Datum: 26.06.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:11 Uhr bis 21:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 15. Mai 2018;
3 Jahresrechnung 2017; Bestätigung der im Rahmen der Haushaltsrechnung getroffenen Entscheidung bezüglich der Haushaltsreste;
4 Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen und deren Deckung im Rahmen der Haushaltsrechnung 2017;
5 Vorlage der Jahresrechnung 2017 nach Art. 102 Abs. 2 GO;
6 Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2017 mit Vorprüfung;
7 Erneuerung der Oberflächen in der Oberhachinger Straße und in der Tölzer Straße; Vergabe der Arbeiten;
8 Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;
9 Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;
10 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;
11 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
11.1 Beantwortung Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier aus der Sitzung des Gemeinderates am 27.06.2017, TOP 408 ö;
11.2 Beantwortung Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld aus der Sitzung des Gemeinderates am 20.03.2018, TOP 493 ö;
11.3 Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld;
11.4 Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz;
11.5 Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz;
11.6 Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz;
11.7 Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz;
11.8 Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier;
11.9 Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier;
11.10 Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz;
12 Änderung der Zweckvereinbarung über die Schulaufwandsträgerschaft für das Gymnasium Grünwald vom 01.01.2016;
13 Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes staatliches Gymnasium Oberhaching vom 26.01.2016;

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.06.2018 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 15. Mai 2018;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.06.2018 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift vom 15. Mai 2018  wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Jahresrechnung 2017; Bestätigung der im Rahmen der Haushaltsrechnung getroffenen Entscheidung bezüglich der Haushaltsreste;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.06.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Kämmerer Bader bezog sich auf die einstimmige Empfehlung des Finanzausschusses vom 14.06.2018, die in der vorgelegten Anlage 2 zum Rechenschaftsbericht aufgeführten Haushaltsreste 2017 zu übernehmen.

Einen Beschluss zur Übertragung von Haushaltsresten aus Vorjahren bedarf es generell nicht, weil diese Mittel bereits in Haushalten der Vorjahre durch die Haushaltssatzung aufgrund Gemeinderatsentscheidung genehmigt waren.

Im Vermögenshaushalt waren die Haushaltsansätze in aller Regel für Maßnahmen vorgesehen, welche nicht erneut in den Haushalt 2018 eingeplant werden sollen, wenn sie bis zum Ende des Haushaltsjahres nicht abgewickelt werden konnten. Deshalb hat der Gesetzgeber es auch ermöglicht, diese bereits in Vorjahren oder im Haushaltsjahr eingeplanten Beträge, soweit sie zur Abwicklung von Maßnahmen noch gebraucht werden, ohne weitere Entscheidung durch den Gemeinderat zu übertragen.

Lediglich die Neubildung von Haushaltsresten im Verwaltungshaushalt ist zu beschließen, weil die Mittel im Verwaltungshaushalt nach Ablauf des Haushaltsjahres grundsätzlich als eingespart verfallen und damit eine Neuveranschlagung erforderlich wäre.

I. Freiwillige Feuerwehr 13000.7180:

Deshalb werden aufgrund bisheriger Beschlusslage bei der Haushaltsstelle 13000.7180 neue nicht abgerufene Zuschüsse für die Vereinszuwendung i. H. v.        10.000,- €
als Haushaltsreste übertragen. Alte Haushaltsreste bestanden i. H. v.        20.400,-
so dass insgesamt im Verwaltungshaushalt        30.400,- €
an Haushaltsreste verbleiben.

Nachrichtlich:
Es wurden 2017 an die Feuerwehr 1.151,69 € an Zuschüsse ausbezahlt.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt einstimmig –aufgrund der einstimmigen Empfehlung des Finanzausschusses vom 14.06.2018– die Neubildung oben dargestellter Haushaltsreste des Verwaltungshaushaltes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen und deren Deckung im Rahmen der Haushaltsrechnung 2017;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.06.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Im Rahmen der Erstellung des Rechenschaftsberichts zur Jahresrechnung 2017 sind dem Gemeinderat die größeren Abweichungen (größer als 250.000,-€) im Haushaltsvergleich zu den Haushaltsansätzen des Jahres 2017 darzustellen.

