Datum: 22.01.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:21 Uhr bis 19:24 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift öff.pdf
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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22.01.2018
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ö
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1 |
Beschluss
Die Tagesordnung wird angenommen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 18. Dezember 2017;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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22.01.2018
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ö
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2 |
Sachverhalt
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 18.12.2017 wird genehmigt.
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3. Antrag Dr. Claudius und Dr. Fabienne Faber zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 599/15 an der Südlichen Münchner Str. 48c;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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22.01.2018
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ö
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3 |
Sachverhalt
Bauherr: Dr. Claudius und Dr. Fabienne Faber;
Bauort: Südl. Münchner Str. 48c, Grundstück Fl. Nr. 599/15 (Grundstücksgröße: 1.818 m²) Planbereich: Baulinienplan 61 B 26 vom 23.03.1927; § 34 BauGB; BL 18/96 (B 35) 2. Änderung v. 08.11.2012, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung;
Das Grundstück wurde bereits in der Sitzung im Februar 2017 anhand eines Vorbescheides mit zwei Einfamilienhäusern beplant und auch positiv beschieden. Der Bauwerber begehrt jetzt die Genehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses in E+1+D-Bebauung mit einem Mansardenwalmdach (Dachneigung 52°) und einer Doppelgarage. Das Dachgeschoss ist kein Vollgeschoss. Der Nachweis ist erbracht.
Die drei Flurnummern wurden zwischenzeitlich verschmolzen.
Das Maß der baulichen Nutzung bezogen auf die Hauptnutzung wird eingehalten. Die Grundfläche mit den Nebenanlagen hinsichtlich der tatsächlich versiegelten Flächen wird eingehalten. Grundfläche I für ein weiteres in Planung befindliches Haus ist vorhanden.
Durch die Zufahrtsbereiche zu den zwei geplanten Häusern und insbesondere aufgrund der überlangen Zufahrt zum Grundstück in dritter Reihe wird die Grundfläche mit den Nebenanlagen überschritten. Eine Befreiung wegen Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen um ca. 135 m² sollte wie in ähnlich gelagerten Fällen befürwortet werden.
Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB in die Umgebungsbebauung ein.
Der alte Baulinienplan setzt eine rückwärtige Baugrenze von 10 m zur Straßenbahntrasse (Osten) fest. Aufgrund bereits mehrfach vorhandener Bezugsfälle sollte dies befürwortet werden.
Die weiteren Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung hinsichtlich Wand- und Firsthöhe und Kniestock sind eingehalten.
Die Dachbelichtungselemente in Form von Gauben entsprechen ebenfalls den Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung.
Eine auf der Ostseite des Grundstücks geplante Abgrabung entspricht den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung und sollte befürwortet werden.
Der Stellplatznachweis wird mittels Doppelgarage erbracht. Für die Garage wird eine Abstandsflächenübernahme in Höhe von 9,05 m² beantragt. Die weitere Prüfung obliegt dem Landratsamt.
Die bereits vorhandene Zufahrt wird mittels Grundbucheintrag hälftig geteilt. Im Vorbescheid wurde beauflagt, den Begegnungsverkehr durch eine Ampelsteuerung zu regeln. Die Errichtung eines Wendekreises der zukünftig von beiden Grundstücken genutzt wird ist in der Berechnung des gegenständlichen Bauvorhabens berücksichtigt. Für das Grundstück mit der Flurnummer 599/14 ist dieser noch gesondert bezüglich der Grundfläche zu berechnen. Der Antrag liegt vor.
Die beantragte Abweichung von den Festsetzungen des § 8 Abs. 1 der Ortsgestaltungssatzung zur Aufschüttung des Geländes um ca. 15 cm sollte befürwortet werden, da diese zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung erforderlich ist. Die Erfordernis wurde von Wasserwerk schriftlich bestätigt. Die Aufschüttung soll nur im Bereich der geplanten Häuser sowie der Zufahrt erfolgen. Hier ist bereits aufgrund der Baumaßnahme eine Versiegelung vorgesehen. Die Bereiche sind anhand eines Planes dargestellt. Um den Baumbestand zu schützen sind baumschützende Maßnahmen vorgesehen.
Die Nachbarunterschriften liegen fast vollständig vor.
Schützenswerter Baumbestand wird durch die Baumaßnahme berührt. Da mittlerweile beide Bauvorhaben vorliegen, wird die Stellungnahme des Umweltamtes angepasst und zur Sitzung verlesen.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage herzustellen.
