Datum: 27.02.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:17 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:18 Uhr bis 20:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschriften der öffentlichen Sitzungen vom 30. Januar 2018 und 06. Februar 2018;
3 Grünwalder Freizeitpark; Schwimmbaderweiterung; Vorstellung der Untersuchung durch Fa. GMF und Festlegung der weiteren Vorgehensweise;
4 Förderprogramm für den Austausch von festbrennstoffbefeuerten Öfen;
5 Erneuerung von Trinkwasserversorgungsleitungen 2018;
6 Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;
7 Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;
8 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;
9 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
9.1 Beantwortung Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier, GR ö 26.09.2017, TOP 426
9.2 Beantwortung Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier, GR ö 21.11.2017, TOP 444
9.3 Beantwortung Anfrage Gemeinderatsmitglied Steininger, GR ö 30.01.2018, TOP 464
9.4 Beantwortung Anfrage Gemeinderatsmitglied Schmidt, GR ö 30.01.2018, TOP 464
9.5 Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier
9.6 Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 27.02.2018 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschriften der öffentlichen Sitzungen vom 30. Januar 2018 und 06. Februar 2018;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 27.02.2018 ö 2

Beschluss

Die Niederschriften vom 30. Januar 2018 und 06. Februar 2018 werden genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Grünwalder Freizeitpark; Schwimmbaderweiterung; Vorstellung der Untersuchung durch Fa. GMF und Festlegung der weiteren Vorgehensweise;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 27.02.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 25.07.2017 wurde der Anbau eines Variobeckens im Grünwalder Freizeitpark mit der Größe 16,66 x 10 m vorgestellt. Der Gemeinderat hat daraufhin mehrheitlich beschlossen, die konzeptionellen Überlegungen hierzu weiter zu verfolgen. Zudem wurde die Bauverwaltung beauftragt, ein geeignetes Ingenieurbüro mit der Untersuchung zur Realisierung der Maßnahme zu beauftragen.
Daraufhin wurde das Ingenieurbüro GMF aus Neuried mit der Plausibilisierung eines zusätzlichen Schwimmbeckens beauftragt.

Eine ausführliche Erläuterung der beiliegenden Präsentation erfolgt in der Sitzung durch das Büro GMF.

Beschluss

Der Gemeinderat folgt dem ausführlichen Vortrag der Fa. GMF und beschließt einstimmig  eine Schwimmbaderweiterung durch den Anbau eines Variobeckens mit den Maßen 16,66 m x 10 m umzusetzen.

Die Gemeinde wird entsprechende Ausschreibungsverfahren für die Planer/Architekten durchführen.

Außerdem wird der Bauausschuss mit den Vergaben der Bauleistungen bevollmächtigt.

Die erforderlichen Mittel sind in der Haushaltsplanung 2018 vorgesehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Förderprogramm für den Austausch von festbrennstoffbefeuerten Öfen;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 27.02.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

In Deutschland gibt es nach Angaben des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks etwa 11,7 Mio. sogenannter Einzelraumfeuerungsanlagen. Nach § 2 der 1. BImSchV dienen Einzelraumfeuerungsanlagen vorrangig der Beheizung des Aufstellraums (z.B. Kamin- und Kachelöfen). Kleinfeuerungsanlagen sind eine relevante Quelle von Luftbelastungen. Besonders problematisch sind ältere Holzfeuerungsanlagen. Sie verursachen bei gleichen (Primär-) Energieeinsatz um ein Vielfaches höhere Feinstaub-Emissionen als moderne Kamin- oder Kachelöfen. Die gesundheitsschädlichen Feinstaub-Emissionen aus kleinen Holzfeuerungsanlagen übersteigen in Deutschland mittlerweile die aus den Motoren von LKW und PKW. Gas- und Ölfeuerungen stoßen im Vergleich hierzu sehr viel weniger Feinstaub aus als Feststoffheizungen. Zur Begrenzung der Emissionen gilt die am 22. März 2010 novellierte 1. Bundes.-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV), die strenge Auflagen für kleine und mittlere Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von 4 – 15 kW vorsieht, die mit festen Brennstoffen wie Holz, Pellets oder Kohle befeuert werden.

