Datum: 25.09.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:01 Uhr bis 20:08 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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25.09.2018
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ö
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1 |
Beschluss
Die Tagesordnung wird angenommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 24. Juli 2018;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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25.09.2018
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ö
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2 |
Beschluss
Die Niederschrift vom 24.07.2018
wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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3. Frau Antje Wagner, Bündnis 90/Die Grünen, Mitglied des Gemeinderates; Niederlegung des Amtes;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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25.09.2018
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 31.07.2018 legt das Mitglied des Gemeinderates, Frau Antje Wagner, ihr Amt gemäß Art. 48 Abs. 1 Satz 2 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz nieder. Einer Begründung hierzu bedarf es nicht.
Die entsprechende Erklärung alleine führt noch nicht zur Beendigung des Amtes, da es zur Wirksamkeit der Niederlegung eines feststellenden Beschlusses des Gemeinderates bedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt die Niederlegung des Amtes als Mitglied des Gemeinderates von Grünwald von Frau Antje Wagner fest.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Wagner nahm an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
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4. Feststellung des Listennachfolgers / der Listennachfolgerin als Mitglied im Gemeinderat für das ausgeschiedene Mitglied Frau Antje Wagner (Bündnis 90/Die Grünen);
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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25.09.2018
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Für das ausgeschiedene Mitglied des Gemeinderates, Frau Antje Wagner, rückt gemäß
Art. 37 Abs. 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz als Listennachfolgerin, Frau Susanne Kruse, nach.
Im Vorfeld hatten die Listennachfolger, Herr Wolfgang Bräu und Frau Carola Portenlänger schriftlich ihre jeweilige Nichtannahme des Amtes erklärt.
Der Gemeinderat hat die Listennachfolge per Beschluss entsprechend Art. 48 Abs. 3 Satz 2 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz festzustellen.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt als Listennachfolgerin und somit als Mitglied des Gemeinderates, Frau Susanne Kruse, fest.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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5. Vereidigung des nachrückenden Kandidaten / der nachrückenden Kandidatin des Bündnis 90/Die Grünen;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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25.09.2018
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
1. Bürgermeister Neusiedl setzt die Mitglieder des Gemeinderates davon in Kenntnis, dass Frau Susanne Kruse schriftlich erklärt hat, für das ausgeschiedene Gemeinderatsmitglied Antje Wagner nachzurücken und den vorgeschriebenen Eid zu leisten.
1. Bürgermeister Neusiedl nimmt Frau Susanne Kruse die Eidesformel gemäß Art. 31 Abs. 4 GO ab.
Frau Susanne Kruse spricht sie wie folgt:
"Ich schwöre
Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern.
Ich schwöre
den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.
Ich schwöre
die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen,
so wahr mir Gott helfe."
1. Bürgermeister Neusiedl gratuliert dem neuen Mitglied im Gemeinderat und wünscht ihm alles Gute für die künftige Zusammenarbeit.
Die Fraktionsvorsitzende der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion, Frau Reinhart-Maier, hat mit Schreiben vom 14.09.2018 folgende Änderungen bei der Besetzung der Ausschüsse durch das Nachrücken von Frau Susanne Kruse bekannt gegeben:
Verwaltungsausschuss Mitglied: Reinhart-Maier Vertreter: Kruse
Finanzausschuss Mitglied: Kruse Vertreter: Reinhart-Maier
Bauausschuss Mitglied: Reinhart-Maier Vertreter: Kruse
Kulturausschuss Mitglied: Reinhart-Maier Vertreter: Kruse
Ausschuss für Planung
und Entwicklung Mitglied: Reinhart-Maier Vertreter: Kruse
Ausschuss für Wasserver-
und Abwasserentsorgung Mitglied: Kruse Vertreter: Reinhart-Maier
Geothermieausschuss Mitglied: Reinhart-Maier Vertreter: Kruse
Rechnungsprüfungsaus-
schuss Mitglied: Reinhart-Maier Vertreter: Ritz (FDP-Fraktion)
Verwaltungsrat GFZP Mitglied: Kruse Vertreter: Reinhart-Maier
Jugendrat Mitglied: Kneidl Vertreter: Kruse
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6. Ausbau der Joseph-Keilberth-Straße; Genehmigung der Planung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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25.09.2018
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Die Joseph-Keilberth-Straße (zwischen der Nibelungenstraße und der Parzivalstraße) ist eine Anliegerstraße, die bisher noch nicht erstmalig hergestellt wurde. Diese Anliegerstraße unterliegt dem sogenannten Erschließungsbeitragsrecht. Aufgrund der geänderten Rechtslage zum Beitragsrecht müssen diejenigen Straßen, welche dem Erschließungsbeitragsrecht unterliegen und noch nicht endgültig erstmalig hergestellt sind, bis zum 01.04.2021 (maßgeblich für die Beitragserhebung) abgerechnet werden – Gemeinden mit solchen Straßen sind zum endgültigen Bau solcher Straßen verpflichtet.
