf Kostenartenebene mit Vorjahresvergleich, Plan-Ist-Vergleich und Forecast
Halbjahresbericht im Aufsichtsgremium
Jahresabschluss durch Steuerberatungsgesellschaft Remde & Partner
Jahresabschlussprüfung durch Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPWT: Prüfungsverfahren analog zu großen Kapitalgesellschaften
Monatliches Projektcontrolling durch Projektsteuerer sowohl hinsichtlich Projektfortschritt als auch Kostenkontrolle und Budgetabgleich
Ausführliche Darstellung der Ist- und Planentwicklungen im nichtöffentlichen Teil des Geothermieausschuss auf Kostenartenebene im Rahmen der Wirtschaftsplanung
Ausführliche Präsentation der Wirtschaftsplanung im öffentlichen Gemeinderat
Sämtliche Einzelprojektentscheidungen wie BHKW/P2H/ORC-Stromkraftwerk wurden hinsichtlich ihrer Einzelwirtschaftlichkeit nach den gängigen Verfahren für Investitionsentscheidungen aufbereitet, dokumentiert und in den Gremien vorgestellt und entschieden.
Beschluss
Aufgrund der vorliegenden Ausführungen des Geschäftsführers der Erdwärme Grünwald GmbH, Herr Lederle, beschließt der Gemeinderat die von der SPD-Fraktion mit Schreiben vom 13.11.2017 beantragte Aufteilung der Erdwärme Grünwald GmbH in zwei Gesellschaften aus den nachfolgenden Gründen nicht vorzunehmen:
Eine Trennung der Produktion vom Netz ist weder gesetzlich notwendig, noch führt eine solche gesellschaftsrechtliche Trennung zu einer höheren Transparenz im Bereich Finanzen.
Eine Auftrennung in unterschiedliche Gesellschaften erhöht den administrativen Aufwand hinsichtlich Buchhaltung und Jahresabschluss beträchtlich. Steuerberaterkosten für Jahresabschlüsse sowie Prüfungskosten durch Wirtschaftsprüfer steigen.
Die Aufteilung von Gesellschaften führt regelmäßig zu steuerlichen Risiken.
Steigende administrative Kosten könnten sich unter Umständen dann auf die Preisgestaltung in den Endkundenbeziehungen auswirken.
Transparenz wird bei der Erdwärme Grünwald GmbH durch folgende Instrumente/Berichte/Gremien sichergestellt:
- Kostenartenrechnung
Kostenstellenrechnung
Jährlicher Wirtschaftsplan auf Kostenartenebene
Monatliches Kostencontrolling auf Kostenartenebene mit Vorjahresvergleich, Plan-Ist-Vergleich und Forecast
Halbjahresbericht im Aufsichtsgremium
Jahresabschluss durch Steuerberatungsgesellschaft Remde & Partner
Jahresabschlussprüfung durch Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPWT: Prüfungsverfahren analog zu großen Kapitalgesellschaften
Monatliches Projektcontrolling durch Projektsteuerer sowohl hinsichtlich Projektfortschritt als auch Kostenkontrolle und Budgetabgleich
Ausführliche Darstellung der Ist- und Planentwicklungen im nichtöffentlichen Teil des Geothermieausschuss auf Kostenartenebene im Rahmen der Wirtschaftsplanung
Ausführliche Präsentation der Wirtschaftsplanung im öffentlichen Gemeinderat
Sämtliche Einzelprojektentscheidungen wie BHKW/P2H/ORC-Stromkraftwerk wurden hinsichtlich ihrer Einzelwirtschaftlichkeit nach den gängigen Verfahren für Investitionsentscheidungen aufbereitet, dokumentiert und in den Gremien vorgestellt und entschieden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 5
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5. Geothermie Unterhaching Produktions GmbH & Co.KG;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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30.01.2018
|
ö
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|
5 |
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5.1. Genehmigung Wirtschaftsplan Geothermie Unterhaching Produktions- GmbH & Co. KG 2017-2021;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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30.01.2018
|
ö
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5.1 |
Sachverhalt
Der Wirtschaftsplan für die Geothermie Unterhaching Produktions-GmbH & Co. KG wird für die Wirtschaftsjahre 2017 – 2021 fortgeschrieben.
Inwieweit sich die weiteren Planungen im laufenden Prozess und die bisher zur Verfügung gestellten Mittel in der Gesamtwirtschaftlichkeit des Unternehmens auswirken, wird im nachfolgenden Wirtschaftsplan dargestellt. Es wird vollumfänglich auf die beiliegende Unterlage verwiesen.
