Stellungnahme Bauantrag, Tektur zum Anbau einer landwirtschaftlichen Kartoffellagerhalle (Teil wird zu Waschhalle), Flst.Nr. 2208, Gemarkung Gundelfingen


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Stadtrates, 16.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 3. Sitzung des Stadtrates 16.03.2023 ö 03.03

Öffentlicher Sachvortrag

Am 22.02.2023 ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen ein Bauantrag (Tektur) zum Anbau einer landwirtschaftlichen Kartoffellagerhalle auf dem Grundstück Flst.Nr. 2208, Gemarkung Gundelfingen eingegangen.

Das Bauvorhaben befindet sich im sog. baurechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB.
Gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ist ein Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient (Privilegierung).

Beschluss

Der Stadtrat Gundelfingen erteilt zu o. g. Bauvorhaben sein gemeindliches Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.04.2023 08:10 Uhr