Datum: 10.04.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Gundelfingen a.d.Donau
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:38 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:41 Uhr bis 21:33 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download 2025-04-10 (4.) Bekanntmachung.pdf
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01. Beschlussfassung über die Tagesordnung gemäß Art. 52 Abs. 2 GO
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau)
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4. Sitzung des Stadtrates
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10.04.2025
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ö
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01 |
Öffentlicher Sachvortrag
Die mit Einladung vom 03.04.2025 bekannt gegebene Tagesordnung für die heutige Sitzung wird vom Stadtrat genehmigt.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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02. Bekanntgabe in nichtöffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau)
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4. Sitzung des Stadtrates
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10.04.2025
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ö
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02 |
Öffentlicher Sachvortrag
Bekanntgabe der in der Sitzung des Stadtrates am 13.03.2025 in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO, § 19 Abs. 3 GeschO):
Hallenbad Gundelfingen; Sanierung und Betoninstandsetzung
hier: Auftragsvergaben
Der Stadtrat Gundelfingen beschließt, den Auftrag für die Gerüstbauarbeiten zur Sanierung und Betoninstandsetzung des Hallenbades Gundelfingen an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Gerüstbau Hander GmbH & Co.KG, Äußere Haunsheimer Str. 2, 89423 Gundelfingen a.d.Donau zum Bruttoangebotspreis i.H. von 26.912,09 € zu vergeben.
Der Auftrag für die Abbrucharbeiten und den Schadstoffrückbau wird an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. KS Engineering GmbH aus Achstetten zum Bruttoangebotspreis i.H. von 133.944,62 € vergeben.
Der Auftrag für die Betoninstandsetzungsarbeiten wird an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Gottlob Rommel GmbH & Co.KG aus Stuttgart zum Bruttoangebotspreis i.H. von 760.478,19 € vergeben.
Der Auftrag für die Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärarbeiten wird an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Andreas Renner GmbH & Co.KG aus Lauingen zum Bruttoangebotspreis i.H. von 154.893,93 vergeben.
Der Auftrag für die Elektroarbeiten wird an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Elektro Mörz GmbH aus Günzburg zum Bruttoangebotspreis i.H. von 96.781,44 € vergeben.
Der Stadtrat Gundelfingen genehmigt die Aufhebung der beschränkten Ausschreibung der Badewassertechnik am 25.02.2025, da kein wirtschaftliches Angebot abgegeben wurde. Mit der weiteren Vorgehensweise zur Aufteilung der Ausschreibung in Einzelgewerke und Angebotseinholung besteht Einverständnis.
Peter-Schweizer-Grundschule – Erweiterung Offene Ganztagesschule (OGTS)
hier: VgV Verfahren für Architektenplanungsleistungen – Vorstellung der Ergebnisse und Auftragsvergabe
Der Stadtrat der Stadt Gundelfingen beschließt, den Auftrag für die Architektenplanungsleistungen für die Erweiterung der OGTS an der Grundschule Gundelfingen an den wirtschaftlichsten Bieter, das Architekturbüro Axmann und Weiß aus Burgau, zum Bruttoangebotspreis von 247.693,11 € zu vergeben. Die Auftragserteilung soll stufenweise erfolgen. Herr Bürgermeister Nägele wird ermächtigt, die weiteren Stufen gemäß Honorarvertrag und Baufortschritt zu beauftragen.
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03. Stadtratswahl 2020; hier: Niederlegung des Ehrenamtes als Stadtratsmitglied für den Rest der Wahlperiode 2020/2026 durch Hans Stenke
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau)
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4. Sitzung des Stadtrates
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10.04.2025
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ö
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beschließend
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03 |
Öffentlicher Sachvortrag
Herr Stadtrat Hans Stenke teilte mit Schreiben vom 13.03.2025 mit, dass er von seinem Ehrenamt als Stadtratsmitglied zum 10.04.2025 entbunden werden möchte.
