Datum: 04.12.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Sitzungssaal
Gremium: Verwaltungsausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:17 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:18 Uhr bis 22:04 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 16.10.2018;
3 Antrag auf Sperrung für den Durchgangsverkehr über 3,5 T zulässiges Gesamtgewicht und eine „Anlieger frei“ Regelung für die Straßen „An den Römerhügeln/Laufzorner Str./Sudetenstr.; Antrag Martina u. Albert Schmid v. 01.10.18 zur Bürgerversammlung 09.10.18
4 Umwandlung gemeindlicher Grundstücke von intensiv bewirtschafteten Rasenflächen in bienen- und insektenfreundliche Blumenwiesen; Antrag der CSU-Fraktion vom 22.06.2018;
5 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
5.1 Anfrage Gemeinderatsmitglied Lindbüchl

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 04.12.2018 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 16.10.2018;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 04.12.2018 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift vom 16.10.2018  wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Sperrung für den Durchgangsverkehr über 3,5 T zulässiges Gesamtgewicht und eine „Anlieger frei“ Regelung für die Straßen „An den Römerhügeln/Laufzorner Str./Sudetenstr.; Antrag Martina u. Albert Schmid v. 01.10.18 zur Bürgerversammlung 09.10.18

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 04.12.2018 ö 3

Sachverhalt

Frau Martina und Herr Albert Schmid haben einen Antrag für die Bürgerversammlung am 09.10.2018 gestellt. Es wird beantragt, dass auf der gesamten Länge des Straßenzuges „An den Römerhügeln/Laufzorner Straße/Sudetenstraße“ für den Durchgangsverkehr eine Tonnagebegrenzung über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht und eine „Anlieger frei“ Regelung ausgesprochen wird.

Rechtliche Würdigung:

Folgende Verkehrssituation wird im Bereich des Straßenzugs „An den Römerhügeln/Laufzorner Straße/Sudetenstraße vorgefunden:

Im gesamten Straßenverlauf ist gemäß § 45 Abs. 1 c Satz 1 StVO eine Zone 30 angeordnet und beschildert (sowohl Verkehrszeichen als auch Fahrbahnmarkierungen). Da eine Zone 30 angeordnet ist, gilt im gesamten Siedlungsgebiet die Vorfahrtsregelung „rechts vor links“ von Gesetzes wegen (§ 45 Abs. 1 c Satz 4 StVO). Im gesamten Straßenverlauf ist kein Brückenbauwerk vorhanden. Im Bereich „An den Römerhügeln“ ist von der Gemeinde Grünwald ein Geschwindigkeitsmessgerät installiert. Vor der Kindertagesstätte Struwwelpeter befindet sich ein Zebrastreifen mit einer Straßenverengung zur Geschwindigkeitsbegrenzung.

Nach Rücksprache bei der Polizeiinspektion Grünwald ist in diesem Straßenzug keine Unfallhäufung anzutreffen. Lediglich in diesem Jahr wurden auf Nachfrage bei der PI Grünwald bisher 2 Vorfahrtsunfälle im Kreuzungsbereich „An den Römerhügeln/Nibelungenstraße“ registriert.

In Bezug auf die beantragte „Anlieger frei“ Regelung:

Eine Anliegerstraße ist eine Verkehrsfläche, die Bewohner (Anwohner) und Nutzungsberechtigte von Grundstücken den Zugang oder die Zufahrt zu den Grundstücken ermöglicht. In der Straßenverkehrsordnung wird das Zusatzzeichen „Anlieger frei“ in der Regel mit dem Verkehrszeichen Nr. 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) kombiniert. Das Zusatzzeichen 1020-30 („Anlieger frei“) kann aber auch mit dem Verkehrszeichen 253 (Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse) aufgestellt werden. Anlieger sind in diesem Zusammenhang alle Personen, die mit Grundstückseigentümern oder Bewohnern in Beziehung treten wollen oder ein Anliegen an die Bewohner haben (z. B. Patienten einer Arztpraxis oder Klienten einer Anwaltskanzlei). Diese sind somit auch zur Durchfahrt berechtigt. Aber auch ein Besucher eines Bewohners in der Straße ist ein Anlieger. Auch wenn dieser eventuell nicht angetroffen wurde. Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) hat in einer Entscheidung festgestellt, dass selbst ein unerwünschter Besucher eines in dem Gebiet Wohnenden zum Einfahren berechtigt ist (VRS 33, 457). Auch Einsatzfahrzeuge, Müll- und Räumfahrzeuge, Straßenkehrmaschinen, Schulbusse und Linientaxis sind als Anlieger berechtigt zur Durchfahrt.