Eine Befreiung wegen Überschreitung der maximal zulässigen Grundfläche mit den Nebenanlagen um ca. 135 m² aufgrund der langen Zufahrt zum Grundstück wird befürwortet.
Eine Befreiung wegen Überschreitung der östlichen Baugrenze um ca. 5 m wird aufgrund der vorhandenen Bezugsfälle befürwortet.
Der Aufschüttung des Geländes im Bereich des Hauses und der Zufahrt um ca. 15 cm zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Abwasserversorgung wird ausnahmsweise zugestimmt. Dies ist in einem Entwässerungsplan nachzuweisen. Die Oberflächenentwässerung muss auf dem Baugrundstück erfolgen.
Zur Sicherstellung des Baumerhalts ist zwingend festzulegen, dass der Baumbestand tatsächlich erst kurz vor Baubeginn gefällt werden darf.
Die Platanen Nummer 5 und 6 sind von minderer Qualität. Der Bergahorn Nummer 18 ist aufgrund der Fäule und Wunden am Stammfuß nicht erhaltenswert. Die Hainbuche Nummer 7, die Linde Nummer 8 und der Ahorn Nummer 25 haben eine lichte Krone und nicht unbedingt erhaltenswert. Die Rotbuche Nummer 10 (Stu 1,85 m) bleibt erhalten. Um dies sicherzustellen muss der Wurzelstock der Buche Nr. 9 erhalten bleiben, um die Buche Nummer 10 nicht nachhaltig zu schädigen.
Die Buchen Nummer 19 und 26 wären erhaltenswert, befinden sich aber in der Zufahrt und mitten im Bauraum.
Die Linde Nummer 14 mit Stu 1,45 m bleibt erhalten.
Die erhaltenswerte Linde Nummer 20 steht im Zentrum des geplanten Zufahrthofes und darf nur aus Gründen der Bauabwicklung beseitigt werden.
Mit den gewählten Ersatzbepflanzungen und den noch bestehenden Gehölzen sind genügend Bäume auf dem Grundstück.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Abstimmungsbemerkung
GR-Mitglied Kuny ist gemäß Art. 49 Gemeindeordnung von der Beratung und Beschlussfassung wegen persönlicher Beteiligung als Nachbar des Bauvorhabens ausgeschlossen.
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4. Antrag Maria und Michael Lehmann-Horn zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 599/15 an der Südlichen Münchner Str. 48b;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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22.01.2018
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ö
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4 |
Sachverhalt
Bauherr: Maria und Michael Lehmann-Horn;
Bauort: Südl. Münchner Str. 48b, Grundstück Fl. Nr. 599/15 (Grundstücksgröße: 1.818 m²) Planbereich: Baulinienplan 61 B 26 vom 23.03.1927; § 34 BauGB; BL 18/96 (B 35) 2. Änderung v. 08.11.2012, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung;
Das Grundstück wurde bereits in der Sitzung im Februar 2017 anhand eines Vorbescheides mit zwei Einfamilienhäusern beplant und auch positiv beschieden. Der Bauwerber begehrt jetzt die Genehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses in E+D-Bebauung mit einem Mansardenwalmdach (Dachneigung 18°/46°) und einer Doppelgarage. Das Dachgeschoss ist kein Vollgeschoss.
Die drei Flurnummern wurden zwischenzeitlich verschmolzen.
Das Maß der baulichen Nutzung bezogen auf die Hauptnutzung wird eingehalten.
Die Grundfläche mit den Nebenanlagen hinsichtlich der tatsächlich versiegelten Flächen für Garage und Zufahrt wird eingehalten.
Durch die überlange Zufahrt zum Grundstück in dritter Reihe wird die Grundfläche Nebenanlagen jedoch überschritten. Eine Befreiung wegen Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen um ca. 135,00 m² sollte wie in ähnlich gelagerten Fällen befürwortet werden. Die Befreiung wird je zur Hälfte auf die beiden Bauherren aufgeteilt.
Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB grundsätzlich in die Umgebungsbebauung ein.
Die Dachbelichtungselemente in Form von Gauben in der Nord-, West- und Südansicht entsprechen der Ortsgestaltungssatzung.
