Datum: 05.03.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:31 Uhr bis 21:01 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung und deren Ergänzung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 05. Februar 2018;
3 Bauantrag Katja und Thomas Friedrich zur Erweiterung des Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 398/11 an der Willi-Stamer-Str. 17;
4 Antrag Dirk Rossmann GmbH zur Errichtung von Werbeanlagen auf dem Grundstück Fl. Nr. 37 an der Emil-Geis-Straße 3;
5 Bauantrag MBH 7 GmbH zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 514/6 an der Peter-Ostermayr-Straße 7;
6 Voranfrage Anton und Angelika Portenlänger zur Art der Bebauung auf dem Grundstück Fl. Nr. 435/4 an der Wörnbrunner Str. 25;
7 Antrag Karl-Heinz Anschütz zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit zwei Doppelgaragen auf dem Grundstück Fl. Nr. 357/14 an der Philipp-Fauth-Str. 5;
8 Antrag Dr. Florian Meise zum Umbau/Neubau von Dachgauben, Verglasung der überdachten Verbindung Garage zu Wohnhaus und Nutzungsänderung der bestehenden Tiefgarage in Hobby/Fitnessbereich auf dem Grundstück Fl. Nr. 604/6 an der Gabriel-von-Seidl-Str. 62
9 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;
10 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;
11 Erweiterung Gymnasium Grünwald – Bauteil 4; VE 407 Küchentechnische Anlagen - Vergabe;
12 Erweiterung Gymnasium Grünwald – Bauteil 4; VE 408 IT und Medientechnik - Vergabe;
13 Erweiterung Gymnasium Grünwald – Bauteil 4; VE 501 Freianlagen - Vergabe;
14 Erweiterung Gymnasium Grünwald – Bauteil 4; VE 612 Sporthallenboden - Vergabe;
15 Neubau eines Wohnhauses mit TG an der Südlichen Münchner Str. 18; Rohbauarbeiten - Vergabe;
16 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
16.1 Beantwortung der Anfrage GR-Mitglied Sedlmair
16.2 Beantwortung der Anfrage GR-Mitglied Steininger
16.3 Beantwortung der Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier
16.4 Beantwortung der Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier
16.5 Bekanntgabe
17 Grünwalder Freizeitpark; Reinigungsleistungen für Schwimmbad und Sauna ab 1. April 2018 - Vergabe;
18 Grünwalder Freizeitpark; Umbau Lüftung im Kiosk - Vergabe;
19 Neubau Haus der Begegnung; VE 502 Straßenbau Nachtrag 99.2 - Vergabe;
20 Neubau Haus der Begegnung; VE 502 Landschaftsbau Nachtrag 99.2 - Vergabe;

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift öff.pdf

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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung und deren Ergänzung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 05.03.2018 ö 1

Beschluss

Der TOP Neubau eines Wohnhauses mit TG an der Südl. Münchner Str. 18 wird auf Antrag von GR-Mitglied Ritz in nichtöffentlicher Sitzung behandelt. Die Beschlussfassung erfolgt öffentlich.

Die Tagesordnung und deren Ergänzungen werden angenommen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 05. Februar 2018;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 05.03.2018 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 05.02.2018 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Bauantrag Katja und Thomas Friedrich zur Erweiterung des Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 398/11 an der Willi-Stamer-Str. 17;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 05.03.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bauherr: Katja und Thomas Friedrich, 81373 München
Bauort: Willi-Stamer-Str. 17, Grundstück Fl.Nr. 398/11 (Grundstücksgröße = 837 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997 i.d.F. der 2. Änderung v. 08.11.2012, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung



Die Antragsteller begehren die Genehmigung zur Erweiterung des  bestehenden Einfamilienhauses Richtung Osten.  Die Erweiterung erfolgt in baugleicher Verlängerung an das E+1-Gebäude auf einer Fläche von je ca. 38 m² in beiden Vollgeschossen.  


Das Maß der baulichen Nutzung mit der Hauptnutzung wird mit der vorliegenden Planung gut eingehalten.
Eine Berechnung der Grundfläche mit den Nebenanlagen wurde nicht vorgelegt und ist noch nachzureichen. Von der Einhaltung wird aufgrund ausgegangen

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sowie der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.

Schützenswerter Baumbestand wird nicht berührt.

Nachbarunterschriften liegen zum Teil vor. Ein Nachweis über die Einholung wurde erbracht.


Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Erweiterung des Einfamilienhauses herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Antrag Dirk Rossmann GmbH zur Errichtung von Werbeanlagen auf dem Grundstück Fl. Nr. 37 an der Emil-Geis-Straße 3;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 05.03.2018 ö 4

Sachverhalt

Bauherr: Dirk Rossmann GmbH;
Bauort: Emil-Geis-Straße 3, Grundstück Fl. Nr. 37 (Grundstücksgröße 3.673m²) Planbereich: Bebauungsplan 251 B 28 vom 01.05.1930, BL 18/96 (B 35) 2. Änderung v. 08.11.2012, Werbeanlagensatzung, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung;


Der Antragsteller beantragt die Errichtung einer Werbeanlage mit dem Markennamen an der Fassade, ein beleuchtetes Markentor am Eingang, ein Plakatwand an der Fassade sowie eine freistehenden beleuchtete Werbestele (Pylon) an der Straße.