Gemäß Art. 48 Abs. 1 Satz 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) kann eine gewählte Person die Übernahme eines Amtes ablehnen oder das Amt niederlegen, Art. 19 GO findet keine Anwendung.
Ist die Amtszeit des Wahlausschusses beendet, stellt gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG der Stadtrat die Niederlegung des Amtes fest und entscheidet über das Nachrücken des Listennachfolgers.
Die Verwaltung wurde beauftragt, den Listennachfolger zu verständigen und ihn aufzufordern, binnen einer Woche zu erklären, ob er die Wahl annimmt, gem. Art. 48 Abs. 3, Art. 47 Abs. 1 GLKrWG.
Herr Hans Stenke wurde auf der Liste der SPD (Wahlvorschlag Nr. 05) gewählt.
Von den nicht gewählten Bewerbern des Wahlvorschlages Nr. 05 – SPD ist in der Reihenfolge der Stimmenzahl Herr Enrico Oeser, wohnhaft in Gundelfingen a.d.Donau, Schlesienstraße 7, Listennachfolger für den ausgeschiedenen Herrn Hans Stenke (Art. 37 GLKrWG).
Herr Enrico Oeser wurde vom 1. Bürgermeister gemäß § 95 Abs. 3 GLKrWO und Art. 47 Abs. 1 GLKrWG davon in Kenntnis gesetzt, dass er nach Art. 37 GLKrWG als Listennachfolger in den Stadtrat Gundelfingen a.d.Donau nachrückt. Herr Enrico Oeser hat die Wahl zum Mitglied des Stadtrates Gundelfingen a.d.Donau durch Erklärung vom 19.03.2025 angenommen.
Beschluss
Der Stadtrat Gundelfingen a.d.Donau stellt die Niederlegung des Amtes fest und entbindet Herrn Hans Stenke zum 10.04.2025 von dem Ehrenamt als Stadtratsmitglied.
Weiter stellt der Stadtrat Gundelfingen a.d.Donau gem. Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG das Nachrücken von Herrn Enrico Oeser als Listennachfolger von Herrn Hans Stenke fest.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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04. Stadtratswahl 2020; hier: Nachrücken von Enrico Oeser in den Stadtrat Gundelfingen a.d.Donau (Listennachfolger aus dem Wahlvorschlag Nr. 05)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau)
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4. Sitzung des Stadtrates
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10.04.2025
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ö
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beschließend
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04 |
Öffentlicher Sachvortrag
Der Stadtrat Gundelfingen a.d.Donau hat mit Stadtratsbeschluss Nr. 3 vom 10.04.2025 (öffentliche Sitzung) gemäß Art. 48 Abs. 1 und 3 GLKrWG die Amtsniederlegung von Herrn Hans Stenke zum 10.04.2025 festgestellt.
Weiter hat der Stadtrat gem. Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG das Nachrücken von Herrn Enrico Oeser als Listennachfolger von Herrn Hans Stenke festgestellt.
Nach Art. 31 Abs. 4 GO sind die Gemeinderatsmitglieder in der ersten nach ihrer Berufung stattfindenden öffentlichen Sitzung zu vereidigen.
Herr 1. Bürgermeister Dieter Nägele nimmt dem nachgerückten Stadtratsmitglied Enrico Oeser den folgenden in Art. 31 Abs. 4 GO vorgeschriebenen Eid ab:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik
Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre,
den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft
zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren
und ihren Pflichten nachzukommen.“
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05. Besetzung der ständigen Ausschüsse des Stadtrates Gundelfingen a.d.Donau für die Amtszeit 2020/2026; hier: Änderung für den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Bau- und Umweltausschuss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau)
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4. Sitzung des Stadtrates
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10.04.2025
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ö
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beschließend
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05 |
Öffentlicher Sachvortrag
Der Stadtrat Gundelfingen a.d.Donau hat mit Stadtratsbeschluss Nr. 3 vom 10.04.2025 (öffentliche Sitzung) gemäß Art. 48 Abs. 3 GLKrWG die Amtsniederlegung von Herrn Hans Stenke zum 10.04.2025 festgestellt.