Für die Giebel auf der Nord-, Ost-, und Westseite ist jeweils eine Abweichung wegen Nichteinhaltung der max. zulässigen Wandhöhe von 5 m notwendig. Beantragt sind für die Giebel auf der Ost- und Westseite 5,77 m und für den Giebel auf der Nordseite 5,95 m. Da in der Vergangenheit in solchen Fällen jeweils Abweichungen bis zu einem überschreitungsmaß von 1,80 m befürwortet worden sind, sollte hier zugestimmt werden.
Der Stellplatznachweis wird mittels Doppelgarage erbracht.
Die bereits vorhandene Zufahrt zu den Grundstücken wurde mittels Grundbucheintrag hälftig geteilt. Im Vorbescheid wurde beauflagt, den Begegnungsverkehr durch eine Ampelsteuerung zu regeln. Die Errichtung eines Wendekreises der zukünftig von beiden Grundstücken genutzt wird ist in der Berechnung des gegenständlichen Bauvorhabens berücksichtigt. Für das Grundstück mit der Flurnummer 599/14 ist dieser noch gesondert bezüglich der Grundfläche zu berechnen. Der Antrag liegt vor.
Auch für dieses Haus wird eine Abweichung von den Festsetzungen des § 8 Abs. 1 der Ortsgestaltungssatzung zur Aufschüttung des Geländes um ca. 10 cm sollte befürwortet werden, da diese zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung erforderlich ist. Die Erfordernis wurde von gemeindliche Wasserwerk schriftlich bestätigt. Die Aufschüttung soll nur im Bereich der geplanten Häuser sowie der Zufahrt erfolgen. Hier ist bereits aufgrund der Baumaßnahme eine Versiegelung vorgesehen. Die Bereiche sind anhand eines Planes dargestellt. Um den Baumbestand zu schützen sind baumschützende Maßnahmen vorgesehen.
Die Nachbarunterschriften liegen fast vollständig vor.
Schützenswerter Baumbestand wird durch die Baumaßnahme berührt. Da mittlerweile beide Bauvorhaben vorliegen, wird die Stellungnahme des Umweltamtes angepasst und zur Sitzung verlesen.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage herzustellen.
Eine Befreiung wegen Überschreitung der maximal zulässigen Grundfläche mit den Nebenanlagen mit ca. 135 m² aufgrund der langen Zufahrt zum rückwärtigen Grundstück wird befürwortet.
Eine Abweichung wegen Nichteinhaltung der Wandhöhe mit den Giebeln wird befürwortet.
Der Aufschüttung des Geländes im Bereich der Hauses und der Zufahrt von ca. 10 cm zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Abwasserversorgung wird ausnahmsweise zugestimmt. Dies ist gesondert in einem Entwässerungsplan nachzuweisen. Die Oberflächenentwässerung muss auf dem Baugrundstück erfolgen.
Zur Sicherstellung des Baumerhalts ist zwingend festzulegen, dass der Baumbestand tatsächlich erst kurz vor Baubeginn gefällt werden darf.
Mit einem Fällantrag wird um Entnahme der Buche Nummer 16 gebeten, da diese sich im Bauraum befindet. Da diese Buche den Bauraum nicht tangiert geht das Umweltamt davon aus, das der Fällantrag der Buche Nummer 17 gilt. Diese ist sowohl vom Bau des Gebäudes als auch vom Bau der Garage betroffen. Bei der Fällung der Buche Nummer 17 ist darauf zu achten, dass der Wurzelraum von Nummer 16 nicht beschädigt wird.
Die erhaltenswerte Linde Nummer 20 steht im Zentrum des geplanten Zufahrthofes und darf nur aus Gründen der Bauabwicklung beseitigt werden.
Mit den gewählten Ersatzbepflanzungen und den noch bestehenden Gehölzen sind genügend Bäume auf dem Grundstück.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Abstimmungsbemerkung
GR-Mitglied Kuny ist gemäß Art. 49 Gemeindeordnung von der Beratung und Beschlussfassung wegen persönlicher Beteiligung als Nachbar des Bauvorhabens ausgeschlossen.
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5. Antrag Florian Schilling auf Neuausbildung eines Wendehammerteils auf dem Grundstück Fl.Nr. 599/14 an der Südl. Münchner Str. 48a
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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22.01.2018
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ö
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5 |
Sachverhalt
Bauherr: Florian Schilling
Bauort: Südl. Münchner Str. 48a, Grundstück Fl.Nr. 599/14 (Grundstücksgröße 1.559 m²) Baulinienplan 61 B 26 vom 23.03.1927, § 34 BauGB, BL 18/96 (B 35) 2. Änderung v. 08.11.2012, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
Die Zufahrt zum gegenständlichen Grundstück wurde durch Grundbucheintrag geteilt, ein Grundstücksanteil in Höhe von 1.818 m² wurde verkauft. Durch die auf dem Grundstücksteil geplanten Bauvorhaben (Vorbescheid vorhanden) ist es notwendig den Zu- und Abfahrtsverkehr anhand eines Wendehammers vor den beiden Grundstücken zu ermöglichen. Dieser war im Vorbeschied bereits geplant und genehmigt.
