Vorstellung und Beschluss über den Hauhalt der Gemeinde Haunsheim für das Jahr 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Gemeinderates Haunsheim, 22.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haunsheim (Gemeinde Haunsheim) 4. Sitzung des Gemeinderates Haunsheim 22.04.2021 ö beschließend 4

Öffentlicher Sachvortrag

Als Ausfluss des verfassungsrechtlichen Selbstverwaltungsrechts einer jeden Kommune ergibt sich die Berechtigung, im Rahmen der gesetzlichen Aufgabenbestimmung den Umfang des Ausgabebedarfs und dessen Deckung selbst zu bestimmen. Diese Bestimmungen trifft jede Kommune in der Haushaltssatzung, die die Haushaltswirtschaft in verbindlicher Form regelt.

Die Haushaltssatzung ist eine gemeindliche Satzung und hat somit in allen Inhalten normativen Charakter. Die Festsetzungen sind grundsätzlich für die Dauer eines Haushaltsjahres, was dem Kalenderjahr entspricht. Die Haushaltssatzung ist eine Pflichtsatzung und ist in der Regel für jedes Haushaltsjahr zu erlassen. Es wäre jedoch auch möglich, eine Haushaltssatzung für zwei Jahre aufzustellen (sog. Doppelhaushalt).

Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan, der seinerseits aus dem Gesamtplan, den Einzelplänen des Verwaltungs- und des Vermögenshaushalts, den Sammelnachweisen und dem Stellenplan besteht. Des Weiteren sind dem Haushaltsplan ein Vorbericht, Übersichten über Verpflichtungsermächtigungen und Schulden, ein Finanzplan und dem das zu Grunde liegende Investitionsprogramm beizufügen.

Auf Grundlage dieser Rechtsgrundlagen hat die Verwaltung in Zusammenarbeit mit Herrn Bürgermeister Mettel eine Haushaltssatzung, einen Haushaltsplan (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt) sowie ein vollumfängliches Investitionsprogramm erstellt. Ein Entwurf des Haushaltes wurde bereits in der Sitzung vom 25.03.2021 vorberaten. Im Vergleich hierzu wurden insbesondere noch folgende Änderungen in den Vermögenshaushalt sowie das Investitionsprogramm eingearbeitet:

  • FFW Haunsheim, Gerätehaus: Senkung des Ansatzes von 280.000 € auf 250.000 €;
  • Gewerbegebiet Juraweg, Endausbau: Verschiebung der Maßnahmen von 2021 auf 2023;
  • Gebäude Hauptstr. 23a: Senkung des Ansatzes von 350.000 € auf 335.000 €;

Beschluss

Der Gemeinderat Haunsheim beschließt die dieser Niederschrift und mit „Anlage zum Beschluss Nr. 4 der öffentlichen Sitzung vom 22.04.2021“ bezeichnete Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 samt dem dazugehörigen Haushaltsplan und dessen Bestandteilen und Anlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.06.2021 09:23 Uhr