In einem festgelegten Stufenplan sind veraltete Einzelraumfeuerungsanlagen auszutauschen. Für Bestandsanlagen, die vor dem Stichtag 22.03.2010 in Betrieb genommen wurden, gibt es eine Übergangsregelung. Sie dürfen weiter betrieben werden, wenn die Einhaltung der Emissionswerte von 4,0 g/m³ Kohlenmonoxid (CO) und 0,15 g/m³ Staub durch eine Herstellerbescheinigung oder durch eine Vor-Ort-Messung durch den Schornsteinfeger nachgewiesen wurde (§ 26 Abs. 5 der
1. BImSchV).


Werden jedoch diese Grenzwerte überschritten, sind die Einzelraumfeuerungsanlagen gemäß § 26 Abs. 2 der 1. BImSchV abhängig vom Zeitpunkt ihrer Errichtung außer Betrieb zu nehmen oder mit einer Einrichtung zur einer Einrichtung zur Reduzierung der Staubemissionen nach dem Stand der Technik nachzurüsten (Tabelle 2)


Von dieser Übergangsregelung ausgenommen sind offene Kamine, Grundöfen, nicht gewerblich genutzte Herde/Backöfen mit einer Nennwärmeleistung unter 15 kW sowie Einzelraumbefeuerungsanlagen die vor 1950 errichtet worden sind. Ebenfalls ausgenommen sind Einzelraumfeuerungsanlagen in Wohneinheiten, deren Wärmeversorgung ausschließlich über diese erfolgt, damit diese sozialverträglich weiterbetrieben werden können. Erst nach dem 01.01.2015 installierte Grundöfen, müssen mit einer Einrichtung zur Staubminderung ausgestatten sein, wenn die Emissionswerte von 1,25 g/m³ Kohlenmonoxid (CO) und 0,04 g/m³ Staub überschritten werden.

Offene Kamin dürfen schon seit 1988 nach BImSchV (26.07.1988 § 4, Absatz 3) nur gelegentlich, laut gängiger Rechtsprechung max. 4 – 5 Mal im Monat, betrieben werden. Werden offene Kamine öfters beheizt, müssen diese mit einer Kaminkassette nachgerüstet werden. Dadurch würden diesen in den Geltungsbereich der BImSchV fallen und die Grenzwerte der Stufe 2 wären einzuhalten. Die Gesamtkosten liegen hierfür bei ca. 2.000,- - 3.000,- €. Nach Auskunft von zwei Kaminkehrern, die insgesamt 2.890 Anwesen in Grünwald betreuten, liegt die Anzahl der offenen Kamine bei 1.856 Stück, jedoch wären über 85 % der offenen Kamine nicht in Betrieb.

Ein moderner Kaminofen, der eine veraltete Feuerstätte ersetzt, hilft Schadstoffe um bis zu 85 % zu reduzieren. Experten empfehlen Feuerstätten, die älter als 15 – 20 Jahre alt sind, durch moderne energieeffiziente Neuanlagen zu ersetzen. Je nach Qualität und Ausstattung variieren die Kosten ab 500,- € aufwärts. Der Austausch ist auch aufgrund des höheren Wirkungsgrades und des deutlich geringeren Brennstoffverbrauches ökonomisch sinnvoll. Je frühe ein Austausch des Altbestandes an festbrennstoffbefeuerten Öfen in Grünwald erfolgt, umso schneller reduziert sich die Feinstaub- und Kohlenmonoxidbelastung und führt zur Verbesserung der Luftqualität.

Ein kommunales Förderprogramm wäre geeignet, um eine monetäres Anreizsystem für Betreiber von alten festbrennstoffbefeuerten Einzelraumfeuerungsanlagen zum vorzeitigen Austausch zu schaffen. Auch der Bayerische Landesinnungsverband für das Bayerische Kaminkehrerwesen erachtet ein solches Förderprogramm als zielführend. Die Landeshauptstadt München hat mit ihrem zeitlich begrenzten Förderprogramm erreicht, dass bei einem Austausch einer Altanlage jeweils eine Reduzierung der Feinstaubbelastung von durchschnittlich 73 % und eine Reduzierung der CO-Belastung von 69 % erzielt worden ist.