Sollte ein Autofahrer die Anliegerstraße zur Durchfahrt nutzen oder in dieser Straße parken wollen, so begeht dieser nach dem Straßenverkehrsrecht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen.

Stellungnahme der Polizei:

Aus Sicht der Polizeiinspektion Grünwald wird weder die Notwendigkeit gesehen, dass auf der gesamten Länge des Straßenzuges „An den Römerhügeln/Laufzorner Straße/Sudetenstraße“ für den Durchgangsverkehr eine Tonnagebegrenzung über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht noch eine „Anlieger frei“ Regelung ausgesprochen wird.

Von der Verwaltung werden nachfolgend zwei Varianten in Bezug auf eine entsprechende Beschlussfassung dargestellt:

Variante 1:

Die Gemeinde Grünwald sieht nicht den Bedarf, dass für den Straßenzug „An den Römerhügeln/Laufzorner Straße/Sudetenstraße“ auf der gesamten Länge für den Durchgangsverkehr eine Tonnagebegrenzung über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht und eine „Anlieger frei“ Regelung ausgesprochen wird.

Hintergrund ist, dass die Straßenbaumaßnahmen (2017 „Tölzer Straße“ und 2018 „Oberhachinger Straße“) besondere verkehrliche Ausnahmesituationen waren. Es kann aber nicht festgestellt werden, dass die verkehrliche Belastung nach den Baumaßnahmen noch vorherrscht. Eine verlässliche Geschwindigkeitsüberprüfung und Einhaltung der „rechts vor links“-Regelung kann nur von der Polizeiinspektion überprüft werden. Einem übermäßig schnellen Fahren wird dahingehend bereits entgegengewirkt, dass bei der Verkehrsregelung „rechts vor links“ bei einer Kreuzungseinmündung von rechts gestoppt und sich in die Kreuzung hineingetastet werden muss. Auch wird dies durch die Polizeiinspektion Grünwald in regelmäßigen Abständen überprüft. Bei 15-maliger Geschwindigkeitskontrolle wurde kein einziger Verstoß von einem Fahrzeug über 3,5 t festgestellt.

Gleichfalls kann eine Tonnagebegrenzung nicht befürwortet werden, da es keinen baulichen Anlass (z. B. Brückenbauwerk mit Tonnagebegrenzung) hierzu gibt.

Gleiches gilt bei der Beschränkung mit einem Zusatzzeichen „Anlieger frei“. Der Straßenzug „An den Römerhügeln/Laufzorner Straße/Sudetenstraße“ ist eine für die Öffentlichkeit gewidmete Straße. (Art. 6 BayStrWG) Somit sieht die Gemeinde Grünwald nicht die Notwendigkeit diesen Straßenzug nur für Anlieger freizugeben.

Sowohl die Tonnagebeschränkung als auch eine Freigabe der Straße nur für Anlieger ist für die Gemeinde Grünwald und für die Polizeidienststelle Grünwald nicht kontrollierbar.

Die Anordnung der Verkehrszeichen könnte einen Präzedenzfall schaffen.

Variante 2:

Die Gemeinde Grünwald befürwortet es, dass für den Straßenzug „An den Römerhügeln/Laufzorner Straße/Sudetenstraße“ auf der gesamten Länge für den Durchgangsverkehr eine Tonnagebegrenzung über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht und eine „Anlieger frei“ Regelung ausgesprochen wird.

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendige verkehrsrechtliche Anordnung zu erlassen und die Verkehrszeichen 253 (Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse) mit Zusatzzeichen 1020-30 („Anlieger frei“) anzuordnen und aufzustellen.

Von der Verwaltung wird hierzu darauf hingewiesen, dass insbesondere eine verkehrsrechtliche Anordnung einer Tonnagebegrenzung über keine rechtliche Grundlage verfügen würde. Dies würde zu einer Anfechtbarkeit der entsprechenden Anordnung führen. Dementsprechend wären auch entsprechende Ahndungen durch die zuständige Polizeidienststelle, aufgrund der fehlenden rechtlichen Grundlage, nicht möglich.

In der anschließenden Diskussion über die einzelnen Punkte des Antrages, stellt in Bezug auf den Antrag - für den gesamten Straßenzug „An den Römerhügeln/Laufzorner Straße/Sudetenstraße“ auf der gesamten Länge für den Durchgangsverkehr eine Tonnagebegrenzung über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht auszusprechen – Gemeinderatsmitglied Jobst den Antrag, über eine mögliche Tonnagebegrenzung über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht abzustimmen.

