Datum: 05.02.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:51 Uhr bis 19:56 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung und deren Ergänzung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 22. Januar 2018;
3 Antrag Sophie Sedlmair zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 825 an der Wendelsteinstr. 13c;
4 Tekturantrag Heinz Ising zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 724 an der Alexander-Schmorell-Str. 4;
5 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;
6 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;
7 Gemeindliches Wohnhaus Stümpflingstr. 13 – Energetische Sanierung und Dachgeschossausbau; Vorstellung der Vorplanung und Vergabe der Planungsleistung;
8 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
8.1 Anfrage GR-Mitglied Sedlmair
8.2 Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier
8.3 Anfrage GR-Mitglied Steininger
8.4 Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier
9 Neubau Haus der Begegnung/Generationenwohnen in Grünwald; VE 312 Außenputz - Vergabe;
10 Grünwalder Freizeitpark; Sanierung Glasdach, energetische Sanierung des Hauptgebäudes und Ausbau des Dachgeschosses im Hauptgebäude; Vergabe Zimmerarbeiten Hauptdach;
11 Grünwalder Freizeitpark; Sanierung Glasdach, energetische Sanierung des Hauptgebäudes und Ausbau des Dachgeschosses im Hauptgebäude; Vergabe Wärmedämmverbundsystem;
12 Grünwalder Freizeitpark; Sanierung Glasdach, energetische Sanierung des Hauptgebäudes und Ausbau des Dachgeschosses im Hauptgebäude; Vergabe Dachdecker/Spengler Hauptdach;
13 Grünwalder Freizeitpark; Sanierung Glasdach, energetische Sanierung des Hauptgebäudes und Ausbau des Dachgeschosses im Hauptgebäude; Vergabe Dachdecker/Spengler Atrium;
14 Grünwalder Freizeitpark; Sanierung Glasdach, energetische Sanierung des Hauptgebäudes und Ausbau des Dachgeschosses im Hauptgebäude; Vergabe Baumeister;
15 Grünwalder Freizeitpark; Sanierung Glasdach, energetische Sanierung des Hauptgebäudes und Ausbau des Dachgeschosses im Hauptgebäude; Vergabe Fenster;

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung und deren Ergänzung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 05.02.2018 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung und deren Ergänzung  werden angenommen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 22. Januar 2018;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 05.02.2018 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 22.01.2018 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Antrag Sophie Sedlmair zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 825 an der Wendelsteinstr. 13c;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 05.02.2018 ö 3

Sachverhalt

Bauherr: Sophie Sedlmair
Bauort:, Grundstück Fl.Nr. 825/0 (Grundstücksgröße = 3.502 m²)
Planbereich: qualifizierter Bebauungsplan Nr. B 13, Bebauungsplan Nr. B 35 i.d.F. vom 08.11.2012; Ortsgestaltungssatzung und Garagen – und Stellplatzsatzung

GR-Mitglied Kraus ist für dieses Baugesuch aufgrund seiner Eigenschaft als Architekt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Das gegenständliche Grundstück ist bereits mit einer gewerblich genutzten Halle, zwei zusammenhängenden Wohngebäuden (236,04 m²) sowie einem weiteren Gebäude mit Wohn- und Gewerbenutzung (157 m²) sowie Nebennutzungen (Gartenhaus, Glashaus, Garagen) bebaut.
Der Bauwerber begehrt nun die Genehmigung für ein weiteres Einfamilienhaus im östlichen Teil des Grundstücks.

Das Maß der baulichen Nutzung hinsichtlich der Grundfläche lässt eine weitere Bebauung mit einer Hauptnutzung zu. Hinsichtlich der Geschoßfläche ist dies mit der aktuellen Bebauung auf dem Grundstück nicht mehr möglich. Im genehmigten Bauantrag vom 24.03.2010 auf den in der aktuellen Berechnung Bezug genommen wird, ist die Halle im nördlichen Teil des Grundstück richtigerweise komplett als Grundfläche I berechnet und damit auch geschossflächenrelevant. Die Geschossfläche war mit diesem Bauantrag vom 24.03.2010 bereits fast vollständig ausgeschöpft.
In der aktuellen Berechnung ist ein Teil der Halle (117 m²) als Nebenanlage ausgewiesen womit noch Geschoßfläche für das geplante Einfamilienhaus zur Verfügung stünde. Auch nach Rücksprache mit dem Landratsamt ist ein zusammenhängender gewerblich genutzter Bau grundsätzlich der Grundfläche I zuzurechnen. Eine Betrachtung als Nebenanlage wäre ggf. über eine dauerhafte Nutzungsänderung oder ggf. einen Abriss möglich.  

