Datum: 17.09.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:48 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:48 Uhr bis 20:49 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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17.09.2018
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ö
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1 |
Beschluss
Die Tagesordnung wird
angenommen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 30. Juli 2018;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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17.09.2018
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ö
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2 |
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung
vom 30.07.2018 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
3. Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung der Außenanlagen auf dem Grundstück Fl. Nr. 293/81 am Stöcklkreuzweg 3;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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17.09.2018
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Bauort: Stöcklkreuzweg 3, Grundstück Fl.Nr. 293/81 (Grundstücksgröße = 1.142 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997 i.d.F. der 2. Änderung v. 08.11.2012, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
Für das gegenständliche Anwesen wurde im Rahmen einer Baukontrolle festgestellt, dass umfangreiche, nicht genehmigte und nicht zulässige Versiegelungen der Außenbereiche vorgenommen wurden, wodurch die Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen um ca. 150 m² über der vom Gesetzgeber zugelassen Überschreitungsmöglichkeit (50% der maximal zulässigen Grundfläche) liegt.
Die Antragsteller haben nun nach mehreren Gesprächen mit der Bauverwaltung einen Antrag auf isolierte Abweichung vorgelegt mittels dem die Überschreitungen legalisiert werden sollen, mit dem aber auch der Rückbau von ca. 100 m² dargelegt wird, um den bauaufsichtlichen Maßgaben Folge zu leisten. Insoweit würde die nach Rückbau dann final bestehende Grundfläche mit den Nebenanlagen bei 402,20 m² statt im von der Gemeinde maximal vorgegebenen Rahmen von 70% = 396,82 m² liegen. Eine Befreiung, die für alle versiegelten Flächen, die über die 50% der maximal zulässigen GR – hier: ca. 50 m² - erforderlich ist, könnte erteilt werden.
Der Rückbau entsprechend der vorgelegten Pläne ist zwingend Voraussetzung für diese Befreiung.
Des Weiteren wurde auf der Gebäudenordseite eine Abgrabung errichtet, die auf das der Ortsgestaltungssatzung entsprechende Maß zu reduzieren ist. Dem wird mit der vorliegenden Planung entsprochen, insoweit kann hier einer isolierten Abweichung zugestimmt werden.
Voraussetzung hierfür ist der Nachweis, dass an dem angrenzenden Haus keine weitere Abgrabung besteht, da lediglich eine Abgrabung je Haus zulässig wäre.
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, die isolierte Befreiung wegen Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen zu erteilen.
Es wird außerdem, vorbehaltlich des Nachweises über maximal eine errichtete Abgrabung an den zusammengebauten Wohnhäusern,
die isolierte Abweichung wegen Errichtung einer Abgrabung im Rahmen der Ausnahmetatbestände der Ortsgestaltungssatzung erteilt.
Der Rückbau entsprechend der vorgelegten Pläne ist durch das Landratsamt München zu kontrollieren.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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4. Antrag auf isolierte Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung zur Errichtung einer Einfriedung auf dem Grundstück Fl.Nr. 584/4 an der Gereutstraße 2;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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17.09.2018
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ö
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4 |
Sachverhalt
Im Rahmen einer Kontrolle durch die Bauaufsichtsbehörde wurde eine Abweichung von der Festsetzung der Ortsgestaltung hinsichtlich der Höhe der straßenseitigen Einfriedung festgestellt. Die errichtete Höhe widerspricht mit einer Höhe von 1,80 m der Festsetzung des § 9 Abs. 4 der Ortsgestaltungssatzung. An Wohnstraßen darf die Höhe der Einfriedung 1,60 m nicht überschreiten. Bei der Gereutstraße handelt es sich um eine Wohnstraße. Die Einfriedung ist hier straßenseitig mit maximal 1,60 m festgesetzt. Der Antragsteller beantragt eine isolierte Abweichung von dieser Festsetzung.
In der Vergangenheit wurden hier trotz vielseitiger Argumente keine Abweichungen von der Festsetzung befürwortet und somit keine isolierten Abweichungen erteilt. Die straßenseitige Zaunanlage ist auf das zulässige Maß vom insgesamt 1,60 m zu reduzieren.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, eine isolierte Abweichung für die errichtete Zaunanlage in Höhe von ca. 1,80 m nicht zu erteilen. Der straßenseitige Zaun ist auf eine Höhe von insgesamt 1,60 m zu reduzieren.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
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5. Voranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 733 an der Oberfeldallee 5;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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17.09.2018
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Bauort: Oberfeldallee 5, Grundstück Fl.Nr. 733, Grundstücksgröße = 1.971m²
Planbereich: Qualifizierter Bebauungsplan Nr. B 7, Bebauungsplan Nr. B 35, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- u. Stellplatzsatzung, Baumschutzverordnung
Der mit dem Bauvorhaben beauftragte Architekt möchte durch vorliegende Bauvoranfrage folgende Fragen geklärt haben:
- Ist die Gebäude- und Firstausrichtung in Ost-West Richtung zustimmungsfähig?