Es wird daher seitens der Verwaltung vorgeschlagen über ein Förderprogramm mit 30 % der förderfähigen Gesamtkosten, max. 700,- €, den Austausch von festbrennstoffbefeuerten Öfen für feste Brennstoffe „Alt gegen Neu“ zu fördern, die bis zum 22.03.2010 errichtet worden sind. Zu den förderfähigen Gesamtkosten zählen die Anschaffungs- und Montagekosten sowie die in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten für den beauftragten Bezirksschornsteinfeger.

Fördervoraussetzung ist, dass die Neuanlage die Grenzwerte der 1. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV) Anlage 4, Nr. 1 Stufe 2 von 1,25 g/m³ Kohlenmonoxid (CO) und 0,04 g/m³ Staub erfüllt und dies mittels eines Typprüfungszertifikates des Herstellers bei Antragsstellung nachgewiesen wird.

Förderfähig ist grundsätzlich der Austausch („Alt gegen Neu“ durch Neukauf) bestehender Einzelraumfeuerungsanlagen, die in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallen und eine Nennwärmeleistung von 4 – 15 KW aufweisen (z.B. Kamin oder Pelletöfen) Offene Kamine und bis zum 31.12.2014 errichtete Grundöfen, die gemäß novellierte 1. BImSchV nicht unter die Austausch- und Nachrüstpflicht fallen, werden ebenfalls gefördert, wenn durch einen Austausch bzw. bei Grundöfen auch mit einer Einrichtung zur Staubminderung die Stufe 2 der 1. BImSchV erreicht wird.

Die Förderung soll nicht für festbrennstoffbefeuerte Einzelraumfeuerungsanlagen gelten, die innerhalb der nächsten 12 Monate von der Nachrüstungs- oder Stilllegungsfrist gemäß § 26 Abs. 2 der 1. BImSchV betroffen sind. Bis spätestens zum 31. März 2020 bzw. bis zum 31. März 2024 müssen deshalb bei den davon betroffenen Anlagen jeweils die Maßnahmen (Kauf und Montage des neuen Ofens) umgesetzt sein. Die Förderanträge und die geforderten Verwendungsnachweise sind innerhalb eines Jahres nach Kauf und Montage bei der Gemeinde Grünwald, Umweltamt, einzureichen.


Die geförderte Neuanlage muss in der Gemeinde Grünwald betrieben werden und darf nach Antragsbewilligung 12 Monate lang nicht veräußerst werden.

Gefördert werden natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, die Eigentümer einer alten Einzelraumverbrennungsanlage sind. Eine Förderung nach dieser Richtlinie darf nur einmalig in Anspruch genommen werden. Dies gilt sowohl bezogen auf die jeweilige Einzelraumfeuerungsanlage die ersetzt oder mit einer Kaminkassette nachgerüstet wird, für das Wohnanwesen, als auch für den einzelnen Aufstellungsraum, in dem sich die Anlage befindet.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt auf Basis des Nachweises des Kaufes und des Nachweises der Einhaltung der Grenzwerte nach Anlage 4, Ziff. 1 Stufe 2 der 1 BImSchV sowie der ordnungsgemäßen Installation der neuen Einzelraumfeuerungsanlage.


Der Verwaltungsausschuss hat den Sachverhalt in seiner Sitzung am 20.02.2018 intensiv vorberaten und empfiehlt einstimmig dem Gemeinderat das Förderprogramm Austausch von fernbrennstoffbefeuerten Öfen neu aufzulegen und den Förderrichtlinien zuzustimmen.

Des Weiteren empfiehlt der Verwaltungsausschuss einstimmig dem Gemeinderat entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von 50.000,- € für das Haushaltsjahr 2018 einzustellen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, das Förderprogramm Austausch von fernbrennstoffbefeuerten Öfen neu aufzulegen und den Förderrichtlinien zuzustimmen.

