Datum: 24.06.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Brenzhalle
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Gundelfingen a.d.Donau
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:52 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:52 Uhr bis 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Beschlussfassung über die Tagesordnung gemäß Art. 52 Abs. 2 GO
2 Bekanntgabe in nichtöffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse
3 Bauanträge/Bauvoranfragen
3.1 Antrag auf isolierte Befreiung, Errichtung eines Industriezauns, Flst.Nr. 3852/10, Gem. Gundelfingen
3.2 Antrag auf isolierte Befreiung, Errichtung eines Doppelstabmattenzauns, Flst.Nr. 3856/8, Gem. Gundelfingen
3.3 Bauanrtag, Umbau eines Mehrfamilienhauses mit Doppelgarage, Flst.Nr. 242/2, Gem. Gundelfingen
3.4 Bauantrag, Aufstockung in Holzkonstruktionsbauweise mit Satteldach, Flst.Nr. 4334, Gem. Gundelfingen
3.5 Bauantrag, Anbau von Stellplätzen und Abstellraum an Bestandsgebäude, Flst.Nr. 2720/2, -/3, -/5, -/1
3.6 Bauvoranfrage, Bau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Flst.Nr. 230, Gem. Echenbrunn
3.7 Bauantrag, Neubau einer Garage, Flst.Nr. 2686/32, Gem. Gundelfingen
3.8 Bauantrag, Bau eines offenen Carports, Flst.Nr. 58/5, Gem. Peterswörth
3.9 Bauantrag, Protect eG, Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 10 Wohneinheiten, Flst.Nr. 2686, Gem. Gundelfingen
3.10 Bauvoranfrage, Neubau von einem Doppelhaus mit Garagen, Flst.Nr. 299, Gem. Gundelfingen
3.11 Bauvoranfrage, Neubau eines Einfamilienwohnhauses als Betriebsleiterwohnung, Flst.Nr. 939, Gem. Gundelfingen
4 Feststellung kaufmännischer Jahresabschluss 2019 Wasserwerk u. Abschluss eines Konzessionsvertrag
5 Feststellung des kaufmännischen Jahresabschlusses 2019 Hallenbad
6 Neufassung der Wasserabgabesatzung
7 Bestellung der Vertreter für den Vergabeausschuss der Prof.-Bamann-Studienstiftung für die Amtszeit 2020/2026 – Änderung wegen Wechsel auf der Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde
8 Wahlplakatierung für die Bundestagswahlen 2021

Sitzungsdokumente öffentlich
Download 2021-06-24 (5.) Bekanntmachung.pdf
Download Beschlussvorlage; Wahlplakatierung für die Bundestagswahlen 2021.pdf

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1. Beschlussfassung über die Tagesordnung gemäß Art. 52 Abs. 2 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 5. Sitzung des Stadtrates 24.06.2021 ö 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe in nichtöffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 5. Sitzung des Stadtrates 24.06.2021 ö 2

Öffentlicher Sachvortrag

Bekanntgabe der in der Sitzung des Stadtrates am 20.05.2021 in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO, § 19 Abs. 3 GeschO):


Vergabe der Erd- und Straßenbauarbeiten als Jahresvertrag 

Der Auftrag für die Erd- und Straßenbauarbeiten für die Stadt Gundelfingen wird auf der Grundlage des Angebotes vom 23.03.2021 an die Bauunternehmung Karl Pappe GmbH, Hauptstraße 1, 89561 Dischingen - Dunstelkingen, zu den angebotenen Einheitspreisen vergeben. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.

Neubau Feuerwehrgerätehaus
hier: Vergabe Malerarbeiten

Der Auftrag für die Malerarbeiten wird an die Firma Hirsch GmbH, Euckenstraße 17, 81369 München auf Grundlage des Angebots vom 03.05.2021 zum Angebotspreis von 35.524,27 € erteilt. 

hier: Vergabe Trockenbauarbeiten
Der Auftrag für die Trockenbauarbeiten inkl. Mobiler Trennwand wird an die Firma Wasem Trockenbau, Ingolstädter Straße 17, 86676 Seiboldsdorf auf Grundlage des Angebots vom 29.04.2021 zum Angebotspreis von 106.021,62 € erteilt.

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3. Bauanträge/Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 5. Sitzung des Stadtrates 24.06.2021 ö 3
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3.1. Antrag auf isolierte Befreiung, Errichtung eines Industriezauns, Flst.Nr. 3852/10, Gem. Gundelfingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 5. Sitzung des Stadtrates 24.06.2021 ö beschließend 3.1

Öffentlicher Sachvortrag

Am 27.04.2021 ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen ein Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Industriezauns, Flst.Nr. 3852/10, Gemarkung Gundelfingen eingegangen.