Wird der Nachweis entsprechend erbracht, ist für den Teil der Halle eine Befreiung von der Grundfläche für Nebenanlagen notwendig. Aufgrund der Bestandsbebauungen und der Tatsache das keine weiteren Versiegelungen durch Nebenanlagen erfolgen, wäre eine Befreiung über die beantragten 148,61 m² vertretbar wobei ca. 30 m² bereits mit dem Bauantrag 2010 befreit wurden.

Im qualifizierten Bebauungsplan wird ein Satteldach mit einer Dachneigung von 25° – 30°  und Firstrichtung Ost-West festgelegt. Die Planung sieht ein Flachdach vor. Die Festsetzung hinsichtlich des Daches ist einzuhalten. Bezugsfälle im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind nicht vorhanden. Der Architekt hat hier eine Umplanung mit Satteldach zugesagt.  

Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Wandhöhe werden eingehalten.  

Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung sind nicht betroffen.

Aufgrund des geplanten Einfamilienhauses wird der Nachweis eines weiteren Stellplatzes notwendig. Der Nachweis hierfür wurde erbracht.

Die Nachbarunterschriften liegen fast vollständig vor. Die Unterschrift des östlichen, unmittelbar betroffenen Nachbarn liegt nicht vor.

Schützenswerter Baumbestand auf dem Grundstück und dem Nachbargrundstück wird nicht berührt.
Ob weitere Pflanzungen nach dem Bebauungsplan B35 notwendig wären, lässt sich anhand des Plans nicht beurteilen (Freiflächenplan und/oder Baumbestandsplan wurde nicht erstellt). Es wurden nicht alle Bäume aufgenommen, da nur ein kleiner Teil des Grundstücks neu überplant wurde. Dieser Nachweis wäre noch zu führen.

Beschluss

GR-Mitglied Kraus ist für dieses Baugesuch aufgrund seiner Eigenschaft als Architekt gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau eines Einfamilienhauses unter folgender Voraussetzung herzustellen:

Ein Nachweis zur Einstufung des östlichen Hallenteils als Nebenanlage muss erbracht werden.

Eine Befreiung von der Grundfläche mit den Nebenanlagen über 148,61 m² für den im Bestand befindlichen Teil der Lagerhalle wird nach erbrachtem Nachweis befürwortet.

Ein Nachweis für ausreichende Pflanzungen nach dem Bebauungsplan B35 ist zu erbringen .

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Tekturantrag Heinz Ising zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 724 an der Alexander-Schmorell-Str. 4;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 05.02.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bauherr: Heinz Ising, Grünwald;
Bauort: Alexander-Schmorell-Str. 4, Grundstück Fl.Nr. 724 (Grundstücksgröße = 991 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung



Zum bereits genehmigten Bauvorhaben werden vom Bauherren folgende Änderungen zum ursprünglichen Antrag  gewünscht:

  • Verringerung Länge erdgeschossiger Anbau um ca. 1,14 m;
  • Entfall Einliegerwohnung;
  • Interne Raumeinteilungen;
  • Kein Dachgeschossausbau
  • Änderung Fenster u. Türen
  • Lediglich drei Dachflächenfenster
  • Entfall Aufzugs-Überfahrt
  • Verringerung Gebäudehöhen Hauptgebäude
  • Erhöhung Wandhöhe Anbau + Garage


Das Bauvorhaben entspricht hinsichtlich Maß der baulichen Nutzung dem Bebauungsplan Nr. B 35 und hält auch die sonstigen Festsetzungen ein. Die Schleuse an der Garage ist – um sie in der Nebennutzung zuschreiben zu können, klar vom Hauptgebäude zu trennen (Kommunwand). Dies war im Urantrag korrekt erfolgt und ist entsprechend zu ändern.


Lediglich die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird um ca. 4 m² geringfügig überschritten. Eine Befreiung hierfür sollte wie in ähnlich gelagerten Fällen, erfolgen.

Auch hinsichtlich der Umgebungsbebauung fügt sich das Bauvorhaben gemäß § 34 BauGB gut ein, da es sich an den nördlich angrenzenden Sepp-Ruf-Häusern orientiert. Da sich das Gebäude auch hinsichtlich der Dachneigung und somit der Höhenentwicklung (Firsthöhe 10,31 m – Urantrag: 10,51 m) an der Umgebungsbebauung orientiert, kann aus städteplanerischer Sicht daher – wie bereits im Urantrag erfolgt, der Überschreitung der nach Ortsgestaltungssatzung maximal zulässigen Firsthöhe von 8,65 m ausnahmsweise zugestimmt werden.

