Datum: 20.03.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:17 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:18 Uhr bis 21:32 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 27.02.2018;
3 Haushalt 2018 und mittelfristige Finanzplanung 2017 – 2021: a) Haushaltssatzung 2018; b) Mittelfristige Finanzplanung;
4 EU-Umgebungslärmrichtlinie - Lärmaktionsplanung
5 Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;
6 Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;
7 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;
8 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
8.1 Anfrage Gemeinderatsmitglied Wagner
8.2 Anfrage Gemeinderatsmitglied Wagner
9 Neubau Wohnhaus mit TG in der Südl. Münchner Str. 18; Vergabe Rohbauarbeiten;

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 20.03.2018 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 27.02.2018;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 20.03.2018 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift vom 27.02.2018  wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Haushalt 2018 und mittelfristige Finanzplanung 2017 – 2021: a) Haushaltssatzung 2018; b) Mittelfristige Finanzplanung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 20.03.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Eckdaten des Haushaltes 2018:

Haushalt 2018:
Verwaltungshaushalt:                  226.954.700 €
Vermögenshaushalt:                      31.254.600 € Gesamthaushalt:                          258.209.300 €

Größte Einnahmen 2018:
Gewerbesteuereinnahmen:         180.000.000 €
Einnahme Einkommensteuer:       10.500.000 €
Einnahme Umsatzsteuer:                8.300.000 €
Grundsteuer B:                                1.870.000 €
Einnahmen aus Gebühren               5.025.000 €
Einnahmen aus Mieten Pachten      3.286.700 €
Zinseinnahmen Banken:                     914.000 €

Zuführung  Verwaltungshaushalt        251.600 €
Freie Spitze:
= Zuführung ./. Kredittilgung               251.600 €

Größte Ausgaben 2018:

Kreisumlage:                                122.023.000 €
Gewerbesteuerumlage:                 52.000.000 €
Personalausgaben:                         17.594.600 €
(= 7,8 % d. VerwaltungsHH)
Investi.Zuschuss Erdwärme              7.750.000 €
Freizeitpark - Schwimmbad               1.445.000 €
Grundschule – Hochbau                       780.000 €
Erwerb v. Grundstücken                    4.030.000 €
Erwerb v. beweglichen Sachen         1.290.000 €
Erweiterung Gymnasium                   5.000.000 €
Zuschüsse f. lfd. Zwecke                   4.739.000 €
Kommunales Erziehungsgeld:              800.000 €

Zuführung Allgem. Rücklage:                          0 €
Zuführung an Stiftungen:                                 0 €
Entnahme allgem. Rücklage:          23.207.000 €

Die größeren Investitionen sind in den folgenden Bereichen:

  • Hochbau und Tiefbau gesamt 16,7 Mio. €:
Größte Projekte im Jahr 2018 sind die Erweiterung des Gymnasiums mit 5,0 Mio. € die energetische Sanierung der Grundschule mit 780 Tsd. € sowie die Sanierung verschiedener Wohnhäuser mit 2,5 Mio. €. Des Weiteren wird im Grünwalder Freizeitpark ein neues Schwimm-becken (16 m) gebaut, dafür sind in 2018 rund 1,5 Mio. €. und 2019 noch weitere 2 Mio. € eingeplant. Für den Neubau und Sanierung der gemeindlichen Straßen sind ebenfalls rund 4,6 Mio. € vorgesehen. Für die Erneuerung der Rohrnetze der Wasser- und Abwasserversorgung werden 260 Tsd. € bereitgestellt. Für die Sanierung des Bürgerhauses sind rund 100 Tsd. € veranschlagt.

  • Investitionsförderungen gesamt 10,7 Mio. €:
Der Großteil der Investitionsförderungen wird in die gemeindlichen Unternehmen der Gemeinde Grünwald investiert, nämlich in den Grünwalder Freizeitpark GmbH mit 1,7 Mio. € und für die Fernwärmeleitungen der Erdwärme Grünwald GmbH 7,7 Mio. €. Die Sanierung von verschiedenen Gleisbaumaßnahmen und Ampelanlagen bei der Tram 25 schlagen mit einer Gesamtsumme von rund 650 Tsd. € zu buche. Des Weiteren wird die Straßenbeleuchtung auf LED-Technik mit rund 300 Tsd. € umgestellt.

  • Für den Grunderwerb sind 4 Mio. € eingeplant.