Beschluss

Der Stadtrat Gundelfingen erteilt zum oben genannten Vorhaben sein gemeindliches Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 12

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3.2. Antrag auf isolierte Befreiung, Errichtung eines Doppelstabmattenzauns, Flst.Nr. 3856/8, Gem. Gundelfingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 5. Sitzung des Stadtrates 24.06.2021 ö beschließend 3.2

Öffentlicher Sachvortrag

Am 10.05.2021 ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen ein Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Doppelstabmattenzauns, Flst.Nr. 3856/8, Gemarkung Gundelfingen eingegangen.

Beschluss

Der Stadtrat Gundelfingen erteilt zum oben genannten Vorhaben sein gemeindliches Einvernehmen unter der Vorgabe, dass der Bauherr entlang der öffentlichen Straße die Festsetzungen des Bebauungsplans einhält (Höhe von 1,20 m). Des Weiteren darf die Zaunhöhe an der nördlichen und südlichen Grundstücksgrenze, erst nach 3 Metern, beginnend von der Grenze zur öffentlichen Straße, auf eine Höhe von 2,00 m angehoben werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3.3. Bauanrtag, Umbau eines Mehrfamilienhauses mit Doppelgarage, Flst.Nr. 242/2, Gem. Gundelfingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 5. Sitzung des Stadtrates 24.06.2021 ö beschließend 3.3

Öffentlicher Sachvortrag

Am 17.05.2021 ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen ein Bauantrag zum Umbau eines Mehrfamilienhauses mit Doppelgarage, Flst.Nr. 242/2, Gemarkung Gundelfingen  eingegangen.

Beschluss

Der Bauantrag wird zurückgestellt. Die Bauverwaltung wird beauftragt, den Planer darauf hinzuweisen, dass für eine erneute Antragstellung mindestens ein Stellplatz pro Wohnung nachzuweisen ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3.4. Bauantrag, Aufstockung in Holzkonstruktionsbauweise mit Satteldach, Flst.Nr. 4334, Gem. Gundelfingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 5. Sitzung des Stadtrates 24.06.2021 ö beschließend 3.4

Öffentlicher Sachvortrag

Am 04.06.2021 ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen ein Bauantrag zur Aufstockung in Holzkonstruktionsbauweise mit Satteldach, Flst.Nr. 4334, Gemarkung Gundelfingen eingegangen.

Beschluss

Der Stadtrat Gundelfingen erteilt zu oben genannten Bauantrag sein gemeindliches Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3.5. Bauantrag, Anbau von Stellplätzen und Abstellraum an Bestandsgebäude, Flst.Nr. 2720/2, -/3, -/5, -/1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 5. Sitzung des Stadtrates 24.06.2021 ö beschließend 3.5

Öffentlicher Sachvortrag

Am 14.06.2021 ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen ein Bauantrag zum Anbau von Stellplätzen und Abstellraum an Bestandsgebäude, Flst.Nr. 2720/2, -3/, -/5, -/1, Gemarkung Gundelfingen eingegangen.

Beschluss

Der Stadtrat Gundelfingen erteilt zum oben genannten Bauantrag sein gemeindliches Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3.6. Bauvoranfrage, Bau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Flst.Nr. 230, Gem. Echenbrunn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 5. Sitzung des Stadtrates 24.06.2021 ö beschließend 3.6

Öffentlicher Sachvortrag

Am 14.06.2021 ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen eine Bauvoranfrage zum Bau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Flst.Nr. 230, Gemarkung Echenbrunn eingegangen.

Beschluss

Der Stadtrat Gundelfingen erteilt zur oben genannten Bauvoranfrage sein gemeindliches Einvernehmen unter der Voraussetzung, dass die Erschließung durch den Bauherrn gesichert ist. Das Landratsamt soll durch die Bauverwaltung explizit darauf hingewiesen werden, die immissionsschutzrechtlichen Vorgaben bezüglich des Mischgebiets zu prüfen, um die Sicherung der angrenzenden, bestehenden Unternehmen zu gewährleisten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3.7. Bauantrag, Neubau einer Garage, Flst.Nr. 2686/32, Gem. Gundelfingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 5. Sitzung des Stadtrates 24.06.2021 ö beschließend 3.7

Öffentlicher Sachvortrag

Am 08.06.2021 ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen ein Bauantrag von zum Neubau einer Garage, Flst.Nr. 2686/32, Gemarkung Gundelfingen eingegangen.

