Vereidigung des ersten Bürgermeisters
Daten angezeigt aus Sitzung: 6. Sitzung des Stadtrates, 22.06.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) | 6. Sitzung des Stadtrates | 22.06.2023 | ö | beschließend | 02 |
Öffentlicher Sachvortrag
Gemäß Art. 27 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte (KWBG) ist der Diensteid nach § 38 Abs. 1 BeamtStG spätestens zu Beginn der ersten Sitzung, die der Gemeinderat nach Beginn der Amtszeit des Beamten abhält, zu leisten. Den Diensteid des ersten Bürgermeisters nimmt das älteste anwesende Gemeinderatsmitglied ab.
Die Vereidigung nimmt das älteste Mitglied des Gemeinderats, Herr Karl Seifried, vor, indem es dem 1. Bürgermeister Dieter Nägele folgenden Eid abnimmt:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und
gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“
Datenstand vom 28.07.2023 10:12 Uhr