Des Weiteren beschließt der Gemeinderat einstimmig, entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von 50.000,- € für das Haushaltsjahr 2018 einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Dr. Schröder war während der Abstimmung nicht anwesend.

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5. Erneuerung von Trinkwasserversorgungsleitungen 2018;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 27.02.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

Entsprechend dem einstimmigen Beschluss des Ausschusses für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sollen 2018 die Versorgungsleitungen in der Dr.-Lindner-Straße, Geschwister-Scholl-Straße, Kestermannstraße, im Waldweg und in der Zweigstraße erneuert werden. Bei der Auswertung der Angebote ergab sich die Firma Holzer GmbH aus 82541 Degerndorf als wirtschaftlichster Bieter. Die Finanzierung erfolgt durch den aktuellen Haushaltsansatz bei der Haushaltsstelle 81500.9501 (Rohrnetzerneuerung) zusammen mit einem Ausgaberest aus den Vorjahren.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Firma Holzer GmbH aus 82541 Degerndorf mit der Erneuerung der Trinkwasserversorgungsleitungen in der Dr.-Lindner-Straße, Geschwister-Scholl-Straße, Kestermannstraße, im Waldweg und in der Zweigstraße zum Bruttoangebotspreis von 583.720,50 € zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Dr. Schröder war während der Abstimmung nicht anwesend.

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6. Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 27.02.2018 ö 6

Sachverhalt

Eine Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit lag nicht vor.

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7. Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 27.02.2018 ö 7

Sachverhalt

Dringlichkeitsentscheidungen wurden nicht getroffen.

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8. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 27.02.2018 ö 8

Sachverhalt

Gemeinderatssitzung vom 12. Dezember 2017;

294.

Grundstücksangelegenheiten;
Erbbaurechtsverhältnis Elter - Zustimmung der Gemeinde Grünwald als Grundstückseigentümerin zur Bestellung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit (Leitungsrecht) zugunsten der Gemeinde;


Beschluss:

Der Gemeinderat genehmigt die URNr. 2986/2017 des Notars Dr. Schuck vom 07.12.2017 voll inhaltlich und vorbehaltslos.

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9. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 27.02.2018 ö 9
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9.1. Beantwortung Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier, GR ö 26.09.2017, TOP 426

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 27.02.2018 ö 9.1

Sachverhalt

Es wird an die bereits beantragte zusätzliche Aufstellung einer Hundetoilette am Ende der Laufzorner Straße erinnert.

Beantwortung:

Die Hundetoilette wurde zeitnah bestellt und  bereits am 24.10.2017 entsprechend aufgestellt.

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9.2. Beantwortung Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier, GR ö 21.11.2017, TOP 444

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 27.02.2018 ö 9.2

Sachverhalt

Auf der Buslinie 271 zwischen Grünwald und Straßlach komme es aufgrund eines bestimmten Busfahrers immer wieder zu Schwierigkeiten. Dieser Busfahrer nehme keine Flüchtlinge mit, auch wenn es sich um eine Mutter mit ihren Kindern handelt. Außerdem werden auch Schwerbehinderte (trotz Ausweis) nicht mitgenommen bzw. akzeptiert. Wie könne man diesbezüglich tätig werden und Abhilfe schaffen?

Beantwortung:

Da es um eine Aufgabe des Landkreises München handelt, die nach entsprechender Ausschreibung an einen Unternehmer vergeben wurde, wurde der Sachverhalt an das Landratsamt München mit der Bitte um Prüfung weitergegeben.

Das Landratsamt München hat nun der Gemeinde Grünwald mitgeteilt, dass seitens des Landratsamtes umgehend mit der Recherche begonnen und auch Kontakt zur zuständigen Polizeiinspektion 32 (Herrn Aigner) aufgenommen wurde. Laut Aussage der Polizei sei dem betreffenden Fahrer jedoch weder eine Straftat, noch eine Ordnungswidrigkeit nachzuweisen.

Des Weiteren teilte das Landratsamt München mit, dass sie sich angesichts der generellen Brisanz dieses Themas mit dem linienbetreibenden Verkehrsunternehmen ausgetauscht und dieses  für die Thematik sensibilisiert habe.

