Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Stabmattenzauns, Flst.Nr. 393/5, Gem. Haunsheim


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Gemeinderates Haunsheim, 22.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haunsheim (Gemeinde Haunsheim) 4. Sitzung des Gemeinderates Haunsheim 22.04.2021 ö beschließend 6.1

Öffentlicher Sachvortrag

Bauvorhaben:        
Errichtung eines Stabmattenzauns, Flst.Nr. 393/5, Gemarkung Haunsheim (Haldeweg 1)

Am 09.04.2021 ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen ein Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Stabmattenzauns, Flst.Nr. 393/5, Gemarkung Haunsheim (Haldeweg 1) eingegangen.

Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Mühlstein“ und hält dessen Festsetzungen in folgenden Punkt nicht ein:

  • Für Einfriedungen an der Straßenseite sind grundsätzlich Holzzäune vorzusehen. Ihre Höhe darf das Maß von 0,90 m insgesamt über der Fahrbahneben nicht übersteigen.

An der südöstlichen Grundstücksgrenze ist eine Gartenmauer mit einer Einfriedungshöhe von ca.
0,47 m vorhanden.
Auf die bestehende Gartenmauer soll ein Stabmattenzaun (0,80 m) errichtet werden.
Die Einfriedungshöhe beträgt sodann ca. 1,27 m.

Die festgesetzte Höhe von 0,90 m wird somit um ca. 0,37 m überschritten.

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans sind bereits Einfriedungen, die ein höheres Maß aufweisen und nicht als Holzzaun errichtet wurden, vorhanden.

Die angrenzenden Grundstücksnachbarn wurden von den Bauherren über ihr Vorhaben informiert. Diese haben durch Unterschrift dem Bauvorhaben zugestimmt.

Beschluss

Der Gemeinderat Haunsheim erteilt zum oben genannten Vorhaben sein gemeindliches Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.06.2021 09:23 Uhr