Laut qualifiziertem Bebauungsplan Nr. B 16 ist die Joseph-Keilberth-Straße entsprechend dem gewählten Querschnittsbereich als verkehrsberuhigter Bereich (VB-Bereich) gem. § 42 Abs.4a StVO festgelegt. Entsprechend der Planung ist die Straße als verkehrsberuhigter Bereich baulich auszubilden.
Zur Erarbeitung von ersten Planungsvarianten wurde im Jahr 2017 das Ing. Büro Färber beauftragt.
Es wurden wie folgt drei Varianten als verkehrsberuhigter Bereich gemäß Bebauungsplan erarbeitet.
Variante A
Hier sind möglichst viele Bäume berücksichtigt (16 Stück). Gemäß Bebauungsplan wären ursprünglich 22 Bäume vorgesehen. Auf Grund der vorhandenen Spartenlage (Strom, Wasser, Fernwärme usw.) sind die Baumpflanzungen mit hohem Aufwand zum Schutz der Sparten ggf. auch mit kostenaufwendigen Spartenumlegungen verbunden.
An den Einmündungen der Joseph-Keilberth-Straße und im Mittelbereich sind in dieser Variante Pflasterflächen aus Granit-Großstein zur baulichen Abgrenzung und zur Geschwindigkeits-dämpfung des Fahrverkehrs vorgesehen.
Die Kostenschätzung für die Variante A liegt bei ca. 422.000 € brutto / lt. Mitteilung des Ingenieurbüros Färber liegen die zu erwartenden Preise im nächsten Frühjahr für solche Tiefbaumaßnahmen aufgrund der derzeitigen Marktlage um ca. 40% höher als ursprünglich vorgesehen – genaue und belastbare Zahlen ergeben sich erst nach Durchführung der öffentlichen Ausschreibung.
Variante B
Hier werden Baumpflanzungen (vier Stück) lediglich an den Einmündungen zur Joseph-Keilberth-Straße berücksichtigt. Spartenschutzmaßnahmen wären auch hier erforderlich, jedoch in einem wesentlich geringeren Umfang. Die Pflasterungen entsprechen in etwa denen aus Variante A.
Die Kostenschätzung für die Variante B liegt bei ca. 335.000 € brutto / zzgl. der ca. 40% Preissteigerung, wie in Variante A dargelegt.
Variante C
Diese Variante entspricht bzgl. der Baumpflanzungen der Variante B, die Pflasterflächen im Fahrbahnbereich wären jedoch auf ein Minimum reduziert und mit Betonpflaster vorgesehen.
Die Kostenschätzung für die Variante C liegt bei ca. 309.000 € brutto / auch hier wieder zzgl. der ca. 40% Preissteigerung, wie in Variante A dargelegt.
Der Bauausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt in seiner öffentlichen Sitzung am 17.09.2018 vorberaten und folgende einstimmige Empfehlungen an den Gemeinderat abgegeben:
Es soll die Variante C zur Ausführung kommen, aber weiter überarbeitet werden. Die geplanten Zufahrten zu den privaten Grundstücken sind in Asphalt auszuführen. Es sollen vier geeignete (Eignung bezieht sich auf Klima, Standort, Größe) Straßenbäume an den Einmündungsbereichen vorgesehen werden. Die kleinteiligen Grünflächen sollen gänzlich entfallen.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt aufgrund der einstimmigen Beschlussempfehlung des Bauausschusses die Planung der Joseph-Keilberth-Straße vom Ingenieurbüro Färber auf Basis der Planvariante C mit den weiteren Leistungsphasen (5-9 nach HOAI) zu beauftragen.
Dabei soll die Variante C weiter überarbeitet werden. Die geplanten Zufahrten zu den privaten Grundstücken sind in Asphalt auszuführen. Es sollen vier geeignete (Eignung bezieht sich auf Klima, Standort, Größe) Straßenbäume an den Einmündungsbereichen vorgesehen werden. Die kleinteiligen Grünflächen sollen gänzlich entfallen.
Der Bauausschuss wird mit den weiteren Vergaben ermächtigt.
