Stadtratswahl 2020; hier: Niederlegung des Ehrenamtes als Stadtratsmitglied für den Rest der Wahlperiode 2020/2026 durch Hans Stenke


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Stadtrates, 10.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 4. Sitzung des Stadtrates 10.04.2025 ö beschließend 03

Öffentlicher Sachvortrag

Herr Stadtrat Hans Stenke teilte mit Schreiben vom 13.03.2025 mit, dass er von seinem Ehrenamt als Stadtratsmitglied zum 10.04.2025 entbunden werden möchte.

Gemäß Art. 48 Abs. 1 Satz 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) kann eine gewählte Person die Übernahme eines Amtes ablehnen oder das Amt niederlegen, Art. 19 GO findet keine Anwendung.

Ist die Amtszeit des Wahlausschusses beendet, stellt gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG der Stadtrat die Niederlegung des Amtes fest und entscheidet über das Nachrücken des Listennachfolgers.

Die Verwaltung wurde beauftragt, den Listennachfolger zu verständigen und ihn aufzufordern, binnen einer Woche zu erklären, ob er die Wahl annimmt, gem. Art. 48 Abs. 3, Art. 47 Abs. 1 GLKrWG.

Herr Hans Stenke wurde auf der Liste der SPD (Wahlvorschlag Nr. 05) gewählt. 
Von den nicht gewählten Bewerbern des Wahlvorschlages Nr. 05 – SPD ist in der Reihenfolge der Stimmenzahl Herr Enrico Oeser, wohnhaft in Gundelfingen a.d.Donau, Schlesienstraße 7, Listennachfolger für den ausgeschiedenen Herrn Hans Stenke (Art. 37 GLKrWG).

Herr Enrico Oeser wurde vom 1. Bürgermeister gemäß § 95 Abs. 3 GLKrWO und Art. 47 Abs. 1 GLKrWG davon in Kenntnis gesetzt, dass er nach Art. 37 GLKrWG als Listennachfolger in den Stadtrat Gundelfingen a.d.Donau nachrückt. Herr Enrico Oeser hat die Wahl zum Mitglied des Stadtrates Gundelfingen a.d.Donau durch Erklärung vom 19.03.2025 angenommen.

Beschluss

Der Stadtrat Gundelfingen a.d.Donau stellt die Niederlegung des Amtes fest und entbindet Herrn Hans Stenke zum 10.04.2025 von dem Ehrenamt als Stadtratsmitglied.
Weiter stellt der Stadtrat Gundelfingen a.d.Donau gem. Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG das Nachrücken von Herrn Enrico Oeser als Listennachfolger von Herrn Hans Stenke fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.04.2025 14:56 Uhr