Die Abstände der Dachbelichtungselemente sind zu vermaßen und entsprechend Ortsgestaltungssatzung zu planen.

Im Urantrag war sowohl der erdgeschossige Anbau als auch die angrenzende Garage mit einer Wandhöhe von 2,75 m geplant. Mit der geänderten Planung wird eine Wandhöhe von 3,14 m beantragt. Begründet wird dies mit der baulichen Gestaltung und Konstruktion.
Einer Abweichung sollte hier nicht zugestimmt werden. Der Anbau kann im Bereich der Hauptnutzung eine höhere Wandhöhe erhalten, im Bereich der Garage sind die 2,75 m einzuhalten.

Die sonstigen Festsetzungen werden eingehalten.

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Tekturantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage herzustellen.

Der geringfügigen Überschreitung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen um ca. 4 m² wird zugestimmt.

Um die an die Garage angrenzende Schleuse als Nebenanlage einzustufen, ist diese baulich mit separater Wand vom Hauptgebäude abzusetzen.

Eine Überschreitung der nach der Ortsgestaltungssatzung maximal zulässigen Wandhöhe des Hauptgebäudes wird aufgrund der vorhandenen Umgebungsbebauung und Einfügung ausnahmsweise befürwortet.

Einer Überschreitung der nach der Ortsgestaltungssatzung maximal zulässigen Wandhöhe mit der Garage wird nicht zugestimmt.

Die Dachbelichtungselemente sind zu vermaßen und entsprechend der Ortsgestaltungssatzung zu planen und auszuführen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 05.02.2018 ö 5

Sachverhalt

Es lagen keine Bauanträge nach Art. 58 BayBO vor.

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6. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 05.02.2018 ö 6

Sachverhalt

Es lagen keine Bauanträge nach Art. 37 GO vor.

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7. Gemeindliches Wohnhaus Stümpflingstr. 13 – Energetische Sanierung und Dachgeschossausbau; Vorstellung der Vorplanung und Vergabe der Planungsleistung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 05.02.2018 ö 7

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 31.Januar 2017 wurde einstimmig beschlossen, das Wohnhaus Stümpflingstr. 13 zu erwerben, mit der Anregung, das vorhandene Dachgeschoss auszubauen.
Die Verwaltung hat daraufhin eine energetische Untersuchung in Auftrag gegeben und zugleich das Architekturbüro Völkner mit der Untersuchung beauftragt, ob ein Dachgeschossausbau möglich ist.

Die energetische Untersuchung hat ergeben, dass das Gebäude aus dem Jahr 1957 energetisch saniert werden sollte, vorgeschrieben ist auf alle Fälle die Dämmung der obersten Geschossdecke. Die Kostenschätzung liegt hier bei Brutto 290.000 €.

Eine Untersuchung des möglichen Dachausbaus hat ergeben, dass zwei zusätzliche Wohneinheiten möglich wären. Herr Architekt Völkner stellt in der Sitzung die Entwürfe vor.
Die Kostenschätzung liegt hier bei Brutto 280.000 €.

Auf der Haushaltsstelle 88000.9429 sind für 2018 Haushaltsmittel in ausreichender Höhe eingeplant.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt den Vortrag des Architekten Völkner zur Kenntnis und beschließt, den vorgestellten Ausbau des Dachgeschosses mit zwei Wohneinheiten zu genehmigen und zudem das Architekturbüro Völkner mit der Planung und Umsetzung der Energetischen Sanierung (neue Fenster, neues Wärmedämmverbundsystem, neues Dach) Honorarzone III Mitte, Umbauzuschlag 25% und 3% Nebenkosten zu beauftragen.

Außerdem wird unter Einhaltung des Maßes der baulichen Nutzung beauftragt, die Errichtung je eines Balkons für die Wohneinheiten in die Planung mit aufzunehmen.

Des Weiteren wird die Prüfung der Ausführungsvariante mit Kniestockerhöhung aus Holz und Ausbildung eines flacheren Daches beauftragt.

Zusätzlich wird das gemeindliche Einvernehmen für die Maßnahme erteilt.

Auf der Haushaltsstelle 88000.9429 sind für 2018 Haushaltsmittel in ausreichender Höhe eingeplant.

