Datum: 02.07.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:43 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:43 Uhr bis 19:44 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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02.07.2018
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ö
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1 |
Beschluss
Die Tagesordnung wird angenommen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 11. Juni 2018;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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02.07.2018
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ö
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2 |
Beschluss
Die Niederschrift der
öffentlichen Sitzung vom 11.06.2018 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
3. Bauantrag RH Properties GmbH zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage - Haus 1 - auf dem Grundstück Fl.Nr. 579/4 an der Dr.-Max-Str. 64;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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02.07.2018
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Bauherr: RH Properties GmbH
Bauort: Dr.-Max-Str. 64, Grundstück Fl. Nr. 579/4 (Grundstücksgröße = 3403 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Baulinienplan 50 B 26 v. 27.09.1928, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
Die Bauwerberin begehrt die Genehmigung zum Neubau von insgesamt drei Einfamilienhäusern auf dem großzügigen Grundstück.
Das gegenständliche Haus 1 in E+1+D-Bebauung (DG kein Vollgeschoss, Walmdach, DN 52°) wird im südwestlichen Grundstücksbereich situiert und wird mit einer Doppelgarage und einem Pool geplant.
Das Maß der baulichen Nutzung mit der Hauptnutzung wird – bezogen auf das Gesamtgrundstück – gut eingehalten. Die Grundfläche II mit den Nebenanlagen wird um ca. 33m² (Gesamtgrundstück) überschritten. Eine Befreiung wegen Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen sollte entsprechend befürwortet werden. Die Tiefgarage wird mit einem Meter Erdüberdeckung geplant.
Aufgrund der Höhenentwicklung des Gebäudes ist davon auszugehen, dass das Einfügungsgebot nach § 34 BauGB nicht eingehalten werden kann. Eine detaillierte Prüfung erfolgt bis zum Sitzungstag. Der Architekt hat aber bereits erklärt, hier entsprechende Änderungen vorzunehmen.
Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden weitgehend eingehalten.
Auf der Gebäudesüdseite ist eine Abgrabung geplant, die den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung entspricht und daher befürwortet werden sollte.
Auf der Gebäudewest-, ost- und Südseite sind jeweils Quergiebel geplant, die in ihrer Ausformung ebenfalls den Festsetzungen entsprechen, für die aber eine Abweichung von der Einhaltung der Wandhöhe gemäß Ortsgestaltungssatzung erteilt werden sollte.
Schützenswerter Baumbestand wird berührt. Die Stellungnahme des gemeindlichen Umweltamtes steht noch aus.
Der Stellplatznachweis ist mittels Doppelgarage erbracht.
Die Nachbarunterschriften werden derzeit eingeholt und liegen noch nicht vor.
Das Bauvorhaben ist genehmigungsfähig.
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage, Garage und Pool – Haus 1 –
herzustellen.
Eine Befreiung wegen Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen um ca. 33m² wird befürwortet.
Eine Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung wegen Errichtung einer Abgrabung im Rahmen der Ausnahmetatbestände wird befürwortet.
Eine Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung wegen Überschreitung der maximal zulässigen Wandhöhe mit den Giebeln wird befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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4. Bauantrag RH Properties GmbH zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage - Haus 2 - auf dem Grundstück Fl.Nr. 579/4 an der Dr.-Max-Str. 64;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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02.07.2018
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Bauherr: RH Properties GmbH
Bauort: Dr.-Max-Str. 64, Grundstück Fl. Nr. 579/4 (Grundstücksgröße = 3403 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Baulinienplan 50 B 26 v. 27.09.1928, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
Die Bauwerberin begehrt die Genehmigung zum Neubau von insgesamt drei Einfamilienhäusern auf dem großzügigen Grundstück.
Das gegenständliche Haus 2 in E+1+D-Bebauung (DG kein Vollgeschoss, Walmdach, DN 52°) wird im südöstlichen Grundstücksbereich situiert und wird mit einer Tiefgarage, einer Garage und einem Pool geplant.
Das Maß der baulichen Nutzung mit der Hauptnutzung wird – bezogen auf das Gesamtgrundstück – gut eingehalten. Die Grundfläche II mit den Nebenanlagen wird um ca. 33m² (Gesamtgrundstück) überschritten. Eine Befreiung wegen Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen sollte entsprechend befürwortet werden. Die Tiefgarage wird mit einem Meter Erdüberdeckung geplant.
Aufgrund der Höhenentwicklung des Gebäudes ist davon auszugehen, dass das Einfügungsgebot nach § 34 BauGB nicht eingehalten werden kann. Eine detaillierte Prüfung erfolgt bis zum Sitzungstag. Der Architekt hat aber bereits erklärt, hier entsprechende Änderungen vorzunehmen.
Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden weitgehend eingehalten.