1. Bürgermeister Neusiedl lässt daraufhin über den weiterführenden Antrag von Gemeinderatsmitglied Jobst abstimmen.

Beschluss 1

Der Verwaltungsausschuss lehnt den Antrag ab, für den gesamten Straßenzug „An den Römerhügeln/Laufzorner Straße/Sudetenstraße“ auf der gesamten Länge eine „Anlieger frei“ Regelungen auszusprechen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Verwaltungsausschuss lehnt den Antrag ab, für den gesamten Straßenzug „An den Römerhügeln/Laufzorner Straße/Sudetenstraße“ auf der gesamten Länge für den Durchgangsverkehr eine Tonnagebegrenzung über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht auszusprechen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 4

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4. Umwandlung gemeindlicher Grundstücke von intensiv bewirtschafteten Rasenflächen in bienen- und insektenfreundliche Blumenwiesen; Antrag der CSU-Fraktion vom 22.06.2018;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 04.12.2018 ö 4

Sachverhalt

Um ein Konzept für die naturnahe Umgestaltung und Pflege der gemeindlichen Grünflächen auszuarbeiten, wurde Herr Dr. Reinhard Witt aus 85570 Otterhofen, ein Experte für naturnahe Garten- und Landschaftsplanung von der Verwaltung herangezogen. Herr Dr. Witt hat schon viele Projekte für private, gewerbliche und öffentliche Auftraggeber realisiert. Am 15. Oktober 2018 fand hierzu eine Ortsbegehung mit ihm statt.

Bei der mehrstündigen Begehung wurden neun verschiedene repräsentative Grünflächen angesehen, die sich in ihrer Gestaltung, im vorhandenen Baumbestand und in der Unterhaltspflege stark voneinander unterscheiden.


Standort
Methode
Saatfläche
1
Obere Eierwiese
Burri-Methode
4.500 m²
2
Oberhachinger Straße/ Seitenstreifen
Neuanlage
114 m²
3
Oberhachinger Straße/ Mittelinseln
Neuanlage
36 m²
4
Forsthaus Wörnbrunn/ Seiteninseln
Neuanlage
112 m²
5
Streuobstwiese Kaiser-Ludwig-Straße
Burri-Methode
280 m² 7 Streifen á 1 m Breite und 40 m Länge
6
Eugen-Schumacher-Platz
Burri-Methode
ca. 2.000 m² Freifläche außerhalb der Baum-kronen
7
Nördl. Münchner Straße/
Wiesenfläche beim Pferd
Neuanlage
420 m²
8
Gereutplatz
Neuanlage
70 m²
9
Joseph-Keilberth-Straße/Wiesenrondell
Artenanreicherung
180 m²


In Bezug auf die Streuobstwiese in Wörnbrunn wurden bereits entsprechende Beschlüsse im Rahmen des Bebauungsplanes gefasst, wonach diese deshalb hier nicht miterfasst wurde.

Entsprechend den jeweiligen Standortbedingungen sind verschiedene Techniken zur naturnahen Umwandlung der Flächen anzuwenden sowie passende Pflanzungen und Ansaaten auszuführen.

A: Neuanlage mit Ansaat und Initialstauden. Bringt schnell sichtbaren Erfolg. Es blüht bei der Umsetzung im Frühjahr und Frühsommer schon in wenigen Monaten.

B: Umwandlung von artenarmen Rasen-/ Wiesenflächen (Burri-Methode) in zwei– bis dreischürige Blumenwiesen. Die erste Blüte ist erst im zweiten Jahr zu sehen.

C: Artenanreicherung durch Pflanzung von Wildstauden. Mindestens 5 Jahre Entwicklungszeit, bis Blüten und Ergebnisse sichtbar werden. Im Wiesenrondell an der Joseph-Keilberth-Straße werden hierfür 1.000 Zwiebeln und 400 Initialstauden gesetzt.

D: Naturentwicklung. Dies ist möglich durch eine einfache Pflegeumstellung und Zupflanzung einzelner Arten und/oder Zwiebelblüher, vorausgesetzt es ist schon ein artenreicher Bestand vorhanden.

Die notwendigen Herstellungsarbeiten und ausgewählten Saatgutmischungen, Blumenzwiebeln und Wildstauden sowie das zugehörige Pflegekonzept sind in der Projektbeschreibung für die jeweiligen Grünflächen detailliert dargestellt. Die Kosten für Pflanzen/Saatgut und Blumenzwiebeln belaufen sich auf 19.080,40 € (netto).