Der Geothermieausschuss hat sich in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 05.12.2017 ausführlich mit dem Wirtschaftsplan der Geothermie Unterhaching Produktions-GmbH & Co.KG befasst und letztlich mit 7 : 3 Stimmen nachfolgende Beschlussempfehlung an den Gemeinderat abgegeben.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den vorgestellten Wirtschaftsplan bestehend aus dem Erfolgs-, Investitions- und Stellenplan, der Geothermie Unterhaching Produktions-GmbH & Co.KG für die Jahre 2017 – 2021 zu genehmigen. Der Geschäftsführer der Erdwärme Grünwald GmbH, Herr Lederle, wird ermächtigt, den Wirtschaftsplan in der Gesellschafterversammlung der Geothermie Unterhaching Produktions-GmbH & Co.KG zu beschließen.
Der Geschäftsführung der Erdwärme Grünwald GmbH wird aufgegeben, den Wirtschaftsplan der Geothermie Unterhaching Produktions-GmbH & Co.KG in geeigneter Fassung der Finanzverwaltung der Gemeinde Grünwald bekannt zu geben.
Protokollerklärung GR-Mitglied Ritz:
Ich werde dem Wirtschaftsplan Geoth
ermie Unterhaching Produktions GmbH & Co. KG (UHG) 2017 – 2021 nicht zustimmen.
Ich stimme gegen die Beschlussempfehlung da ich gegen die Beteiligung der Gemeinde Grünwald über die EWG an der UHG war und bin. Der Wirtschaftsplan kann nur durch eine Einlage in Höhe von EUR 2.5 Mio. in 2017 (davon EUR 2.374 Mio. von EWG) schöngerechnet werden. Ansonsten wäre die Gesellschaft 2017 nicht mehr zahlungsfähig gewesen. Dies ist ein Ausfluss einer wirtschaftlichen Fehlplanung des Unternehmens über die letzten Jahre hinweg und ein Negativinvestment. Das Stromkraftwerk „Kalina“ entfällt, d.h. auch die erwarteten Umsätze sind weg. Geplant war in 2013 beim Erwerb: 2017 Stromerlöse in Höhe von EUR 2.99 Mio., in 2018 EUR 2.945 Mio., in 2019 EUR 2.848 Mio., in 2020 EUR 2.648 Mio. und in 2021 EUR 2.602 Mio.; Ist in 2017/2018: in 2017 254 TSD, in 2018 EUR 0,-, in 2019 EUR 0,-, in 2020 EUR 0,-, und in 2021 EUR 0,-; Geplant war in 2013 beim Erwerb: 2017 Ausschüttungen an EWG + UHG in Höhe von EUR 1.333 Mio., in 2018 EUR 1.659 Mio., in 2019 EUR 1.697 Mio., in 2020 EUR 1.395 Mio., in 2021 EUR 1.621 Mio. Ist in 2017/2018: in 2017 – 2021: keine Aussagen im öffentlichen Wirtschaftsplan, also EUR 0,-. Ich habe kein Vertrauen in die Planung 2017 – 2021 und auch kein Vertrauen in die Führung der UHG. Ein weiterer Investitionszuschuss seitens der EWG in Höhe von EUR 6 Mio. ist erforderlich. Es wurden investiert: EUR 23.5 Mio. in 2013, EUR 1.2 Mio. in 2014 – 2016 und EUR 2.5 Mio. in 2017, insg. EUR 27.3 Mio. für diese Beteiligung, zzgl. EUR 6 Mio. weitere Investitionen, dann insgesamt EUR 33.3 Mio. Im 2013er Kaufvertrag betrug die Restnutzungsdauer Kalina 20 Jahre, eine Reinvestition war in 2035 geplant; nun in 2017/2018 gibt es kein Kalinakraftwerk mehr, d.h. es wurde in 2013 wohl ein mangelhafte Sache verkauft, die Frage einer Täuschung bleibt zu untersuchen.
