Herr Hans-Joachim Kohler stellte am 01.10.2018 den Antrag zur Bürgerversammlung am 09. Oktober 2018, Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Wohngebiet Grünwald zwischen dem Wertstoffhof und dem Marktplatz zu schaffen.
Seinen Antrag begründete Herr Kohler wird folgt:
Dieser Antrag betrifft das Wohngebiet westlich der Tölzer Straße in Grünwald zwischen dem Wertstoffhof und dem Marktplatz.
Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Wohngebiet Grünwald/Südwest
- Durchgehende 30er-Zone im gesamten Wohngebiet...Gültigkeit bis/ab Tölzer Straße und nicht erst ein paar Meter später
- Befahrbarkeit für den Parkplatzzubringer/Marktplatz zwischen Commerzbank und dem Restaurant Chang nur für diejenigen, die dort auch tatsächlich parken bzw. geparkt haben
- kein Linksabbiegen mehr möglich in der Einfahrt vom Parkplatzzubringer in die Emil-Geis-Straße
- Sperrung des Einbahnstraßenabschnitts/Am Koglerberg für ALLE Fahrzeuge über 2 t, zumindest über 3,5 t
- Umwidmung des Einbahnstraßenabschnitts/Am Koglerberg als 'Anliegerstraße', gültig für ALLE motorisierten Fahrzeuge um das Verkehrsaufkommen drastisch zu senken, da hier auf der Fahrbahn für Fussgänger und Fahrradfahrer kein Platz mehr ist, wenn PKW oder gar LKW den Einbahnstraßenabschnitt befahren...Die Engstelle ist 3,10 m breit und hat weder einen Geh- noch einen Radweg
- der Einbahnstraßenabschnitt/Am Koglerberg soll für Fahrradfahrer auch entgegen der Einbahnstraßenregelung offiziell befahrbar sein, eventuell mit Hinweis für den KFZ-Verkehr: Achtung, Personen und Fahrradfahrer auf der Fahrbahn
- Verbesserung der Verkehrslenkung des Restverkehrs durch konsequente Halteverbotsregelungen an Engstellen...z.B. Auf der Eierwiese 5 – 7
- Eindeutige Beschilderung, eventuell auch Vorschriftzeichen auf der Fahrbahn wie 274/roter Kreis mit Angabe der Höchstgeschwindigkeit (hier 30 km/h)
- Einbau von Schwellern (siehe Schule/Dr.-Max-Straße bzw. Geschwindigkeitshemmnisse in Frankreich, Spanien, Italien, etc.) an Stellen, an denen zu schnelles Fahren und Drängeln ständig zu Gefahrensituationen führen...z.B. Parkzone/Marktplatz zwischen Commerzbank und Kreuzung Emil-Geis-Straße/Marktplatz
- die Problemlösung soll nachhaltig sein und insbesondere durch greifende Kontrollen unterstützt werden.
Nur wenn in den für Navigationssysteme relevanten offiziellen Datenbanken die Durchfahrtsmöglichkeit des Wohngebiets mit Daten zu Sperrungen bzw. Einschränkungen hinterlegt ist, werden Autofahrer, die 'moderne Navigationstechnik' im Fahrzeug nutzen, nicht mehr durch die Gefahrenzone geführt, zu der sich dieser Teil Grünwalds leider gewandelt hat.
Dieser von Herrn Kohler fristgerecht gestellte Antrag wurde in der Bürgerversammlung am 09.10.2018 in die Tagesordnung mitaufgenommen.
Mit der von Herrn 1. Bürgermeister Neusiedl vorgeschlagenen Behandlung des Antrages in der Sitzung des Verwaltungsausschuss am 16.10.2018 erklärte sich der Antragsteller einverstanden.
Stellungnahme zu den einzelnen Punkten des Antrages:
Die Gemeinde Grünwald, als auch das Landratsamt München, das Straßenbauamt Freising sowie die örtliche Polizei haben sich mit der Thematik „Verbesserung der Verkehrssicherheit am Marktplatz“ auseinandergesetzt.
Die Gemeinde Grünwald hat hierzu bereits Verkehrsplaner bezüglich der Verkehrssicherheit und der eventuell möglichen Überprüfung einer Verbesserung beauftragt.
Aufgrund der Baumaßnahmen in der Tölzer Straße im Jahr 2017 und im August 2018 mussten die Anwohner leider Unannehmlichkeiten und Einschränkungen aufgrund des Umleitungsverkehrs hinnehmen.