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9.3. Beantwortung Anfrage Gemeinderatsmitglied Steininger, GR ö 30.01.2018, TOP 464

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 27.02.2018 ö 9.3

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Steininger erinnert an die Zusage des Forstbetriebsleiters Herr Wilhelm Seerieder von den Bayerischen Staatsforsten. Dieser hatte dem Gemeinderat zugesichert, am Isarhochuferweg im Süden der Grünwalder Brücke und somit in seinem Zuständigkeitsbereich liegende Flächen die Aussichtspunkte auszuschneiden. Nachdem die Blüte- und Brutzeit bevorstehe, wäre jetzt der richtige Zeitpunkt. Gibt es hierzu nähere Informationen?

Beantwortung:

Auf erneute Nachfrage erhielt die Verwaltung nachfolgende Antwort von den Bayerischen Staatsforsten:

Von Seiten des Forstbetriebes wurden die entsprechenden Arbeiten bereits im Frühjahr 2017 wie vereinbart umgesetzt. Voraussichtlich in der 9. Kalenderwoche 2018 werden zwei Waldarbeiter noch einmal so gut es geht nacharbeiten.

Hinsichtlich der Eingriffsstärke bestehe die Problematik darin, dass sich die Bänke im FFH-Gebiet befinden und somit ein Verschlechterungsverbot des Biotopzustandes gelte. Mit einem mäßigen Freischneiden würde hier jedoch noch keine Verschlechterung entstehen.

Bei einem Außentermin am 09.02.2018 mit der unteren Naturschutzbehörde habe sich nun herausgestellt, dass sich in diesem Bereich zahlreiche Spaltquartiere von Fledermäusen befinden. Dieser Sachverhalt beschränke nun extrem die Arbeiten.

Nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatschG sei es ver boten, Ruhestätten (die Fledermäuse überwintern dort) der wild lebenden Tiere von besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.

Das Wald- und Naturschutzgesetz setze hier die Maßstäbe so eng, dass die gewünschten Ziele leider nicht erreicht werden können.

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9.4. Beantwortung Anfrage Gemeinderatsmitglied Schmidt, GR ö 30.01.2018, TOP 464

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 27.02.2018 ö 9.4

Sachverhalt

In der öffentlichen GR-Sitzung vom 30.01.2018 hat GR-Mitglied Schmidt nachgefragt, wie der Sachstand der Prüfung betreffend der Planung und Errichtung eines getrennten Fußweges in südwestlicher Richtung beginnend vom Parkplatz Wörnbrunn in Richtung Kreisstraße M 11 ist?

Die Verwaltung hatte hierzu bereits im Sommer 2015 mit dem betroffenen Eigentümer, den Bayerischen Staatsforsten AöR –BaySF -, Kontakt aufgenommen. Eine Ortsbegehung mit Vertretern der BaySF hat am 18.08.2015 stattgefunden. Die schriftliche Stellungnahme zur damaligen Ortsbegehung wurde nach Aufforderung der Gemeinde am 30.10.2015 bei uns eingereicht mit folgendem Inhalt, welche auch bereits in der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses am 16.11.2015 ausführlich dargestellt worden ist:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

wie wir anlässlich unseres Ortstermins am18.08.15 feststellen mussten, lässt sich die Errichtung des von der Fraktion der Parteifreien Bürger Grünwald angeregten Geh-u. Radweges westlich der Gemeindeverbindungsstraße auf Staatsforstgrund aus forstbetrieblicher Sicht  leider nicht darstellen.

So ist dieser Waldbereich durch die Staatsstraße M 11 im Süden, das keilförmig in diese Waldabteilung hineinragende Dammwildgehege sowie die Wiesen der Fremdgrundstücke im Norden  für die Ausrichtung der vorhandenen Walderschließung stark eingeschränkt.

Sämtliche Rückegassen im Inneren dieses Waldbereiches sind deshalb in ihrer Linienführung nach Osten zur Gemeindestraße hin ausgerichtet. Der für den Bau des Geh- u. Radwegs angedachte Streifen neben der Straße dient somit im Regelbetrieb vorwiegend als Lagerplatz für die Holzabfuhr.