Die Fraktion der Grünen/Bündnis 90 schließen sich der vorstehenden Protokollerklärung an.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 8
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5.2. FDP-Antrag vom 07.11.2017 auf Öffentliche Sondersitzung zur aktuellen wirtschaftlichen Situation der Geothermie Unterhaching Produktions GmbH & Co. KG (UHG);
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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30.01.2018
|
ö
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|
5.2 |
Sachverhalt
FDP-Antrag vom 07.11.2017: Öffentliche Sondersitzung zur aktuellen wirtschaftlichen Situation der Geothermie Unterhaching Produktions- GmbH & Co. KG (UHG):
„Wir bitten um ausführliche Auskunft und Information über den aktuellen wirtschaftlichen und betrieblichen Zustand der o.a. Unterhachinger Geothermiegesellschaft.“
Stellungnahme der Geschäftsführung der Geothermie Unterhaching Produktions- GmbH & Co. KG, Herr Lederle:
Am 2./3.8.2017 wurde nach Wiederinbetriebnahme der Kalinaanlage des Stromkraftwerks Unterhaching bekannt, dass die revisionierten, mit Ammoniak-Wassergemisch durchströmten Verdampfer bereits bei niedrigen Drücken starke Undichtigkeiten aufwiesen. Der Fehler konnte durch die Fachfirma nicht beseitigt werden. Eine vollständige Erneuerung der Verdampfer hätte eine hohe Investition erfordert, die die Anlage aufgrund der prognostizierten Verfügbarkeiten über die Restlaufzeit der EEG-Förderung nicht hätte erwirtschaften können. Grund für die geringer werdende Laufzeit der Kalinaanlage ist der hohe Anschlussgrad im Unterhachinger Fernwärmenetz von heute bereits über 60 MW. Dadurch geht die zum Betrieb der Kalinaanlage erforderliche Thermalwassermenge verstärkt in die Fernwärmeversorgung.
Der Gemeinderat Grünwald, der Geothermieausschuss und der Rechnungsprüfungsausschuss wurden ab September 2017 in insgesamt sechs Sitzungen ausführlich über die Entwicklung in Unterhaching durch die Geschäftsführung und beteiligte Experten informiert.
Die Geschäftsführung der Unterhaching Produktions- GmbH & Co. KG empfahl den Gremien daher, die Kalinaanlage dauerhaft stillzulegen und die überschüssigen Wärmemengen aus Unterhaching, die nicht für das Unterhachinger Fernwärmenetz benötigt werden, über die Verbundleitung nach Laufzorn zu transportieren und dort in der ORC-Anlage der EWG mit zu verstromen. Die technischen und kaufmännischen Erfordernisse dieser neuen Verwertungskonzeption wurden von der Geschäftsführung und Experten ausführlich dargestellt. Der erstellte Wirtschaftsplan für die Geothermie Unterhaching Produktions- GmbH & Co. KG wurde unter Berücksichtigung von vorsichtigen Annahmen erstellt und auf Plausibilität gegengeprüft. Der Wirtschaftsplan, bestehend aus GuV, Investitions- und Personalplan, wurde im Geothermieausschuss detailliert vorgetragen. Sämtliche ursprüngliche Vertragsverpflichtungen aus Darlehens- und sonstigen Gesellschaftsrechtlichen Verpflichtungen zwischen den Gesellschaften sind Bestandteil des vorliegenden Wirtschaftsplans. Der vorgestellte Wirtschaftsplan stellt eine positive Fortführungsprognose für die Geothermie Unterhaching Produktions- GmbH & Co. KG dar.
Der Geothermieausschuss hat mehrheitlich den vorgestellten Wirtschaftsplan zum Beschluss an den Gemeinderat empfohlen.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Geschäftsführung zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0
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6. Geothermie Unterhaching Produktionsbeteiligungs-GmbH;
Wirtschaftsplan 2017-2021;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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30.01.2018
|
ö
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6 |
Sachverhalt
Der Wirtschaftsplan für die Geothermie Unterhaching Produktionsbeteiligungs-GmbH wird für die Wirtschaftsjahre 2017 – 2021 fortgeschrieben.
Inwieweit sich die weiteren Planungen im laufenden Prozess und die bisher zur Verfügung gestellten Mittel in der Gesamtwirtschaftlichkeit des Unternehmens auswirken, wird im nachfolgenden Wirtschaftsplan dargestellt. Es wird vollumfänglich auf die beiliegende Unterlage verwiesen.
Der Geothermieausschuss hat sich in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 05.12.2017 ausführlich mit dem Wirtschaftsplan der Geothermie Unterhaching Produktionsbeteiligungs-GmbH & Co.KG befasst und letztlich mit 7 : 3 Stimmen nachfolgende Beschlussempfehlung an den Gemeinderat abgegeben:
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den vorgestellten Wirtschaftsplan bestehend aus dem Erfolgsplan, der Geothermie Unterhaching Produktionsbeteiligungs-GmbH für die Jahre 2017 – 2021 zu genehmigen. Der Geschäftsführer der Erdwärme Grünwald GmbH, Herr Lederle, wird ermächtigt, den Wirtschaftsplan in der Gesellschafterversammlung der Geothermie Unterhaching Produktionsbeteiligungs-GmbH zu beschließen.