Bei Durchführung der Maßnahme mit Balkonen und Kniestockerhöhung ist die Kostenschätzung um ca. 40.000,-- € zu erhöhen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
GR-Mitglied Wassermann ist gem. Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung wegen persönlicher Beteiligung als Nachbarin des Bauvorhabens ausgeschlossen.

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8. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 05.02.2018 ö 8
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8.1. Anfrage GR-Mitglied Sedlmair

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 05.02.2018 ö 8.1

Sachverhalt

GR-Mitglied Sedlmair bittet um Aufklärung welche Bedeutung die im Boden befindlichen verschiedenfarbigen Stäbe im Gemeindegebiet haben. Die Verwaltung erklärt, dass diese Stäbe Messpunkte für die seismische Messung für die Geothermie markieren. Infomaterial in Form einer Broschüre liegt im Rathaus aus. Eine Information über den Isar Anzeiger soll ebenfalls noch erfolgen.

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8.2. Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 05.02.2018 ö 8.2

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier frägt an, wann das bestellte Fassadenschild für das „Café Grün“ im Haus der Begegnung geliefert und angebracht wird. Es ist äußerlich für die Öffentlichkeit nicht erkennbar, dass es sich um eine für jedermann zugängliche Einrichtung handelt. Die Betreiber beklagen aus diesem Grund mangelnden Zulauf. Die Verwaltung sichert eine baldmögliche Mitteilung an die Bauausschussmitglieder per E-Mail über den Sachstand zu.
 

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8.3. Anfrage GR-Mitglied Steininger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 05.02.2018 ö 8.3

Sachverhalt

GR-Mitglied Steiniger merkt an, dass auf dem Parkplatz gegenüber des Friedhofparkplatzes mehrere Alleebäume (ca. 3-4) augenscheinlich gefällt wurden. Es wird angefragt ob die Gründe oder die Notwendigkeit der Verwaltung bekannt sind. Die Verwaltung sichert eine Weiterleitung der Fragestellung an das zuständige Umweltamt zu.

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8.4. Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 05.02.2018 ö 8.4

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier bittet um Einladung des Projektleiters des Bauvorhabens „Haus der Begegnung“ um einen aktuellen Sachstand zum Fortschritt des Projektes zu erfahren. Die Verwaltung sichert die Einladung des Projektleiters zu einer der nächsten Sitzungen zu.

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9. Neubau Haus der Begegnung/Generationenwohnen in Grünwald; VE 312 Außenputz - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 05.02.2018 ö 9

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 24.10.2017 wurde die Verwaltung beauftragt, die Putzarbeiten neu auszuschreiben.

Durch die einzelnen Fachplaner wurden in der Zwischenzeit die Leistungsverzeichnisse erstellt und verschickt.

Das Gewerk Außenputz wurde beschränkt ausgeschrieben, es wurden an 11 Firmen Unterlagen verschickt, wobei 5 Firmen ein Angebot abgegeben haben.


Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Südputz aus 80939 München mit einer Bruttoangebotssumme von 444.640,33 €

Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 439000.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 046403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Außenputzarbeiten am Haus der Begegnung den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Südputz aus 80939 München mit einer Bruttoangebotssumme von 444.640,33 € zu beauftragen.


Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 439000.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 046403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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10. Grünwalder Freizeitpark; Sanierung Glasdach, energetische Sanierung des Hauptgebäudes und Ausbau des Dachgeschosses im Hauptgebäude; Vergabe Zimmerarbeiten Hauptdach;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 05.02.2018 ö 10

Sachverhalt

In seiner Sitzung am 25. Juli 2017 hat der Gemeinderat die Sanierung Glasdach, die energetische Sanierung des Hauptgebäudes und den Ausbau des Dachgeschosses im Hauptgebäude des Grünwalder Freizeitpark beschlossen.

Die Leistung wurde öffentlich ausgeschrieben.

Die Submission der Leistung erfolgte am 31. Januar 2018.

Die Vergabe erfolgt zzgl. 5% Bauträgerzuschlag.

Beschluss

Der Bauausschuss  beschließt, das Gewerk „Zimmerarbeiten Hauptdach“ an die Fa. Zimmerei Jakob Kohlhauf jun. GmbH, Jachenau zu Kosten von 102.742,76 € (brutto) zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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11. Grünwalder Freizeitpark; Sanierung Glasdach, energetische Sanierung des Hauptgebäudes und Ausbau des Dachgeschosses im Hauptgebäude; Vergabe Wärmedämmverbundsystem;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 05.02.2018 ö 11

Sachverhalt

In seiner Sitzung am 25. Juli 2017 hat der Gemeinderat die Sanierung Glasdach, die energetische Sanierung des Hauptgebäudes und den Ausbau des Dachgeschosses im Hauptgebäude des Grünwalder Freizeitpark beschlossen.