Herr Hans Stenke war Mitglied im Bau- und Umweltausschuss, im Haupt- und Finanzausschuss war er Stellvertreter für das Stadtratsmitglied Roman Schnalzger.
Der durch das Ausscheiden von Herrn Hans Stenke freigewordene Ausschusssitz im Bau- und Umweltausschuss und der stellvertretende Ausschusssitz im Haupt- und Finanzausschuss sind aufgrund des § 6 der Geschäftsordnung für den Stadtrat i.V. m. § 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts und Art. 33 GO vom Stadtrat für den Rest der Amtszeit 2020/2026 neu zu besetzen.
Beschluss
Auf Grund des § 6 der Geschäftsordnung für den Stadtrat i.V. m. § 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts und Art. 33 GO werden die frei gewordenen Ausschusssitze vom Stadtrat für den Rest der Amtszeit 2020/2026 wie folgt besetzt:
Bau- und Umweltausschuss:
Bisher: Hans Stenke Ausschussmitglied
Stellvertreter Roman Schnalzger
Neu: Enrico Oeser Ausschussmitglied
Stellvertreter Roman Schnalzger
Haupt- und Finanzausschuss:
Bisher: Roman Schnalzger Ausschussmitglied
Stellvertreter Hans Stenke
Neu: Roman Schnalzger Ausschussmitglied
Stellvertreter Enrico Oeser
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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06. Vergabeausschuss der Professor-Bamann-Studienstiftung;
hier: Änderung der Bestellung eines Ausschussmitglieds für die Amtszeit 2020/2026
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau)
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4. Sitzung des Stadtrates
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10.04.2025
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ö
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beschließend
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06 |
Öffentlicher Sachvortrag
Der Stadtrat Gundelfingen a.d.Donau hat mit Stadtratsbeschluss Nr. 3 vom 10.04.2025 (öffentliche Sitzung) gemäß Art. 48 Abs. 3 GLKrWG die Amtsniederlegung von Herrn Hans Stenke zum 10.04.2025 festgestellt.
Herr Hans Stenke war Mitglied im Vergabeausschuss der Professor-Bamann-Studienstiftung. Der hierdurch frei gewordene Sitz im Vergabeausschuss der Professor-Bamann-Studienstiftung ist daher vom Stadtrat für den Rest der Amtszeit 2020/2026 neu zu besetzen.
Beschluss
Der Stadtrat Gundelfingen a.d.Donau beruft für die Amtszeit 2020/2026 nachstehendes Stadtratsmitglied als Mitglied in den Vergabeausschuss der Professor-Bamann-Studienstiftung:
Bisher: Hans Stenke Ausschussmitglied
Stellvertreterin Silke Schnürer
Neu: Enrico Oeser Ausschussmitglied
Stellvertreterin Silke Schnürer
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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07. Bestellung eines Vertreters der Mitgliedsgemeinden für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen a.d.Donau für die Amtszeit 2020/2026;
hier: Änderung wegen Amtsverlust eines Mitglieds
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau)
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4. Sitzung des Stadtrates
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10.04.2025
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ö
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beschließend
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07 |
Öffentlicher Sachvortrag
Der Stadtrat Gundelfingen a.d.Donau hat mit Stadtratsbeschluss Nr. 3 vom 10.04.2025 (öffentliche Sitzung) gemäß Art. 48 Abs. 3 GLKrWG die Amtsniederlegung von Herrn Hans Stenke zum 10.04.2025 festgestellt.
Herr Hans Stenke wurde mit Beschluss Nr. 53/2020 als Stadtratsmitglied in die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen a.d.Donau bestellt.
Der hierdurch frei gewordene Sitz in der Gemeinschaftsversammlung ist daher aufgrund des Art. 6 Abs. 2 VGemO vom Stadtrat für den Rest der Amtszeit 2020/2026 neu zu besetzen. Das Vorschlagsrecht für den zu bestellenden Vertreter steht der Fraktion der SPD zu.