Der Geschäftsführung der Erdwärme Grünwald GmbH wird aufgegeben, den Wirtschaftsplan der Geothermie Unterhaching Produktionsbeteiligungs-GmbH in geeigneter Fassung der Finanzverwaltung der Gemeinde Grünwald bekannt zu geben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 4
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7. Erdwärme Grünwald GmbH;
Beteiligungsbericht 2016;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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30.01.2018
|
ö
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|
7 |
Sachverhalt
Der Geschäftsführer der Erdwärme Grünwald GmbH, Herr Lederle erläutert, dass aufgrund Art. 94 der Bayerischen Gemeindeordnung -GO- Formalvorschriften bezüglich der kommunalen Unternehmen zu beachten seien. Diese Vorschriften haben zum Inhalt, dass u. a. ein sog. Beteiligungsbericht und dessen Vorlage an die Gemeinde erforderlich ist, wobei der Beteiligungsbericht durch die kommunale Finanzverwaltung vorgestellt und anschließend veröffentlicht wird.
Der Bericht muss insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft und die Bezüge der einzelnen Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans, die Ertragslage und die Kreditaufnahme enthalten.
Der Beteiligungsbericht ist nach Vorlage im Geothermieausschuss zu jedermanns Einsicht ortsüblich bekannt zu machen.
Geschäftsführer Herr Lederle nimmt Bezug auf den mit der Ladung versandten Beteiligungsbericht 2016 und trägt vor, dass sich die Bilanzsumme für das Jahr 2016 auf
164.083.446,05 Euro
beläuft. Der Beteiligungsbericht für das Jahr 2016 ist entsprechend dem Jahresabschluss 2016 der Erdwärme Grünwald GmbH erstellt worden.
Der Geothermieausschuss hat sich in seiner öffentlichen Sitzung am 05.12.2017 ausführlich mit dem Beteiligungsbericht der Erdwärme Grünwald GmbH befasst und letztlich mit 10 : 0 Stimmen nachfolgende Beschlussempfehlung an den Gemeinderat abgegeben_
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den Beteiligungsbericht 2016 der Erdwärme Grünwald GmbH zu genehmigen und beauftragt die Verwaltung, diesen ortsüblich im Isar-Anzeiger zu jedermanns Einsicht bekannt zu machen.
Protokollerklärung GR-Mitglied Ritz, für die FDP-Fraktion: Wir stimmen dem Beteiligungsbericht zu. Jedoch fehlt uns weiterhin eine nachvollziehbare Begründung für die Stelle und Notwendigkeit eines zweiten Geschäftsführers und damit fehlt der Sparwille bei der Gesellschaft. Die Rechts- und Beratungskosten sind u.E. zu hoch. Die Zinsaufwendungen wegen dem UHG-Darlehen in Höhe von EUR 1.310 Mio. sind ein sehr hoher Ausgabeposten für die EWG und unserer Ansicht nach unnötig, da die Beteiligung an UHG nicht sinnvoll ist. Der ursprünglich avisierte Rendite-Gesichtspunkt ist nicht gegeben.
Die PBG-Fraktion schließt sich der vorstehenden Protokollerklärung an.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0
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8. Geothermie Unterhaching Produktionsbeteiligungs-GmbH und Geothermie Unterhaching Produktions GmbH & Co. KG;
Beteiligungsbericht 2016;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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30.01.2018
|
ö
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8 |
Sachverhalt
Der Geschäftsführer der Geothermie Unterhaching Produktionsbeteiligungs-GmbH und Geothermie Unterhaching Produktions GmbH & Co. KG, Herr Lederle erläutert, dass aufgrund Art. 94 der Bayerischen Gemeindeordnung -GO- Formalvorschriften bezüglich der kommunalen Unternehmen zu beachten seien. Diese Vorschriften haben zum Inhalt, dass u. a. ein sog. Beteiligungsbericht und dessen Vorlage an die Gemeinde erforderlich ist, wobei der Beteiligungsbericht durch die kommunale Finanzverwaltung vorgestellt und anschließend veröffentlicht wird.
Der Bericht muss insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft und die Bezüge der einzelnen Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans, die Ertragslage und die Kreditaufnahme enthalten.
Der Beteiligungsbericht ist nach Vorlage im Geothermieausschuss zu jedermanns Einsicht ortsüblich bekannt zu machen.
Geschäftsführer Herr Lederle nimmt Bezug auf den mit der Ladung versandten Beteiligungsbericht 2016 und trägt vor, dass sich die Bilanzsumme für das Jahr 2016 bei der Geothermie Unterhaching Produktionsbeteiligungs-GmbH auf
30.276,65 Euro
und bei der Geothermie Unterhaching Produktions GmbH & Co.KG auf
27.602.949,80 Euro
beläuft. Der Beteiligungsbericht für das Jahr 2016 ist entsprechend dem Jahresabschluss 2016 der beiden Gesellschaften erstellt worden.