Ein Teil des Wendehammers liegt auf dem Grundstück 599/15 der andere Teil auf dem Grundstück des Bauwerbers Fl.Nr. 599/14.
Die geplante Maßnahme im Zuge der Bauvorhaben an der Südl. Münchner Straße 48 a,b,c haben Auswirkung auf das Maß der baulichen Nutzung. Die Grundfläche I der im Bestand befindlichen Hauptanlage bleibt unberührt und ist auch mit der Bestandsbebauung nicht ausgeschöpft. Eine Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen durch die hälftige lange Zufahrt zum in dritter Reihe liegenden Grundstück und der hälftige Teil des Wendehammers sollten wie in ähnlich gelagerten Fällen befreit werden. Die Berechnung der Grundfläche Nebenanlagen ist entsprechend anzupassen.
Der Stellplatznachweis wird mittels Doppelgarage erbracht.
Nachbarunterschriften liegen noch nicht vor.
Schützenswerter Baumbestand wird nicht berührt.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Neuausbildung eines Wendehammers im Zufahrtsbereich des Grundstücks
herzustellen.
Einer Befreiung wegen Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen in Höhe von 203 m² aufgrund der erforderlichen langen Zufahrt zum rückwärtigen Grundstück wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Abstimmungsbemerkung
GR-Mitglied Kuny ist gemäß Art. 49 Gemeindeordnung von der Beratung und Beschlussfassung wegen persönlicher Beteiligung als Nachbar des Bauvorhabens ausgeschlossen.
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6. Antrag Hedwig und Gottfried Zmeck zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Dreifachgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 634/34 an der Gabriel-von-Seidl-Str. 33b;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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22.01.2018
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ö
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6 |
Sachverhalt
Bauherr: Hedwig und Gottfried Zmeck;
Bauort: Gabriel-von-Seidl-Str. 33, Grundstück Fl. Nr. 634/34 (Grundstücksgröße: 2.955 m²) Planbereich: Baulinienplan 65 B 11 vom 23.03.1927; § 34 BauGB; BL 18/96 (B 35) 2. Änderung v. 08.11.2012, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung;
Das gegenständliche Grundstück wurde bereits 2016 mit drei Einfamilienhäusern beplant. Die Genehmigung des Landratsamtes wurde erteilt. Zwei baugleiche Einfamilienhäuser in E+D-Bebauung im straßennahen Bereich werden bereits ausgeführt. Das größere Einfamilienhaus im rückwärtigen Teil des Grundstücks wird nun neu geplant.
Der Bauwerber begehrt jetzt die Genehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses in E+1+D-Bebauung mit einem Mansardenwalmdach (Dachneigung 15°/52°) und einer Garage mit 3 Stellplätzen. Das Dachgeschoss ist kein Vollgeschoss. Der Nachweis wurde erbracht.
Das Maß der baulichen Nutzung bezogen auf die Hauptnutzung wird eingehalten.
Die Grundfläche mit den Nebenanlagen hinsichtlich der tatsächlich versiegelten Flächen wird entsprechend der bereits erteilten Befreiung für die lange Zufahrt zum rückwärtigen Grundstück in der Baugenehmigung vom 11.10.2016 eingehalten. Weitere Befreiungen sind nicht notwendig.
Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB grundsätzlich in die Umgebungsbebauung ein.
Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung hinsichtlich Wand- und Firsthöhe, Kniestock werden eingehalten.
Die Dachbelichtungselemente in Form von Gauben und Dachflächenfenstern entsprechen den Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung.
Der Quergiebel auf der Südseite des Gebäudes überschreitet mit seiner Wandhöhe das zulässige Maß nach der Ortsgestaltungssatzung. Eine Abweichung wegen Überschreitung der zulässigen Wandhöhe durch den Giebel sollte wie in ähnlichen Fällen befürwortet werden.
Die Abgrabungen auf der Südseite des Gebäudes sowie an der Garage entsprechen jeweils den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung und sollten daher befürwortet werden.