- Ist die Ausführung mit einem Satteldach zustimmungsfähig?
- Ist die Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze um 1,90m durch den Balkon und um 3,40m durch den Dachüberstand zustimmungsfähig?
Auf das beiliegende Schreiben vom 30.08.2018 sowie dem gezeichneten Lageplan M 1 : 500 wird hingewiesen.
Vom Bebauungsplan Nr. B 7 aus dem Jahre 1969 wurde in vielen Teilbereichen – wie auch hier – bis heute immer wieder Befreiungen erteilt.
Im Einzelnen:
Zu der Frage Nr. 1. geht es zunächst um die vorgegebene Gebäudestellung/Firstrichtung – diese ist in der Oberfeldallee vorherrschend in Nord-Südrichtung / es gibt aber bereits im unmittelbaren Umfeld Hauptgebäude, die diese Festsetzung nicht einhalten. Wie die Architektin richtig feststellt, ist bereits mit dem Bestandsgebäude (Winkelbaukörper) eine eindeutige Firstlinie nicht erkennbar – beide Richtungen sind in diesem Gebäude vorhanden. Auch sind im südlichen Nachbargrundstück bereits andere Gebäudestellungen gegeben – so, dass städtebaulich mit der vorhandenen Bebauung in der Vergangenheit Befreiungen bewusst zugelassen wurden. Insoweit sollte auch hier im Rahmen der Voranfrage eine entsprechende Befreiung in Aussicht gestellt werden.
Zu 2.
Die festgesetzte Dachform ist gleich Walmdach – das Bestandsgebäude ist auch mit einem Walmdach versehen. Es stimmt, dass der Bebauungsplan in Bezug auf Dachformen sehr heterogen ist, jedoch speziell in der Oberfeldallee (Westseite) in dem fraglichen Bereich die Dachform bislang eingehalten war.
Durch den Walm ist so ein Dach gegenüber dem Satteldach eher zurückhaltend zu sehen, insbes. in der Kombination der möglichen neuen Gebäudeausrichtung.
Tendenziell sollte daher eher die vorgegebene Dachform zumindest eingehalten bleiben.
Zu 3.
Die Bauräume werden im Bebauungsplangebiet heute schon vielfach überschritten – hier mit der Voranfrage soll diese Baugrenze im rückwärtigen (westlichen) Bereich mit dem Balkon und dem Dachüberstand überschritten werden.
Die Haltung der Bauverwaltung zur Einhaltung des überbaubaren Bauraumes ist klar: mit der Hauptnutzung sollte möglichst der Bauraum eingehalten werden, mit den Gebäudebestandteilen wie Dach oder hier Balkon können Überschreitungen zugelassen werden, wenn insbesondere in der Vergangenheit im Bebauungsplangebiet schon mehrfach (hier zutreffend) abgewichen wurde.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das Einvernehmen wie folgt in Aussicht zu stellen:
Aufgrund der vorhandenen und bereits befreiten Gebäudestellungen kann auch das geplante Einfamilienhaus in Ost-West Richtung situiert werden.
Die festgesetzte Dachform „Walmdach“ sollte beibehalten bleiben – eine Befreiung wird nicht in Aussicht gestellt, da ansonsten in Kombination mit der möglichen neuen Gebäudestellung städtebaulich eine zu starke Überformung der Gebäudekonfiguration das Ergebnis wäre.
Eine Überschreitung der westlichen Baugrenze (rückwärtig) mit dem geplanten Dachüberstand und Balkon wird in Aussicht gestellt.
Der Baumschutz ist bei der Planung zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
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6. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses - Haus A - mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 595 an der Forsthausstr. 10a;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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17.09.2018
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Bauort: Forsthausstraße 10 a, Grundstück Fl.Nr. 595 (Grundstücksgröße = 2.170 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, 65 B 11 v. 28.11.1911, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
Der Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung am 30.07.2018 ausführlich mit der geplanten Grundstücksbebauung befasst und letztlich einstimmig beschlossen das Einvernehmen nicht herzustellen. Die Versagungsgründe waren zum einen das nicht eingehaltene Maß der baulichen Nutzung mit der Grundflächenzahl für die Nebenanlagen nach § 19 Abs. 4 Baunutzungsverordnung und zum anderen die Nichteinhaltung des geplanten Kniestockes (größer als 75cm).
Das hiermit beauftragte Architekturbüro hat die Eingabepläne entsprechend angepasst, so dass nunmehr die Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen exakt eingehalten wird.
Bei dem geplanten Kniestock kann der Argumentation des Architekturbüros – dass im mittleren Bereich der Häuser an den Nordostseiten aufgrund der Treppen keine Decken an die Außenwände anschließen und es somit an diesen Stellen keine Kniestöcke gibt, nicht ohne Zweifel gefolgt werden. Es sollte daher die bisherige Beschlussfassung des Bauausschusses vom 30.07.2018 beibehalten bleiben, wonach die maximal zulässige Kniestockhöhe von 75cm einzuhalten ist.