Der Geothermieausschuss hat sich in seiner öffentlichen Sitzung am 05.12.2017 ausführlich mit dem Beteiligungsbericht der Geothermie Unterhaching Produktionsbeteiligungs-GmbH und Geothermie Unterhaching Produktions GmbH & Co. KG befasst und letztlich mit 10 : 0 Stimmen nachfolgende Beschlussempfehlung an den Gemeinderat abgegeben:
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den Beteiligungsbericht 2016 der Geothermie Unterhaching Produktionsbeteiligungs-GmbH und der Geothermie Unterhaching Produktions GmbH & Co. KG zu genehmigen und beauftragt die Verwaltung, diesen ortsüblich im Isar-Anzeiger zu jedermanns Einsicht bekannt zu machen.
Protokollerklärung GR-Mitglied Ritz: Ich stimme dem Beteiligungsbericht der UHG nicht zu. Der Verlust der UHG in 2016 beträgt EUR 800 TDD, in 2015 lag der Verlust bei EUR 656 TSD, demnach wurden die Gewinnerwartungen wieder nicht erfüllt, vielmehr ist diese Beteiligung ein wirtschaftlicher Mißerfolg der Gemeinde Grünwald. Ich habe die Beteiligung von Anfang an abgelehnt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 1
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9. Antrag SPD-Fraktion vom 13.11.2017 wegen Breitbandausbau / Leerrohrplanung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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30.01.2018
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ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Antrag der SPD-Fraktion vom 13.11.2017 wegen Breitbandausbau:
Die Verwaltung wird beauftragt einen detaillierten Plan, der im Gemeindegebiet vorhandenen Leerrohre zu erstellen. In diesem Plan folgende Punkte enthalten sein:
- Wo und welche Rohre (Art, Querschnitt) wurden im Zuge des Geothermienetzausbaus verlegt?
Welche Leerrohre (Art, Querschnitt), auch ältere vor dem Geothermieausbau, werden bereits genutzt, mit Beschreibung der Nutzung und der entstehenden Einnahmen/Ausgaben?
Begründung:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.02.2014 beschlossen, dass Grünwald ein umfassendes, modernes und schnelles Breitband- bzw. Glasfasernetz erhalten soll.
In einem ersten Schritt nahm die Gemeinde am Breitbandförderprogramm des Freistaates Bayern teil und es erfolgte ein Lückenschluss der bisher unterversorgten Gemeindegebiete.
Die Digitalisierung fast aller Bereiche der Gesellschaft schreitet mit riesigen Schritten voran und die im Gemeindegebiet vorhanden Bandbreiten beginnen schon jetzt den Anforderungen nicht mehr zu genügten. Um einen attraktiven Gewerbesteuerzahler zu holen, musste bereits ein Gemeindegebäude mit Glasfaser nachgerüstet werden.
Deshalb gilt es für weitere Schritte vorbereitet zu sein. Ein detaillierter Leerrohrplan erleichtert weitere Entscheidungen in Richtung Aufbau eines „Gigabit-Netzes“, welches entweder von der Gemeinde selbst betrieben oder vermietet werden kann.
Stellungnahme der Verwaltung:
Seit mehreren Jahren befasst sich die Verwaltung mit dem Thema des Breitbandausbaus in der Gemeinde Grünwald. Insbesondere mit dem Bau des Fernwärmenetzes seit 2011/12 wollte man damals zu recht den Einbau eines Leerrohres für den nachträglichen Einbau eines Glasfasernetzes nicht versäumen – dies wurde im Gemeinderat vorgestellt – so wird es seit dieser Zeit baulich parallel mit dem Fernwärmeleitungsbau auch bis heute umgesetzt. Es gibt somit nahezu in allen Straßenabschnitten der Gemeinde Grünwald ein Leerrohr.
Ein Vertreter der Deutschen Telekom AG wurde von der Gemeinde zu der damaligen Sitzung eingeladen, um über Erfahrungen zum Ausbau von Glasfasernetzen von Seiten des Betreibers zu sprechen. Es stellte sich in der ö GR-Sitzung am 25.02.2014 insgesamt heraus, dass Grünwald heute schon sehr gut mit hohen Übertragungsraten versorgt ist und ein weiterer Ausbau nur über die bestehenden Förderrichtlinien zu realisieren ist.
