Datum: 22.04.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Brenzhalle
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Gundelfingen a.d.Donau
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:45 Uhr bis 21:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Beschlussfassung über die Tagesordnung gemäß Art. 52 Abs. 2 GO
2 Bekanntgabe in nichtöffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse
3 Bauanträge/Bauvoranfragen
3.1 Stellungnahme Bauvoranfrage, Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 10-12 Wohneinheiten, Flst.Nr. 1062/1, Gem. Peterswörth
3.2 Stellungnahme Antrag auf isolierte Befreiung, Bau von zwei Grenzgaragen, Flst.Nr. 813/3, Gem. Gundelfingen
4 Bahnübergang Offinger Straße DLG 17, hier: Vorstellung der „Nullvariante“ der Bahnkreuzung Peterswörth durch das Landratsamt Dillingen
5 Überörtliches Radwegenetz hier: Radwegeführung entlang DLG 12 und DLG 17
6 Gartnersee hier: Entschlammung und Entkrautung

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1. Beschlussfassung über die Tagesordnung gemäß Art. 52 Abs. 2 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 3. Sitzung des Stadtrates 22.04.2021 ö 1

Öffentlicher Sachvortrag

A)        Öffentliche Sitzung:
       

1.        Beschlussfassung über die Tagesordnung gemäß Art. 52 Abs. 2 GO
2.        Bekanntgabe in nichtöffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse
3.        Bauanträge/Bauvoranfragen
4.        Bahnübergang Offinger Straße DLG 17,
       hier: Vorstellung der „Nullvariante“ der Bahnkreuzung Peterswörth durch das Landratsamt         Dillingen
5.        Überörtliches Radwegenetz
       hier: Radwegeführung entlang DLG 12 und DLG 17
6.        Gartnersee 
       hier: Entschlammung und Entkrautung

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe in nichtöffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 3. Sitzung des Stadtrates 22.04.2021 ö informativ 2

Öffentlicher Sachvortrag

Bekanntgabe der in der Sitzung des Stadtrates am 25.03.2021 in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO, § 19 Abs. 3 GeschO):

Haus der Senioren Gundelfingen gGmbH
Wirtschaftsplan 2021

Der Stadtrat Gundelfingen erteilt zum vorgelegten Wirtschaftsplan 2021 der Haus der Senioren Gundelfingen gemeinnützige GmbH seine Zustimmung und bevollmächtigt die 1. Bürgermeisterin Miriam Gruß als Vertreterin der Gesellschafterversammlung, den Wirtschaftsplan in der nächsten Gesellschafterversammlung zu genehmigen.

Der Wirtschafts- und Stellenplan tritt am 01.01.2021 in Kraft.

Beschluss: 18:0


Spital- und Vereinigte Wohltätigkeitsstiftung Gundelfingen
Antrag auf Gewährung eines Baukostenzuschusses zur Errichtung einer Tagespflege

Der Stadtrat Gundelfingen a.d.Donau beschließt, der Spital- und Vereinigten Wohltätigkeitsstiftung Gundelfingen zur Errichtung einer Tagespflegeeinrichtung in Gundelfingen einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 50.000 Euro zu gewähren. Der Zuschuss kommt im Haushaltsjahr 2022 zur Auszahlung. Entsprechende Mittel sind in den Haushalt 2022 einzustellen.

Beschluss: 18:0


Friedhofswesen
Privatisierung Friedhöfe Gundelfingen - Privatisierungsvertrag Verlängerung um ein 4. Vertragsjahr

Der Stadtrat Gundelfingen beschließt, den bestehenden Vertrag über die anfallenden öffentlichen Bestattungsdienstleistungen, Grünpflegearbeiten und Reinigungsarbeiten an den städtischen Friedhöfen Gundelfingen, Echenbrunn und Peterswörth mit der Fa. Friedrich-Friedhofswesen, Günzburger Str. 24, 89423 Gundelfingen um ein weiteres Vertragsjahr bis zum 31.07.2023 zu verlängern. 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Verlängerung des Vertragszeitraumes mit der Fa. Friedrich - Friedhofswesen bis zum 31.07.2023 zu vereinbaren.