Die Straßen „Am Koglerberg“ und „Auf der Eierwiese“ wurden im Zuge der Baumaßnahmen jedoch nicht als innerörtliche Umleitungstrecke ausgewiesen. Jedoch steht es jedem Verkehrsteilnehmer frei eine öffentliche Straße jederzeit zu nutzen und auch zu befahren.
1. Durchgehende 30er Zone im gesamten Wohngebiet: Gültigkeit bis/ab Tölzer Straße und nicht erst ein paar Meter später:
Am Anfang einer Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit (hier: Tempo 30 Zone) ist gemäß der Straßenverkehrsordnung das Zeichen so aufzustellen, dass es bereits auf ausreichende Entfernung vor dem Einfahren in den Bereich wahrgenommen werden kann. Dazu kann es erforderlich sein, dass das Zeichen von Einmündungen oder Kreuzungen abgesetzt oder beidseitig aufgestellt wird.
Stellungnahme der Polizeiinspektion 32 Grünwald zu Punkt 1:
Die Beschilderung der durch die Gemeinde Grünwald aufgestellten Z.274.1 in den Straßen westlich der Tölzer Straße entspricht aus Sicht der PI 32 den Verwaltungsvorschriften und hat sich in der Praxis bewährt. Eine Veränderung z.B. direkt an den Einmündungsbereich der Tölzer Str. /Marktplatz würde die vorgeschriebene Erkennbarkeit erheblich verschlechtern. Der tangierte Einmündungsbereich unterliegt bereits einer besonderen Sorgfaltspflicht beim Befahren durch Kraftfahrer, so dass sich eine Geschwindigkeit von mehr als 30 km/h physikalisch bereits ausschließt.
2. kein Linksabbiegen mehr möglich in der Einfahrt vom Parkplatzzubringer in die Emil-Geis-Straße
Auch zu diesem Thema haben sich bereits einige Verkehrsplaner, die von der Gemeinde Grünwald beauftragt wurden Gedanken gemacht. Diese kamen, genau wie die Fachabteilungen zu dem Ergebnis, dass aufgrund der bereits vorhandenen Signalanlagen und Fußgängerampeln ein gefahrloses und geordnetes Linksabbiegen in die Emil-Geis-Straße möglich ist. Die Situation in diesem Bereich ist weder ein Problem der Beschilderung noch der Beampelung, sondern ein Problem der zum Teil rücksichtslosen Verkehrsteilnehmer.
Stellungnahme der Polizeiinspektion 32 Grünwald zu Punkt 2:
Zum Linksabbiegen vom Marktplatz in die Emil-Geis-Str. wurden die Unfalldaten der letzten 3 Jahre ausgewertet. Es kam zu 7 Verkehrsunfällen, wobei zwei Personen leicht verletzt wurden. Bei 5 Verkehrsunfällen fuhr der Verursacher geradeaus in nördlich Richtung über die Emil-Geis-Straße. Bei zwei Unfällen bog der Verursacher in ostwärtiger Richtung ab. Es ereignete sich, trotz der schlechten Sichtmöglichkeit in westlicher Richtung kein Verkehrsunfall beim Abbiegen in die Emil-Geis-Str. in westlicher Fahrtrichtung. Eine Entschärfung dieser Einmündung ist allein durch eine Verbesserung der Sichtachsen möglich, was bereits seit mehreren Jahrzehnten bekannt ist, jedoch an den Grundstückverhältnissen zu scheitern scheint.
3. Befahrbarkeit für den Parkplatzzubringer/Marktplatz zwischen Commerzbank und dem Restaurant Chang nur für diejenigen, die dort auch tatsächlich parken bzw. geparkt haben:
Es handelt sich hier um eine öffentliche Straße und um öffentliche Parkplätze, die der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Eine Regelung wie gewünscht wäre in der Praxis schlicht nicht möglich.
Stellungnahme der Polizeiinspektion 32 Grünwald zu Punkt 3:
Eine Beschilderung zur Parkplatzzufahrtsregelung ist nicht existent und wurde aus Kenntnislage der Polizei noch nie thematisiert (auch nicht durch direkte Anwohner). Die unbegründete Selektierung der Nutzer ist allein auf Grund Gesetzeslage auf der gewidmeten rechtlich öffentlichen Verkehrsfläche unzulässig und praxisfremd, zudem eine Überwachbarkeit unrealistisch erscheint.