Ansonsten ist nunmehr das Vorhaben zulässig und genehmigungsfähig – dies gilt analog auch für die Wohnhäuser B und C gleichermaßen.
Auf den bisherigen Sachvortrag (vgl. Sitzungsvorlagen vom 30.07.2018) wird verwiesen.
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Nebenanlagen herzustellen.
Eine Befreiung wegen Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen wird befürwortet.
Der Bauausschuss vertritt die Meinung, dass der festgesetzte Kniestock von 75 cm gemäß § 5 Abs. 7 Ortsgestaltungssatzung in der Planung nicht eingehalten ist. Der Kniestock ist zwingend einzuhalten. Das Landratsamt wird um entsprechende Prüfung gebeten.
Der Fällung der Bäume Nrn. 4, 7, 8, 9, 10, 12, 13, 15, 16, 19, 20, 23, 24, 24a, 25 wird unter Bezugnahme auf die Stellungnahme des gemeindlichen Umweltamtes zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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7. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses - Haus B - mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 595 an der Forsthausstr. 10b;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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17.09.2018
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Bauort: Forsthausstraße 10 b, Grundstück Fl.Nr. 595 (Grundstücksgröße = 2.170 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, 65 B 11 v. 28.11.1911, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
Der Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung am 30.07.2018 ausführlich mit der geplanten Grundstücksbebauung befasst und letztlich einstimmig beschlossen das Einvernehmen nicht herzustellen. Die Versagungsgründe waren zum einen das nicht eingehaltene Maß der baulichen Nutzung mit der Grundflächenzahl für die Nebenanlagen nach § 19 Abs. 4 Baunutzungsverordnung und zum anderen die Nichteinhaltung des geplanten Kniestockes (größer als 75cm).
Das hiermit beauftragte Architekturbüro hat die Eingabepläne entsprechend angepasst, so dass nunmehr die Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen exakt eingehalten wird.
Bei dem geplanten Kniestock kann der Argumentation des Architekturbüros – dass im mittleren Bereich der Häuser an den Nordostseiten aufgrund der Treppen keine Decken an die Außenwände anschließen und es somit an diesen Stellen keine Kniestöcke gibt, nicht ohne Zweifel gefolgt werden. Es sollte daher die bisherige Beschlussfassung des Bauausschusses vom 30.07.2018 beibehalten bleiben, wonach die maximal zulässige Kniestockhöhe von 75cm einzuhalten ist.
Ansonsten ist nunmehr das Vorhaben zulässig und genehmigungsfähig – dies gilt analog auch für die Wohnhäuser B und C gleichermaßen.
Auf den bisherigen Sachvortrag (vgl. Sitzungsvorlagen vom 30.07.2018) wird verwiesen.
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Nebenanlagen herzustellen.
Eine Befreiung wegen Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen wird befürwortet.
Der Bauausschuss vertritt die Meinung, dass der festgesetzte Kniestock von 75 cm gemäß § 5 Abs. 7 Ortsgestaltungssatzung in der Planung nicht eingehalten ist. Der Kniestock ist zwingend einzuhalten. Das Landratsamt wird um entsprechende Prüfung gebeten.
Der Fällung der Bäume Nrn. 4, 7, 8, 9, 10, 12, 13, 15, 16, 19, 20, 23, 24, 24a, 25 wird unter Bezugnahme auf die Stellungnahme des gemeindlichen Umweltamtes zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
8. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses - Haus C - mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 595 an der Robert-Koch-Str. 16b;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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17.09.2018
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Bauort: Robert-Koch-Str. 16b, Grundstück Fl.Nr. 595 (Grundstücksgröße = 2.170 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, 65 B 11 v. 28.11.1911, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
Der Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung am 30.07.2018 ausführlich mit der geplanten Grundstücksbebauung befasst und letztlich einstimmig beschlossen das Einvernehmen nicht herzustellen. Die Versagungsgründe waren zum einen das nicht eingehaltene Maß der baulichen Nutzung mit der Grundflächenzahl für die Nebenanlagen nach § 19 Abs. 4 Baunutzungsverordnung und zum anderen die Nichteinhaltung des geplanten Kniestockes (größer als 75cm).
Das hiermit beauftragte Architekturbüro hat die Eingabepläne entsprechend angepasst, so dass nunmehr die Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen exakt eingehalten wird.
Bei dem geplanten Kniestock kann der Argumentation des Architekturbüros – dass im mittleren Bereich der Häuser an den Nordostseiten aufgrund der Treppen keine Decken an die Außenwände anschließen und es somit an diesen Stellen keine Kniestöcke gibt, nicht ohne Zweifel gefolgt werden. Es sollte daher die bisherige Beschlussfassung des Bauausschusses vom 30.07.2018 beibehalten bleiben, wonach die maximal zulässige Kniestockhöhe von 75cm einzuhalten ist.