Auf der Gebäudeostseite ist eine Abgrabung geplant, die den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung entspricht und daher befürwortet werden sollte.
Auf der Gebäudewest-, ost- und Südseite sind jeweils Quergiebel geplant, die in ihrer Ausformung ebenfalls den Festsetzungen entsprechen, für die aber eine Abweichung von der Einhaltung der Wandhöhe gemäß Ortsgestaltungssatzung erteilt werden sollte.
Schützenswerter Baumbestand wird berührt. Die Stellungnahme des gemeindlichen Umweltamtes steht noch aus.
Der Stellplatznachweis ist mittels Doppelgarage erbracht.
Die Nachbarunterschriften werden derzeit eingeholt und liegen noch nicht vor.
Das Bauvorhaben ist genehmigungsfähig.
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage, Garage und Pool – Haus 2 –
herzustellen.
Eine Befreiung wegen Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen um ca. 33m² wird befürwortet.
Eine Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung wegen Errichtung einer Abgrabung im Rahmen der Ausnahmetatbestände wird befürwortet.
Eine Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung wegen Überschreitung der maximal zulässigen Wandhöhe mit den Giebeln wird befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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5. Bauantrag RH Properties GmbH zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage - Haus 3 - auf dem Grundstück Fl.Nr. 579/4 an der Dr.-Max-Str. 64;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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02.07.2018
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Bauherr: RH Properties GmbH
Bauort: Dr.-Max-Str. 64, Grundstück Fl. Nr. 579/4 (Grundstücksgröße = 3403 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Baulinienplan 50 B 26 v. 27.09.1928, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
Die Bauwerberin begehrt die Genehmigung zum Neubau von insgesamt drei Einfamilienhäusern auf dem großzügigen Grundstück.
Das gegenständliche Haus 3 in E+D-Bebauung (DG kein Vollgeschoss, Walmdach, DN 52°) wird im nördlichen Grundstücksbereich situiert und wird mit einer Doppelgarage und einem Pool geplant.
Das Maß der baulichen Nutzung mit der Hauptnutzung wird – bezogen auf das Gesamtgrundstück – gut eingehalten. Die Grundfläche II mit den Nebenanlagen wird um ca. 33m² (Gesamtgrundstück) überschritten. Eine Befreiung wegen Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen sollte entsprechend befürwortet werden.
Das Bauvorhaben fügt sich auch nach § 34 BauGB in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.
Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden weitgehend eingehalten.
Auf der Gebäudenordseite ist eine Abgrabung geplant, die den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung entspricht und daher befürwortet werden sollte.
Auf der Gebäudewest- und Ostseite sind jeweils Quergiebel geplant, die in ihrer Ausformung ebenfalls den Festsetzungen entsprechen, für die aber eine Abweichung von der Einhaltung der Wandhöhe gemäß Ortsgestaltungssatzung erteilt werden sollte.
Schützenswerter Baumbestand wird berührt. Die Stellungnahme des gemeindlichen Umweltamtes steht noch aus.
Der Stellplatznachweis ist mittels Doppelgarage erbracht.
Die Nachbarunterschriften werden derzeit eingeholt und liegen noch nicht vor.
Das Bauvorhaben ist genehmigungsfähig.
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Pool – Haus 3 – herzustellen.
Eine Befreiung wegen Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen um ca. 33m² wird befürwortet.
Eine Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung wegen Errichtung einer Abgrabung im Rahmen der Ausnahmetatbestände wird befürwortet.
Eine Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung wegen Überschreitung der maximal zulässigen Wandhöhe mit den Giebeln wird befürwortet.
Zum Erhalt der Buche Nr. 10 soll die Zufahrt zu Haus 3 aus dem Kronenbereich verlegt werden. Entsprechende Schutzmaßnahmen sind zu beauflagen.
Der Fällung für die Buche Nr. 19 wird zugestimmt.
Zwei weitere Ersatzpflanzungen sind in Straßennähe einzuplanen und auszuführen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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6. Antrag Vera Reimann-Dubbers zur Errichtung einer Tiefgarage mit Rampe auf dem Grundstück Fl.Nr. 613/8 an der Gabriel-von-Seidl-Str. 52 a;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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02.07.2018
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ö
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6 |
Sachverhalt
Bauherr: Vera Reimann-Dubbers, Gabriel-von-Seidl-Str. 42, 82031 Grünwald
Bauort: Gabriel- von-Seidl-Str. 52 a, Grundstück Fl.Nr. 613/8 (Grundstücksgröße = 1.539 m²)
Planbereich: Baulinienplan Nr. 65 B 11; §34 BauGB; Bebauungsplan Nr. B 35; Ortsgestaltungssatzung; Garagen – und Stellplatzsatzung; Baumschutzverordnung
Das gegenständliche Bauvorhaben war bereits in der Sitzung vom 11. Juni 2018 Beratungsgegenstand. Das Vorhaben, eine Garage unter dem Haus zu errichten, wurde aufgrund der schützenswerten Buche mit einem StU von 1,58 m im Einfahrtsbereich abgelehnt.