Die Werbeanlage mit dem Markennamen am Eingang sowie das Markentor sind nach unserer Werbeanlagensatzung so zulässig. Diese müssen von Ihrer Beleuchtung, blendfrei errichtet werden.

Die geplante Werbestele (Pylon) mit einer geplanten Größe von 3,50 x1,50 m ist nach § 11 Abs. 1 Buchst. a) unsere Werbeanlagensatzung unzulässig, da am Gebäude eine Werbeanlage angebracht werden kann und wird.

Das Werbeplakat auf der linken Seite des Eingangsbereiches an der Fassade ist nach § 7 Abs. 1 Werbeanlagensatzung zu groß, da Schriftträger eine Höhe von 0,60m nicht überschreiten dürfen.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen für die beleuchtete Werbeanlage mit dem Markennamen an der Fassade sowie das beleuchtete Markentor herzustellen. Die Anlagen sind blendfrei zu errichten.

Die geplante Werbestele (Pylon) ist nach § 11 Abs. 1 Buchst. a) der gemeindlichen Werbeanlagensatzung unzulässig, da am Gebäude eine Werbeanlage angebracht werden kann.

Das Werbeplakat auf der linken Seite des Eingangsbereiches darf gemäß § 7 Abs. 1 Werbeanlagensatzung eine Höhe von 0,60 m nicht überschreiten. Die Werbeanlage ist entsprechend umzuplanen und  auf das zulässige Maß zu reduzieren.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Bauantrag MBH 7 GmbH zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 514/6 an der Peter-Ostermayr-Straße 7;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 05.03.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bauherr: MBH 7 GmbH, Grünwald
Bauort: Peter-Ostermayr-Str. 7, Grundstück Fl.Nr. 514/6 (Grundstücksgröße = 1.403 m²)
Planbereich: Bebauungsplan BL 53/62 (B2) v. 14.07.1962, Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung



Das Bauvorhaben war bereits mehrfach Beratungsgegenstand im Bauausschuss. Von ursprünglich zwei miteinander verbundenen zu zwei einzeln stehenden Gebäuden ist die Planung nun auf ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage in E+1+D-Bebauung (DG kein VG, Satteldach, mit 35° Dachneigung) geändert worden. In der Dezember-Sitzung 2017 hat der Bauausschuss das Einvernehmen und Abweichungen hinsichtlich Wandhöhe und Dachneigung in Aussicht gestellt. Die erforderlichen Befreiungen sollten entsprechend erteilt werden.


Das Maß der baulichen Nutzung sowie die festgelegten Baulinie werden mit der aktuell vorliegenden Planung eingehalten.

Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.

Der Stellplatznachweis wird mittels Tiefgarage erbracht.

Für die Tiefgaragenrampe wird die zulässige Abstandsfläche überschritten – eine Abweichung hierfür wird beantragt. Gebäude dürfen mit max. 9 m Länge an der Grundstücksgrenze stehen. Im vorliegenden Fall wirft die TG-Rampe aufgrund der Neigung von 15° auf einer Länge von ca. 6m eine Abstandsfläche auf das benachbarte Grundstück. Die Höhe liegt hier bei max. 0,765 m, das Rampengebäude „versinkt“ dann langsam im Erdboden. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Landratsamt München wird dies als geringfügig angesehen, da von diesem Gebäudeteil keine stärkere Beeinträchtigung des betroffenen Nachbargrundstücks ausgeht als beispielsweise von einer Einfriedung. Das Landratsamt München sollte hier dennoch den Sachverhalt genauestens prüfen, um den betroffenen Nachbarn hier nicht zu benachteiligen.

Schützenwerter Baumbestand wird in Form von zwei Birken berührt. Diese sind vom gemeindlichen Umweltamt aufgrund nachlassender Vitalität als nicht erhaltenswert eingestuft worden. Einer Fällung wird zugestimmt. Mit dem verbleibenden Baumbestand und den geplanten Neupflanzungen sind ausreichend Gehölze vorhanden.

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage herzustellen.

Eine Befreiung vom Bebauungsplan B 2 wegen Nichteinhaltung der festgesetzten Wandhöhe und Dachneigung wird aufgrund vorhandener Bezugsfälle befürwortet.
 
Hinsichtlich der Abstands flächenthematik beim Rampengebäude wird eine detaillierte Prüfung der Sach- und Rechtslage durch das zuständige Landratsamt München gefordert.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Voranfrage Anton und Angelika Portenlänger zur Art der Bebauung auf dem Grundstück Fl. Nr. 435/4 an der Wörnbrunner Str. 25;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 05.03.2018 ö 6

Sachverhalt

Bauherr: Anton und Angelika Portenlänger
Bauort: Wörnbrunner Str. 25, Grundstück Fl.Nr. 435/4 (Grundstücksgröße = 1.710  m²)
Planbereich: qualifizierter Bebauungsplan B7 vom 21.02.1969, Bebauungsplan Nr. B 35 i. d. F. vom 08.11.2012; Ortsgestaltungssatzung und Garagen – und Stellplatzsatzung


GR-Mitglied Steininger ist gemäß Art. 49 Gemeindeordnung als beauftragter Architekt von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
 
Mit der vorliegenden Bauvoranfrage wollen die Bauwerber das Baurecht hinsichtlich der Art der Bebauung auf dem gegenständlichen Grundstück abfragen. Das oben genannte Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. B7 vom 21.02.1969.

