Datum: 24.07.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:43 Uhr bis 21:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 26. Juni 2018;
3 Errichtung einer Tennisanlage sowie zweier Fußballplätze mit Tribüne auf der Oberen Eierwiese; Antrag der FDP-Fraktion vom 25. April 2018;
4 Einziehung der Fritz-Kneidl-Straße (Östliche Teilfläche Fl.Nr. 389/16) gemäß Art. 8 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz; Antrag der Gemeinnützigen Baugenossenschaft Grünwald e.G. vom 19.06.2018;
5 Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;
6 Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;
7 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;
8 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
8.1 Anfrage Gemeinderatsmitglied Kneidl
8.2 Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld
8.3 Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld
8.4 Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld
8.5 Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld
8.6 Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld
8.7 Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld
8.8 Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld
8.9 Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier
8.10 Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier
8.11 Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier
8.12 Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz
8.13 Anfrage Gemeinderatsmitglied Steininger
9 Luitpoldweg und Derbolfinger Platz; Straßenbau ; Vergabe der Arbeiten

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 24.07.2018 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld regt an, den Tagesordnungspunkt 4 der nichtöffentlichen Tagesordnung in öffentlicher Sitzung zu behandeln. Herr 1. Bürgermeister Neusiedl erläutert hierzu, dass in der Präsentation Kostenschätzungen enthalten sind, die im wettbewerblichen Marktumfeld nicht bekanntgegeben werden sollten. Ferner sind Rechte bzw. Interessen Dritter berührt. Gemeinderatsmitglied Jobst stellt daraufhin den Antrag, den Tagesordnungspunkt 4 der nichtöffentlichen Tagesordnung in öffentlicher Sitzung zu behandeln. Abstimmungsergebnis: 8:14 Stimmen Der Antrag ist somit abgelehnt.

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 26. Juni 2018;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 24.07.2018 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift vom 26.06.2018 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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3. Errichtung einer Tennisanlage sowie zweier Fußballplätze mit Tribüne auf der Oberen Eierwiese; Antrag der FDP-Fraktion vom 25. April 2018;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 24.07.2018 ö 3

Sachverhalt

Der Antrag der FDP-Fraktion lautet:

  1. Wir bitten um ausführliche Überplanung Sport- und Freizeitnutzung.
  1. Errichtung von zwei Fußballplätzen, davon ein Platz mit Tribüne mit mindestens 300 Zuschauern
  2. Errichtung von 5 Tennisplätzen, davon ein Platz mit kleiner Zuschauer-Tribüne,
  3. Verlegung des Seniorenparcours und der Hundewiese;
  1. Planung und Errichtung eines gemeinsamen Vereinsgebäudes mit Umkleiden und Sanitäreinrichtungen und Geräteräume, sowie mit Bewirtungsmöglichkeiten
  2. Untersuchung der Strassen-Zufahrtssituation unter Einbeziehung einer Strassenanbindung neu zur Tölzerstrasse über die Alpspitzstrasse
  3. Untersuchung und Errichtung eines geeigneten Lärmschutzes, z.B. mit Wall, Tieferlegung und Spielzeitbeschränkung.

Begründung:

Der Fußballplatz an der Keltenstrasse genügt nicht mehr den Anforderungen des Landesliga-Spielbetriebes für die erste Mannschaft des TSV Grünwald. Eine Veränderung ist hier sehr schwierig durchzuführen. Erweiterungsmöglichkeiten gibt es an der Keltenstrasse nicht, die Nähe zur Volksschule erlaubt keine Werbung, so dass ein Neubau an anderer Stätte sinnvoll ist. Durch die Errichtung des zweiten Trainingsplatzes wird die Spiel- und Trainingssituation im GFP entzerrt.

Die Tennisplätze an der Dr.-Max-Strasse sind langfristig verpachtet, so dass Grünwalder Tennisvereine, keine heimische Spielstätte haben. Hier ist ein Neubau von fünf Tennisplätzen auf Kosten von Vereinen sinnvoll. Die Gemeinde Grünwald hat steigende Schülerzahlen (siehe Untersuchung zur Schwimmbaderweiterung), so dass diese Maßnahmen der Förderung des kommunalen Breitensportes zu Gute kommt.

Die die Sportstättenbaumaßnahmen ergeben sich kaum weitere Flächenversiegelungen, so dass die Maßnahmen im Einklang mit Naturschutz umgesetzt werden kann.