Beschluss: 17:1

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3. Bauanträge/Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 3. Sitzung des Stadtrates 22.04.2021 ö 3
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3.1. Stellungnahme Bauvoranfrage, Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 10-12 Wohneinheiten, Flst.Nr. 1062/1, Gem. Peterswörth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 3. Sitzung des Stadtrates 22.04.2021 ö beschließend 3.1

Öffentlicher Sachvortrag

Bauvorhaben:        
Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 10-12 Wohneinheiten, 
Flst.Nr. 1062/1, Gemarkung Peterswörth (Fischerstraße 2)

Am 15.04.2021 ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen eine Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 10-12 Wohneinheiten, Flst.Nr. 1062/1, Gemarkung Peterswörth eingegangen.

Das Bauvorhaben liegt nach § 34 BauGB im unbeplanten Innenbereich.

Die von außen wahrnehmbare Erscheinung des Gebäudes fügt sich im Verhältnis zur Umgebungsbebauung ein.

Beschluss

Der Stadtrat Gundelfingen erteilt zu oben genannten Bauvoranfrage sein gemeindliches Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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3.2. Stellungnahme Antrag auf isolierte Befreiung, Bau von zwei Grenzgaragen, Flst.Nr. 813/3, Gem. Gundelfingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 3. Sitzung des Stadtrates 22.04.2021 ö beschließend 3.2

Öffentlicher Sachvortrag

Bauvorhaben:        
Bau von zwei Grenzgaragen, 
Flst.Nr. 813/3, Gemarkung Gundelfingen (Am Saumweg 17)

Am 16.04.2021 ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen ein Antrag auf isolierte Befreiung zum Bau von zwei Grenzgaragen, Flst.Nr. 813/3, Gemarkung Gundelfingen eingegangen.


Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Saum - 3. Änderung“ und hält dessen Festsetzungen in folgenden Punkten nicht ein:

  • Garagen und Carports sind nur auf den überbaubaren Grundstücksflächen oder den mit „Ga“ bezeichneten Flächen zulässig

  • Der Geländeausgleich zwischen den Grundstücken (…) darf nur mit Böschungen max. 1:2 und nicht durch Stützmauern oder ähnliches erfolgen. 

Laut Bebauungsplan sind Doppelhäuser auf den überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.
Mit Antrag auf Baugenehmigung im Genehmigungsfreistellungsverfahren wurde in der Sitzung vom 25.02.2021 der Bau einer Doppelhaushälfte auf dem Baugrundstück Flst.Nr. 813/3 zur Kenntnis genommen. 

Für das Baugrundstück hat der Bauherr nun einen Antrag auf Teilung gestellt. 

Auf den zwei Grundstückshälften ist der Bau von zwei Grenzgaragen geplant. 

Für die rechte Doppelhaushälfte wird eine Grenzgarage (6x5 = 30 m²) an der nördlichen Grundstücksgrenze auf der mit „Ga“ bezeichneten Fläche errichtet.
Der Geländeausgleich zwischen dem Baugrundstück und dem nördlichen Grundstück erfolgt durch eine Stützmauer.

Für die linke Doppelhaushälfte wird eine Grenzgarage (9x5 = 36 m²) an der südlichen Grundstücksgrenze außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche errichtet.
An der südlichen Grundstücksgrenze ist bereits eine Stützmauer vom südlichen Nachbargrundstück vorhanden (Befreiung wurde im Zuge des Bauantrages zugestimmt).

Beide Grenzgaragen sind verfahrensfrei, da ihre Flächen 50 m² und die mittlere Wandhöhe von bis zu 3 m nicht überschritten werden.

Die angrenzenden Grundstücksnachbarn wurden von dem Vorhaben unterrichtet und haben durch Unterschrift dem Vorhaben zugestimmt.

Aus Sicht der Verwaltung kann das Einvernehmen für die Befreiung der Stützmauer an der nördlichen Grundstücksgrenze erteilt werden, da bereits eine Befreiung für eine Stützmauer an der südlichen Grundstücksgrenze erteilt wurde.

Ebenso kann die Befreiung für die Grenzgarage an der südlichen Grundstücksgrenze, welche außerhalb der überbaubaren und nicht mit „Ga“ bezeichneten Fläche errichtet wird, erteilt werden, da aufgrund der Teilung des Grundstücks für den Eigentümer der linken Doppelhaushälfte sonst keine Möglichkeit für einen Garagenbau besteht.  