Aktuell ist das Grundstück mit einem großzügigen zusammenhängenden Einfamilienhaus samt Nebenanlagen bebaut. Das Wohnhaus liegt hälftig außerhalb des durch den qualifizierten Bebauungsplan B7 festgesetzten Bauraumes. Dies wurde mit der Baugenehmigung vom 1975 befreit und genehmigt.

Die Bauwerber planen den Abriss des bestehenden Gebäudes und die Errichtung von zwei hintereinanderliegenden Doppelhäusern mit unterschiedlichen Höhen wobei das hintere Doppelhaus vollständig außerhalb des Bauraumes situiert sein soll.

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurden in der Vergangenheit Überschreitungen der hinteren Baulinie für Haupthauserweiterungen zugelassen wobei immer ein Zusammenhang mit dem Hauptgebäude ersichtlich blieb oder die Bauraumüberschreitung geringfügig war.

Eine genehmigte Befreiung anhand eines Vorbescheids im Plangebiet (Perlacher Str. 16a) kann als Bezugsfall nicht herangezogen werden, da nicht vergleichbare Voraussetzungen vorliegen. So handelte es sich um ein nachträglich reell geteiltes Grundstück auf dem aufgrund fehlender Bauräume kein Baurecht bestand. Das Landratsamt sprach hier von einer atypischen, grundstücksbezogenen Einzelfallentscheidung.

Die Bebauung in der Wörnbrunner Str. 5 liegt außerhalb des festgesetzten Bauraumes. Hier wurde eine Befreiung aufgrund der Unmöglichkeit der Erweiterung der Bestandsbebauung befürwortet. Auch hier kann man von einem Einzelfall ausgehen.

Für die vorliegende Planung ein Gebäude isoliert und vollständig außerhalb des Bauraumes zu situieren, ist kein vergleichbarer Bezugsfall vorhanden. Das Einvernehmen für die Errichtung einer solchen Doppelhaushälfte sollte daher nicht in Aussicht gestellt werden.

Gleiches gilt für die Errichtung in E+D-Bebauung entgegen der Festsetzung des Bebauungsplanes B7. Im Plangeviert sind zwingend zwei Vollgeschosse vorgesehen und auch eingehalten. Eine Befreiung hiervon widerspricht den Grundzügen der Planung und sollte daher nicht in Aussicht gestellt werden.

Hinsichtlich dem Maß der baulichen Nutzung kann dies durch die Hauptnutzung sicherlich eingehalten werden, die Nebenanlagen und die notwendigen Zufahrten zu den Garagen werden nur mit GR II-Überschreitungen und daraus resultierenden Befreiungen realisiert werden können.

Die Verwaltung empfiehlt daher eine Befreiung für die Errichtung eines Doppelhauses außerhalb des Bauraumes und in nur E+D Bebauung auf dem Grundstück nicht in Aussicht zu stellen, da eine derartige Verdichtung nicht in der näheren Umgebungsbebauung und dem städteplanerischen Willen entspricht.

Beschluss

GR-Mitglied Steininger ist gemäß Art. 49 Abs. 1 Gemeindeordnung als beauftragter Architekt von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, die Befreiung für die beabsichtigte Bebauung mit einem Doppelhaus im hinteren Grundstücksteil außerhalb des festgesetzten Bauraumes und in E+D Bebauung nicht in Aussicht zu stellen, da das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes B7 widerspricht.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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7. Antrag Karl-Heinz Anschütz zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit zwei Doppelgaragen auf dem Grundstück Fl. Nr. 357/14 an der Philipp-Fauth-Str. 5;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 05.03.2018 ö 7

Sachverhalt

Bauherr: Karl-Heinz Anschütz
Bauort: Philipp-Fauth-Str. 5, Grundstück Fl.Nr. 357/14 (Grundstücksgröße = 900 m²)
Planbereich: Bebauungsplan BI 52/50 vom 21.01.1951, Bebauungsplan Nr. B 35 i.d.F. vom 08.11.2012, §34 BauGB; Ortsgestaltungssatzung und Garagen – und Stellplatzsatzung

Der Bauwerber plant die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 4 Wohneinheiten in E+1+D Bebauung mit einem Mansardenwalmdach (DN 28/52°) wobei das Dachgeschoss kein Vollgeschoß ist.

Das Maß der baulichen Nutzung bezogen auf die Hauptnutzung wird eingehalten. Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird um ca. 60,44 m² aufgrund der langen Zufahrt zur zweiten Doppelgarage überschritten. Eine Befreiung sollte wie in ähnlich gelagerten Fällen befürwortet werden.

Der Baulinienplan BI 52/50 wurde bereits vor Jahren hinsichtlich der Festsetzungen als obsolet gewertet. Für das gegenständliche Bauvorhaben sind daher diverse Befreiungen notwendig.