Auf die Frage, ob auf eine Förderung verzichtet werden könne, damit man als Gemeinde selbst und schneller den Ausbau bestimmen könne, erhielt die Gemeinde von der Deutschen Telekom die Antwort, dass Kommunen nur im Rahmen eines Förderprogrammes den Glasfaserausbau in festgelegten Kumulationsgebieten betreiben dürfen. Andernfalls ergäbe sich in der Thematik eine sog. EU-Notifizierung in Brüssel.
Aufgrund der klaren Aussagen beantragte seinerzeit die CSU-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:
Der Gemeinderat nimmt die Präsentation des Ingenieurbüro Seim & Partner und den Antrag der CSU-Fraktion vom 06.02.2014 sowie den Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, PBG und FDP und der SPD-Gemeinderätin vom 24.02.2014 zur Kenntnis und beschließt einstimmig:
1. Grünwald soll ein umfassendes, modernes und schnelles Breitband- bzw. Glasfasernetz erhalten. Die Umsetzung soll schnellstmöglich erfolgen.
2. Zur Planung und Umsetzung soll umgehend ein Ingenieurbüro beauftragt werden.
3. Zur Umsetzung eines ersten Schritts soll der Antrag der CSU-Fraktion vom 06.02.2014 vom beauftragten Ingenieurbüro auf dessen Umsetzbarkeit hin geprüft werden.
4. Das beauftragte Ingenieurbüro soll ferner die Detailvorschläge des Antrages vom 24.02.2014 der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, PBG und FDP und der SPD-Gemeinderätin auf der Umsetzbarkeit prüfen.
5. Die für diese Prüfung und Planung erforderlichen Mittel sind aus der Haushaltstelle 7610.9500 Neue Medien-Breitbandausbau zu entnehmen.
Im Rahmen dieser o.g. gefassten Beschlüsse hat die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Seim & Partner auf der Basis eines öffentlichen Förderverfahrens das sogenannte mehrstufige Markterkundungsverfahren und das Auswahlverfahren durchgeführt - wir berichteten dazu z.T. ausführlich in den öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates am 25.11.2014, 24.02.2015, 24.03.2015, 28.04.2015 und 19.05.2015. Die einzelnen Verfahrensschritte/Formblätter entsprechend der Bayerischen Breitbandrichtlinie stehen jederzeit auf der gemeindlichen Homepage zu jedermanns Einsicht bereit.
Das geladene Ingenieurbüro Seim & Partner, Herr Wolfgang Greven, erläuterte in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 28.07.2015 ausführlich anhand einer Power-Point-Präsentation den aktuellen Sachstand und die nächsten Schritte (weitere Stufen innerhalb des Förderverfahrens) zum Thema Breitbandausbau für Grünwald.
Der Gemeinderat beschloss in der gleichen Sitzung am 28.07.2015 einstimmig die Vergabe der sog. Lückenschließung durch Breitbandversorgung in verschiedenen Gemeindebereichen.
Weiter wurde beschlossen, die vorgenannte Vergabe öffentlich bekanntzumachen (Stufe 5 im Förderverfahren) – damit sind die Erschließungsgebiete dann endgültig festgelegt.
In einem nächsten Schritt (Stufe 6) stellte die Gemeinde Grünwald bei der zuständigen Bezirksregierung den Förderantrag – auch das wurde bereits abgearbeitet.
Die nächsten Stufen 7 u. 8 sind ebenso erledigt – aktuell wird die Stufe 9 (abschließende Projektbeschreibung) durch das zuständige Vermessungsamt München auf der Homepage www.schnelles-internet.bayern.de bearbeitet – dann wird die Regierung von Oberbayern die fälligen Fördermittel an die Gemeinde Grünwald überweisen.
In eingehender Beantwortung durch Seim & Partner, der in der Gemeinderatssitzung am 25.02.2014 gestellten Prüfaufträge der jeweiligen Fraktionen, beschloss der Gemeinderat einstimmig den weiteren Netzausbau in FttH für ganz Grünwald nicht zu betreiben. Es soll vielmehr abgewartet werden, wie die technischen und förderrechtlichen Gegebenheiten in der Zukunft das Thema Glasfaserausbau voranbringen.
Die Vertreter der Deutschen Telekom AG teilten in der GR-Sitzung am 29.09.2015 mit, dass ein eigenwirtschaftlicher Ausbau des bestehenden Breitbandnetzes außerhalb der Förderrichtlinien nicht beabsichtigt sei; die technischen Voraussetzungen aber Bandbreiten bis zu echten 200MBit/s (Stand 2015) ermöglichen. Das vorbeschriebene technische Anbindungskonzept von Seim & Partner wurde durch die Telekom bestätigt.