4. Sperrung des Einbahnstraßenabschnittes Am Koglerberg für alle Fahrzeuge über 2t, zumindest über 3,5t:
Der Gemeindeverwaltung Grünwald ist die verkehrliche Situation vor Ort genauestens bekannt. Die Gemeinde ist für die Straße „Am Koglerberg“ zuständige Baulastträgerin. Diese Straße ist öffentlich gewidmet.
Eine Tonnagebegrenzung ist grundsätzlich nur in rechtlich begründeten Fällen möglich.
Zudem ist nach der Straßenverkehrsordnung nicht das zulässige Gesamtgewicht sondern das tatsächliche Gewicht maßgeblich, d.h. eine exakte Kontrolle ist nur auf einer Fahrzeugwaage möglich, was eine Kontrolle und entsprechende Ahndung erschwert.
5. Umwidmung des Einbahnstraßenabschnittes „Am Koglerberg“ als Anliegerstraße gültig für alle motorisierten Fahrzeuge um das Verkehrsaufkommen zu senken, da keinen Geh/ bzw. Radweg gibt:
Eine Anliegerstraße ist eine Verkehrsfläche, die Bewohnern (Anwohnern) und Nutzungsberechtigten von Grundstücken den Zugang oder die Zufahrt zu den Grundstücken ermöglicht. In der Straßenverkehrsordnung wird das Zusatzzeichen „Anlieger frei“ in der Regel mit dem Verkehrszeichen Nr. 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) kombiniert. Das Zusatzzeichen 1020-30 („Anlieger frei“) kann aber auch mit dem Verkehrszeichen 253 (Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse) aufgestellt werden. Anlieger sind in diesem Zusammenhang alle Personen, die mit Grundstückseigentümern oder Bewohnern in Beziehung treten wollen oder ein Anliegen an die Bewohner haben (z. B. Patienten einer Arztpraxis oder Klienten einer Anwaltskanzlei). Diese sind somit auch zur Durchfahrt berechtigt. Aber auch ein Besucher eines Bewohners in der Straße ist ein Anlieger. Auch wenn dieser eventuell nicht angetroffen wurde. Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) hat in einer Entscheidung festgestellt, dass selbst ein unerwünschter Besucher eines in dem Gebiet Wohnenden zum Einfahren berechtigt ist (VRS 33, 457). Auch Einsatzfahrzeuge, Müll- und Räumfahrzeuge, Straßenkehrmaschinen, Schulbusse und Linientaxis sind als Anlieger zur Durchfahrt berechtigt.
Sollte ein Autofahrer die Anliegerstraße zur Durchfahrt nutzen oder in dieser Straße parken wollen, so begeht dieser nach dem Straßenverkehrsrecht eine Ordnungs-widrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen.
Die Straße „Am Koglerberg“ ist nach RASt 06 eine Verkehrsfläche im Mischbetrieb (also weniger als 400 Kfz und Tempo 30 km/h reduziert). Damit entfällt ein Geh- und Radweg.
Zudem gilt für diese Straße die Einbahnregelung, so dass die Mindestbreite von 3,00 Meter – selbst an der engsten gemessen Stelle von 3,17 Meter – allseits eingehalten ist.
Ein Verstoß gegen die Straßenbauvorschriften liegt demzufolge nicht vor – überdies handelt es sich bei der RASt 06 um eine Richtlinie für Verkehrsanlagen.
Aus Sicht der Polizeiinspektion Grünwald wird weder die Notwendigkeit gesehen, dass die Straße „Am Koglerberg“ für den Durchgangsverkehr eine Tonnagebegrenzung über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht noch eine „Anlieger frei“ Regelung ausgesprochen wird.
Es sollte erwähnt werden, dass für die Anlieger der Oberen Eierwiese, ein Befahren über den Koglerberg in Richtung Marktplatz (z.B. zum Einkaufen Bäckerei Hauer, Metzgerei Priller, Gaststätte Eierwiese etc.) mit der Regelung „Anliegerstraße“, dann nicht mehr möglich ist.
Auch wäre es beispielsweise Bewohnern der Kreuzeckstraße nicht mehr möglich auf direkten Weg In die Knackenau, in den Brunnwartsweg etc. zu fahren, da es sich hierbei eine Durchfahrt durch die „Anlieger frei“ Zone handeln würde, die nicht gestatten ist und eine Ordnungswidrigkeit darstellen würde.
Eine Befahrung der „Anlieger frei“ Zone wäre nur mehr Bewohnern und Besuchern mit Adresse „Am Koglerberg“ möglich.