Es wurde nun eine neue Planung eingereicht. In der vorliegenden Planung soll eine Tiefgarage mit 3 Stellplätzen und Wendebereich errichtet werden. Die Zufahrt samt Rampe ist im westlichen Grundstücksteil geplant.
Des Weiteren werden umfangreiche Renovierungsmaßnahmen die sich hauptsächlich auf den Innenbereich beschränken durchgeführt. Dazu gehören der Einbau eines Aufzuges, Einbau eines Dachflächenfensters, Renovierung des geschlossenen Freisitzes und Abbruch eines Wintergartens/Terrasse im Außenbereich.
Die Grund- und Geschoßflächenzahl in der Hauptnutzung bleibt unverändert. Die Zufahrt und die Rampe zur Tiefgarage halten das zulässige Überschreitungsmaß für Nebenanlagen ein. Die Tiefgarage wird mit 1 m Erdüberdeckung errichtet und kann daher wie in ähnlichen Fällen befreit werden.
Auch für diese Planung ist eine Abböschung vom stark erhöhten Gelände (+1,40 m über Straßenniveau) notwendig. Hierfür ist eine Abweichung von der Festsetzung von § 8 Abs. 3 der Ortsgestaltungssatzung beantragt. Aufgrund dieses atypischen Einzelfalles sollte gemäß § 11 Buchst. C) der Ortsgestaltungssatzung eine Abweichung befürwortet werden.
Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung hinsichtlich Dachfenster sind eingehalten.
Der Stellplatznachweis wird erbracht.
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Die geänderte Planung liegt dem Umweltamt zur Beurteilung vor. Die Stellungnahme wird spätestens zur Sitzung nachgereicht. Durch die vorliegende Planung wird die schützenswerte Buche vor dem Haus nicht berührt.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung einer Tiefgarage mit Zufahrt und Rampe herzustellen.
Eine Abweichung von der Festsetzung des § 8 Abs. 3 der Ortsgestaltungssatzung zur Abgrabung des Grundstücks für die Errichtung der Zufahrt und Rampe über das in der Ortsgestaltungssatzung festgesetzte Maß hinaus wird i.V.m. § 11 Buchst. c) Ortsgestaltungssatzung befürwortet.
Dem Abriss/Rückbau des Wintergartens wird zugestimmt.
Der beantragten Fällung des Ahorns und der Buche, die vom Bau der Garage betroffen sind,
wird zugestimmt. Die Fällungen sind erst bei tatsächlichem Baubeginn vorzunehmen. Die Stellungnahme des Umweltamtes ist Inhalt des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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7. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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02.07.2018
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ö
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7 |
Sachverhalt
Die Verwaltung informiert den Bauausschuss über auf dem Büroweg nach Art. 37 GO behandelte Bauanträge:
- Tekturantrag Augusta Bruna Regina Eberl-Seldt und Ritter Bauträger & Immobilien GmbH zum Neubau von drei Einfamilienhäusern mit Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 580/49 an der Dr.-Max-Str. 57;
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8. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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02.07.2018
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ö
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8 |
Sachverhalt
Es lagen keine Bauanträge nach Art. 58 BayBO vor.
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9. Martin-Kneidl-Grundschule;
Sanierung der Wasserleitungen – Vergabe;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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02.07.2018
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ö
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9 |
Sachverhalt
In der Bauausschusssitzung vom 18.12.2017 wurde einstimmig beschlossen, die Wasserleitungen im Turmhaus der Martin-Kneidl-Schule zu sanieren, die notwendigen Ausschreibungen werden derzeit verschickt. Die Submission erfolgt am 12.07.2018. Nachdem die nächste BA-Sitzung erst am 30.07 stattfindet, wäre eine Vergabe der Arbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter durch
1. Bürgermeister Jan Neusiedl erforderlich.
Auf der Haushaltsstelle 21100.9400 sind entsprechende Haushaltsmittel für 2018 eingestellt.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt den Vortrag der Verwaltung zur Kenntnis und bevollmächtigt den 1. Bürgermeister Herrn Neusiedl mit der Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter.
Über die Vergabe wird dann in der nächsten Sitzung des Bauausschusses berichtet.