Die Verwaltung hat vorliegenden Antrag vertrag- und baurechtlich geprüft und teilt in Form einer Präsentation folgendes mit:

1. Das Areal „Obere Eierwiese“ – bestehend aus den Grundstücken Fl.Nrn.

200                       zu           72.712 m²   = sog. Tagwerk
212                       zu                474 m²   alles Grundstücke an der Alpspitzstraße (Westseite)
212/2                    zu                440 m²
212/3                    zu                510 m²
212/4                    zu                950 m²
212/5                    zu                410 m²


ist seit dem Grunderwerb am 17.12.2009 im Eigentum der Gemeinde.

Der Kaufzweck gemäß Vertrag unter 11. war folgender:

Die Gemeinde Grünwald beabsichtigt im Gemeindegebiet ein Gymnasium zu errichten oder aber eine Festwiese, ggf. Sportflächen – also Gemeinbedarfsflächen – anzulegen. Der Freistaat Bayern verkauft diese Fläche, um dort der Gemeinde die Umsetzung eines solchen Vorhabens zu ermöglichen.
Die Parteien sind sich darüber einig, dass die gelb markierte Teilfläche des Grundstücks 200 im Ausmaß von 12.500m² auch für eine gewerbliche Tennis- oder Golfabschlaganlage genutzt werden darf. Für die übrigen Flächen (welche nicht gelb markiert sind) wird ausdrücklich keine Zweckbestimmung vereinbart.

Unter 12. des Kaufvertrages ist ein Wiederkaufsrecht und eine Aufzahlungsverpflichtung wie folgt vereinbart worden:

Die Gemeinde Grünwald verpflichtet sich gegenüber dem Freistaat Bayern die im Lageplan dargestellten Flächen zu ca. 44.762m² (Teilfläche aus 200) des Vertragsgrundstücks innerhalb von 5 Jahren – Fristablauf war am 16.12.2014 – ab Beurkundung für Zwecke des Gemeinbedarfs (Errichtung eines Gymnasiums, Sportfläche oder Festwiese) bzw. einer Tennisanlage bzw. Golfabschlaganlage im Ausmaß von 12.500m² zu bebauen bzw. herzurichten und im Anschluss bis zum Ablauf von 15 Jahren (Frist würde hier am 16.12.2024 enden) gerechnet ab Beurkundung dieses Vertrages – entsprechend zu verwenden. Dies hat die Gemeinde Grünwald in Form der Errichtung des sog. „Bewegungshains“ im Jahre 2014 baulich umgesetzt. Zum heutigen Bewegungshain zeigt die Verwaltung per Beamer eine Fotostrecke.

Fazit:

Gemäß Kaufvertrag ist die vor beschriebene Nutzung

  • Gymnasium
  • Festwiese
  • Ggf. Sportflächen
  • Tennis / Golfabschlag – auf untergeordneter Fläche

zulässig – ohne, dass es einer Aufzahlung bedarf (wie dies derzeit bei einem Wohnbauprojekt der Fall wäre).

Anmerkung:

Gymnasium ist bereits realisiert an anderer Fläche, der Bedarf ist also für die Obere Eierwiese weggefallen. Die Festwiese existiert momentan auf dem Kirchengrundstück an der Oberhachinger Straße – auch hier gibt es derzeit keinen Zwang auf der Oberen Eierwiese eine Festwiese zu installieren / dieser Zweck ergäbe sich erst, wenn die Kirche ihr Grundstück nicht mehr an die Gemeinde zum Zwecke der Festwiese vermietet oder eben dieses Grundstück bebauungsplankonform bebaut.

Sportflächen sind hier nur ggf. angeführt, Tennis und Golf gar nur in untergeordneter Weise.

Sollte die Kirche ihr Grundstück irgendwann mal tatsächlich bebauen, wäre eine vertragsgemäße Nutzung als Festwiese nicht mehr möglich.


2. Baurecht

Es gibt heute für das Areal der Oberen Eierwiese (mit Ausnahme eines ca. 15m tiefen Grundstücksstreifens mit rudimentärer Wohnbebauung entlang der Alpspitzstraße – West und einem weiteren Grundstücksstreifen entlang der Zugspitzstraße – süd – gemäß Flächennutzungsplan) kein Baurecht / alle dortigen Flächen sind heute als sog. Außenbereichsflächen i.S. § 35 BauGB zu werten. Der Flächennutzungsplan (unverbindlich) gibt in seiner derzeit gültigen Fassung als Planungsziel folgendes vor:

  • Festwiese
  • Sportflächen / Bolzplatz
  • Tennis
  • Grünflächen.