Beschluss

Der Stadtrat Gundelfingen erteilt zu oben genannten Bauantrag sein gemeindliches Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3.8. Bauantrag, Bau eines offenen Carports, Flst.Nr. 58/5, Gem. Peterswörth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 5. Sitzung des Stadtrates 24.06.2021 ö beschließend 3.8

Öffentlicher Sachvortrag

Am 15.06.2021 ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen ein Bauantrag zum Bau eines offenen Carports, Flst.Nr. 58/5, Gemarkung Peterswörth eingegangen.

Beschluss

Der Stadtrat Gundelfingen nimmt zur Kenntnis, dass o. g. Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3.9. Bauantrag, Protect eG, Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 10 Wohneinheiten, Flst.Nr. 2686, Gem. Gundelfingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 5. Sitzung des Stadtrates 24.06.2021 ö beschließend 3.9

Öffentlicher Sachvortrag

Am 22.06.2021 ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen ein Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 10 Wohneinheiten, Flst.Nr. 2686, Gemarkung Gundelfingen eingegangen.

Beschluss

Der Stadtrat Gundelfingen erteilt zu oben genannten Bauantrag sein gemeindliches Einvernehmen. Die Bauverwaltung wird beauftragt, den Antragsteller auf die Stellplatzproblematik hinzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung

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3.10. Bauvoranfrage, Neubau von einem Doppelhaus mit Garagen, Flst.Nr. 299, Gem. Gundelfingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 5. Sitzung des Stadtrates 24.06.2021 ö beschließend 3.10

Öffentlicher Sachvortrag

Am 22.06.2021 ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen eine Bauvoranfrage zum Neubau von einem Doppelhaus mit Garagen, Flst.Nr. 299, Gemarkung Gundelfingen eingegangen.

Beschluss

Der Stadtrat Gundelfingen erteilt zu oben genannten Bauvoranfrage sein gemeindliches Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3.11. Bauvoranfrage, Neubau eines Einfamilienwohnhauses als Betriebsleiterwohnung, Flst.Nr. 939, Gem. Gundelfingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 5. Sitzung des Stadtrates 24.06.2021 ö beschließend 3.11

Öffentlicher Sachvortrag

Am 22.06.2021 ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen eine Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses als Betriebsleiterwohnung, Flst.Nr. 939, Gemarkung Gundelfingen eingegangen.

Beschluss

Der Stadtrat Gundelfingen erteilt zu oben genannten Bauvoranfrage sein gemeindliches Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Feststellung kaufmännischer Jahresabschluss 2019 Wasserwerk u. Abschluss eines Konzessionsvertrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 5. Sitzung des Stadtrates 24.06.2021 ö beschließend 4

Beschluss

Der Stadtrat Gundelfingen a.d.Donau stellt den Jahresabschluss 2019 der Wasserversorgung der Stadt Gundelfingen wie folgt fest:

Bilanz Summe Aktivseite:        2.868.784,36 Euro
Bilanz Summe Passivseite:        2.868.784,36 Euro

Jahresgewinn lt. Bilanz:        37.996,28 Euro
Ergebnis lt. GuV-Rechnung:        37.996,28 Euro

Das Jahresergebnis ist auf Rechnung vorzutragen. Für die laufenden Verrechnungsschulden des Wasserwerks der Stadt Gundelfingen kommt durch Anpassung an die bankübliche Verzinsung ein Verrechnungszinssatz von 2,5 % zu Anwendung.

Weiter wird beschlossen, dass der BgA Wasserversorgung eine jährliche Konzessionsabgabe nach der Konzessionsabgabenanordnung – Energie (KAE) unter Beachtung des steuerlichen Mindestgewinns an die Stadt Gundelfingen wie bisher und bis auf Weiteres abgeführt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Feststellung des kaufmännischen Jahresabschlusses 2019 Hallenbad

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 5. Sitzung des Stadtrates 24.06.2021 ö beschließend 5

Öffentlicher Sachvortrag

Feststellung des kaufmännischen Jahresabschlusses 2019 Hallenbad

Beschluss

Der Stadtrat Gundelfingen a.d.Donau stellt den Jahresabschluss 2019 des Hallenbades der Stadt Gundelfingen wie folgt fest:

Bilanz Summe Aktivseite:        235.417,70 Euro
Bilanz Summe Passivseite:        235.417,70 Euro

Jahresverlust lt. Bilanz:        - 143.410,48 Euro
Ergebnis lt. GuV-Rechnung:        - 143.410,48 Euro

Das Jahresergebnis ist auf Rechnung vorzutragen. Für die laufenden Verrechnungsschulden des Hallenbades der Stadt Gundelfingen kommt durch Anpassung an die bankübliche Verzinsung ein Verrechnungszinssatz von 1,12 % zur Anwendung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Neufassung der Wasserabgabesatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 5. Sitzung des Stadtrates 24.06.2021 ö beschließend 6

Öffentlicher Sachvortrag

Mit Beschluss Nr. 3/2021 hat der Bau- und Umweltausschuss der Stadt die künftige Verwendung von elektronischen Funkwasserzählern für das Wassernetz der Stadt Gundelfingen a.d.Donau mit den Stadtteilen Echenbrunn und Peterswörth beschlossen.