Auf der Haushaltsstelle 63000.9579, sind für 2018 ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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7. Verlängerung des Nachtbusbetriebes an Sonn- und Feiertagen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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25.09.2018
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Mit Antrag vom 24. Juli 2018 stellte die Fraktion der CSU den Antrag, den Betrieb der Nachtbuslinie an Sonn- und Feiertagen ab Grosshesseloher Brücke um 05:30 Uhr, 06:00 Uhr, 06:30 Uhr und 07:00 Uhr sowie ab Friedhof um 05:40 Uhr, 06:10 Uhr, 06:40 Uhr und 07:10 Uhr zu erweitern.
Da an Sonn- und Feiertagen die erste Straßenbahn (Linie 25) erst um 07:17 Uhr ab Grosshesseloher Brücke und um 07:35 Uhr ab Derbolfinger Platz abfährt, besteht an diesen Tagen keine öffentliche Verbindung in der Zeit von 05:00 Uhr bis 07:17 Uhr in Richtung Grünwald und von 05:10 Uhr bis 07:35 Uhr in Richtung Innenstadt.
Insbesondere Mitarbeiter im Schichtdienst und vor allem Pflegekräfte der Grünwalder Senioreneinrichtungen haben damit keine Möglichkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln ihren Arbeitsplatz zu erreichen oder diesen zu verlassen.
Sollten die zusätzlichen Fahrten nicht vom Landkreis übernommen werden, wird die Gemeinde Grünwald die entstehenden Kosten übernehmen.
Die Firma Busservice Watzinger hat der Gemeinde Grünwald folgendes Angebot unterbreitet:
Sonntage ab dem 01.10.2018 für einen Pauschalpreis (netto) 386,- Euro
Feiertage ab dem 01.10.2018 für einen Pauschalpreis (netto) 450,- Euro
Die jährlichen Gesamtkosten betreffend einer Verlängerung des Betriebes würde dementsprechend
ca. 25.472,- € betragen.
Die bei Nichtübernahme der Kosten durch den Landkreis entstehenden Kosten sind für 2018 der Haushaltsstelle 79200.6720 (Aufwendungen der Gemeinde für den Nachtbus) zu entnehmen und entsprechend in die Haushalte der folgenden Jahre aufzunehmen.
Sollten auf der Haushaltsstelle keine Mittel für 2018 vorhanden sein, sind die notwendigen Mittel aus überplanmäßigen Einnahmen einzustellen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Verlängerung des Betriebes der Nachtbuslinie an Sonn- und Feiertagen ab Grosshesseloher Brücke um 05:30 Uhr, 06:00 Uhr, 06:30 Uhr und 07:00 Uhr sowie ab Friedhof um 05:40 Uhr, 06:10 Uhr, 06:40 Uhr und 07:10 Uhr.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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8. Erdwärme Grünwald GmbH; Beteiligungsbericht 2017;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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25.09.2018
|
ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Kämmerer Bader erläuterte, dass aufgrund Art. 94 der Bayer. Gemeindeordnung (GO) Formalvorschriften bezüglich der gemeindlichen Unternehmen zu beachten seien. Sie erfordern unter anderem die Erstellung eines Beteiligungsberichtes und dessen Vorlage an den Gemeinderat. Gehören also der Gemeinde Anteile an einem Unternehmen in Privatrechtsform, so muss die Gemeinde unter anderem einen jährlichen Bericht über ihre Beteiligung erstellen, wenn ihr mindestens der 20-igste Teil der Unternehmensanteile gehört. Der Bericht muss insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft und die Bezüge der einzelnen Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans, die Ertragslage und die Kreditaufnahme enthalten.
Ferner muss die Gemeinde ortsüblich (also durch amtliche Bekanntgabe im Isar-Anzeiger) darauf hinweisen, dass jeder Einsicht in den Bericht nehmen kann. Die Verwaltung wird diesen Hinweis nach der Vorlage des Berichtes an den Gemeinderat veranlassen.
Kämmerer Bader bezog sich auf den mit der Einladung verschickten Beteiligungsbericht 2017 und ergänzte, dass sich die Bilanzsumme für das Jahr 2017 auf 169.703.490,51 €
beläuft. Der Beteiligungsbericht für das Jahr 2017 sei entsprechend dem Jahresabschluss 2017 der Erdwärme Grünwald GmbH erstellt worden.