Wohnnutzung ist kein Planungsziel. Die westliche Hangkante = Landschaftsschutzgebiet und damit nicht bebaubar, desgleichen ist der südliche Waldsaum von jegliche Bebauung (z.B. befestigte Erschließungsflächen) freizuhalten.


Fazit:

Bauplanungsrechtlich ist derzeit nur der Flächennutzungsplan aus dem Jahre 1987 existent. Baurecht existiert keines / alle Flächen sind Außenbereichsflächen i.S. § 35 BauGB, mit Ausnahme eines ca. 15m tiefen Grundstücksstreifens an der Alpspitzstraße west - und einem weiteren Grundstücksstreifen entlang der Zugspitzstraße – süd.

Baurecht wäre durch Bebauungsplan zu schaffen. Dabei ist rückblickend und in die Zukunft gerichtet zu prüfen/auszuloten, welche Nutzungen auf dieser wertvollen letzten Baufläche innerhalb des Gemeindegebietes zugelassen werden soll.

Bedenkt man das heutige riesige Angebot an bestehenden Sport- und Freizeiteinrichtungen, hier nachfolgend aufgeführt:

Dreifachhalle Helmi-Mühlbauer
Sportplatz an der Keltenstraße
Dreifachhalle Gymnasium + Kunstrasenplatz und umlaufende Laufbahn
Turnhalle Grundschule, Gymnastikhalle Grundschule
Alte Turnhalle im Freizeitpark
Gymnastikhalle im Freizeitpark
Versch. Übungsräume im Freizeitpark
Kunstrasenplatz, Hybridrasenplatz, Beachvolleyplatz im Freizeitpark
Trainingsplätze (1 x groß und 2 x klein) im Freizeitpark
Tennisplätze im Freien (9x) + Hallenplätze im Freizeitpark
Hallenbad, Eislaufplatz, Kletterturm
Bolzplatz in Wörnbrunn, Sommerstockbahn
Bouleplatz bei Parkgarage
Trimm-Dich-Pfad
Viele öff. Kinderspielplätze verteilt über das gesamte Gemeindegebiet


ist im Prinzip alles vorhanden und werden durch die Bildungseinrichtungen und Vereine genutzt.

Die Gemeinde Grünwald hat die Obere Eierwiese damals als zu entwickelndes Reservebauland für die nachkommenden Generationen erworben.

Dabei darf das Thema Flächenversiegelung nicht aus den Augen verloren werden. Ferner wird bei einer evtl. Überplanung die naturschutzrechtliche Ausgleichsflächenregelung eine gewichtige Rolle spielen.

In der anschließenden Diskussion geht GR-Mitglied Ritz detailliert auf den Antrag der FDP-Fraktion ein und erläutert die Beweggründe hierfür. Insbesondere die Schaffung von Fußballplätzen mit Tribüne für die in der Landesliga Südost spielende 1. Mannschaft des TSV Grünwald und die Errichtung von Trainingsplätzen für die Tennisfreunde Grünwald sind ein wesentliches Anliegen seiner Fraktion.

Zahlreiche GR-Mitglieder berichten, dass im Vorfeld der Gemeinderatssitzung Grünwalder Bürger auf sie zugekommen sind und sich gegen den Bau der Sportstätten auf der Oberen Eierwiese ausgesprochen haben. Anwohner befürchten Lärmbelästigungen und wesentliche Einschränkungen ihrer Wohnqualität. Bewegungshain und Hundewiese dagegen finden Akzeptanz und erfreuen sich großer Beliebtheit.

Aus Sicht der Mehrzahl der GR-Mitglieder sollte die Obere Eierwiese als letzte, auf dem Gemeindegebiet verbliebene Grün- und Erholungsfläche erhalten werden. Zum heutigen Zeitpunkt erscheint eine Bebauung unvernünftig; eine Flächenversiegelung soll vermieden werden. Es wird empfohlen, die Obere Eierwiese als Vorratsgrundstück für künftige Generationen vorzuhalten. Ein Wertverlust des Grundstückes ist dadurch nicht zu erwarten.