Mit der vorliegenden Planung wird unter anderem die Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze um 1,50 m beantragt sowie das Zurückweichen von der straßenseitigen Baugrenze um 3,26 m. Begründet wird dies durch eine entstehende Beeinträchtigung der Wohnqualität hinsichtlich Sicht und Belichtung des Zimmers im Erdgeschoss, da bei Einhaltung der Baugrenze diese durch die Garage verstellt wird.
In der Vergangenheit sind bereits Befreiungen im Geltungsbereich des Baulinienplanes für die Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze und das Abrücken der vorderen Baulinie erteilt worden, es bestehen auch anwendbare Bezugsfälle in der unmittelbaren Umgebung, daher sollte einer Befreiung wegen Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze um 1,50 m sowie das Abrücken von der festgesetzten Baulinien um 3,26 m zugestimmt werden.

Des Weiteren ist eine Befreiung von der vorgeschriebenen Dachform notwendig. Anstatt eines Satteldaches ist die Errichtung eines Mansardenwalmdaches geplant und beantragt. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind bereits anstatt Satteldächer Walmdächer genehmigt und ausgeführt worden. Aufgrund dieser Bezugsfälle sollte eine Befreiung befürwortet werden.

Es wird weiter eine Befreiung für die Überschreitung der Vorgartenlinie um 0,73 m mit der Doppelgarage beantragt. Begründet wird dies durch die grundstücksbedingte Positionierung der Garage. Um keine Beeinträchtigung des Wohnens durch die Garage zu verursachen soll die Garage mit der westlichen Außenwand des Hauptgebäudes fluchten. Dadurch wird die Vorgartenlinie um 0,73 m unterschritten. Die reduzierte Tiefe wird durch den Einbau eines nicht ausschwenkenden Garagentores kompensiert. In der unmittelbaren Umgebung werden mehrere Bezugsfälle genannt, wobei diese vor Erlass der Festsetzung im Bebauungsplan B 35 errichtet wurden und daher nicht herangezogen werden können. Befreiungen wurden nicht erteilt. Einer Abweichung von der festgesetzten Vorgartenlinie von 5 m wird daher nicht befürwortet.

Die Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung hinsichtlich Wand- und Firsthöhe, Dachgestaltung und Kniestock werden eingehalten. Es ist jedoch eine Befreiung für die festgesetzte Wandhöhe von 3,50 m gemäß Bebauungsplan B52/50 notwendig. In der näheren Umgebung sind mehrere Bezugsfälle vorhanden. Eine Befreiung sollte erteilt werden.

Das Bauvorhaben fügt sich gem. § 34 BauGB in die Umgebungsbebauung ein.

Der Giebel auf der Südseite entspricht den Ausnahmetatbeständen und kann daher zugelassen werden.

Die Abgrabung auf der Südseite des Gebäudes entspricht auch den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung. Einer Abweichung sollte daher wie in ähnlichen Fällen zugestimmt werden.

Bei dem Aufenthaltsraum im UG wird das Landratsamt um Prüfung Fluchtsituation und ausreichende Belichtung gebeten.

Gemäß Art 7 Abs. 2 BayBO ist bei Gebäuden mit mehr als 3 Wohnungen ein Kinderspielplatz anzulegen. Dies gilt nicht, wenn in unmittelbarer Nähe eine Gemeinschaftsanlage vorhanden ist oder die Art und Lage der Wohnungen ein Spielplatz nicht erfordert. Der Bauwerber beantragt den Verzicht auf einen Spielplatz, unter anderem mit der Begründung, dass sich in unmittelbarer Nähe ein Spielplatz in der Laufzorner Str. und  An den Römerhügeln befindet und auch nur zwei Wohnungen aufgrund ihrer Größe für die Nutzung mit Kindern vorgesehen und geeignet sind.
Bei der Spielanlage an den Römerhügeln handelt es sich nicht um einen öffentlichen Spielplatz, die Anlage in der Laufzorner Str. ist privat. Eine Befreiung von der Vorschrift obliegt der Entscheidung des Landratsamtes.

Der Stellplatznachweis wird mittels zwei Doppelgaragen mit insgesamt 4 Stellplätzen erbracht.

Gemäß der Stellungnahme des Umweltamtes soll die Birke in der Zufahrt erhalten werden. Hier sind die üblichen Schutzmaßnahmen zu beachten und zu beauflagen.
Die benachbarten Birken deren Wurzeln im Zufahrtsbereich liegen müssen gleichermaßen geschützt werden.
Der Ahorn mit Stu 1,04 m im Süden des Grundstücks, der ebenfalls unter die Baumschutzverordnung fällt, ist leider gekappt. Die Krone zeigt unweigerlich Fehlentwicklungen mit instabilen Ständerästen auf. Daher ist der Baum nicht erhaltenswert.

Der auf dem Grundstück verbleibende Apfelbaum und ein weiterer Laubbaum sind ausreichend für die Einhaltung der Festsetzung hinsichtlich Baumbestand gem. Bebauungsplan.

Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich herzustellen.