Ansonsten ist nunmehr das Vorhaben zulässig und genehmigungsfähig – dies gilt analog auch für die Wohnhäuser B und C gleichermaßen.
Auf den bisherigen Sachvortrag (vgl. Sitzungsvorlagen vom 30.07.2018) wird verwiesen.
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Nebenanlagen herzustellen.
Eine Befreiung wegen Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen wird befürwortet.
Der Bauausschuss vertritt die Meinung, dass der festgesetzte Kniestock von 75 cm gemäß
§ 5 Abs. 7 Ortsgestaltungssatzung in der Planung nicht eingehalten ist. Der Kniestock ist zwingend einzuhalten. Das Landratsamt wird um entsprechende Prüfung gebeten.
Der Fällung der Bäume Nrn. 4, 7, 8, 9, 10, 12, 13, 15, 16, 19, 20, 23, 24, 24a, 25 wird unter Bezugnahme auf die Stellungnahme des gemeindlichen Umweltamtes zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
9. Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit einer Wohneinheit und einer Garage mit drei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 579/3 an der Herrenwiesstr. 17;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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17.09.2018
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ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Bauort: Herrenwiesstr. 17, Grundstück Fl.Nr. 579/3 (Grundstücksgröße = 1.709 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Baulinienplan 50 B 26 v. 27.09.1928, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
Die Antragstellerin begehrt die Genehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses in E+1+D-Bebauung (DG kein Vollgeschoss, DN 52°) auf dem großzügigen Eckgrundstück.
Das geplante Hauptgebäude hält die festgesetzten Baugrenzen ein, lediglich mit dem Pool wird die westliche Baugrenze gering überschritten. Nach heutiger Rechtsprechung müssen Nebenanlagen keine Baugrenzen einhalten, da der Baulinienplan einem älteren Baurecht unterliegt, ist hier formalrechtlich eine Befreiung erforderlich, die wie in ähnlich gelagerten Fällen befürwortet werden sollte.
Das Maß der baulichen Nutzung wird mit der Hauptnutzung eingehalten. Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird mit den Zufahrtsflächen um ca. 60m² überschritten, bewegt sich damit aber immer noch im von der Gemeinde maximal zugelassenen Rahmen der 70%igen Überschreitung. Einer Befreiung sollte daher, wie in ähnlich gelagerten Fällen bereits erfolgt, befürwortet werden.
Nach § 34 BauGB muss sich das Vorhaben in die vorhandene Umgebungsbebauung einfügen. Im vorliegenden Fall betrifft das in erster Linie die Höhenentwicklung (Wand- u. Firsthöhe). Bei der gegenständlichen Planung ist zwar die Maßgabe der Ortsgestaltungssatzung hinsichtlich der maximal zulässigen Firsthöhe eingehalten, jedoch muss zunächst § 34 BauGB als Bundesgesetz betrachtet und herangezogen werden. Aus der weiteren Umgebungsbebauung ergibt sich aber eine maximale Höhenentwicklung von 10,95 m Firsthöhe, die die Gemeinde analog auch bei dem kürzlich behandelten Bauantrag auf einem benachbarten Grundstück eingefordert hat. Die vorliegende Planung ist demnach diesbezüglich noch abzuändern und die Firsthöhe von 11,65 m auf 10,95 m zu reduzieren.
Die sonstigen bauplanungsrechtlichen Festsetzungen werden eingehalten.
Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten, lediglich eine Bestandsmauer soll laut Plan von 1,35 m auf 1,60 m erhöht werden. Dies ist nicht zulässig, da auch mit Veränderung der Bestandsschutz entfällt und Mauern grundsätzlich nicht zulässig sind. Die ist zu korrigieren.
Der Stellplatznachweis wird mittels Dreifachgarage erbracht.
Nachbarunterschriften liegen derzeit noch nicht vor.
Schützenswerter Baumbestand wird berührt. Die Stellungnahme des gemeindlichen Umweltamtes wird bis zur Sitzung leider nicht mehr vorliegen. Das Einvernehmen sollte vorbehaltlich der abschließenden Prüfung der zur Fällung beantragten Bäume erteilt werden. Je nach Prüfungsergebnis wird der Sachverhalt im nächsten Bauausschuss noch mal zur Beschlussfassung vorgelegt.
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Wohnhauses mit einer Wohneinheit und einer Garage mit drei Stellplätzen vorbehaltlich der abschließenden Prüfung des Baumbestandsplanes durch die gemeindliche Umweltabteilung herzustellen.
Die Firsthöhe ist auf das der Umgebungsbebauung nach § 34 BauGB entsprechende Maximum von 10,95 m zu reduzieren.
Eine Befreiung wegen Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen um ca.
60 m² wird befürwortet.