Nach zahlreichen Wortmeldungen stellt GR-Mitglied Lindbüchl den Antrag, die Planungen zur Errichtung einer Tennisanlage sowie zweier Fußballplätze mit Tribüne auf der Oberen Eierwiese nicht weiter zu verfolgen.

GR-Mitglied Zeppenfeld stellt den Antrag, zunächst eine kleinere Entwurfsplanung in Auftrag zu geben und sodann nochmals über den Antrag zu beraten.

Daraufhin wird zunächst über den weiterführenden Antrag von GR-Mitglied Lindbüchl abgestimmt. Sofern dieser keine Mehrheit erhalten sollte, ist sodann über den Antrag von GR-Mitglied Zeppenfeld abzustimmen.

Der Gemeinderat beschließt den Antrag von GR-Mitglied Lindbüchl anzunehmen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 6

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4. Einziehung der Fritz-Kneidl-Straße (Östliche Teilfläche Fl.Nr. 389/16) gemäß Art. 8 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz; Antrag der Gemeinnützigen Baugenossenschaft Grünwald e.G. vom 19.06.2018;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 24.07.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 25.07.2017 den damaligen Grundstückstauschvertrag einstimmig beschlossen.

Es ging dabei u.a. darum, den Ostteil der Fritz-Kneidl-Straße (Fl.Nr. 389/16) dem Baugrundstück der Gemeinnützigen Baugenossenschaft e.G. zuzumessen. Das ist mittlerweile geschehen. Nun ist aufgrund des Baufortschrittes die Baugenossenschaft an die Gemeinde herangetreten, weil das betreffende Grundstücksteilstück der Öffentlichkeit durch sogenannte Einziehung i.S. Art. 8 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes entzogen werden soll.

Die Einziehung ist ortsüblich bekanntzumachen.

Die Baugrundstücke der Baugenossenschaft werden durch die Josef-Kogler-, Josef-Würth- , Josef-Sammer- und künftig neu über den Wendehammer an der Fritz-Kneidl-Straße (Westteil  -   siehe beil. Lageplan) erschlossen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Vortrag der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Einziehung der Fritz-Kneidl-Straße (Fl.Nr. 389/16) nach Art. 8 Bayerisches Straßen- u. Wegegesetz.

Die Einziehung ist ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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5. Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 24.07.2018 ö 5

Sachverhalt

Eine Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit lag nicht vor.

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6. Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 24.07.2018 ö 6

Sachverhalt

Dringlichkeitsentscheidungen wurden nicht getroffen.

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7. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 24.07.2018 ö 7

Sachverhalt

Eine Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse lag nicht vor.

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8. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 24.07.2018 ö 8
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8.1. Anfrage Gemeinderatsmitglied Kneidl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 24.07.2018 ö 8.1

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Kneidl frägt an, warum der Brunnen am Derbolfinger Platz dieses Jahr noch nicht im Betrieb ist.

1. Bürgermeister Neusiedl informiert hierzu, dass die entsprechende Pumpe des Brunnens defekt sei und in diesem Fall extra angefertigt werden musste. Die Lieferung der Pumpe erfolgte nun im Juli, jedoch ist erforderlich, dass der Einbau in Zusammenarbeit mit einem Techniker der Firma erfolge. Hierzu gebe es aufgrund von Kapazitätsengpässen bei der Firma noch keinen festen Termin, wobei man hoffe, dass der Einbau zeitnah erfolgen werde.

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8.2. Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 24.07.2018 ö 8.2

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld frägt an, wie es sich mit der Reinigung der Toilette am Bauernmarkt verhält. Die Toilette sei u.a. nicht mehr absperrbar und die Reinigung erfolge nach Reinigungsplan nur einmal im Monat.

Die Leiterin der Hausverwaltung, Frau Kautz, informiert hierzu, dass es sich hierbei um eine Angelegenheit des Bauernmarktes bzw. des Bauernmarktvereins handeln würde. Die Gemeinde Grünwald habe hierzu nur den Kontakt zur Reinigungsfirma hergestellt.

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8.3. Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 24.07.2018 ö 8.3

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld berichtet, dass der Schriftzug im Brunnen am „Haus der Begegnung“ aufgrund der Metallbuchstaben eine Verletzungsgefahr aufweist, u.a. für im Brunnen spielende Kinder und frägt an, inwieweit man hier Abhilfe schaffe könne.