Auf der Haushaltsstelle 21100.9400 sind entsprechende Haushaltsmittel für 2018 eingestellt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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10. Beleuchtung eines Denkmals in der Nördlichen Münchner Straße ;
Anfrage eines Grünwalder Bürgers - Genehmigung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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02.07.2018
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ö
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10 |
Sachverhalt
In der Grünfläche Nördliche Münchner Str. /Ecke Robert-Koch-Str. ist seit 1989 das „Wiehernde Pferd“ ein Kunstwerk des Grünwalder Bildhauers Alexander Fischer aufgestellt. Ein Grünwalder Bürger feiert demnächst einen runden Geburtstag und würde daher gerne bei dieser Gelegenheit seiner Heimatgemeinde eine Beleuchtung für diese Bronzestatue schenken.
Die Verwaltung schlägt hierzu vor, einen Lichtplaner mit der Erstellung eines Konzeptes zu beauftragen. In diesem Konzept sollen die Machbarkeit, die Kosten und die Ausführungszeit dargestellt werden.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt den Vortrag der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die Beleuchtung für das „Wiehernde Pferd“ zu befürworten und beauftragt die Verwaltung,
ein Konzept zur Umsetzung in Auftrag zu geben.
Die Kosten für die Konzepterstellung übernimmt die Gemeinde Grünwald.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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11. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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02.07.2018
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ö
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11 |
Sachverhalt
Die Verwaltung informiert den Bauausschuss über die Beendigung des Genehmigungsverfahrens für das Bauvorhaben von Manfred Rübesam, Fl.Nr. 568/16 an der Zeillerstraße 8. Das Verfahren wurde durch das Landratsamt München mit Schreiben vom 19.06.2018 beendet. Die Verwaltung schlägt vor, in diesem Fall mit dem Eigentümer, bzw. Testamentsvollstrecker schriftlich in Kontakt zu treten und sich nach dem weiteren Vorhaben das Grundstück betreffend zu erkundigen. Insbesondere ist hier die weitere Planung hinsichtlich des noch stehenden Bauzaunes und der Steine und Felsen auf dem Grundstück auch aus Gründen des Nachbarschutzes von Bedeutung.
Durch die Bauaufsichtsbehörde, dem Landratsamt München, ist wegen der nicht genehmigten und nach der Ortsgestaltungssatzung unzulässigen Aufschüttung im südlichen Grundstücksbereich eine Baukontrolle mit entsprechenden Maßnahmen vorzunehmen.
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12. Antrag Marketta und Stephan Rosenthal zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 392/2 an der Wörnbrunner Str. 28;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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02.07.2018
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ö
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12 |
Sachverhalt
Bauherr: Marketta und Stephan Rosenthal, Im Oberfeld 8, 51381 Leverkusen
Bauort: Wörnbrunner Straße 28, Grundstück Fl.Nr. 392/2 (Grundstücksgröße = 652 m²)
Planbereich: Bebauungsplan 61 B I 37 vom 20.12.1937, Bebauungsplan Nr. B 35 i.d.F. vom 08.11.2012, §34 BauGB; Ortsgestaltungssatzung und Garagen – und Stellplatzsatzung; Baumschutzverordnung
Der Bauwerber plant die Errichtung eines Einfamilienhauses in E+D Bebauung mit einem Satteldach 43,5 ° Dachneigung. Das Dachgeschoss ist nachgewiesen kein Vollgeschoss.
Das Maß der baulichen Nutzung wird in der Hauptnutzung eingehalten. Für die Nebenanlagen, hier befestigte Rangierfläche vor der Garage, wird die Grundfläche mit den Nebenanlagen um ca. 30 m² überschritten. Eine Befreiung sollte wie in ähnlichen Fällen befürwortet werden, da sich die Überschreitung innerhalb des festgelegten Rahmens der Gemeinde befindet.
Die festgesetzte Baugrenze wird eingehalten.
Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.
Das Bauvorhaben fügt sich gem. § 34 BauGB in die Umgebungsbebauung ein.
Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor.
Der Stellplatznachweis wird mittels der Doppelgarage erbracht.
Der Freiflächengestaltungsplan lag dem Umweltamt zur Beurteilung vor. Auf dem Baugrundstück fallen keine Bäume unter die Baumschutzverordnung. Auch Nachbarbäume sind nicht betroffen.
Die bereits bestehende Zufahrt von der Wörnbrunner Straße über öffentlichen Grund wird weiterhin als Zufahrt verwendet. Für die Bauzeit sollten entsprechende Schutzmaßnahmen für die Alleebäume beauflagt werden.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage herzustellen.
Eine Befreiung für Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen mit 30 m² für die befestigte Zufahrt auf dem Grundstück wird befürwortet.
Zum Schutz der auf öffentlichem Grund stehenden Alleebäume an Zufahrt von der Wörnbrunner Straße sind für die Bautätigkeit entsprechende Schutzmaßnahmen zu beauflagen.
Es wird angeregt,
die Attika des Giebels ebenfalls mit einem Satteldach zu gestalten.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 03.08.2018 11:37 Uhr