Beschluss

Der Stadtrat Gundelfingen erteilt zum Bau von zwei Grenzgaragen sein gemeindliches Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Bahnübergang Offinger Straße DLG 17, hier: Vorstellung der „Nullvariante“ der Bahnkreuzung Peterswörth durch das Landratsamt Dillingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 3. Sitzung des Stadtrates 22.04.2021 ö informativ 4

Öffentlicher Sachvortrag

Bereits im Jahr 1997 fasste der Kreistag einen Grundsatzbeschluss, Bahnübergänge an Kreisstraßen höhenfrei zu machen, erläutert Roman Bauer vom Landratsamt Dillingen den Sachverhalt. Aus dieser Intention heraus gab es seit 2014 verschiedene Überlegungen, diesen Kreuzungspunkt zu verbessern. Zudem hatte die Bahn im Jahr 2018 größtes Interesse an einer Höhenfreilegung der Kreuzung bekundet. Zur Finanzierung berichtet Bauer, dass im Jahr 2020 das Eisenbahnkreuzungsgesetz geändert wurde. Damit wurde die Finanzierung auf Bund, Bahn und Freistaat aufgeteilt, so dass auf den Landkreis als Straßenbaulastträger lediglich nur noch etwa 10 % der Planungskosten entfallen würden, was auch den daraus berechneten Kostenanteil der Stadt deutlich verringere. Der Landkreis hat zur Klärung der wirtschaftlichsten Lösung eine Untersuchung für eine Bahnunterführung in Auftrag gegeben. Dabei würde eine etwa 400 Meter lange Betonwanne, geänderte Straßenanbindungen und Fahrradwege untersucht. Derzeit finden deshalb Baugrunduntersuchungen und Vermessungsarbeiten statt. Wenn das Ergebnis dieser Untersuchungen vorliegen werden in den Gremien des Kreises und der Stadt wohl Ende 2021 Entscheidungen zu treffen sein, so Bauer.
.
Der Stadtrat Gundelfingen nimmt die vorgestellte „Nullvariante“ zur Kenntnis.

Nach ausführlicher Beratung wird deutlich, dass sich ein Großteil der Stadtratsmitglieder gegen die vorgeschlagenen Varianten des Landratsamtes aussprechen und für eine Erneuerung oder Modernisierung der bestehenden Signalanlage plädieren. Frau Bürgermeisterin Gruß erläutert nochmals, dass die Stadt Gundelfingen a.d.Donau hier nicht federführend tätig ist und somit auch nicht berechtigt ist, durch eine Abstimmung die vorgesehenen Untersuchungen des Landratsamtes zu beenden.

Die Vorsitzende holt auf Anregung des Stadtratsmitglieds Edelbert Reile ein Stimmungsbild ein. 
Gegen die vorgeschlagenen Varianten sind 17 Stadtratsmitglieder, dafür 2.
Herr Bauer vom Landratsamt nimmt das Ergebnis zur Kenntnis.

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5. Überörtliches Radwegenetz hier: Radwegeführung entlang DLG 12 und DLG 17

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 3. Sitzung des Stadtrates 22.04.2021 ö beschließend 5

Öffentlicher Sachvortrag

Im Zuge des Ausbaus der Anschlussstelle Gundelfingen / Peterswörth wurde in einer Besprechung die Möglichkeit seitens des Landratsamtes eingeräumt, entlang der Günzburger Straße (DLG 12) sowie entlang der Offinger Straße (DLG 17) eine Radwegeanbindung mit vorzusehen.

Radwegeanbindung DLG 12 bis Anschlussstelle B16: siehe Anlagen 1-4

Radwegekonzeption:

Im Sonderprogramm „Stadt und Land“ ist es evtl. möglich ein Radwegekonzept sich fördern zu lassen. Die Konzeption wird aber nur gefördert, wenn die erste daraus resultierende Maßnahme baulich umgesetzt wird. Bei einer Ablehnung der investiven Maßnahme durch das BAG, hat der Antragssteller die Konzeptionskosten selbst zu tragen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, vor einer weiteren Entscheidung eine Radwegkonzeption für das gesamte Stadtgebiet im Zuge des derzeitigen Förderprogramms „Stadt Land“ zu beauftragen um weitere Entscheidungen treffen zu können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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6. Gartnersee hier: Entschlammung und Entkrautung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 3. Sitzung des Stadtrates 22.04.2021 ö beschließend 6