Alle Mehrausgaben größer als 250.000,- € (außer- und überplanmäßige Ausgaben) die insgesamt durch Mehreinnahmen gedeckt sind, wurden gemäß § 2 Nr. 15 Geschäftsordnung der Gemeinde Grünwald bereits während des Jahres 2017 durch den Gemeinderat behandelt und entsprechend durch Gemeinderatsbeschluss genehmigt.

Es stehen keine weiteren Genehmigungen von Mehrausgaben an.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Vorlage der Jahresrechnung 2017 nach Art. 102 Abs. 2 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.06.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Ergebnis ist dem Finanzausschuss in seiner Sitzung am 14.06.2018 bereits bekannt gegeben und erläutert worden. Die Jahresrechnung 2017 wird in der Sitzung des Gemeinderates durch eine grafische Vorlage (siehe Anlagen) voll umfänglich dargestellt.

Als Gesamtergebnis 2017 ist je bereinigte Einnahmen und Ausgaben im
- Verwaltungshaushalt             (Vorjahr 282.172.623,71 €)        245.512.735,48 €
- Vermögenshaushalt              (Vorjahr 122.231.304,19 €)        59.258.265,47 €
sonach gesamt        304.771.000,95 €
festzustellen.

Im Vergleich zu den Haushaltsansätzen sind erhebliche Mehrzuführungen an den Vermögenshaushalt in Höhe von insgesamt (sogenannte freie Spitze)        47.248.407,54 €
möglich gewesen.

Für 2017 war eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklagen i. H. v.        37,2, Mio. €
eingeplant.
Es mussten aber „nur“        7.891.138,-€
-wegen der hohen Zuführung vom Verwaltungshaushalt- entnommen werden. Den Sonderrücklagen für die Gebührenausgleichsrücklagen der Abwasserbeseitigung mussten 122.771,65 € und für die Rest- und Wertstoffabfuhr 64.431,91 € entnommen werden.
Der Marianne Scheucher Randolf Kulturstiftung konnten        930.000,- €
dem Stiftungsvermögen zugeführt werden.
Vermögensnachweis:
Der Anlage 5 des Rechenschaftsberichtes dem Anlagennachweis für die kostenrechnenden und nichtkostenrechnenden Anlagen inclusive Geldanlagen ist 2017 erstmals zu entnehmen, dass die Restbuchwerte die 1 Milliarde-Euro-Grenze überschritten haben. Für die kostenrechnenden Einrichtungen ergibt sich ein Restbuchwert von 529.910.676,45 € und für die nichtkostenrechnenden Einrichtungen 470.784.998,75€. In 2017 konnten für verschieden Investitionen z. B. Gymnasiums Erweiterung, Haus der Begegnung, Grundstückserwerbe, Investitionszuweisungen an GFZP und EWG und Investitionen für das Bau und Wohnungswesen insgesamt 59,2 Mio. Euro investiert werden.

Im Übrigen sind sämtliche Mehrausgaben im Rahmen der Gesamtdeckung des Verwaltungshaushaltes durch entsprechende Mehreinnahmen gedeckt. Sonach konnte 2017 ein ausgeglichenes Ergebnis erzielt werden.

Das Gesamtergebnis 2017 ist ausgeglichen und ein Fehlbetrag ist nicht entstanden. Dem Finanzausschuss wurde die Jahresrechnung 2017 am 14.06.2018 vorgelegt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt von der Vorlage der Jahresrechnung 2017 nach Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2017 mit Vorprüfung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.06.2018 ö beschließend 6

Sachverhalt

Kämmerer Bader führt aus, dass der Gemeinderat bereits mit der Feststellung der Jahresrechnung 2016 Frau Brigitte Scherer im Voraus mit der Vorprüfung der Jahresrechnung 2017 beauftragt hat.