Aufgrund seiner Wildpflanzenkenntnisse erfolgt die Logistik (Bestellung und Anlieferung) durch Herrn Dr. Witt selbst.

Für die Projektdurchführung, die an drei Terminen (1x Anlage, 2 x Pflege) im Abstand von jeweils ca. 3 Monaten stattfinden soll, veranschlagt Herr Dr. Witt Kosten in Höhe von 4.569,60 € (brutto).

Als Anlagezeitraum kommt der April/Mai 2019 in Frage. Bis dahin müssen die neu anzulegenden Flächen seitens der Gemeinde fertig erstellt sein. Bei der Oberen Eierwiese ist für die ökologische Umwandlung ein ca. 4.500 m² großer Wiesenbereich, der an der Zugspitzstraße, Hundewiese und Fußweg zum Bewegungshain angrenzt, vorgesehen. Zur Vorbereitung wäre die Fläche noch in diesem Herbst tief umzupflügen und im Frühjahr mit der Kreiselegge feinkrümelig zu bearbeiten.

Für die Herstellungsarbeiten und für alle gärtnerischen Arbeitsvorgänge, die für die Umwandlung vom artenarmen Rasen in blühende Wiesenflächen notwendig sind incl. einer einjährigen Fertigstellungspflege ist eine separate Ausschreibung durchzuführen. Die Landschaftsarchitektin Frau Baumann, die die Ausschreibung begleiten soll, geht hierbei von einem Kostenrahmen von ca. 65.000 € aus.

Gemeinderatsmitglied Dr. Schröder stellt in der anschließenden Diskussion den Antrag, den Tagesordnungspunkt entsprechend umzubenennen und – bienen- und insektenfreundliche – zu streichen. Dieser Antrag wird einstimmig abgelehnt.

Beschluss

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, Herrn Dr. Witt mit der Projektdurchführung „Naturnahes öffentlichen Grün“ zu beauftragen, um die vorgeschlagenen Flächen in naturnahe, artenreiche Grünflächen umzuwandeln. Kosten: 4.569,60 € (brutto)

Mit der Bestellung und Anlieferung des an den jeweiligen Standortbedingungen angepasste Saatgut/Pflanzen/Blumenzwiebeln ist Herrn Dr. Witt zu beauftragen. Die Kosten für Pflanzen/Saatgut und Blumenzwiebeln belaufen sich gemäß Kostenangebot vom 29.11.18 auf 19.080,40 € (netto).

Für die Herstellungsarbeiten und für alle gärtnerischen Arbeitsvorgänge, die für die Umwandlung vom artenarmen Rasen in blühende Wiesenflächen notwendig sind, ist eine separate Ausschreibung durchzuführen. Mit der Durchführung der Ausschreibung ist die Landschaftsarchitektin Frau Barbara Baumann zu beauftragen.

Im ersten Schritt sollen die entsprechenden Grünflächen Flächen Obere Eierwiese, Oberhachinger Straße/ Seitenstreifen, Oberhachinger Straße/ Mittelinseln, Forsthaus Wörnbrunn/ Seiteninseln, Streuobstwiese Kaiser-Ludwig-Straße, Eugen-Schumacher-Platz, Nördl. Münchner Straße/Wiesenfläche beim Pferd, Gereutplatz, Joseph-Keilberth-Straße/Wiesenrondell umgewandelt werden.

Im zweiten Schritt sollen die entsprechenden Grünflächen Kardinal-Faulhaber-Platz, Ludwig-Thoma-Platz, beim Adler auf der „Geier-Wiese“ sowie in der Wallbergstraße umgewandelt werden.

Darüber hinaus wird angeregt, eine entsprechende Bürgerbroschüre über dieses Thema zu fertigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

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5. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 04.12.2018 ö 5
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5.1. Anfrage Gemeinderatsmitglied Lindbüchl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 04.12.2018 ö 5.1

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Lindbüchl frägt an, inwieweit es möglich sei, an Sylverster ein Feuerwerksverbot für den Bereich Rund um die Burg Grünwald, das Altenheim Römerschanz, das Rathaus bis hin zum sog. Schweindlhof festzulegen. Insbesondere aus Gründen des Denkmalschutzes und der Gefahr von Brandschäden wäre diese Maßnahme sinnvoll.

1. Bürgermeister Neusiedl sichert eine entsprechende rechtliche Prüfung zu. Die Prüfung und eine entsprechende Berichterstattung hierzu werde jedoch nicht mehr in diesem Jahr erfolgen können.

Datenstand vom 04.03.2019 07:03 Uhr