Einer Befreiung wegen Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen um ca. 60 m² aufgrund der Zufahrt zur rückwärtigen Garage wird zugestimmt.

Eine Befreiung wegen Abrückens von der vorderen Baulinie um 3,26m und Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze um 1,50 m wird aufgrund vorhandener Bezugsfälle befürwortet.

Eine Befreiung wegen Nichteinhaltung der festgesetzten Dachform und Errichtung eines Mansardenwalmdaches wird aufgrund vorhandener Bezugsfälle befürwortet.

Einer Befreiung wegen Nichteinhaltung der Vorgartenlinie um 0,73 m mit der Positionierung der Doppelgarage wird nicht zugestimmt. Die Vorgartenlinie ist einzuhalten.

Einer Befreiung wegen Überschreitung der festgesetzten Wandhöhe gemäß Bebauungsplan B I 52/50 aufgrund vorhandener Bezugsfälle wird zugestimmt.

Der Abgrabung auf der Ostseite des Gebäudes wird zugestimmt.

Das Landratsamt wird um Überprüfung der Raumsituation der Wohnung im Untergeschoss hinsichtlich Fluchtsituation und ausreichende Belichtung gebeten.

Die Spielanlage im Bereich „An den Römerhügeln“ ist keine öffentliche Spielanlage, die Anlage in der Laufzorner Straße ist privat. Eine Befreiung von der Errichtung eines Kinderspielplatzes gemäß Art. 7 Abs. 2 BayBO obliegt dem Landratsamt.

Zum Schutz der Birken im Zufahrtsbereich sind entsprechende  Schutzmaßnahmen zu beauflagen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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8. Antrag Dr. Florian Meise zum Umbau/Neubau von Dachgauben, Verglasung der überdachten Verbindung Garage zu Wohnhaus und Nutzungsänderung der bestehenden Tiefgarage in Hobby/Fitnessbereich auf dem Grundstück Fl. Nr. 604/6 an der Gabriel-von-Seidl-Str. 62

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 05.03.2018 ö 8

Sachverhalt

Bauherr: Dr. Florian Meise
Bauort: Gabriel-von-Seidl-Str. 62, Grundstück Fl.Nr. 604/6 (Grundstücksgröße = 3.074 m²)
Planbereich: Bebauungsplan 25 B 31 vom 01.06.1931, Bebauungsplan Nr. B 35 i.d.F. vom 08.11.2012, §34 BauGB; Ortsgestaltungssatzung und Garagen – und Stellplatzsatzung

Die Bebauung auf dem gegenständlichen Grundstück war bereits Inhalt der Sitzung vom Oktober 2017. Beantragt wurde damals die Nachgenehmigung diverser Änderungen am bestehenden Einfamilienhaus. Die Änderungen waren nachgenehmigungsfähig und wurden positiv beschieden.

Das Grundstück wurde mittlerweile verkauft. Der Bauwerber begehrt nun die Genehmigung für weitere Änderungen und Umbauten an dem Grundstück und dem Einfamilienhaus.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Änderungen/Erweiterungen:

  1. Umbau/Neubau von Dachgauben und Dachflächenfenstern, unter Einhaltung der Ortsgestaltungssatzung

Der Bauwerber plant den Abbruch von 3 bestehenden Gauben, die nicht der Festsetzung der Ortsgestaltungssatzung entsprechen, jedoch nachweislich vor Erlass der Ortsgestaltungssatzung errichtet wurden. Es sind insgesamt 7 neue Dachgauben an unterschiedlichen Dachteilen und 2 neue Dachflächenfenster geplant. Alle neuen Dachaufbauten und Dachflächenfenster halten die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung ein.
Aufgrund einer nur geringen Flächenmehrung am Bestandsbau von 2,56 m² ist das Dachgeschoss nachgewiesen kein Vollgeschoss.

  1. Verglasung der überdachten Verbindung zwischen Garage und Wohnhaus

Der Bauwerber begehrt die Genehmigung für die Verglasung einer Verbindung zwischen Garage und Wohnhaus in Höhe von 11,08 m². Dies hat Auswirkung auf die Geschoßfläche. Bereits in der Nachgenehmigung wurde eine Geschoßflächenüberschreitung von 30 m² am Bestandsbau aufgrund der geänderten rechtlichen Grundlage zur Geschoßflächenberechnung befreit. In der Vergangenheit hat der Bauausschuss hier eine klare Linie zu Überschreitungen gefahren und diese für neue Maßnahmen nicht befürwortet. Daher wird die Zustimmung einer weiteren Befreiung und einer daraus resultierenden weiteren Überschreitung der Geschoßfläche nicht vorgeschlagen.

  1. Nutzungsänderung der bestehenden Tiefgarage mit Autoaufzug in Hobby/Fitnessbereich

Der Bauwerber plant die Umnutzung der Tiefgarage in einen Hobby und Fitnessraum. Hierfür ist der Einbau von sog. Glasoberlichtern zur Belichtung geplant. Um dies grundflächenneutral herzustellen, wird der vorhandene Autoaufzug im Zufahrtsbereich zurückgebaut bzw. abgerissen und dafür die Glasoberlichter errichtet. Eine Einbringungsöffnung ins UG von 8 m² bleibt erhalten. Da die Maßnahme sich grundflächenneutral darstellt wir die Maßnahme befürwortet.