Stellungnahme der Polizeiinspektion 32 Grünwald zu Punkt 4 und 5:
Die Straßen „Am Koglerberg“ und „Auf der Eierwiese“ wurden aus unserer Sicht lediglich letztes Jahr, auf Grund der zeitlich begrenzten Baustellensperrungen, erheblich stärker befahren als üblich. Beide Straßen spielen für den innerörtlichen und überörtlichen Verkehr nur eine deutlich untergeordnete bzw. sehr geringe Rolle. Die Straße „Am Koglerberg“ wird in der Regel von Verkehrsteilnehmer von oder zu den dortigen Privatgrundstücken (ausschließlich dem Altenheim) genutzt. Das Anordnen des Verkehrszeichen Z.250 mit ZZ. 1020-30 (Anlieger frei) ist aus unserer Sicht, genau wie eine Tonnagen-Beschränkung durch ZZ. 1052, unnötig.
6. Fahrradfahrer entgegen der Einbahnstraßenregelung „Am Koglerberg“
Aus Gründen der Verkehrssicherheit darf ein Fahrradfahrer nicht entgegengesetzt der Einbahnstraße fahren.
Der Fahrradfahrer kann aber entgegengesetzt der Einbahnstraße sein Fahrrad schieben. Er ist dann als ein Fußgänger anzusehen.
Stellungnahme der Polizeiinspektion 32 Grünwald zu Punkt 6:
Den Radfahrverkehr entgegen der Einbahnstraße „Am Koglerberg“ frei zu geben wäre auf Grund
des Straßenverlaufs, der im 90 Gradwinkel abknickt, einer beinhalteten starken Steigung bzw. eines Gefälles, sehr schmalen Asphaltdecke (Verkehrsfläche), fehlender Trennung von Fußgänger- und Fahrverkehr erheblich unfallträchtig. Radfahrer könnten auf Grund der Straßenführung so nicht rechtzeitig bzw. gar nicht gesehen werden, zudem die Fahrgeschwindigkeiten der Radfahrer, auch auf Grund steigender E-Mobility erheblich gestiegen sind. Bei einer Vermengung der Fahrbeziehungen ist außerdem zu beachten, dass ein rechtzeitiges und der StVO entsprechendes Ausweichen (Seitenabstand) nicht mehr möglich sein
könnte.
7. Halteverbotsregelungen „Auf der Eierwiese“
Bereits im vergangenen Jahr fand eine Ortsbegehung mit der örtlichen Polizeidienststelle, dem gemeindlichen Bauamt und dem Ordnungsamt statt um die Situation im Bereich der gesamten Eierwiese verkehrsrechtlich zu überprüfen. Es wurden keinerlei Beanstandungen aus verkehrsrechtlicher Sicht festgestellt.
Speziell im Bereich „Auf der Eierwiese 5-7“ hat sich das bereits vorhandene eingeschränkte Halteverbot bewährt. Anlieger haben hier die Möglichkeit zum Be- und Entladen ihrer Einkäufe und ersparen sich somit weitere Wege.
Stellungnahme der Polizeiinspektion 32 Grünwald zu Punkt 7:
Zur Anfrage eines Haltverbotes und der Geschwindigkeitsüberschreitungen nehmen wir Bezug auf die mündlichen Absprachen beim Ortstermin vom 30.08.2017. Hier wurde die gesamte Verkehrsführung und Beschilderung in der Straße „Auf der Eierwiese“ besprochen. Zum Haltverbot Z. 283 ist anzumerken, dass dieses nur in dem Umfang angeordnet werden darf, in dem es die Verkehrssicherheit, die Flüssigkeit des Verkehrs oder der öffentliche Personennahverkehr erfordert.
Die Straße „Auf der Eierwiese“ ist durch Z. 274 auf 30 km/h beschränkt. Die Verkehrssicherheit ist
an der Tiefgaragenausfahrt nicht gefährdet, ein benötigtes Rangieren aus der Ausfahrt ist, den Verkehrsteilnehmer zuzumuten. Zu bemerken ist außerdem, dass die Verkehrsfläche der Garagenausfahrt regelmäßig durch die Mülltonnen der Anlage belegt ist, welche den Querschnitt der Ausfahrt beschränken. Anwohner führen dies auf die Hausverwaltung zurück, die diesem Fakt nicht die erforderliche Wertigkeit zuschreibt.