Der Geothermieausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.07.2018 dem Gemeinderat einstimmig empfohlen, den Beteiligungsbericht 2017 zu genehmigen und die Verwaltung beauftragt, diesen ortsüblich im Isar Anzeiger zu jedermanns Einsicht bekannt zu machen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt einstimmig dem Beteiligungsbericht 2017 der Erdwärme Grünwald GmbH zu und beauftragt die Verwaltung diesen ortsüblich im Isar-Anzeiger zu jedermanns Einsicht bekannt zu geben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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9. Geothermie Unterhaching Produktionsbeteiligungs-GmbH und Geothermie Unterhaching Produktions-GmbH & Co. KG; Beteiligungsbericht 2017;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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25.09.2018
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ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Kämmerer Bader erläuterte, dass aufgrund Art. 94 der Bayer. Gemeindeordnung (GO) Formalvorschriften bezüglich der gemeindlichen Unternehmen zu beachten seien. Sie erfordern unter anderem die Erstellung eines Beteiligungsberichtes und dessen Vorlage an den Gemeinderat. Gehören also der Gemeinde Anteile an einem Unternehmen in Privatrechtsform, so muss die Gemeinde unter anderem einen jährlichen Bericht über ihre Beteiligung erstellen, wenn ihr mindestens der 20-igste Teil der Unternehmensanteile gehört. Der Bericht muss insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft und die Bezüge der einzelnen Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans, die Ertragslage und die Kreditaufnahme enthalten.
Ferner muss die Gemeinde ortsüblich (also durch amtliche Bekanntgabe im Isar-Anzeiger) darauf hinweisen, dass jeder Einsicht in den Bericht nehmen kann. Die Verwaltung wird diesen Hinweis nach der Vorlage des Berichtes an den Gemeinderat veranlassen.
Kämmerer Bader bezog sich auf den mit der Einladung verschickten Beteiligungsbericht 2017 und ergänzte, dass die Bilanzsummen für das Jahr 2017 sich bei der
Geothermie Unterhaching Produktions-GmbH & Co. KG auf 26.836.987,87 €
und bei der Geothermie Unterhaching Produktions-GmbH auf 31.289,21 €
belaufen. Der Beteiligungsbericht für das Jahr 2017 sei entsprechend dem Jahresabschluss 2017 erstellt worden.
Der Geothermieausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.07.2018 dem Gemeinderat einstimmig empfohlen, den Beteiligungsbericht 2017 zu genehmigen und die Verwaltung beauftragt, diesen ortsüblich im Isar Anzeiger zu jedermanns Einsicht bekannt zu machen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt einstimmig dem Beteiligungsbericht 2017 der Geothermie Unterhaching zu und beauftragt die Verwaltung diesen ortsüblich im Isar-Anzeiger zu jedermanns Einsicht bekannt zu geben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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10. Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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25.09.2018
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ö
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10 |
Sachverhalt
Eine Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit lag nicht vor.
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11. Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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25.09.2018
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ö
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11 |
Sachverhalt
Dringlichkeitsentscheidungen wurden nicht getroffen.
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12. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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25.09.2018
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ö
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12 |
Sachverhalt
Gemeinderats-Sitzung vom 26. Juni 2018
335.
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Grundstücksangelegenheiten;
Kauf Bergheimstraße 4, Fl.Nr. 382/10;
Nachgenehmigung der Kaufvertragsurkunde;
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Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt die Kaufvertragsurkunde, URNr. 1028/2018 vom 28.05.2018 des Notars Dr. Schuck voll inhaltlich und vorbehaltslos.
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13. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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25.09.2018
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ö
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13 |
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13.1. Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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25.09.2018
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ö
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13.1 |
Sachverhalt
Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld berichtet, dass ihm aufgefallen sei, dass die Pflasterung im Bereich des Luitpoldweges schräg in die Mitte verlaufe und dies unter Umständen zu Problemen für Rollstuhlfahrer etc. führen könne. Er frägt deshalb an, ob man diesen Sachverhalt überprüfen könne.
1. Bürgermeister Neusiedl erläutert hierzu, dass die Planung sich am Bestand und den umliegenden
Grundstücken orientiert habe und der angesprochene Sachverhalt vom zuständigen Ingenieurbüro geprüft und für in Ordnung befunden wurde. Die schräge Verlegung sei unter anderem aufgrund des Wasserabflusses notwendig.
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13.2. Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Gemeinderates
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25.09.2018
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ö
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13.2 |
Sachverhalt
Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld frägt an, ob bereits eine Rückmeldung des Landratsamtes München in Bezug auf die Anträge der letztjährigen Bürgerversammlung vorliege.
1. Bürgermeister Neusiedl informiert hierzu, dass die Anträge weitergeleitet wurden, man jedoch hierzu noch
keine Rückmeldung erhalten habe. Man werde diesbezüglich beim Landratsamt nachfragen.
Datenstand vom 24.10.2018 11:03 Uhr