  1. Einbau eines Aufzuges vom UG ins DG

Die Maßnahme hat keine baurechtliche Auswirkung, muss jedoch im Zuge der Gesamtmaßnahme angegeben werden. Des Weiteren sind noch genehmigungsfreie Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen angegeben, die sich jedoch auf den Innenbereich beschränken.

Der Stellplatznachweis ist mittels vorhandener Doppelgarage erbracht.

Nachbarunterschriften liegen nicht vor.

Die Stellungnahme des Umweltamtes liegt noch nicht vor und wird zur Sitzung verlesen.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen für die geplanten Umbau/Neubaumaßnahmen von Dachgauben und Dachflächenfenstern und der Nutzungsänderung der bestehenden Tiefgarage in Hobby/Fitnessbereich mit Oberlichtern herzustellen.

Der beantragten Geschoßflächenüberschreitung von 11,08 m² durch die geplante Verglasung der überdachten Verbindung der Garage mit dem Wohnhaus wird nicht zugestimmt. Der Bauantrag ist in diesem Punkt entsprechend zu ändern.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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9. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 05.03.2018 ö 9

Sachverhalt

Es lagen keine Bauanträge nach Art. 58 BayBO vor.

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10. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 05.03.2018 ö 10

Sachverhalt

Es lagen keine Bauanträge nach Art. 37 GO vor.

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11. Erweiterung Gymnasium Grünwald – Bauteil 4; VE 407 Küchentechnische Anlagen - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 05.03.2018 ö 11

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.
Durch die einzelnen Fachplaner wurden in der Zwischenzeit die Leistungsverzeichnisse erstellt und verschickt.

Das Gewerk Küchentechnische Anlagen wurde auf Grund der Kostenschätzung öffentlich ausgeschrieben. Zwei Bieter haben die Unterlagen angefordert, zwei Angebote sind eingegangen.


Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Voss München GmbH aus 85640 Putzbrunn mit einer Bruttoangebotssumme von 126.794,50 €.

Auf den Haushaltsstellen 23010.9400 und 23010.9500 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Küchentechnischen Anlagen am Gymnasium BT 4 den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Voss München GmbH aus 85640 Putzbrunn mit einer Bruttoangebotssumme von 126.699,88  € zu beauftragen.

Auf den Haushaltsstellen 23010.9400 und 23010.9500 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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12. Erweiterung Gymnasium Grünwald – Bauteil 4; VE 408 IT und Medientechnik - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 05.03.2018 ö 12

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.
Durch die einzelnen Fachplaner wurden in der Zwischenzeit die Leistungsverzeichnisse erstellt und verschickt.

Das Gewerk IT und Medientechnik wurde auf Grund der Kostenschätzung europaweit ausgeschrieben. 13 Firmen haben die Angebotsunterlagen angefordert, zur Submission sind drei Angebote eingegangen:


Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Gerion IT aus 93161 Sinzing mit einer Bruttoangebotssumme von 237.815,67 €.


Auf den Haushaltsstellen 23010.9400 und 23010.9500 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die IT und Medientechnik am Gymnasium BT 4 den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Gerion IT aus 93161 Sinzing mit einer Bruttoangebotssumme von 237.815,67 € zu beauftragen.

Auf den Haushaltsstellen 23010.9400 und 23010.9500 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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13. Erweiterung Gymnasium Grünwald – Bauteil 4; VE 501 Freianlagen - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 05.03.2018 ö 13

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.
Durch die einzelnen Fachplaner wurden in der Zwischenzeit die Leistungsverzeichnisse erstellt und verschickt.

Das Gewerk Freianlagen wurde auf Grund der Kostenschätzung europaweit ausgeschrieben.


Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Majuntke aus 84048 Mainburg mit einer Bruttoangebotssumme von 1.681.139,55 €.

Auf den Haushaltsstellen 23010.9400 und 23010.9500 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Freianlagen am Gymnasium BT 4 den wirtschaftlichsten Bieter, die die Fa. Majuntke aus 84048 Mainburg mit einer Bruttoangebotssumme von 1.681.139,55 € zu beauftragen.

Auf den Haushaltsstellen 23010.9400 und 23010.9500 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Abstimmungsbemerkung
GR-Mitglied Wassermann gibt zu Protokoll, dass sie dagegen stimmt, da nicht ersichtlich ist welchen Umfang das Angebot abdeckt. Das Angebot erscheint zu hoch.

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14. Erweiterung Gymnasium Grünwald – Bauteil 4; VE 612 Sporthallenboden - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 05.03.2018 ö 14

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.
Durch die einzelnen Fachplaner wurden in der Zwischenzeit die Leistungsverzeichnisse erstellt und verschickt.

Das Gewerk Sporthallenboden  wurde auf Grund der Kostenschätzung beschränkt ausgeschrieben. 6 Firmen haben die Angebotsunterlagen erhalten, zur Submission sind vier Angebote eingegangen:


Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Becker aus 12277 Berlin mit einer Bruttoangebotssumme von 56.545,49 €.