Frau Scherer wird Anfang Juni 2018 mit der Vorprüfung beginnen, so dass anschließend die örtliche Rechnungsprüfung vom zuständigen Rechnungsprüfungsausschuss durchgeführt werden kann.

Aufgrund gesetzlicher Vorgabe sollte aber die Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2017 nach der örtlichen Prüfung nach Möglichkeit bis zum 30.06.2019 getroffen werden.

Der Finanzausschuss hat dem Gemeinderat am 14.06.2018 einstimmig empfohlen, dass nach Abschluss der Vorprüfung durch Frau Scherer die Jahresrechnung 2017 zur weiteren örtlichen Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss zuzuleiten ist.

Beschluss

Auf Empfehlung des Finanzausschusses beauftragt der Gemeinderat einstimmig die Verwaltung nach Abschluss der Vorprüfung die Jahresrechnung 2017 dem Rechnungsprüfungsausschuss zur weiteren örtlichen Prüfung zuzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Erneuerung der Oberflächen in der Oberhachinger Straße und in der Tölzer Straße; Vergabe der Arbeiten;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.06.2018 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Oberhachinger Straße und die Tölzer Straße wurden in den vergangenen Jahren durch eine Vielzahl von Grabungen für Geothermie, Straßenentwässerung und Kabelverlegungen stark beeinträchtigt. In der Bauausschusssitzung am 09.04.2018 wurde das Konzept für die Umsetzung ausführlich erläutert und einstimmig beschlossen.

Auf Grund der Kostenschätzung wurde eine öffentliche Ausschreibung erstellt, bei der sieben Firmen die Unterlagen angefordert haben. Zur Submission am 06.06.2018 lagen zwei Angebote vor.

Die Auswertung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Schelle aus 85276 Pfaffenhofen mit einer Bruttoanagebotssumme von 1.477.821,83 €.

Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 63000.5100 eingestellt und verfügbar.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Vortrag der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, mit den Straßenbauarbeiten in der Oberhachinger Straße und in der Tölzer Straße  den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Schelle aus 85276 Pfaffenhofen mit einer Bruttoanagebotssumme von 1.477.821,83 € zu beauftragen.

Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 63000.5100 eingestellt und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.06.2018 ö 8

Sachverhalt

Eine Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit lag nicht vor.  

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9. Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.06.2018 ö 9

Sachverhalt

Dringlichkeitsentscheidungen wurden nicht getroffen.

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10. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.06.2018 ö 10

Sachverhalt

Eine Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen lag nicht vor.

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11. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.06.2018 ö 11
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11.1. Beantwortung Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier aus der Sitzung des Gemeinderates am 27.06.2017, TOP 408 ö;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.06.2018 ö 11.1

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier berichtet, dass sich die öffentliche Toilettenanlage am Derbolfinger Platz in einem sehr schlechten und nicht mehr zeitgemäßen Zustand befindet und frägt an, ob hier eine entsprechende Renovierung erfolgen kann.

Beantwortung:

Die Verwaltung hat bereits im Januar 2018 berichtet, dass die Firmen so ausgelastet sind, dass hier keine Angebote zur Sanierung eingegangen sind.

Nach einer erneuten Ausschreibung im April 2018 wurden nun bis Ende Mai 2018 das öffentliche Damen und das öffentliche Herren WC am Derbolfinger Platz in Stand gesetzt.

Ziel der Sanierung war das Erscheinungsbild der öffentlichen Toiletten zu optimieren. Hierzu erfolgte neben der Reparatur der Trennwände auch der Austausch defekter Fliesen. Zudem wurden Malerarbeiten an den Wänden und Decken so wie die Sanierung der Oberlichter durchgeführt.