Um die Gemeindestraße zu schonen und nicht zu verschmutzen, bewegen sich die Rückefahrzeuge zum sortendifferenzierten Lagern des eingeschlagenen Holzes derzeit bereits exakt auf dieser Trasse.

Ergänzend hierzu wäre festzustellen, daß auf einer Teilfläche des Lagerstreifens ein straßen-begleitender, lockerer Baumbestand aus ökologisch wertvollen Eichen, Eschen und Bergahorn stockt, welcher im Zuge von Bauarbeiten sehr stark beeinträchtigt würde oder zum Teil sogar beseitigt werden müßte.

Aus diesem zu erwartenden grundlegenden Nutzerkonflikt heraus können wir der Errichtung eines Radweges an dieser Stelle aus betrieblichen Gründen leider nicht zustimmen.

Nachdem die Zufahrt nach Wörnbrunn aus Sicht des Forstbetriebs derzeit nur eine geringe Belastung durch gelegentlichen KFZ-Verkehr aufweist, sollte im Sinne einer überlappenden Mehrfachnutzung hier auch ein geordneter Fußgänger- und Radfahrverkehr gewährleistet sein.

Mit freundlichen Grüßen
BAYERISCHE STAATSFORSTEN
Forstbetrieb München
Forstenrieder Allee 182
81476 München“


Darüber hinaus lässt sich bei der Überprüfung des geltenden Bauplanungsrechts feststellen, dass seinerzeit bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 42 (Rodungsinsel Wörnbrunn) neben den bestehenden Erschließungsanlagen (Wörnbrunner Straße etc.) ein Wegekonzept festgesetzt worden ist. So ist z.B. neben der Wörnbrunner Straße, welche fast rechtwinklig nach Süden Richtung M 11 abknickt, auf der Ostseite ein Fuß- und Radweg geplant, dieser wiederum führt nach Süden entlang der Ausgleichsflächen und verbindet einen vorhandenen Waldweg.

Der Fuß- und Radweg östlich der Wörnbrunner Straße wird z.Zt. in Abstimmung mit dem gemeindlichen Wasserwerk und Abwasserbeseitigungsbetrieb mit Anbindung an den noch bestehenden Taufkirchner Weg als sichere Wegeführung für die Nutzung der künftigen Tragluft-halle baulich ausgeführt.

Auf der Westseite der Wörnbrunner Straße konnte ein Fuß- u. Radweg im Bebauungsplan wegen der damals schon nicht vorliegenden Zustimmung des Eigentümers planungsrechtlich nicht festgesetzt werden.

Aufgrund der o.g. Gründe ist der von der PBG e.V. beantragte Fuß- u. Radweg nach Süden mit Anbindung an die Kreisstraße M 11 nicht möglich.

Hierauf fasste der Bauausschuss seinerzeit folgenden einstimmigen Beschluss:

Der Bauausschuss nimmt vom Sachvortrag Kenntnis. Nachdem die Verwaltung wie beantragt mit den Bayerischen Staatsforsten in Verhandlungen getreten ist, ist der Antrag somit erledigt.

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9.5. Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 27.02.2018 ö 9.5

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier frägt an, wann mit der Anbringung der Werbeanlage für das Cafe Grün im Haus der Begegnung zu rechnen sei.

Der stellvertretender Bauamtsleiter Herr Kleßinger informiert hierzu, dass nun entsprechende Angebote in Bezug auf die Werbeanlage eingegangen seien und auch bereits ein entsprechender Auftrag erteilt worden sei . Näheres werde in der kommenden Sitzung des Bauausschusses bekanntgegeben.

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9.6. Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 27.02.2018 ö 9.6

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld frägt an, wie der Sachstand in Bezug auf das Lärmgutachten für den Grünwalder Freizeitpark in Zusammenhang mit den Tennisplätzen ist.

1. Bürgermeister Neusiedl informiert hierzu, dass das renommierte Ingenieurbüro Möhler & Partner aus München diesbezüglich beauftragt wurde. Ein Ergebnis liege zur Zeit noch nicht vor.

Datenstand vom 21.03.2018 12:03 Uhr