Auf den Haushaltsstellen 23010.9400 und 23010.9500 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für Sporthallenboden am Gymnasium BT 4 den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Becker aus 12277 Berlin mit einer Bruttoangebotssumme von 56.545,49 zu beauftragen.

Auf den Haushaltsstellen 23010.9400 und 23010.9500 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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15. Neubau eines Wohnhauses mit TG an der Südlichen Münchner Str. 18; Rohbauarbeiten - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 05.03.2018 ö 15

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.07.2017 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.
Durch die einzelnen Fachplaner wurden in der Zwischenzeit die Leistungsverzeichnisse erstellt und verschickt.

Das Gewerk Rohbauarbeiten wurde auf Grund der Kostenschätzung öffentlich ausgeschrieben. 15 Bieter haben die Unterlagen angefordert, 5 Angebote sind eingegangen.


Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Mickan aus 92224 Amberg mit einer Bruttoangebotssumme von 716.582,04 €.

Auf der Haushaltsstelle 88000.9418 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Beschluss

Die Beratung fand auf Antrag von GR-Mitglied Ritz von 20.31 Uhr – 20.51 Uhr in nichtöffentlicher Sitzung statt. Für die Abstimmung wurde in der Zeit vom 20.52 Uhr - 20.53 Uhr die Öffentlichkeit hergestellt.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, die Entscheidung über die Vergabe der Rohbauarbeiten am Wohnhaus Südl. Münchner Str. 18 auf die nächste Sitzung des Bauausschusses oder des Gemeinderates zu vertagen.  

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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16. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 05.03.2018 ö 16
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16.1. Beantwortung der Anfrage GR-Mitglied Sedlmair

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 05.03.2018 ö 16.1

Sachverhalt

Die Verwaltung informiert die Mitglieder des Bauausschusses über die Veröffentlichung eines Artikels auf der Titelseite des Isar-Anzeigers zur seismischen Messung der Geothermie im Gemeindegebiet. Dem vorangegangen war die Anfrage von GR-Mitglied Sedlmair, welche Bedeutung die im Boden befindlichen verschiedenfarbigen Stäbe im Gemeindegebiet haben. Die Verwaltung sicherte daraufhin unter anderem eine entsprechende Information der Bürger über den Isar-Anzeiger zu.

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16.2. Beantwortung der Anfrage GR-Mitglied Steininger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 05.03.2018 ö beschließend 16.2

Sachverhalt

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage von GR-Mitglied Steininger zur Ursache der Fällung mehrerer Alleebäume gegenüber dem Parkplatz am Friedhof. Das Umweltamt teilte auf Anfrage mit, dass im Dezember 2017 ein Baum gefällt werden musste, weil aus dem Bereich des Forstes ein Stämmling aus einer größeren Buche herausgebrochen war und den Baum gespalten hatte.
Es handelte sich jedoch nicht um einen Alleebaum, sondern um einen Baum im Bereich des Parkplatzes. Die beiden anderen Bäume, ebenfalls im Parkplatzbereich fehlen schon seit längerer Zeit. Es sind nur noch die sich zersetzenden Stümpfe vorhanden. Ein Baum wurde durch einen Kraftfahrzeug nachhaltig beschädigt, der andere könnte bei einem Sturmereignis beschädigt worden sein.  

In diesem Zusammenhang bittet GR-Mitglied Steininger um Nachfrage beim Umweltamt, ob hier Ersatzbepflanzungen vorgesehen sind.

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16.3. Beantwortung der Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 05.03.2018 ö 16.3

Sachverhalt

I n der Bauausschusssitzung vom 05.02.2018 wurde die Verwaltung von GR-Mitglied Reinhart-Maier gebeten, den zuständigen Projektleiter für das Bauvorhaben „Haus der Begegnung“ einzuladen, um den aktuellen Sachstand zum Fortschritt des Projektes zu erfahren. Herr Wegscheider vom Projektsteuerungsunternehmen Drees & Sommer stellte den Räten anhand einer Präsentation den Projektbericht gegliedert nach Kosten, Terminen und Zeitplänen für die noch auszuführenden Gewerke vor.

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16.4. Beantwortung der Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 05.03.2018 ö 16.4

Sachverhalt

Die Verwaltung beantwortet anhand einer ausführlichen Präsentation die Anfrage und den zusätzlich gestellten Antrag von GR-Mitglied Reinhart-Maier und der Grünen-Fraktion zur Beschilderung des „Café Grün“ im Haus der Begegnung zur Verbesserung der Erkennbarkeit für die Öffentlichkeit. Die vorgestellte Fassadenbeschilderung und die weiteren Werbe- und Hinweisschilder auch für die anderen Einrichtungen im Haus der Begegnung sind bereits bestellt oder angebracht worden.

Auf Nachfrage des Vorsitzenden  zur Beantwortung der Anfrage der Grünen-Fraktion bestätigte GR-Mitglied Reinhart-Maier die Erledigung des gestellten Antrages zum Stand der Fassadenbeschilderung des „Café Grün“ im Haus der Begegnung.