Finanzierung der Investitionen:

Die Gemeinde kann diese Investitionen durch die Zuführung vom Verwaltungs-
haushalt (freie Spitze) i. H. v.        251.600 €
Entnahmen aus den Rücklagen insgesamt  i.H.v.        23.842.600 €
Erhalt eines Investitionszuschusses des Landkreises München        5.600.000 €
und durch sonstige Einnahmen des Vermögenshaushaltes i.H.v.        1.560.400 €
finanzieren.

Nach dieser Entnahme aus der allgemeinen Rücklage stehen noch erhebliche Rücklagemittel für künftige Investitionen zur Verfügung.

Kreditaufnahme / Schulden:

Eine Kreditaufnahme ist nicht notwendig, alle Investitionen können durch die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage finanziert werden.
Die Gemeinde Grünwald hat keine Schulden (Prokopfverschuldung von 0 €).

Hebesätze:

Gewerbesteuer 240 v. H. – unverändert -
Grundsteuer B  200 v. H. – unverändert -
Grundsteuer A  300 v. H. – unverändert -

Gebühren:

Für 2018 stehen keinerlei Gebührenerhöhungen an. Die Restmüllgebühren wurden letztes Jahr zum 01.01.2017 um rund 20 Prozent gesenkt.

Der Haushaltsplan 2018 und die mittelfristige Finanzplanung wurden aufs ausführlichste in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 06.02.2018 vorberaten.

Die Fraktionsvorsitzenden bedanken sich beim Kämmerer für die sehr übersichtliche Darstellung und Präsentation des Haushaltes 2018. Des Weiteren bedanken sie sich bei der gesamten Verwaltung für die hervorragenden Zahlen und sehr übersichtliche Darstellung des Haushaltes 2018 mit mittelfristiger Finanzplanung. Herr 1. Bürgermeister Neusiedl konnte die Fragen der Fraktionsvorsitzenden klären und beantworten.

Beschluss

Im Folgenden beschließt der Gemeinderat nach Verlesung der Haushaltssatzung der Gemeinde Grünwald für das Haushaltsjahr 2018

  1. einstimmig diese Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2018 mit seinen Anlagen

und

  1. einstimmig die mittelfristige Finanzplanung 2017 bis 2021 nach Verlesung der Ansätze für die Nachjahre je in Einnahmen und Ausgaben:

im Verwaltungshaushalt mit:
im Jahre:
Einnahmen:
Ausgaben:
2019
207.291.700,-- €
207.291.700,-- €
2020
187.807.200,-- €
187.807.200,-- €
2021
187.848.700,-- €
187.848.700,-- €

und im Vermögenshaushalt mit:
im Jahre:
Einnahmen:
Ausgaben:
2019
12.097.400,-- €
12.097.400,-- €
2020
5.186.700,-- €
5.186.700,-- €
2021
12.360.800,-- €
12.360.800,-- €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. EU-Umgebungslärmrichtlinie - Lärmaktionsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 20.03.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Anlass und Aufgabenstellung zum Vollzug des Europarechts in Bezug auf die sog. Lärmaktionsplanung ergibt sich aus der beiliegenden Anlage. Dort ist sehr detailliert und ausführlich abgebildet, was unter einer Lärmaktionsplanung zu verstehen ist und was die Gemeinde Grünwald seit Bekanntwerden dieses neuen Rechts bereits auf Verwaltungsebene veranlasst hat.

Neben allgemeiner Informationsveranstaltungen des Landkreises München und der Regierung von Oberbayern zu diesem Thema konnte vermittelt werden, dass das Thema Lärmaktionsplanung speziell in Ballungsräumen durch die betroffenen Gemeinden durch entsprechende, nachfolgende, Verfahrensschritte vorzunehmen ist:

  1. Das zuständige Landesamt für Umweltschutz (LfU) erstellt eine Lärmkartierung (ist erfolgt)
  2. Auswertung der Lärmkartierung durch die betroffene Kommune in Zusammenarbeit mit Ingenieurbüro (ist erfolgt)
  3. Erstellung eines Lärmaktionsplanes (liegt dieser Sitzungsvorlage bei)
  4. Lärmaktionsplan ist mit den Baulastträgern, sonstigen Behörden und Regierung abzustimmen (ist noch zu beschließen durch die Gemeinde)
  5. Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung (analog Bauleitplanverfahren / 1 Monat Auslegung – entsprechender Beschluss durch die Gemeinde)
  6. Auswertung der Anregungen der Öffentlichkeit (sog. beschlussmäßige Behandlung durch Gemeinde in Form eine Abwägung – analog Bauleitplanverfahren).
  7. Ausarbeitung eines abschließenden Lärmaktionsplanes – Abstimmung mit Baulastträgern, sonstigen Behörden und Einvernehmen Regierung)
  8. Inkraftsetzung des Lärmaktionsplanes und Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde sowie ortsübliche Bekanntmachung im Isaranzeiger.