1. Bürgermeister Neusiedl sichert hierzu eine umgehende Prüfung durch die Bauverwaltung zu.

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8.4. Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 24.07.2018 ö 8.4

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld berichtet, dass er beobachtet habe, dass die Schaltung der Ampelanlage an der Laufzorner Straße nicht in gleicher Weise für Fußgänger/Radfahrer funktioniere wie für den Pkw-Verkehr, d.h. wenn die Ampel mittels Induktionsschleife durch ein wartendes Auto in der Laufzorner Straße ausgelöst wird, bei Grünschaltung der Ampel Laufzorner Straße für die Fußgänger bei der Überquerung Oberhachinger Straße immer noch Rot angezeigt wird.

Des Weiteren sei an dieser Ampelanlage zu beobachten, dass trotz Rückstau auf der Oberhachinger Straße immer wieder in die Kreuzung eingefahren werde und sich somit eine Einfahrt von der Laufzorner Straße in die Oberhachinger Straße als schwierig gestalte. Könne man hier mit einem entsprechenden Schild „Bitte bei Rückstau - nicht in die Kreuzung einfahren“ reagieren.

1. Bürgermeister Neusiedl berichtet hierzu, dass das hierfür zuständige Landratsamt bzw. Straßenbauamt bereits über diesen Sachverhalt informiert wurde und um Überprüfungen der entsprechenden Ampelschaltungen gebeten wurde.

Den Vorschlag auf Anbringung eines entsprechenden Hinweisschildes „Bitte bei Rückstau - nicht in die Kreuzung einfahren“ werde man ebenfalls weitergeben.  

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8.5. Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 24.07.2018 ö 8.5

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld frägt an, warum die Angelegenheit mit dem sog. „freien Rechtsabbieger“ im Bereich Marktplatz/Auf der Eierwiese nicht im Zusammenhang mit der Asphaltierung der Tölzer Straße mitberücksichtigt wurde.

1. Bürgermeister Neusiedl erläutert hierzu, dass das Verkehrskonzept in diesem Bereich noch nicht abgeschlossen sei und zudem diese Maßnahme nicht mit der derzeitigen Oberflächenwiederherstellung zusammenhängt.

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8.6. Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 24.07.2018 ö 8.6

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld frägt an, ob man die Firma Lautlos, mit deren Zusammenarbeit das Car-Sharing betrieben wird, darauf aufmerksam machen kann, dass die Station in der Parkgarage Marktplatz auf Google Maps nicht enthalten sei. Ebenso wären die Datenschutzbestimmungen auf deren Homepage noch nicht aktualisiert worden.

1. Bürgermeister Neusiedl sichert eine entsprechende Weitergabe zu.

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8.7. Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 24.07.2018 ö 8.7

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld weist darauf hin, dass das Protokoll der letzten Bürgerversammlung aus dem Jahr 2017 noch nicht an die Gemeinderäte versandt worden sei.

1. Bürgermeister Neusiedl sichert eine entsprechende zeitnahe Erledigung zu.

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8.8. Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 24.07.2018 ö 8.8

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld frägt an, wann mit der Inbetriebnahme der neuen Homepage der Gemeinde zu rechnen sei.

1. Bürgermeister Neusiedl informiert hierzu, dass es hier aufgrund der Elternzeit der hierfür federführend zuständigen Mitarbeiterin zu Verzögerungen gekommen sei. Man sei allerdings mittlerweile sehr gut fortgeschritten und darauf bedacht, die Homepage baldmöglichst in Betrieb nehmen zu können.

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8.9. Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 24.07.2018 ö 8.9

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier frägt an, warum der Freistaat Bayern in Grünwald damals so große Grundstücksflächen für die obere Eierwiese in seinem Eigentum hatte.

1. Bürgermeister Neusiedl informiert hierzu, dass dies unter anderem den Hintergrund hat, dass der Freistaat Bayern der Rechtsnachfolger der NSDAP sei und somit in den Besitz des Grundstückes gekommen ist.

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8.10. Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 24.07.2018 ö 8.10

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier frägt an, wie der Sachstand in Bezug auf die beabsichtigte Errichtung von Stromtankstellen sei.