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16.5. Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 05.03.2018 ö 16.5

Sachverhalt

Bauamtsleiter Rothörl stellt Herrn Stefan Krübel als neuen Mitarbeiter in der Bauverwaltung vor. Herr Krübel ist seit 01.02.2018 für den baulichen Unterhalt der gemeindlichen Kindergärten zuständig. Er tritt die Stelle von Herrn Bernhard Klaus an, der die Gemeinde Grünwald auf eigenen Wunsch im Oktober 2017 verlassen hat.

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17. Grünwalder Freizeitpark; Reinigungsleistungen für Schwimmbad und Sauna ab 1. April 2018 - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 05.03.2018 ö 17

Sachverhalt

Um die erforderliche Reinigungsqualität in Schwimmbad und Sauna im Grünwalder Freizeitpark kurzfristig wieder herzustellen hat die Geschäftsführung der Grünwalder Freizeitpark GmbH Angebote für die Reinigungsleistung Schwimmbad und Sauna ab 1. April 2018 eingeholt nachdem der Vertrag mit dem bisherigen Dienstleister gekündigt wurde.

Der Verwaltungsrat empfiehlt dem Bauausschuss einstimmig, die Fa. Wackler Service Group GmbH & Co. KG zu Kosten in Höhe von 16.337,62 € (netto) monatlich mit den Reinigungsleistungen für Schwimmbad und Sauna für die Dauer von einem Jahr zu beauftragen.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, die Fa. Wackler Service Group GmbH & Co. KG zu Kosten in Höhe von 16.337,62 € (netto) monatlich mit den Reinigungsleistungen für Schwimmbad und Sauna ab 1. April 2018 zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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18. Grünwalder Freizeitpark; Umbau Lüftung im Kiosk - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 05.03.2018 ö 18

Sachverhalt

Der Kiosk im Schwimmbad hat neben seiner Verkaufsfläche auch noch ein Verkaufsfenster in den Freibereich. Vor allem im Winter führt das zu erheblichen Zugerscheinungen zwischen dem warmen Schwimmbadbereich dem Kioskinnenbereich und dem Außenbereich. Die Mitarbeiter im Kiosk sind hier extrem ungünstigen Arbeitsbedingungen ausgesetzt.
Die vorhandene Lüftung im Kiosk ist hier nicht ausreichend und muss auch, auf Grund des Alters, erneuert werden.

Das Büro WEUCON hat hier im Zuge des Gesamtenergiekonzeptes eine planerische Lösung erarbeitet und ausgeschrieben. Die Submission erfolgt am 14.März. Nachdem die Arbeiten im April und Mai 2018 erfolgen sollen und die nächste Bauausschusssitzung erst am 9. April stattfindet, wäre eine Vergabe durch den 1. Bürgermeister wünschenswert.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, 1. Bürgermeister Neusiedl zu bevollmächtigen, die Umbauarbeiten an der Lüftung im Kiosk Freizeitpark an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Über die Vergabe wird in der nächsten Sitzung des Bauausschu sses berichtet.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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19. Neubau Haus der Begegnung; VE 502 Straßenbau Nachtrag 99.2 - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 05.03.2018 ö beschließend 19

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.

Mit dem Gewerk Straßenbauarbeiten wurde in der BA Sitzung am 15.02.2016 die Fa. Schernthaner aus 82061 Neuried beauftragt.

Die Firma Schernthaner stellte am 11.12.2017 den Nachtrag 99.2 für die Bauzeitverzögerungen und Behinderungen.
Die Prüfung der Massen und der Kostenansätze durch die Bauleitung ergab einen Anspruch in Höhe von insgesamt 50.677,05 € Brutto.

Die Vergabe dieses Nachtrags ist laut Geschäftsordnung im Bauausschuss zu entscheiden, daher empfiehlt die Verwaltung die Genehmigung des Nachtrags 99.2 an die Firma Schernthaner in Höhe von 50.677,05 € Brutto.
Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 439000.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 046403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, den Nachtrag 99.2 der Firma Schernthaner in Höhe von 50.677,05 € Brutto zu beauftragen.

Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 43900.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 4643.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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20. Neubau Haus der Begegnung; VE 502 Landschaftsbau Nachtrag 99.2 - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 05.03.2018 ö beschließend 20

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.

Mit dem Gewerk Landschaftsbauarbeiten wurde in der BA Sitzung am 15.02.2016 die Fa. Schernthaner aus 82061 Neuried beauftragt.

Die Firma Schernthaner stellte am 11.12.2017 den Nachtrag 99.2 für die Bauzeitverzögerungen und Behinderungen.
Die Prüfung der Massen und der Kostenansätze durch die Bauleitung ergab einen Anspruch in Höhe von insgesamt 77.308,85 € Brutto.

Die Vergabe dieses Nachtrags ist laut Geschäftsordnung im Bauausschuss zu entscheiden, daher empfiehlt die Verwaltung die Genehmigung des Nachtrags 99.2 an die Firma Schernthaner in Höhe von 77.308,85 € Brutto.

Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 439000.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 046403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, den Nachtrag 99.2 der Firma Schernthaner in Höhe von 77.308,85 € Brutto. zu beauftragen.

Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 43900.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 46403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 09.05.2018 10:58 Uhr