Aufgrund der klaren Darstellung des einwandfreien Ausschreibungsverfahrens und der damaligen Übertragungstechnik mit der Bestätigung durch das Ingenieurbüro Seim & Partner sowie der Deutschen Telekom AG ziehen die Fraktionen von SPD, PBG, FDP und die Grünen ihren Antrag vom 31.08.2015 zurück.
Fazit:
Der von der SPD-Fraktion zitierte GR-Beschluss vom 25.02.2014 ist überholt – es gilt der jüngste GR-Beschluss hierzu vom 29.09.2015.
Es gab seitens der Gemeinde Grünwald ein klares Votum zum Lückenschluss der unterversorgten Gemeindebereiche im Rahmend der Förderung – mehr aber nicht!
Es ist Aufgabe der Provider und global Player die Digitalisierung in den jeweiligen Gemeinden umzusetzen. Die Gemeinde Grünwald wird sicherlich kein eigenes Internet-Netz betreiben.
Es hat sich auch gezeigt, dass beim geförderten Breitbandausbau im Teilgebiet 2 (südlich der Oberhachinger Straße zwischen Nibelungenstraße, Parzival, Joseph-Keilberth-Straße usw.) tatsächlich durch die Telekom echtes Glasfaser verbaut wurde. Im Rahmen der Vermarktung des Premiumproduktes haben sich aber nur sehr wenige Anlieger (unter fünf Haushalte) an das Glasfasernetz anschließen lassen. Die Akzeptanz der Bürger für schnellstes Internet auch mehr zu bezahlen, hält sich sehr in Grenzen – das wurde durch Vertreter der Telekom im Beispiel der Pilotstadt Fürstenfeldbruck exakt so bestätigt.
Zur Aussage, dass ein attraktiver Gewerbesteuerzahler nur durch Nachrüstung eines Glasfaseranschlusses nach Grünwald geholt werden konnte, ist festzustellen, dass dieser Gewerbesteuerzahler aufgrund des niedrigen Gewerbesteuerhebesatzes schon etliche Jahre seinen Firmensitz in Grünwald hat. Dieser wurde dann in den als Bürogebäude umgebauten „Tannenhof“ verlegt. Die Nachrüstung auf Glasfaser in 2017 hat der Mieter auf eigenen Wunsch vorgenommen, die Gemeinde hat dem zugestimmt – bezahlt hat diese Nachrüstung der Mieter.
Vor alledem ist ein Leerrohrplan (der tatsächlich heute schon existiert und fortgeschrieben wird) allenfalls für künftige Provider/Internetdienstanbieter wie z.B. Telekom, Vodafone, 1&1, M-Net, Versatel usw. interessant. Bei Bedarf wird man diesen Firmen das Leerrohrnetz vermieten.
Grundsätzlich werden jedoch keine Spartenpläne (Wasser, Gas, Fernwärme etc.) öffentlich zugänglich in das Internet gestellt.
Nachdem Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld anmerkt, dass aus dem Vortrag der Verwaltung hervorgehe, dass ein entsprechender Leerrohrplan existiere, erklärt 1. Bürgermeister Neusiedl, dass dieser Plan jederzeit durch die Mitglieder des Gemeinderates im Bauamt eingesehen werden könne.
Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld erklärt, dass er aufgrund dieses Vortrages seinen Antrag vom 13.11.2017 als erledigt ansieht.
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10. Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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30.01.2018
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ö
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|
10 |
Sachverhalt
Eine Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit lag nicht vor.
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11. Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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30.01.2018
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ö
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|
11 |
Sachverhalt
Dringlichkeitsentscheidungen wurden nicht getroffen.
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12. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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30.01.2018
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ö
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12 |
Sachverhalt
Bekanntgaben von in nichtöffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse lagen nicht vor.
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13. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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30.01.2018
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ö
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13 |
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13.1. Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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30.01.2018
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ö
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13.1 |
Sachverhalt
GR-Mitglied Ritz erkundigt sich zum Sachstand Rückbau der Baustelleneinrichtung am Waldparkplatz in Wörnbrunn;
Bauamtsleiter Rothörl erklärt, dass diesbezüglich bereits mit den zuständigen Vertretern der Bayerischen Staatsforsten gesprochen wurde und seitens der Erdwärme Grünwald GmbH ein Rückbau der in Anspruch genommenen Flächen in Wörnbrunn für die kommenden
Wochen geplant ist.
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13.2. Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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30.01.2018
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ö
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13.2 |
Sachverhalt
Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld berichtet, dass ihm aufgefallen sei, dass die Grünwald-App veraltete Informationen enthält und frägt an, ob die App zeitnah aktualisiert werden könne.