Beschlussvorschlag:
Der frei gewordene Sitz in der Gemeinschaftsversammlung wird aufgrund des Art. 6 Abs. 2 VGemO vom Stadtrat für den Rest der Amtszeit 2020/2026 unter entsprechender Änderung des Stadtratsbeschlusses Nr. 53/2020 wie folgt besetzt:
Bisher: Hans Stenke Mitglied
Stellvertreter Jürgen Hartshauser
Neu: Enrico Oeser Mitglied
Stellvertreter Jürgen Hartshauser
Beschluss
Der Stadtrat Gundelfingen a.d.Donau hat mit Stadtratsbeschluss Nr. 03 vom 10.04.2025 (öffentliche Sitzung) gemäß Art. 48 Abs. 3 GLKrWG den Amtsverlust von Herrn Hans Stenke zum 10.04.2025 festgestellt.
Herr Hans Stenke wurde mit Beschluss Nr. 53/2020 als Stadtratsmitglied in die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen a.d.Donau bestellt.
Der hierdurch frei gewordene Sitz in der Gemeinschaftsversammlung wird daher aufgrund des Art. 6 Abs. 2 VGemO vom Stadtrat für den Rest der Amtszeit 2020/2026 unter entsprechender Änderung des Stadtratsbeschlusses Nr. 53/2020 wie folgt besetzt:
Bisher: Hans Stenke Mitglied
Stellvertreter Jürgen Hartshauser
Neu: Enrico Oeser Mitglied
Stellvertreter Jürgen Hartshauser
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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08. Brückensanierungen
hier: Vorstellung der Sanierungsplanung für die Brenzbrücke beim Cafe Konrad und der Flutkanalbrücke Friedhof-Walkstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau)
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4. Sitzung des Stadtrates
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10.04.2025
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ö
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08 |
Öffentlicher Sachvortrag
Der Stadtrat Gundelfingen hat beschlossen, die Brenzbrücken beim Cafe Konrad und die Flutkanalbrücke am Friedhof-Walkstraße zu sanieren. Dem Ingenieurbüro Hauf wurde hierzu der Auftrag zur Sanierungsplanung erteilt. Vermessungsarbeiten und Bauwerksuntersuchungen wurden im Jahr 2024 durchgeführt und bilden nun die Grundlage der Sanierungsplanungen, welche vom Ing. Büro Hauf erbracht und in der Stadtratssitzung vorgestellt werden.
Beschluss
Der Stadtrat Gundelfingen nimmt die Ausführungen der Ergebnisse der Vermessungsarbeiten und Bauwerksuntersuchungen von Herrn Pröbstle und Herrn Hauf zur Kenntnis und beschließt, die Brenzbrücke beim Cafe Konrad im Jahr 2025 zu sanieren. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen auszuschreiben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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09. Spital- und Vereinigte Wohltätigkeitsstiftung Gundelfingen;
hier: Feststellung der Jahresrechnung 2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau)
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4. Sitzung des Stadtrates
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10.04.2025
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ö
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beschließend
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09 |
Öffentlicher Sachvortrag
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und dem Bayerischen Stiftungsgesetz (BayStG) in Abstimmung mit dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband erstellt und von diesem testiert. Der Bestätigungsvermerk erfolgte am 29.11.2024 gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 4 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Stiftungsgesetzes (AVBayStG).
Das Wirtschaftsjahr 2023 wurde mit einem Jahresgewinn in Höhe von 93.689,68 € abgeschlossen. Hierin enthalten sind der Stiftungsbetrieb und das Betreute Wohnen. Die Prüfung des Jahresabschlusses durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss erfolgte am 06.03.2025.
Das Jahresergebnis wird im Folgejahr, wie mit Beschluss des Stadtrates Gundelfingen vom 25.07.2024 festgelegt, entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wie folgt den Kapitalrücklagen zugeführt.