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11.2. Beantwortung Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld aus der Sitzung des Gemeinderates am 20.03.2018, TOP 493 ö;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.06.2018 ö 11.2

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld frägt an, ob es möglich ist, die Ankündigung des Zählerwechsels der privaten Zwischenzähler wegen Ablauf der Eichgültigkeit früher den Eigentümern mitzuteilen. Er habe die Ankündigung erst im April diesen Jahres erhalten. Wünschenswert wäre seines Erachtens die Ankündigung im Januar gewesen (noch Frostperiode und weil es auch noch dauert bis der Zählerwechsel und die Verplombung durch das Wasserwerk erfolgt).

Beantwortung:

Wie bereits in der damaligen Sitzung von Kämmerer Herrn Bader erläutert, handelt es sich bei dem Anschreiben um eine reine Serviceleistung, da grundsätzlich die Grundstückseigentümer selbst für die Einhaltung der Eichvorschriften bei ihren privaten Zwischenzählern verantwortlich sind. Natürlich ist es der Verwaltung bewusst, das s nicht jeder Bürger ständig nur an die Einhaltung der Eichgesetze und unserer gemeindlichen Satzung denkt, weshalb von uns einmal jährlich die Anschreiben zum Ablauf der Eichgültigkeit versendet werden.

Erstmalig haben wir mit dieser Anfrage eine Rückmeldung zum Zeitpunkt des Versendens erhalten. Dieser erfolgte in den letzten Jahren immer zwischen Anfang und Ende März, also zum Ende der Frostperiode.

Ein Vorziehen des Anschreibens in den Januar können wir nicht befürworten, da dieser Monat neben den immer anfallenden Tätigkeiten mit Jahreswechsel, Jahressollstellungen aller Steuern und Gebühren, sowie der Abrechnung der Wasser- und Kanalgebühren bereits sehr ausgefüllt ist.

Die Anregung aufnehmend, werden wir aber zukünftig die Anschreiben zum Ablauf der Eichgültigkeit auf Ende Februar vorziehen. Nachdem der Austausch und die Verplombung der Zwischenzähler im Allgemeinen innerhalb 14 Tagen durchgeführt werden kann, sollte dies ein für Bürger und Verwaltung gleichermaßen akzeptabler Kompromiss sein.

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11.3. Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.06.2018 ö 11.3

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld frägt an, um welche Baumaßnahmen es sich in der Lohengrinstraße handelt, da hier u.a. auch diverse Halteverbotsschilder aufgestellt worden seien.

Stellvertretender Bauamtsleiter Klessinger berichtet, dass es sich hier um Hausanschlussarbeiten im Bereich der Geothermie und um die anschließende Wiederherstellung der Oberflächen handelt. Die Arbeiten müssten jedoch zeitnah abgeschlossen sein.

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11.4. Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.06.2018 ö 11.4

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Ritz frägt an, ob es möglich sei, in die Kaufverträge bezüglich des Erwerbes der O beren Eierwiese Einsicht zu nehmen.

Nachdem hierzu, nach Rückfrage von 1. Bürgermeister Neusiedl, die Einverständnis des Gemeinderates erfolgt, wird eine entsprechende Einsichtnahme gewährt.

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11.5. Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.06.2018 ö 11.5

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Ritz bittet, da Herr Gantner noch in Bereichen der Webseite des Landratsamtes München als Ansprechpartner aufgeführt wird, hier eine entsprechende Änderung zu veranlassen.

1. Bürgermeister Neusiedl sichert die entsprechende Erledigung zu.

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11.6. Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.06.2018 ö 11.6

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Ritz frägt an, ob bezüglich des Erweiterungsbaus des Gymnasiums Grünwald die Internetgeschwindigkeit hier immer noch ausreichend wäre.

1. Bürgermeister Neusiedl informiert hierzu, dass bereits beim Bau des Gymnasiums entsprechende Glasfaserleitungen verlegt wurden. Derzeit werde vorsorglich überprüft, ob der mit der Telekom abgeschlossene Vertrag bzw. Tarif eine hohe Geschwindigkeit garantiert.