Eine Befreiung wegen Überschreitung der Baugrenze mit dem Außenpool wird befürwortet.
Eine Erhöhung der bestehenden Mauer ist nicht zulässig. Der Plan ist insoweit abzuändern.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
10. Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses - Haus 1- mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 617/32 an der Kestermannstr. 5;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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17.09.2018
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ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
Bauort: Nördl. Münchner Str. 47, Grundstück Fl.Nr. 617/29 (Grundstücksgröße = 1.500m²)
Planbereich: Baulinienplan 65 B 11, Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
GR-Mitglied Kraus ist von der Beratung und Beschlussfassung wegen persönlicher Beteiligung (Architekt) gem. Art. 49 Gemeindeordnung ausgeschlossen.
Der Bauausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11. November 2013 sein Einvernehmen zum damaligen Bauantrag (Neubau von zwei Einfamilienhäuser + Garagen) erteilt.
Genehmigt wurde schließlich aber ein Wohnhaus mit Tiefgarage – das Einvernehmen dazu erteilte der Bauausschuss in der Sitzung am 28.07.2014.
Die neue Planung besteht aus zwei zu errichtenden Einfamilienhäusern (E+D, Dachgeschosse keine Vollgeschosse, Mansard-Walm-Dach, DN 15° bzw. 45°).
Das Maß der baulichen Nutzung bezogen auf die Hauptnutzung wird für das Gesamtvorhaben exakt eingehalten. Hinsichtlich der Grundfläche mit den Nebenanlagen ergibt sich eine Überschreitung des zulässigen Maßes um ca. 152,92m². Diese ergibt sich in erster Linie durch die beiden Doppelgaragen, den beiden abgerückten Terrassen und der sehr langen Zufahrt. Mit der erteilten Baugenehmigung wurden bereits 154,55m² bei der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen befreit – es sollte daher wieder eine entsprechende Befreiung befürwortet werden.
Baugrenzen (hier der gültige Baulinienplan von 1911) werden durch das abgeteilte – östliche – Grundstück nicht berührt.
Das Bauvorhaben fügt sich in die vorhandene Umgebungsbebauung ein – und war bekanntermaßen schon in ähnlicher Weise als solches beantragt und durch den Bauausschuss befürwortet worden.
Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden mit Ausnahme der Wandhöhe in Bezug auf die Quergiebel bei den Einfamilienhäusern komplett eingehalten. Die Überschreitung beläuft sich dabei auf 44cm. Eine Abweichung sollte hier wie in ähnlich gelagerten Fällen bereits erfolgt befürwortet werden.
Auf der Gebäudewestseite kommt jeweils eine Abgrabung in Form eines Lichthofes in den zulässigen Außenmaßen zur Ausführung, übrige Bereiche werden mit einem Gitterost überdeckt und sind insofern noch akzeptabel. Für diese Abgrabungen ist eine Ausnahme nach der Ortsgestaltungssatzung erforderlich.
Das gemeindliche Umweltamt hat zum Baumschutz folgende Stellungnahme abgegeben:
Wenn die Buche Nr. 2 erhalten bleiben soll, ist der Baukörper (Haus Nr. 2) aus dem Wurzelbereich in Richtung Doppelgarage zu verlegen. Bei der jetzigen Planung ist kein Baumerhalt möglich.
Alle anderen Gehölze, die zur Fällung angegeben sind, sind nicht durch die Baumschutzverordnung geschützt.
Die gewählten Pflanzungen sind in Ordnung.
Der Stellplatznachweis wurde erbracht.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Das Bauvorhaben ist insgesamt als genehmigungsfähig zu beurteilen.
Beschluss
GR-Mitglied Kraus ist gem. Art. 49 Gemeindeordnung als beauftragter Architekt von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
herzustellen.
Eine Befreiung wegen Nichteinhaltung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen wird befürwortet.
Eine Abweichung wegen Nichteinhaltung der max. zulässigen Wandhöhe mit den geplanten Giebeln wird befürwortet.
Der ausnahmsweisen Errichtung von Abgrabungen wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
11. Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses - Haus 2 - mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 617/32 an der Kestermannstr. 5;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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17.09.2018
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ö
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beschließend
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11 |
Sachverhalt
Bauort: Nördl. Münchner Str. 47, Grundstück Fl.Nr. 617/29 (Grundstücksgröße = 1.500m²)
Planbereich: Baulinienplan 65 B 11, Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
GR-Mitglied Kraus ist von der Beratung und Beschlussfassung wegen persönlicher Beteiligung (Architekt) gem. Art. 49 Gemeindeordnung ausgeschlossen.
Der Bauausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11. November 2013 sein Einvernehmen zum damaligen Bauantrag (Neubau von zwei Einfamilienhäuser + Garagen) erteilt.
Genehmigt wurde schließlich aber ein Wohnhaus mit Tiefgarage – das Einvernehmen dazu erteilte der Bauausschuss in der Sitzung am 28.07.2014.
