Datum: 05.05.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss Stadt Gundelfingen
Körperschaft: Stadt Gundelfingen a.d.Donau
Öffentliche Sitzung, 18:34 Uhr bis 19:04 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:04 Uhr bis 19:21 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
01 Beschlussfassung über die Tagesordnung gemäß Art. 52 Abs. 2 GO
02 Bauanträge/Bauvoranfragen
02.01 Stellungnahme Bauantrag, Anbau eines Wintergartens an ein bestehendes Einfamilienwohnhaus, Flst.Nr. 2615/1, Gemarkung Gundelfingen
02.02 Stellungnahme Bauantrag, Überdachung einer Terrasse / Balkons, Flst.Nr. 729, Gemarkung Gundelfingen
02.03 Stellungnahme Bauantrag, Bau eines Gartenhauses aus Ziegelmauerwerk, Holzdachstuhl und Dachziegel sowie eine 3 m hohe Gartenmauer, Flst.Nr. 2695, 2695/8, Gemarkung Gundelfingen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download 2025-05-05 (3.) Bekanntmachung.pdf

zum Seitenanfang

01. Beschlussfassung über die Tagesordnung gemäß Art. 52 Abs. 2 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Stadt Gundelfingen (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses Gundelfingen 05.05.2025 ö 01

Öffentlicher Sachvortrag

Die mit Einladung vom 29.04.2025 bekannt gegebene Tagesordnung für die heutige Sitzung wird vom Bau- und Umweltausschuss genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

02. Bauanträge/Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Stadt Gundelfingen (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses Gundelfingen 05.05.2025 ö 02
zum Seitenanfang

02.01. Stellungnahme Bauantrag, Anbau eines Wintergartens an ein bestehendes Einfamilienwohnhaus, Flst.Nr. 2615/1, Gemarkung Gundelfingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Stadt Gundelfingen (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses Gundelfingen 05.05.2025 ö 02.01

Öffentlicher Sachvortrag

Am 23.04.2025 ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen ein Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens an ein bestehendes Einfamilienwohnhaus, auf dem Grundstück Flst.Nr. 2615/1, Gemarkung Gundelfingen eingegangen.

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und ist somit nach § 34 BauGB dem unbeplanten Innenbereich zuzuordnen.

Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben sodann zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Nach Ansicht der Verwaltung fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Anmerkung:
  • Bauordnungsrechtliche Gesichtspunkte (u. a. Abstandsflächen) obliegen der Prüfung durch das Landratsamt Dillingen (Bauordnungsrecht);

  • Im Plangebiet existiert bereits ein vergleichbares Bauvorhaben (Welfenstraße 4).

Beschluss

Die Stadt Gundelfingen erteilt zu o. g. Bauantrag Ihr gemeindliches Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
Download Lageplan 2615_1.pdf

zum Seitenanfang

02.02. Stellungnahme Bauantrag, Überdachung einer Terrasse / Balkons, Flst.Nr. 729, Gemarkung Gundelfingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Stadt Gundelfingen (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses Gundelfingen 05.05.2025 ö 02.02

Öffentlicher Sachvortrag

Am 14.03.2025 ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen ein Bauantrag zum Bau einer Terrassen- / Balkonüberdachung, auf dem Grundstück Flst.Nr. 729, Gemarkung Gundelfingen eingegangen.

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und ist somit nach § 34 BauGB dem unbeplanten Innenbereich zuzuordnen.

Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben sodann zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Nach Ansicht der Verwaltung fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Anmerkung:
  • Bauordnungsrechtliche Gesichtspunkte (u. a. Abstandsflächen) obliegen der Prüfung durch das Landratsamt Dillingen (Bauordnungsrecht).

Beschluss

Die Stadt Gundelfingen erteilt zu o. g. Bauantrag Ihr gemeindliches Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
Download Lageplan 729.pdf

zum Seitenanfang

02.03. Stellungnahme Bauantrag, Bau eines Gartenhauses aus Ziegelmauerwerk, Holzdachstuhl und Dachziegel sowie eine 3 m hohe Gartenmauer, Flst.Nr. 2695, 2695/8, Gemarkung Gundelfingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Stadt Gundelfingen (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses Gundelfingen 05.05.2025 ö 02.03

Öffentlicher Sachvortrag

Am 25.03.2025 ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen ein Bauantrag zum Bau eines Gartenhauses (Länge 6,70 m, Breite 4,90 m, Höhe 4,00 m) aus Ziegelmauerwerk und Holzdachstuhl mit Dachziegel sowie Gartenmauer (Länge 21,93 m, Breite 0,20 m X Höhe 3,00 m), auf den Grundstücken Flst.Nr. 2695/0 und 2695/8, Gemarkung Gundelfingen eingegangen.

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und ist somit nach § 34 BauGB dem unbeplanten Innenbereich zuzuordnen.

Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben sodann zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Nach Ansicht der Verwaltung ist strittig, ob sich das Vorhaben (insbesondere die 3 m hohe Gartenmauer) in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

Anmerkung:
  • Bauordnungsrechtliche Gesichtspunkte (u. a. Abstandsflächen) obliegen der Prüfung durch das Landratsamt Dillingen (Bauordnungsrecht); 

  • Das Bauvorhaben wurde bereits errichtet;

  • Ein Antrag auf Abstandsflächenübernahme zum Nachbar wurde bezüglich des Gartenhauses und der Gartenmauer gestellt.

Beschluss

Die Stadt Gundelfingen erteilt zu o. g. Bauantrag hinsichtlich des Gartenhauses ihr gemeindliches Einvernehmen, unter der Voraussetzung, dass der unmittelbar betroffene Nachbar die hierfür erforderlichen Abstandsflächen übernimmt.

Hinsichtlich der Gartenmauer, welche sich aufgrund ihrer Höhe nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
Download Lageplan 2695, 2695_8.pdf

Datenstand vom 06.05.2025 15:17 Uhr