Öffentlicher Sachvortrag

Gartnersee:

Der Gartnersee mit einer Fläche von ca. 28.000 m² ist als öffentlicher Badesee ein touristischer Anzugsmagnet der Stadt Gundelfingen. Seitens der Wasserwacht und auch vom Jugendrat wird immer wieder angemerkt, dass der See gereinigt werden soll. Problem besteht durch Algenbildung (Armleuchteralge) und die daraus resultierende Verschlammung des Sees. In den letzten Jahren wurde der See mittels Mähboot befahren um die Armleuchteralge von den „Schwimmern“ fernzuhalten. Da sie kein luftgefülltes Gewebe haben, steigen abgerissene Sprossteile nicht an die Oberfläche auf, sondern fallen ab in den Untergrund. Hier verfaulen diese und treiben die Schlammentwicklung weiter voran. 

Um den Schlamm zu entfernen gibt es mehrere Möglichkeiten:


  • Schlammabbaggerung mittels Saugbagger

Hierzu wurde bereits 2015 ein Angebot eingeholt. Lediglich die Schlammentfernung von ca. 15.000 m³ ohne Entsorgung des Schlamms würde sich im Kostenrahmen von ca. 105.000 € befinden. 
Die Entsorgung des Schlammes durch Deponierung beläuft sich auf ca. zwischen 500.000 € bis 800.000 €. (bis zu 95 €/t Preise variieren).


  • Natürliche Gewässersanierung 

Im See auftretende Verschlammungen und Algenbildungen können ggfs. mittels Granulatinfiltrierung die Mikroorganismenbildung anregen, um einen ökologischen Abbau des vorhandenen Schlammes zu erzielen.
Hierzu wurde ein Angebot der Fa. Natur Sinn aus 86153 Augsburg eingeholt.
Für den Gartnersee würden für das Jahr Materialkosten in Höhe von ca. 17.000 € anfallen. Das Material muss seitens der Gemeinde in das Seegewässer mittels Boot eingebracht werden. 
Nach Rücksprache mit der Wasserwacht würde diese die Einbringung des Materials mittels Boot übernehmen.


Der Wünschsee mit einer Fläche von ca. 22.000 m² ist als öffentlicher Badesee ein touristischer Anzugsmagnet in Peterswörth. Auch hier wird angemerkt, dass der See in kleineren Teilen gereinigt werden soll. Problem besteht durch Algenbildung (Armleuchteralge) und die daraus resultierende Verschlammung des Sees. Die letzten Jahre wurde der See mittels Mähboot befahren um die Armleuchteralge von den „Schwimmern“ fernzuhalten. Da sie kein luftgefülltes Gewebe haben, steigen abgerissene Sprossteile nicht an die Oberfläche auf, sondern fallen ab in den Untergrund. Hier verfaulen diese und treiben die Schlammentwicklung weiter voran. 

Hierzu wurde ein Angebot der Fa. Natur Sinn aus 86153 Augsburg eingeholt.
Für den Wünschsee würden für das Jahr Materialkosten in Höhe von ca. 8.019,77 € anfallen.

In der Sitzung wird die Fa. Natursinn Ihr Produkt vorstellen und dem Stadtrat weitere Informationen hierzu erteilen.


Im Haushaltsjahr 2021 sind die Gelder für eine Entschlammung nicht vorhanden.
Die Verwaltung schlägt vor, die Gelder für eine ökologische Entschlammung des Gartnersees in das Haushaltsjahr 2021 als überplanmäßige Ausgaben mit aufzunehmen und die Entschlammung im Jahr 2021 zu beginnen. Für den Wünschsee sollten die Gelder im Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung gestellt werden.

Beschluss

Der Stadtrat Gundelfingen beschließt, dass die erforderlichen Gelder in Höhe von 17.000 € für die Entschlammung des Gartnersees als überplanmäßige Ausgaben in den Haushaltsplan 2021 mit eingestellt werden. 

Weiter beschließt der Stadtrat die Entschlammung des Gartnersees gemäß Angebot vom 15.03.2021 der Fa. Natursinn aus 86153 Augsburg zum Preis von 16.562,12 € zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.03.2022 16:48 Uhr