Die neue Planung besteht aus zwei zu errichtenden Einfamilienhäusern (E+D, Dachgeschosse keine Vollgeschosse, Mansard-Walm-Dach, DN 15° bzw. 45°).
Das Maß der baulichen Nutzung bezogen auf die Hauptnutzung wird für das Gesamtvorhaben exakt eingehalten. Hinsichtlich der Grundfläche mit den Nebenanlagen ergibt sich eine Überschreitung des zulässigen Maßes um ca. 152,92m². Diese ergibt sich in erster Linie durch die beiden Doppelgaragen, den beiden abgerückten Terrassen und der sehr langen Zufahrt. Mit der erteilten Baugenehmigung wurden bereits 154,55m² bei der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen befreit – es sollte daher wieder eine entsprechende Befreiung befürwortet werden.
Baugrenzen (hier der gültige Baulinienplan von 1911) werden durch das abgeteilte – östliche – Grundstück nicht berührt.
Das Bauvorhaben fügt sich in die vorhandene Umgebungsbebauung ein – und war bekanntermaßen schon in ähnlicher Weise als solches beantragt und durch den Bauausschuss befürwortet worden.
Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden mit Ausnahme der Wandhöhe in Bezug auf die Quergiebel bei den Einfamilienhäusern komplett eingehalten. Die Überschreitung beläuft sich dabei auf 44cm. Eine Abweichung sollte hier wie in ähnlich gelagerten Fällen bereits erfolgt befürwortet werden.
Auf der Gebäudewestseite kommt jeweils eine Abgrabung in Form eines Lichthofes in den zulässigen Außenmaßen zur Ausführung, übrige Bereiche werden mit einem Gitterost überdeckt und sind insofern noch akzeptabel. Für diese Abgrabungen ist eine Ausnahme nach der Ortsgestaltungssatzung erforderlich.
Das gemeindliche Umweltamt hat zum Baumschutz folgende Stellungnahme abgegeben:
Wenn die Buche Nr. 2 erhalten bleiben soll, ist der Baukörper (Haus Nr. 2) aus dem Wurzelbereich in Richtung Doppelgarage zu verlegen. Bei der jetzigen Planung ist kein Baumerhalt möglich.
Alle anderen Gehölze, die zur Fällung angegeben sind, sind nicht durch die Baumschutzverordnung geschützt.
Die gewählten Pflanzungen sind in Ordnung.
Der Stellplatznachweis wurde erbracht.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Das Bauvorhaben ist insgesamt als genehmigungsfähig zu beurteilen.
Beschluss
GR-Mitglied Kraus ist gem. Art. 49 Gemeindeordnung als beauftragter Architekt von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage herzustellen.
Eine Befreiung wegen Nichteinhaltung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen wird befürwortet.
Eine Abweichung wegen Nichteinhaltung der max. zulässigen Wandhöhe mit den geplanten Giebeln wird befürwortet.
Der ausnahmsweisen Errichtung von Abgrabungen wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: 10 : 0
Das geplante Wohnhaus (Haus 2) ist zum Erhalt der Buche Nr. 2 weiter in Richtung der zugehörigen Doppelgarage zu verschieben.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
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12. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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17.09.2018
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ö
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12 |
Sachverhalt
Die Verwaltung informiert den Bauausschuss über Bauanträge nach Art. 58 BayBO:
- Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung von zwei Lagerhallen auf dem Grundstück Fl. Nr. 623/52 am Bavariafilmplatz 7;
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13. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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17.09.2018
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ö
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13 |
Sachverhalt
Die Verwaltung informiert den Bauausschuss über auf dem Büroweg nach Art. 37 GO behandelte Bauanträge:
- Antrag zur Errichtung einer Terrassenüberdachung als Anbau an ein bestehendes Gebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 629/24 an der Gabriel-von-Seidl-Str. 22;
- Tektur zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 603/14 an der Ludwig-Thoma-Str. 31;
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14. Ausbau der Joseph-Keilberth-Straße;
Genehmigung der Planung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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17.09.2018
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ö
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14 |
Sachverhalt
Die Joseph-Keilberth-Str.( zwischen der Nibelungenstr. und der Parzivalstr.) ist eine Anliegerstraße, die bisher noch nicht erstmalig hergestellt wurde. Zur Erarbeitung von ersten Planungsvarianten wurde bereits im Jahr 2017 das Ing. Büro Färber beauftragt.
Laut Bebauungsplan ist die Joseph-Keilberth-Str. entsprechend dem gewählten Querschnittsbereich als verkehrsberuhigter Bereich (VB-Bereich) gem. §42 Abs.4a StVO festgelegt. Entsprechend der Planung sollte die Straße als verkehrsberuhigter Bereich baulich ausgebildet werden.
Es wurden drei Varianten als verkehrsberuhigter Bereich gemäß Bebauungsplan erarbeitet.
