Bestellung des ersten Bürgermeisters der Stadt Gundelfingen zum Eheschließungs-Standesbeamten


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung, 05.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VG Gundelfingen) 1. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 05.07.2023 ö 03

Öffentlicher Sachvortrag

In Bayern können die Verwaltungsgemeinschaften die Bürgermeister ihrer Mitgliedsgemeinden zu Standesbeamten bestellen, sofern ihr Aufgabenbereich als Standesbeamte auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt wird. Sie sind befugt, im Zusammenhang mit der Eheschließung sowohl erforderliche Beurkundungen und Eintragungen im Eheregister vorzunehmen als auch erstmals Personenstandsurkunden auszustellen sowie Namenserklärungen anlässlich der Eheschließung und darauf bezogene Anschlusserklärungen zu beglaubigen oder zu beurkunden. Die bestellten Bürgermeister sollen zeitnah zu ihrer Bestellung eine personenstandsrechtliche Kurzschulung besuchen.

Beschluss

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen a.d.Donau bestellt hiermit gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) Herrn 1. Bürgermeister Dieter Nägele zum Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Gundelfingen a.d.Donau. Der Aufgabenbereich wird auf die Vornahme von Eheschließungen sowie die unmittelbar damit verbundenen Arbeiten beschränkt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.11.2023 13:59 Uhr