Der Stellplatznachweis wird mittels Dreifachgarage erbracht.
Die Nachbarunterschriften liegen fast vollständig vor.
Schützenswerter Baumbestand wird durch die Baumaßnahme nicht berührt. Gemäß Stellungnahme des Umweltamtes sollte im Bereich der Zufahrt aufgrund der Buche nicht abgegraben werden und während der Bauphase gem. DIN19820 der Stamm- und Wurzelbereich entsprechend von schwerem Gerät geschützt werden.
Für die Buche in der Nähe von Haus drei sollte vor Baubeginn unbedingt en Baumschutzzaun errichtet werden. Der Mindestabstand von 1,5 m vom Gebäude zum Kronenradius wird zwar geringfügig unterschritten, jedoch mit Einhaltung des Baumschutzes während der Bauphase vertretbar. Entsprechende Auflagen sind durch das Landratsamt zu verhängen um die Buche zwingend zu Erhalten. Der Baumbestand ist ausreichend.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Dreifachgarage herzustellen.
Einer Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung wegen Errichtung einer Abgrabung an der Garage um am Haus wird ausnahmsweise zugestimmt.
Eine Abweichung wegen Überschreitung der gemäß Ortsgestaltungssatzung maximal zulässigen Wandhöhe mit einem Quergiebel wird ausnahmsweise befürwortet.
Die Buche im Zufahrtsbereich ist während der Bauphase so zu schützen, dass ein Befahren mit schweren Fahrzeugen gem. DIN19820 nicht möglich ist. Abgrabungen im Bereich der Buche sind nicht zulässig.
Für die Buche in der Nähe des Hauses soll zum Schutz ein Baumschutzzaun beauflagt und errichtet werden.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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7. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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22.01.2018
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ö
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7 |
Sachverhalt
Es lagen keine Bauanträge gem. Art. 58 BayBO vor.
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8. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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22.01.2018
|
ö
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8 |
Sachverhalt
Die Verwaltung informiert den Bauausschuss über auf dem Büroweg nach Art. 37 GO behandelte Bauanträge:
- Antrag Ralph Gottschol zur Errichtung eines überdachten Freisitzes, eines Schwimmbades, eines Gerätehauses und einer Terrasse auf dem Grundstück Fl.Nr. 371/14 + 371/11 an der Von-Ranke-Straße 10;
- Tektur Eckart Immobilien-Bauträger & Grundbesitz GmbH zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Freisitz – Haus 1- auf dem Grundstück Fl.Nr. 626/4 am Gartenweg 1;
- Tektur Vyacheslav & Yelena Bondarev zum Bau eines Glas-Stahlvordaches auf dem Grundstück Fl.Nr. 629/19 an der Graf-Seyssel-Str. 2
;
- Lageplantektur Christopher Marc Zrenner auf dem Grundstück Fl.Nr. 623/8 an der Graf-Seyssel-Str. 7 a;
- Tektur Heinz Schlehuber zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 780 an der Akazienallee 9;
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9. Erweiterung Gymnasium Grünwald – Bauteil 4;
VE 610 Bodenbelagsarbeiten - Vergabe;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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22.01.2018
|
ö
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9 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.
Durch die einzelnen Fachplaner wurden in der Zwischenzeit die Leistungsverzeichnisse erstellt und verschickt.
Das Gewerk Bodenbelag wurde auf Grund der Kostenschätzung beschränkt ausgeschrieben. Vierzehn Firmen haben die Angebotsunterlagen bekommen, zur Submission sind elf Angebote eingegangen:
Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Holschbach Fußbodentechnik aus 51597 Morsbach mit einer Bruttoangebotssumme von 116.493,60 €.
Die Kostenschätzung lag bei Brutto 100.451,56 €.
Auf den Haushaltsstellen 23010.9400 und 23010.9500 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Bodenbelagsarbeiten am Gymnasium BT 4 den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Holschbach Fußbodentechnik aus 51597 Morsbach mit einer Bruttoangebotssumme von 116.493,60 € zu beauftragen.
Auf den Haushaltsstellen 23010.9400 und 23010.9500 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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10. Erweiterung Gymnasium Grünwald – Bauteil 4;
VE 602 Malerarbeiten - Vergabe;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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22.01.2018
|
ö
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10 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.
Durch die einzelnen Fachplaner wurden in der Zwischenzeit die Leistungsverzeichnisse erstellt und verschickt.