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11.7. Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.06.2018 ö 11.7

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Ritz frägt an, ob aufgrund der steigenden Schülerzahlen auch eine weitere Anschaffung bzw. eine Nachrüstung von I-Pads notwendig werden würde.

1. Bürgermeister Neusiedl berichtet hierzu, dass die Schulleitung, sollte ein Bedarf bestehen, selbstverständlich auf die Gemeinde zukommen werde. Ausreichend Mittel sind für Anschaffungen in diese m Bereich im Haushalt vorhanden.

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11.8. Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.06.2018 ö 11.8

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier frägt an, wer sich in der Verwaltung um die Umsetzung der zum 25.05.2018 neu in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung kümmert.

1. Bürgermeister Neusiedl informiert hierzu, dass sich diesem Thema selbstverständlich die Datenschutzbeauftragte, Frau Unterreiner, in Zusammenarbeit mit Herrn Pleithner angenommen habe  und alle notwendigen Grundvoraussetzungen bereits geschaffen worden sind.

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11.9. Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.06.2018 ö 11.9

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier frägt an, ob es richtig sei, dass der Brunnen im Innenhof des Haus der Begegnung von Frau Fuchsberger gespendet worden sei.

1. Bürgermeister Neusiedl berichtet hierzu, dass der entsprechende Brunnen bzw. das Wasserbassin ein Bestandteil des vom Gemeinderat beschlossenen Freiflächengestaltungsplanes sei und dementsprechend nicht gespendet wurde.

Lediglich wurde Frau Fuchsberger bzw. der entsprechende Verlag, in dem das Buch „Alt werden ist nichts für Feiglinge“ von Joachim Fuchsberger erschienen ist, um Zustimmung gebeten, den Spruch „Alt werden ist nichts für Feiglinge “ im Brunnen integrieren zu dürfen.

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11.10. Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.06.2018 ö 11.10

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Ritz frägt an,  ob es möglich sei, im Bereich des Flures zum kleinen Sitzung eventuell ein Bild o.ä. an die derzeit freie Wand anzubringen.

1. Bürgermeister Neusiedl befürwortet dies und sichert eine entsprechende Erledigung zu.

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12. Änderung der Zweckvereinbarung über die Schulaufwandsträgerschaft für das Gymnasium Grünwald vom 01.01.2016;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.06.2018 ö beschließend 12

Sachverhalt

Am 19.03.2018 beschloss der Kreistag des Landkreises München eine Änderung des Grundsatzbeschlusses hinsichtlich der Kostenverteilung und Rückwirkung. Diese Änderung muss nun in allen Zweckvereinbarungen umgesetzt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt folgende Änderungsvereinbarung zur Zweckvereinbarung über die Schulaufwandsträgerschaft für das Gymnasium Grünwald vom 01.01.2016:


§ 1

§ 2 Abs. 2 (Deckung des einmaligen Aufwandes) der Zweckvereinbarung wird wie folgt geändert:

Der Landkreis übernimmt:

1.)        70% der zuweisungsfähigen Baukosten nach den Richtlinien für die staatlichen Beihilfen zu kommunalen Baumaßnahmen; das gilt für die erstmalige Errichtung einer Schule, für Erweiterungsbauten (bauliche Erweiterung der Nutzfläche einer bestehenden Schule) und Ersatzneubauten.

Das Schulgrundstück muss ohne finanzielle Beteiligung des Landkreises eingebracht werden.

2.)        100% der tatsächlichen Baukosten bei Umbaumaßnahmen und Generalsanierungen- jeweils inclusive energetisch begründeter Baumaßnahmen-, der Kosten von Anlagen zur Stromerzeugung mit Nutzung regenerativer Energieträger im Eigenbetrieb bei bestehenden Bauten und Neubauten sowie der erforderlichen Aufwendungen für Container, Raumanmietungen und der Abbruchkosten.
3.)        50% der Zinsen für Zwischenfinanzierungen, die wegen nicht rechtzeitiger Gewährung staatlicher Zuschüsse von der Gemeinde aufgenommen werden müssen.