Gewinnvortrag 93.689,68 €
Zuführung zur Zweckerfüllungsrücklage 62.459,79 €
Zuführung zur freien Rücklage 31.229,89 €
Beschluss
Nach Durchführung der Prüfung der örtlichen Jahresrechnung beschließt der Stadtrat die Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2023 der Spital- und Vereinigten Wohltätigkeits-stiftung Gundelfingen gemäß Art. 102 Abs. 3 GO. Der Jahresgewinn in Höhe von 93.689,68 Euro wird, wie mit Beschluss vom 25.07.2024 festgelegt, im Folgejahr folgendermaßen den Kapitalrücklagen zugeführt:
- Gewinnvortrag: 93.689,68 Euro
- Zuführung zu Zweckerfüllungsrücklage 62.459,79 Euro
- Zuführung zur freien Rücklage 31.229,89 Euro
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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10. Feuerwehrwesen in der Stadt Gundelfingen a.d.Donau;
Bestätigung des stellvertretenden Feuerwehrkommandanten der FFW Gundelfingen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau)
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4. Sitzung des Stadtrates
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10.04.2025
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ö
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beschließend
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10 |
Öffentlicher Sachvortrag
Die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Gundelfingen a.d.Donau haben in ihrer ordentlichen Dienstversammlung am 07.03.2025 Herrn Sebastian Schaarschmidt zum stellvertretenden Kommandanten für die Dauer von 6 Jahren gewählt.
Gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG bedürfen die Kommandanten und deren Stellvertreter der Bestätigung durch den Stadtrat im Benehmen mit dem Kreisbrandrat.
Der Gewählte ist wählbar, für dieses Amt fachlich geeignet und hat die Wahl angenommen. Die Zustimmung des Kreisbrandrates liegt vor.
Herr Sebastian Schaarschmidt erfüllt somit die Voraussetzungen für die Bestätigung.
Beschluss
Der Stadtrat bestätigt die Wahl von Herrn Sebastian Schaarschmidt zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Gundelfingen a.d.Donau für die Amtszeit von 6 Jahren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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11. Fällungs- und Kulturanträge für den Stadt- und Spitalwald für das Forstwirtschaftsjahr 2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau)
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4. Sitzung des Stadtrates
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10.04.2025
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ö
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beschließend
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11 |
Öffentlicher Sachvortrag
Für das Forstwirtschaftsjahr 2025 wurden, in Zusammenarbeit mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Nördlingen-Wertingen, folgende Fällungs- und Kulturanträge ausgearbeitet:
Fällungsanträge:
Hiebssatz Antrag 2025
Stadtwald 2.225 fm 2.880 fm
Spitalwald 385 fm 465 fm
Holzernte
Der Wald ist nicht nur Produktionsfläche für Holz, er ist Lebensraum für Tiere und Pflanzen und als Erholungsraum für den Menschen von hoher Bedeutung.
Das Eschentriebsterben setzt dem Gundelfinger Stadt- und Spitalwald stark zu.
Besonders viele Eschen müssen entnommen werden, erkrankte Bäume verlieren ihre Standfestigkeit und bilden ein Risiko für Erholungssuchende.
Kulturen
Entstandene Freiflächen werden mit klimatoleranten Baumarten aufgeforstet.
In den bestehenden Kulturen werden die notwendigen Nachbesserungen getätigt.
Beschluss
Der Stadtrat Gundelfingen a.d.Donau genehmigt die für das Forstwirtschaftsjahr 2025 vorgelegten Fällungs- und Kulturanträge für
- den Stadtwald Gundelfingen a.d.Donau
den Spitalwald Gundelfingen a.d.Donau
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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12. Wiedervernässung "Gundelfinger Moos"; Verlegung von Grundstücken ins Kerngebiet - Grundsatzbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau)
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4. Sitzung des Stadtrates
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10.04.2025
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ö
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12 |
Beschluss
Der Stadtrat Gundelfingen a.d.Donau beschließt, dass im Zuge der Flurneuordnung Flächen, die im Rahmen des Klimaprogramms Bayern (KLIP) gefördert wurden, in die Kernzone der Wiedervernässung des „Gundelfinger Mooses“ verlegt werden können.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.04.2025 14:56 Uhr