Variante A
Hier sind möglichst viele Bäume berücksichtigt (16 Stück) Gemäß Bebauungsplan wären ursprünglich 22 Bäume vorgesehen. Auf Grund der vorhandenen Spartenlage sind die Baumpflanzungen mit hohem Aufwand zum Schutz der Sparten ggf. auch mit Spartenumlegungen verbunden.
An den Einmündungen der Joseph-Keilberth-Str. und in der Mitte deren Mitte sind Pflasterflächen aus Granit-Großstein zur baulichen Abgrenzung und zur Geschwindigkeitsdämpfung des Fahrverkehrs vorgesehen.
Die Kostenschätzung für Variante A liegt bei Brutto 422.000 €.
Variante B
Hier werden Baumpflanzungen (4 Stück) lediglich an den Einmündungen zur Joseph-Keilberth-Str berücksichtigt.
Spartenschutzmaßnahmen sind auch hier erforderlich, jedoch in wesentlich geringerem Umfang. Die Pflasterungen entsprechen in etwa denen aus Variante A
Die Kostenschätzung für Variante B liegt bei Brutto 335.000 €.
Variante C
Diese Variante entspricht bzgl. Der Baumpflanzungen der Variante B, die Pflasterflächen im Fahrbahnbereich sind jedoch auf ein Minimum reduziert und mit Betonpflaster vorgesehen.
Die Kostenschätzung für Variante C liegt bei Brutto 309.000 €.
Auf den Haushaltsstellen 63000.9579, sind für 2018 ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und empfiehlt dem Gemeinderat, die Planung der Joseph-Keilberth-Straße
vom Ingenieurbüro Färber auf Basis der Variante C zu beauftragen.
Dabei soll die Variante C weiter überarbeitet werden. Die geplanten Zufahrten zu den privaten Grundstücken sind in Asphalt auszuführen. Es sollen vier geeignete (Eignung bezieht sich auf Klima, Standort, Größe) Straßenbäume an den Einmündungsbereichen vorgesehen werden. Die kleinteiligen Grünflächen sollen gänzlich entfallen.
Auf der Haushaltsstelle 63000.9579 sind für 2018 ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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15. Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Bauausschusses getroffen hat;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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17.09.2018
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ö
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15 |
Sachverhalt
Erweiterung Gymnasium Grünwald – Bauteil 4;
VE 408 IT und Medientechnik – Kündigung und Neuvergabe;
Das Gewerk IT- und Medientechnik wurde auf Grund der Kostenschätzung europaweit ausgeschrieben und in der BA Sitzung am 05.03.2018 an die Fa. Gerion IT aus 93161 Sinzing vergeben.
Während der Bauabwicklung wurden verschiedene Vertragstermine seitens der Firma nicht eingehalten, so dass, in Abstimmung mit unserem Rechtsanwalt, eine Kündigung aus wichtigem Grund erfolgte. Die Kündigung der Fa. Gerion IT erfolgte als Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters in der Sitzungsfreien Zeit.
Zeitgleich erfolgte die neue Beauftragung dieser Leistungen an folgende Firmen:
Fa. A/c/t Brutto 43.570,66 €
Fa. Bluechip Brutto 22.534,91 €
Fa. Kromedia Brutto 80.546,34 €
Fa. Softbox Brutto 70.865,50 €
Gesamt Brutto 217.517,41 €
Die Neuvergabe erfolgte als Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters, um sicher-zustellen, dass der Neubau des Gymnasiums Grünwald (Bauteil 4) auch im September 2018 in Betrieb gehen kann.
Auf den Haushaltsstellen 23010.9400 und 23010.9500 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
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16. Neubau Haus der Begegnung/Generationenwohnen in Grünwald;
VE 404 Elektroanlagen / Erweiterung der Elektrotankstellen in der Tiefgarage -Nachtrag 8 -Vergabe;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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17.09.2018
|
ö
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16 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.
Mit dem Gewerk Elektroarbeiten wurde in der BA Sitzung am 13.06.2016 die Sendlinger Elektroanlagen Greil (SEAG) aus München beauftragt.
Die Firma SEAG stellte am 30.07.2018 den Nachtrag 8 für die Erweiterung der E-Mobility.
Hierbei sollen die vorhandenen 20 Elektroladestationen in der Tiefgarage ergänzt werden, so dass für alle Mieter eine Lademöglichkeit geschaffen wird. Der Nachtrag beinhaltet zudem ein modernes System, welches die Ladezeiten und notwendigen Ladevorgänge verwaltet.
Die Prüfung der Massen und der Kostenansätze durch die Bauleitung ergab einen Anspruch in Höhe von insgesamt 113.866,56 € Brutto.
Die Vergabe dieses Nachtrags ist laut Geschäftsordnung im Bauausschuss zu entscheiden, daher empfiehlt die Verwaltung die Genehmigung des Nachtrags 8 an die Firma SEAG GmbH, in Höhe von 113.866,56 € Brutto.
