Abberufung und Bestellung einer gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten
Daten angezeigt aus Sitzung:
1. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung, 28.11.2024
Beratungsreihenfolge
Öffentlicher Sachvortrag
In der Gemeinschaftsversammlung vom 05.12.2018 wurden für den Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen a.d.Donau als behördliche Datenschutzbeauftragte Herr Nikolaus Mayr und dessen Stellvertreter Herr Manuel Kübler bestellt.
Aufgrund zunehmender Sorgfalts- und Haftungspflichten für Kommunen und zur Sicherung der gesetzlichen Anforderungen, hat sich die Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen a.d.Donau dazu entschlossen, die Funktion des behördlichen Datenschutzbeauftragen an einen externen Dienstleister zu vergeben (vgl. Art. 37 DSGVO, § 38 BDSG).
Als äußerst kompetenten und leistungsfähigen Partner konnten wir hierfür die Fa. CyberTecc GmbH aus Neustadt a.d.Donau gewinnen. Die Fa. CyberTecc GmbH ist bereits seit Jahren auch für andere Kommunen aus dem Landkreis tätig.
Die beiden bisherigen Datenschutzbeauftragten Herr Nikolaus Mayr und Herr Manuel Kübler sind demzufolge vom Gremium als behördliche Datenschutzbeauftragte abzuberufen. Gleichzeitig ist die Fa. CyberTecc GmbH als neue behördliche Datenschutzbeauftragte zu bestellen.
Beschluss
Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen a.d.Donau widerruft mit Wirkung zum 31.12.2024 die gem. Art 37 DSGVO und § 38 BDSG erfolgte Bestellung von Herrn Nikolaus Mayr und dessen Stellvertreter Herrn Manuel Kübler zu behördlichen Datenschutzbeauftragten und bestellt ab dem 01.01.2025 die Fa. CyberTecc GmbH, Siegenburger Straße 8, 93333 Neustadt a.d.Donau als gemeinsame behördliche Datenschutzbeauftragte.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.12.2024 11:34 Uhr