4.)        die Differenz zwischen 30% und 70% der zuweisungsfähigen Baukosten nach den Richtlinien für die staatlichen Beihilfen zu kommunalen Baumaßnahmen für die nach Art. 10 FAG geförderten Baumaßnahmen der Gemeinde rückwirkend für die Jahre 1993 (Inbetriebnahme ab dem 01.01.1993) bis einschließlich 2017 unter Berücksichtigung einer 25-jährigen Abschreibung.
       

Dabei wird wie folgt vorgegangen:

Es werden 70% der zuweisungsfähigen Baukosten um die Abschreibungsbeträge der jeweiligen Jahre reduziert. Die Abschreibung wird linear ermittelt und beginnt mit dem Folgejahr der Inbetriebnahme, also frühestens ab dem Jahr 1994. Der so ermittelte Betrag wird 30% der zuweisungsfähigen Baukosten ohne Abschreibungen zur Ermittlung der Differenz gegenüber gestellt.


                                               § 2

Diese Änderungsvereinbarung tritt mit Wirkung vom 01.01.2018 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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13. Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes staatliches Gymnasium Oberhaching vom 26.01.2016;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.06.2018 ö beschließend 13

Sachverhalt

Am 19.03.2018 beschloss der Kreistag des Landkreises München eine Änderung des Grundsatzbeschlusses hinsichtlich der Kostenverteilung und Rückwirkung, wonach nun durch eine entsprechende Änderungssatzung  die Verbandssatzung geändert werden muss.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt folgende Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Zweckverbandes staatliches Gymnasium Oberhaching vom 26.01.2016:
 
§ 1

(1) § 13 Abs. 3 Ziff. 1 wird wie folgt geändert:

 „Der Landkreis München trägt

1.         70 % der zuweisungsfähigen Baukosten nach den Richtlinien für die staatlichen Beihilfen zu kommunalen Baumaßnahmen; das gilt für die erstmalige Errichtung einer Schule, für Erweiterungsbauten (bauliche Erweiterung der Nutzfläche einer bestehenden Schule) und Ersatzneubauten. Das Schulgrundstück muss ohne finanzielle Beteiligung des Landkreises eingebracht werden.

2.        100 % der tatsächlichen Baukosten bei Umbaumaßnahmen und Generalsanierungen - jeweils inkl. energetisch begründeter Baumaßnahmen - , der Kosten von Anlagen zur Stromerzeugung mit Nutzung regenerativer Energieträger im Eigenbetrieb bei bestehenden Bauten und Neubauten sowie der erforderlichen Aufwendungen für Container, Raumanmietungen und der Abbruchkosten.

3.        50% der Zinsen für Zwischenfinanzierungen, die wegen nicht rechtzeitiger Gewährung staatlicher Zuschüsse vom Zweckverband aufgenommen werden müssen.“

(2) § 13 Abs. 3 wird um Ziff. 1.4 ergänzt und lautet folgendermaßen:

„die Differenz zwischen 30 % und 70 % der zuweisungsfähigen Baukosten nach den Richtlinien für die staatlichen Beihilfen zu kommunalen Baumaßnahmen für die nach Art. 10 FAG geförderten Baumaßnahmen des Zweckverbandes rückwirkend für die Jahre 1993 (Inbetriebnahme ab dem 01.01.1993) bis einschließlich 2017 unter Berücksichtigung einer 25-jährigen Abschreibung.

Dabei wird wie folgt vorgegangen:

Es werden 70 % der zuweisungsfähigen Baukosten um die Abschreibungsbeträge der jeweiligen Jahre reduziert. Die Abschreibung wird linear ermittelt und beginnt mit dem Folgejahr der Inbetriebnahme, also frühestens ab dem Jahr 1994. Der so ermittelte Betrag wird 30 % der zuweisungsfähigen Baukosten ohne Abschreibungen zur Ermittlung der Differenz gegenüber gestellt.“
 

§ 2

Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.07.2018 12:26 Uhr