Auf den Haushaltsstellen 43900.9400,439000.9500, 43901.9400, 43901.9500,46403.9400, 046403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, den Nachtrag 8 der Firma SEAG GmbH in Höhe von 113.866,56 € Brutto zu beauftragen.
Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 43900.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 46403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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17. Neubau eines Wohnhauses mit TG in der Südlichen Münchner Str. 18;
Heizung, Lüftung, Sanitär - Vergabe;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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17.09.2018
|
ö
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17 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.07.2017 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.
Durch die einzelnen Fachplaner wurden in der Zwischenzeit die Leistungsverzeichnisse erstellt und verschickt.
Das Gewerk Heizung, Lüftung, Sanitär wurde auf Grund der Kostenschätzung beschränkt ausgeschrieben. 11 Firmen haben die Unterlagen erhalten, zwei Angebote sind eingegangen.
Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Firma Beier aus 94486 Osterhofen mit einer geprüften Bruttoangebotssumme von 198.411,02 €.
Auf der Haushaltsstelle 88000.9418 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für das Gewerk Heizung/Lüftung/Sanitärarbeiten am Wohnhaus Südl. Münchner Str. 18 den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Beier aus 94486 Osterhofen mit einer geprüften Bruttoangebotssumme von 198.411,02 € zu beauftragen.
Auf der Haushaltsstelle 88000.9418 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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18. Neubau eines Wohnhauses mit TG in der Südlichen Münchner Str. 18;
Mess- und Regeltechnik - Vergabe;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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17.09.2018
|
ö
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18 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.07.2017 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.
Durch die einzelnen Fachplaner wurden in der Zwischenzeit die Leistungsverzeichnisse erstellt und verschickt.
Das Gewerk Mess- und Regeltechnik wurde auf Grund der Kostenschätzung beschränkt ausgeschrieben. Acht Firmen haben die Unterlagen erhalten, sechs Angebote sind eingegangen.
Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Tesaro aus 81290 München mit einer Bruttoangebotssumme von 37.088,00 (Ohne Wartung).
Auf der Haushaltsstelle 88000.9418 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Mess- und Regeltechnik am Wohnhaus Südl. Münchner Str. 18 den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Tesaro aus 81290 München mit einer Bruttoangebotssumme von 41.070,93 € (inkl.
Wartung) zu beauftragen.
Auf der Haushaltsstelle 88000.9418 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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19. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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17.09.2018
|
ö
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19 |
zum Seitenanfang
19.1. Bekanntgabe der Verwaltung
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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17.09.2018
|
ö
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19.1 |
Sachverhalt
Bauamtsleiter Rothörl informiert die Mitglieder des Bauausschusses über den geschlossenen Vertrag mit den Bayerischen Staatsforsten zur Nutzung des Parkplatzes in Wörnbrunn als öffentliche Parkfläche gemäß dem Beschluss des Bauausschusses aus dem Jahr 2012. In diesem Zuge wurde der Parkplatz entsprechend instandgesetzt und steht damit der Öffentlichkeit als Parkfläche zur Verfügung.
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19.2. Anfrage GR-Mitglied Kraus
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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17.09.2018
|
ö
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19.2 |
Sachverhalt
GR-Mitglied Kraus berichtet aus einem Gespräch mit der Grünordnung des Landratsamtes. Durch die zuständige Sachbearbeiterin wurde auf einen eventuellen Konflikt des beauflagten Wurzelschutzes und der Verlegung der Fernwärmerohrleitungen durch die Erdwärme Grünwald hingewiesen. Der 1. Bürgermeister Jan Neusiedl sichert die Weiterleitung des Hinweises an die zuständige Stelle bei der Erdwärme Grünwald GmbH zu.
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19.3. Anfrage GR-Mitglied Ritz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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17.09.2018
|
ö
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19.3 |
Sachverhalt
GR-Mitglied Ritz berichtet von fehlender Beschilderung in der Zeit ab 7.30 Uhr bis 8.30 Uhr im Zuge der Oberflächenwiederherstellung der Tobrukstraße / Wörnbrunner Straße. GR-Mitglied Ritz weist auf eine bessere Koordination und rechtzeitige Beschilderung der Baustelle hin. Die Verwaltung führt aus, dass die Straßenbaufirma grds. für die Beschilderung verantwortlich ist und sichert eine Weiterleitung des Hinweises an die zuständige Stelle zu.
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19.4. Anfrage GR-Mitglied Loos
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
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17.09.2018
|
ö
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19.4 |
Sachverhalt
GR-Mitglied Loos frägt an, ob die Mieter im Haus der Begegnung ihre Tiefgaragenstellplätze unter
vermieten dürfen. Eine entsprechende Anzeige sei in der aktuellen Ausgabe des Isar-Anzeigers zu finden. Die Verwaltung sichert eine Weiterleitung der Anfrage an die Hausverwaltung zu.
Datenstand vom 25.10.2018 12:46 Uhr