10. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes "Solarpark Peterswörth - Erweiterung" a) Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB b) frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) c) frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Stadtrates, 14.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 10. Sitzung des Stadtrates 14.12.2021 ö beschließend 8

Öffentlicher Sachvortrag

Der Stadtrat Gundelfingen hat in seiner Sitzung vom 23.09.2021 beschlossen der Anfrage vom 13.08.2021 eines Investors, welcher beabsichtigt, den bereits bestehenden Solarpark in Peterswörth in östliche Richtung zu erweitern, wohlwollend entgegenzusehen. 

Es wurde ebenfalls beschlossen, dass der Investor das hierfür notwendige Bauleitplanverfahren anstößt. Aus diesem Grund hat der Investor in Absprache mit der Verwaltung das Büro Kling Consult GmbH, Burgauer Straße 30, 86381 Krumbach mit der Erstellung der notwendigen Unterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes beauftragt. 

Um die bauplanungsrechtlichen Grundlagen für die beabsichtigte Nutzung als Sondergebiet mit Zweckbestimmung Solarpark nach § 11 BauNVO schaffen zu können und damit der Anfrage des Investors nachzukommen, wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig.

Der derzeit rechtswirksame Flächennutzungsplan stellt im Änderungsbereich sowie im Bereich der Aufstellung des Bebauungsplanes Flächen für die Landwirtschaft mit besonderer Eignung für Sonderkulturen dar. Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Peterswörth –Erweiterung“ ist derzeit somit nicht aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Gundelfingen a.d.Donau entwickelbar. Aus diesem Grund muss der rechtswirksame Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert werden. Deshalb muss das förmliche Verfahren angewendet werden. Nach Abschluss dieses Änderungsverfahrens ist der Bebauungsplan aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt.

Der Änderungsbereich der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan sowie das Bebauungsplangebiet liegt östlich der Bahnlinie Neuoffingen – Ingolstadt auf Höhe des Gundelfinger Stadtteils Peterswörth und umfasst eine Teilfläche des Grundstücks mit der Flurnummer 187, Gemarkung Peterswörth. Das Plangebiet weist eine Gesamtgröße von 20.120 m² (ohne externe Ausgleichsfläche) auf und wird aus dem beiliegenden Entwurf des Bebauungsplanes bzw. der Planzeichnung, der als „Anlage zum Stadtratsbeschluss Nr. XX/2021“ beigefügt wurde, ersichtlich.

Nachdem das förmliche Verfahren angewendet wird, sind zunächst die frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Beschluss

Der Stadtrat Gundelfingen beschließt die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Gundelfingen a.d.Donau im Bereich östlich der Bahnlinie Neuoffingen – Ingolstadt auf Höhe des Gundelfinger Stadtteils Peterswörth auf der Teilfläche des Grundstücks Flst. Nr. 187, Gemarkung Peterswörth. 

Des Weiteren beschließt der Stadtrat Gundelfingen die Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes „Solarpark Peterswörth – Erweiterung“ entsprechend des Gebietes der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes auf der Teilfläche des Flst. Nr. 187, Gemarkung Peterswörth.

Der genaue Umgriff der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan sowie des Bebauungsplanes „Solarpark Peterswörth – Erweiterung“ ergibt sich aus der beigefügten und mit „Anlage 1 zum Stadtratsbeschluss Nr. 8/2021“ bezeichneten Planzeichnung. 

Die dem Stadtrat vorliegenden Bebauungsplanentwürfe samt Anlagen „Anlagen 1 – 4 zum Stadtratsbeschluss Nr. 8/2021“ (jeweils Planzeichnung und Begründung) in der Fassung vom 14.12.2021 des Büros Kling Consult GmbH, Burgauer Straße 30, 86381 Krumbach werden hiermit vom Stadtrat gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Änderungsbeschluss und den Aufstellungsbeschuss sowie die gebilligten Bauleitplanentwürfe ortsüblich bekanntzumachen (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.10.2022 11:21 Uhr