Zu weiteren Fragen aus der Mitte des Gemeinderates zu dem Thema „Lärmaktionsplanung“ wird ein Sachverständiger des Ingenieurbüro Möhler + Partner aus München zur Verfügung stehen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Entwurf des durch das Ingenieurbüro Möhler + Partner vorgestellten Lärmaktionsplanes zur Kenntnis und beschließt :


  1. Die Verwaltung wird beauftragt den vorliegenden Entwurf des Lärmaktionsplanes mit den Baulastträgern, sonstigen Behörden und Regierung abzustimmen.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach erfolgter Abstimmung unter 1. für die Dauer eines Monats durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 20.03.2018 ö 5

Sachverhalt

Eine Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit lag nicht vor.

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6. Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 20.03.2018 ö 6

Sachverhalt

Dringlichkeitsentscheidung en wurden nicht getroffen.

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7. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 20.03.2018 ö 7

Sachverhalt

Eine Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen lag nicht vor.

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8. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 20.03.2018 ö 8
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8.1. Anfrage Gemeinderatsmitglied Wagner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 20.03.2018 ö 8.1

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Wagner frägt an, inwieweit die Planungen in Bezug auf das Leihrad-System „MVG-Rad“ bereits fortgeschritten sind.

1. Bürgermeister Neusiedl berichtet hierzu, dass die Festlegung bzw. die Planung der Standorte bereits in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt München und der MVG in gemeinsamen Terminen bereits abgeschlossen wurde.

Die Gestattungsverträge in Bezug auf die entsprechenden Stationen wurden auch bereits unterschrieben und an das Landratsamt München weitergeleitet. Diese Verträge müssen bis spätestens 31.03.2018 dem Bundesumweltministerium vorliegen , um die Fördermittel des Bundes diesbezüglich in Anspruch nehmen zu können.

Des Weiteren berichtet 1. Bürgermeister Neusiedl, dass die Inbetriebnahme des Leihrad-Systems noch für das Jahr 2018 geplant sei.

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8.2. Anfrage Gemeinderatsmitglied Wagner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 20.03.2018 ö 8.2

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Wagner frägt an, ob der zuständige Betreiber der AGIP-Tankstelle darauf hingewiesen werden könne, dass die von ihm installierte Werbeanlage auf dem  Dach der Tankstelle nicht erlaubt sei.

1. Bürgermeister Neusiedl informiert hierzu, dass sich die Bauverwaltung bereits um diesen Sachverhalt kümmert.

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9. Neubau Wohnhaus mit TG in der Südl. Münchner Str. 18; Vergabe Rohbauarbeiten;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 20.03.2018 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.07.2017 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.

Durch die einzelnen Fachplaner wurden in der Zwischenzeit die Leistungsverzeichnisse erstellt und verschickt.

Das Gewerk Rohbauarbeiten wurde auf Grund der Kostenschätzung öffentlich ausgeschrieben. 15 Bieter haben die Unterlagen angefordert, 5 Angebote sind eingegangen.


Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Mickan aus 92224 Amberg mit einer Bruttoangebotssumme von 716.582,04 €.

Auf Grund verschiedener Fragen zum Vergabeverfahren hat der Bauausschuss am 05.03.2018 den Beschluss zur Vergabe der Arbeiten verschoben.

Auf der Haushaltsstelle 88000.9418 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Da aus der Mitte des Gemeinderates konkrete und detaillierte Nachfragen zur öffentlichen Ausschreibung und den entsprechenden Bietern gewünscht werden, wird für die Dauer dieser Beratung durch 1. Bürgermeister Neusiedl die Nichtöffentlichkeit der Sitzung hergestellt.

Anschließend wird für zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt durch 1. Bürgermeister Neusiedl die Öffentlichkeit hergestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Rohbauarbeiten am Wohnhaus Südl. Münchner Str. 18 den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Mickan aus 92224 Amberg mit einer Bruttoangebotssumme von 716.582,04 € zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

Datenstand vom 26.04.2018 09:24 Uhr