1. Bürgermeister Neusiedl informiert hierzu, dass eine entsprechende Studie zur Elektromobilität erst in der Sitzung des Kreistages am 23.07.2018 verabschiedet wurde. Hier wurde unter anderem beschlossen, dass der Landkreis in einem ersten Schritt die Entwicklung eines landkreisweiten Systems für öffentlich zugängliche Landeinfrastruktur in Auftrag zu geben. Hier geht es vor allem darum, eine Kompatibilität zu den am weitesten verbreiteten Systemen der angrenzenden Landkreise und der Stadt München zu schaffen. Erst im Anschluss daran kann das weitere Vorgehen der Gemeinden geplant werden. Es geht in erster Linie um eine gewisse Standardisierung und Vereinheitlichung.  

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8.11. Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 24.07.2018 ö 8.11

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier frägt an, wie der Sachstand in Bezug auf die angemieteten Büroräume in der Emil-Geis-Straße (ehemalig Nachbarschaftshilfe) ist und wer diese Räumlichkeiten künftig beziehen wird.

1. Bürgermeister Neusiedl berichtet hierzu, dass die Räumlichkeiten für einen Teil der Finanzverwaltung benötigt werden und geplant ist, die Räume noch in diesem Jahr zu beziehen. Auch den Mitarbeiterinnen des Kulturamtes wurden die Räumlichkeiten vorschlagen. Diese sind ebenso wie die Verwaltung der Ansicht, dass die Räume im Rathaus für die Kulturabteilung wesentlich besser geeignet sind. Deshalb verbleibt die Kulturabteilung im Rathaus.

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8.12. Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 24.07.2018 ö 8.12

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Ritz frägt an, ob eine entsprechende Verabschiedung für den ausgeschiedenen Hauptamtsleiter geplant sei.

1. Bürgermeister Neusiedl erklärt hierzu, dass bei Kündigungen, die durch die Arbeitnehmer erfolgen, keine offizielle Verabschiedung stattfindet.

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8.13. Anfrage Gemeinderatsmitglied Steininger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 24.07.2018 ö 8.13

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Steininger frägt an, ob es möglich sei, im Bereich der Treppe unterhalb der Burg/Schlossleite einen ordnungsgemäßen Rückschnitt der Äste zu veranlassen, da diese vermehrt stark herunterhängen würden.

1. Bürgermeister Neusiedl sichert eine entsprechende Erledigung zu.

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9. Luitpoldweg und Derbolfinger Platz; Straßenbau ; Vergabe der Arbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 24.07.2018 ö beschließend 9

Sachverhalt

In der öffentlichen Sitzung des Verwaltungsausschusses am 17.04.2012 wurde beschlossen, im Luitpoldweg Verbesserungen im Hinblick auf die Barrierefreiheit d.h. eine bessere Nutzung z.B. für Rollstuhlfahrer umzusetzen. Zudem soll der barrierefreie Umbau des Derbolfinger Platzes (vor allem im Bereich der MVV-Bus- und die Linientaxihaltestellen) umgesetzt werden.

In der Gemeinderatssitzung am 24.04.2018 wurden die geplanten Lösungsvorschläge vorgestellt und mehrheitlich beschlossen.

Die Arbeiten für den Umbau Straßenbau Derbolfinger Platz (Los 1) und die Freianlagen Luitpoldweg (Los 2) wurden öffentlich ausgeschrieben.

Die Auswertung ergab für das Los 1 Straßenbau Derbolfinger Platz als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Schelle aus Pfaffenhofen mit einer Bruttoangebotssumme von 278.025,60 €.

Die Auswertung ergab für das Los 2 Freianlagen Luitpoldweg als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Seitzmeier aus 85298 Mitterscheyern mit einer Bruttoangebotssumme von 630.779,14 €.

Eine bauliche Umsetzung der Maßnahmen ist für diesen Sommer (mit Schwerpunkt in den Sommerferien) geplant, daher ist eine Vergabe im diesem Gemeinderat notwendig. Deshalb erfolgt die Vergabe aufgrund der Beschlusslage in der Gemeinderatssitzung am 24. Juli 2018.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt

für das Los 1
Straßenbauarbeiten am Derbolfinger Platz die Fa. Schelle aus 85276 Pfaffenhofen mit einer Bruttoangebotssumme von 278.025,60 € zu beauftragen

und für das Los 2
Freianlagen Luitpoldweg die die Fa. Seitzmeier aus 85298 Mitterscheyern mit einer Bruttoangebotssumme von 630.779,14 € zu beauftragen.

Haushaltsmittel sind auf den Haushaltsstellen 63000.9596 und 63000.5100 vorhanden und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

Datenstand vom 27.01.2021 09:39 Uhr