Die Leistung wurde öffentlich ausgeschrieben.

Die Submission der Leistung erfolgte am 31. Januar 2018.

Die Vergabe erfolgt zzgl. 5% Bauträgerzuschlag.

Beschluss

Der Bauausschuss  beschließt, das Gewerk „Wärmedämmverbundsystem“ an die Fa. Bauroom GmbH & Co. KG, Donauwörth zu Kosten von 114.642,36 € (brutto) zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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12. Grünwalder Freizeitpark; Sanierung Glasdach, energetische Sanierung des Hauptgebäudes und Ausbau des Dachgeschosses im Hauptgebäude; Vergabe Dachdecker/Spengler Hauptdach;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 05.02.2018 ö 12

Sachverhalt

In seiner Sitzung am 25. Juli 2017 hat der Gemeinderat die Sanierung Glasdach, die energetische Sanierung des Hauptgebäudes und den Ausbau des Dachgeschosses im Hauptgebäude des Grünwalder Freizeitpark beschlossen.

Die Leistung wurde öffentlich ausgeschrieben.

Die Submission der Leistung erfolgte am 31. Januar 2018.

Die Vergabe erfolgt zzgl. 5% Bauträgerzuschlag.

Beschluss

Der Bauausschuss  beschließt, das Gewerk „Dachdecker/Spengler Hauptdach“ an die Fa. Holzbau Wohlhüter GmbH, Burgau zu Kosten von 126.760,05 € (brutto) zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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13. Grünwalder Freizeitpark; Sanierung Glasdach, energetische Sanierung des Hauptgebäudes und Ausbau des Dachgeschosses im Hauptgebäude; Vergabe Dachdecker/Spengler Atrium;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 05.02.2018 ö 13

Sachverhalt

In seiner Sitzung am 25. Juli 2017 hat der Gemeinderat die Sanierung Glasdach, die energetische Sanierung des Hauptgebäudes und den Ausbau des Dachgeschosses im Hauptgebäude des Grünwalder Freizeitpark beschlossen.

Die Leistung wurde beschränkt an 14 Firmen ausgeschrieben.

Die Submission der Leistung erfolgte am 31. Januar 2018.

Die Vergabe erfolgt zzgl. 5% Bauträgerzuschlag.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, das Gewerk „Dachdecker/Spengler Atrium“ an die Fa. Rogall Bedachungen GmbH, Grünwald zu Kosten von 60.749,42 € (brutto) zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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14. Grünwalder Freizeitpark; Sanierung Glasdach, energetische Sanierung des Hauptgebäudes und Ausbau des Dachgeschosses im Hauptgebäude; Vergabe Baumeister;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 05.02.2018 ö 14

Sachverhalt

In seiner Sitzung am 25. Juli 2017 hat der Gemeinderat die Sanierung Glasdach, die energetische Sanierung des Hauptgebäudes und den Ausbau des Dachgeschosses im Hauptgebäude des Grünwalder Freizeitpark beschlossen.

Die Leistung wurde beschränkt an 11 Firmen ausgeschrieben.

Die Submission der Leistung erfolgte am 30. Januar 2018.

Die Vergabe erfolgt zzgl. 5% Bauträgerzuschlag.

Beschluss

Der Bauausschuss  beschließt, das Gewerk „Baumeister“ an die Fa. Hans Walch Bauunternehmung, Deining zu Kosten von 68.953,66 € (brutto) zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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15. Grünwalder Freizeitpark; Sanierung Glasdach, energetische Sanierung des Hauptgebäudes und Ausbau des Dachgeschosses im Hauptgebäude; Vergabe Fenster;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 05.02.2018 ö 15

Sachverhalt

In seiner Sitzung am 25. Juli 2017 hat der Gemeinderat die Sanierung Glasdach, die energetische Sanierung des Hauptgebäudes und den Ausbau des Dachgeschosses im Hauptgebäude des Grünwalder Freizeitpark beschlossen.

Die Leistung wurde beschränkt an 10 Firmen ausgeschrieben.

Die Submission der Leistung erfolgte am 30. Januar 2018.

Die Vergabe erfolgt zzgl. 5% Bauträgerzuschlag.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, das Gewerk „Fenster“ an die Fa. Josef Wick & Söhne GmbH & Co. KG, Linz zu Kosten von 53.180,35 € (brutto) zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 19.03.2018 11:58 Uhr