1. Bürgermeister Neusiedl sichert eine entsprechende Prüfung und dementsprechende Aktualisierung zu.
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13.3. Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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30.01.2018
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ö
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13.3 |
Sachverhalt
Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld frägt an, ob es möglich sei, eine entsprechende Verlinkung zur Website des „Cafe Grün“ auf der gemeindlichen Homepage einzurichten.
1. Bürgermeister Neusiedl sichert eine entsprechende Prüfung und Erledigung zu.
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13.4. Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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30.01.2018
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ö
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13.4 |
Sachverhalt
Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld frägt an, ob es möglich sei, im Winter im Bereich der Nibelungenstraße reflektierende Schneestangen an den Ecken der Straßenausbuchtungen als Verkehrssicherungsmaßnahmen an
zubringen.
1. Bürgermeister Neusiedl sichert eine entsprechende Prüfung zu.
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13.5. Anfrage Gemeinderatsmitglied Steininger
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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30.01.2018
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ö
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13.5 |
Sachverhalt
Gemeinderatsmitglied Steininger erinnert an die Zusage des Forstbetriebsleiters Herr Wilhelm Seerieder von den Bayerischen Staatsforsten. Dieser hatte dem Gemeinderat zugesichert, am Isarhochuferweg im Süden der Grünwalder Brücke und somit in seinem Zuständigkeitsbereich liegende Flächen die Aussichtspunkte auszuschneiden. Nachdem die Blüte- und Brutzeit bevorstehe, wäre jetzt der richtige Zeitpunkt. Gibt es hierzu nähere Informationen?
1. Bürgermeister Neusiedl sichert eine entsprechend Überprüfung durch das Umweltamt zu.
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13.6. Anfrage Gemeinderatsmitglied Steininger
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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30.01.2018
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ö
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13.6 |
Sachverhalt
Gemeinderatsmitglied Steininger berichtet, dass sich die Qualität der Gelben Säcke merkbar verschlechtert hätte. Das eingelegte Zugband der Gelben Säcke würde beim Abreißen von der Rolle oder beim Zuziehen an der Schweißnaht leicht abreißen. Ist es möglich, auf eine verbesserte Qualität hinzuwirken?
1. Bürgermeister Neusiedl berichtet hierzu, dass das Duale System Deutschland vollkommen unabhängig von der Kommunalen Abfallentsorgung besteht. Es wird im Landkreis München von der Firma Remondis durchgeführt. Diese stellt auch die Gelben Säcke kostenlos zur Verfügung.
Von Seiten des gemeindlichen Umweltamtes wurde die Firma Remondis bereits auf dieses Problem hingewiesen. Die Firma bestätigte, dass dieses Problem bei der neu ausgelieferten Charge aus chinesischer Produktion aufgetreten sei und man diesbezüglich bereits mit dem Hersteller in Kontakt stehe. Eine neue Charge an qualitativ hochwertigeren Gelben Säcken aus europäischer Produktion werde für Anfang März 2018 erwartet.
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13.7. Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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30.01.2018
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ö
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13.7 |
Sachverhalt
Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier frägt an, wann mit der Aufstellung einer entsprechenden Beschilderung beim Haus der Begegnung, die auf das „Cafe Grün“ hinweist, gerechnet werden kann.
1. Bürgermeister Neusiedl informiert hierzu, dass ein entsprechendes Schild bereits in Auftrag gegeben, jedoch noch nicht geliefert worden sei.
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13.8. Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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30.01.2018
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ö
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13.8 |
Sachverhalt
Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier berichtet, dass sie den Eindruck habe, dass die Bauarbeiten betreffend der Wohnhäuser des Hauses der Begegnung ruhen?
1. Bürgermeister Neusiedl informiert hierzu, dass sich die Bauarbeiten planmäßig in der Ausführung befinden und aufgrund der Witterungsverhältnisse derzeit der Innenausbau stattfinde. Sobald es die Witterung zulasse, werde mit der Fertigstellung der Außenfassaden begonnen.
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13.9. Anfrage Gemeinderatsmitglied Schmidt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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30.01.2018
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ö
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13.9 |
Sachverhalt
Gemeinderatsmitglied Schmidt frägt an, wie der Stand der Prüfung betreffend der Planung und Errichtung eines getrennten Fußweges in südwestlicher Richtung beginnend vom Parkplatz Wörnbrunn in Richtung Kreisstraße M11 ist?
1. Bürgermeister Neusiedl sichert eine entsprechende
Prüfung des Sachverhaltes zu.
Datenstand vom 08.03.2018 09:11 Uhr