Das Gewerk Malerarbeiten wurde auf Grund der Kostenschätzung beschränkt ausgeschrieben. Acht Firmen haben die Angebotsunterlagen bekommen, zur Submission sind sechs Angebote eingegangen:
Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Malerbetrieb Hirsch aus 81369 München mit einer Bruttoangebotssumme von 75.041,83 €.
Auf den Haushaltsstellen 23010.9400 und 23010.9500 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Malerarbeiten am Gymnasium BT 4 den wirtschaftlichsten Bieter, die. Fa. Malerbetrieb Hirsch aus 81369 München mit einer Bruttoangebotssumme von 75.041,83 € zu beauftragen.
Auf den Haushaltsstellen 23010.9400 und 23010.9500 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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11. Erweiterung Gymnasium Grünwald – Bauteil 4;
VE 615-2 Bauschreinerarbeiten 2 - Vergabe;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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22.01.2018
|
ö
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11 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.
Durch die einzelnen Fachplaner wurden in der Zwischenzeit die Leistungsverzeichnisse erstellt und verschickt.
Das Gewerk Bauschreinerarbeiten 2 wurde auf Grund der Kostenschätzung europaweit ausgeschrieben. 12 Firmen haben die Angebotsunterlagen bekommen, zur Submission sind 2 Angebote eingegangen:
Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Lindner Objektdesign aus 94424 Arnstorf mit einer Bruttoangebotssumme von 745.863,83 €.
Auf den Haushaltsstellen 23010.9400 und 23010.9500 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Bauschreinerarbeiten 2 am Gymnasium BT 4 den wirtschaftlichsten Bieter, die. Fa. Lindner Objektdesign aus 94424 Arnstorf mit einer Bruttoangebotssumme von 745.863,83 € zu beauftragen.
Auf den Haushaltsstellen 23010.9400 und 23010.9500 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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12. Erweiterung Gymnasium Grünwald – Bauteil 4;
VE 619 Möbelschreiner - Vergabe;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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22.01.2018
|
ö
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12 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.
Durch die einzelnen Fachplaner wurden in der Zwischenzeit die Leistungsverzeichnisse erstellt und verschickt.
Das Gewerk Möbelschreiner wurde auf Grund der Kostenschätzung europaweit ausgeschrieben. 21 Firmen haben die Angebotsunterlagen bekommen, zur Submission sind 8 Angebote eingegangen:
Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Tischlerei Löwenberg aus 07381 Pößneck mit einer Bruttoangebotssumme von 238.103,66 €.
Auf den Haushaltsstellen 23010.9400 und 23010.9500 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Möbelschreinerarbeiten am Gymnasium BT 4 den wirtschaftlichsten Bieter, die Tischlerei Löwenberg aus 07381 Pößneck mit einer Bruttoangebotssumme von 238.103,66 € zu beauftragen.
Auf den Haushaltsstellen 23010.9400 und 23010.9500 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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13. Freiwillige Feuerwehr in Grünwald - Ausbau des Dachgeschosses;
Vergabe der Trockenbauarbeiten;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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22.01.2018
|
ö
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13 |
Sachverhalt
In der Bauausschusssitzung am 06.03.2017 wurde beschlossen, das Dachgeschoss in der Hubert-Hopf-Str. für Übungszwecke der Feuerwehr auszubauen.
Die Planung ist fertiggestellt und die Ausschreibungen sind erfolgt.
Für das Gewerk Trockenbau erfolgte auf Grund der Kostenschätzung eine beschränkte Ausschreibung. 5 Firmen wurden zur Angebotsabgabe eingeladen, zur Submission ging ein wertbares Angebot ein.
Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Baierl & Demmlhuber aus 82396 Pähl mit einer Bruttoangebotssumme von 70.639,23 €.
Auf der Haushaltsstelle 13000.9400 sind für das Haushaltsjahr 2018 ausreichend Mittel vorhanden.
Beschluss
Der Gemeinderat folgt dem Vortrag der Verwaltung und beschließt für die Sanierung des DG in der Feuerwehr den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Baierl & Demmlhuber aus 82396 Pähl mit einer Bruttoangebotssumme von 70.639,23 €, zu beauftragen.
Auf der Haushaltsstelle 13000.9400 sind für das Haushaltsjahr 2018 ausreichend Mittel vorhanden.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
14. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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22.01.2018
|
ö
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Sachverhalt
Anfragen wurden nicht gestellt. Beantwortungen lagen keine vor.
Datenstand vom 12.02.2018 10:03 Uhr