Im Zeitraum von 3 Jahren ereigneten sich 2 Kleinunfälle (Rangierunfall und Unfall mit nicht ausreichendem Seitenabstand – beide mit individuellen Fahrfehlern) in diesem Straßenabschnitt. Eine Beschleunigung des Verkehrsflusses in der Straße „Auf der Eierweise“ durch mehr Haltverbote ist aus Sicht der PI 32 in keiner denkbaren Form anzustreben. In der Straße befindet sich eine Haltestelle des Linientaxis. Behinderungen des ÖPNV sind bei uns nicht aktenkundig. Ansonsten findet kein weiterer Personennahverkehr statt.
8. Eindeutige Beschilderung i.S.v. Piktogrammen
Das Anbringen von Tempo „30 „ als Piktogramm ist grundsätzlich möglich. Die Verwaltung wird sich hierzu vor Ort nochmals ein Bild von der Situation machen um die Piktogramme möglichst sinnvoll anzubringen.
9. Einbau von Bodenschwellen
Nach erfolgreicher Erprobung entwickelte sich die Bremsschwelle bei vielen Kommunen rasch zu einem wichtigen Instrument der Verkehrsberuhigung. Die daraufhin vielerorts errichteten Bremsschwellen erzielten jedoch häufig nicht die erhoffte Wirkung und wurden zum Teil wieder zurückgebaut.
Die Gründe für den Rückbau sind vielfältig. Die Bremsschwellen werden trotz Beschilderung von Fahrzeugführern und Radfahrern oftmals erst spät erkannt und der durch sie verursachte Stoß wird auch bei niedrigen Geschwindigkeiten als unangenehm empfunden. Von der Schwelle ist nicht nur der PKW-Verkehr betroffen, sondern alle Verkehrsteilnehmer (z. B. Radfahrer, Busse, Rettungs- und Winterdienstfahrzeuge).
Insbesondere für Liegendtransporte im Rettungsdienst (Schwesternheim Parkresidenz Hermine Held vor Ort) ist der Einbau von Schwellen mehr als ungeeignet.
Die angestrebte Lärm- und Schadstoffverringerung tritt in vielen Fällen nicht ein, da die Fahrzeugführer vor der Schwelle abbremsen und anschließend wieder beschleunigen (unstetige Fahrweise). Des Weiteren kann es zu ungewünschten Verkehrsverlagerungen kommen, da die Fahrzeugführer die mit Bremsschwellen ausgestattete Straße meiden und auf andere Straßen ausweichen (Schleichverkehr). Insbesondere Schwellen können beim Überfahren zu Schäden am Fahrzeug führen. Die Folge sind Schadenersatzforderungen, die in vielen Fällen erfolgreich durchgesetzt werden.
Die Gemeinde Grünwald hat lediglich vor der Grundschule zum Schutze der Kinder Bodenschwellen in der Dr.-Max-Straße eingebaut.
Stellungnahme der Polizeiinspektion 32 Grünwald zu Punkt 8 und 9:
Aus Sicht der Polizei kann das Aufbringen von Z. 274 auf die Fahrbahn durchaus diskutiert werden, da auf Grund des Altenheims und der schmalen Gehwegführung eine besondere Verkehrssituation vorliegt. Das Einfügen von Bodenschwellen ist unnötig und auf Grund der regelmäßigen Krankentransporte zum Altenheim indiskutabel. Zudem rufen sie eine unstetige Fahrweise hervor, die sich in zusätzlichen Brems- und Beschleunigungsmanövern bemerkbar macht. Hierdurch kann eine erhöhte Belastung durch Abgase und Lärm entstehen. Ferner werden durch das Überfahren der Schwellen sowohl auf die Insassen und deren Landung, bei schweren Fahrzeugen auch auf die Umgebung (z. B. angrenzende Gebäude) ein unangenehmer Stoß bzw. Erschütterungen ausgeübt. Weiterhin könnten Bodenschweller die Winterräumdienste behindern.
Die Straße „Auf der Eierwiese“ ist durch die geringe Fahrbahnbreite, engen Bebauung und die am
Fahrbahnrand geparkten Fahrzeuge bereits visuell beengt. Geschwindigkeitsüberwachungen,
besonders während der großen Bauphasen in Grünwald intensiviert, ergeben keine oder nur
geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen durch Pkw bzw. keine Beanstandungen durch
Fahrzeuge über 2,8 t zGG oder Motorradfahrer.
Nach Diskussion und Beratung stimmt der Verwaltungsausschuss über jeden Punkt des Antrages einzeln ab.