Die Einführung digitaler Wasserzähler erfordert die Ergänzung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Stadt Gundelfingen a.d.Donau (Wasserabgabesatzung 
– WAS - ) um einen neuen § 19a (besondere Regelungen elektronischer Wasserzähler).

In diesem Zusammenhang bietet es sich an, die Wasserabgabesatzung der Stadt aus dem Jahr 1995 (geändert im Jahr 2010) an die Mustersatzung (zuletzt geändert 2019) anzupassen und neu zu erlassen.

Neben redaktionellen Änderungen haben sich neben der Ergänzung um § 19a folgende Änderungen ergeben: in § 7 (Angaben zur DIN-Norm sind weggefallen), § 10 Abs. 3 (war in 
1. Änderungssatzung neu geregelt – entfällt künftig), § 17 Abs. 2 (Regelung zur Wasserentnahme an Hydranten konkretisiert), § 21 Abs. (Verweis auf Eichgesetzt aktualisiert).

Beschluss

Der Stadtrat Gundelfingen a.d.Donau beschließt die als Bestandteil dieser Niederschrift beigefügte und mit "Anlage zum Stadtratsbeschluss Nr. 6 vom 24.06.2021" bezeichnete Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Stadt Gundelfingen a.d.Donau (Wasserabgabe-satzung – WAS -).

Diese Satzung tritt zum 01.07.2021 in Kraft

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Bestellung der Vertreter für den Vergabeausschuss der Prof.-Bamann-Studienstiftung für die Amtszeit 2020/2026 – Änderung wegen Wechsel auf der Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 5. Sitzung des Stadtrates 24.06.2021 ö beschließend 7

Öffentlicher Sachvortrag

Mit Beschluss Nr. 59/2020 wurde der Pfarrer des evangelischen Stadtpfarramtes, Pfarrer Frank Bienk in den Vergabeausschuss der Prof.-Bamann-Studienstiftung berufen. Aufgrund eines Stellenwechsels wird zum 01.07.2021 die Pfarrstelle durch Pfarrerin Jutta Krimm besetzt. Dadurch ist eine Änderung der Berufung durch den Stadtrat erforderlich.

Beschluss

In Abänderung des Beschlusses Nr. 59/2020 beruft der Stadtrat anstelle von Pfarrer Frank Bienk für den Rest der Amtszeit 2020/2026 seine Nachfolgerin Pfarrerin Jutta Krimm in den Vergabeausschuss der Prof.-Bamann-Studienstiftung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. Wahlplakatierung für die Bundestagswahlen 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 5. Sitzung des Stadtrates 24.06.2021 ö beschließend 8

Öffentlicher Sachvortrag

Gemäß § 1 Abs. 2 der Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten in der Stadt Gundelfingen a.d.Donau (Plakatierungsverordnung) werden vor Wahlen von der Stadt Gundelfingen Anschlagtafeln aufgestellt, die ausschließlich für Wahlplakate bestimmt sind. Die Standorte dieser Anschlagtafeln sind nachfolgend aufgeführt:

Stadtgebiet Gundelfingen:
- Prof.-Bamann-Straße, gegenüber Prof.-Bamann-Str. 6 (einfach)
- Hauptstraße, Parkplatz bei Stadtpfarrkirche (einfach)
- Hauptstraße, Parkplatz gegenüber Rathaus (einfach)
- Schnellepark, Bereich Brücke Obere Vorstadt (doppelseitig)
- Günzburger Straße bei Supermarkt „Netto“, 90 Grad gedreht (einfach)
- Xaver-Schwarz-Straße, Grünfläche direkt beim Bahnhof (doppelseitig)
- Medlinger Straße, Grünfläche bei Kreuzung zu Schäfstraße (einfach)
- Medlinger Straße, Louvernèplatz (doppelseitig)
- Lauinger Straße, Grünfläche bei Abzweigung zu „Alte Lauinger Straße“ (einfach)

Ortsteil Echenbrunn
- Lauinger Straße, Grünfläche bei Auffahrt zu Germanenstraße (einfach)

Ortsteil Peterswörth
- Peterswörther Straße, Grünanlage gegenüber Feuerwehrgerätehaus (beim Dorfbach) (einfach)

Die einzelnen Felder werden von der Stadt vergeben und von den einzelnen Parteien beklebt.

Diese Anschlagtafeln werden 6 Wochen vor den Wahlen von der Stadt kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Zusätzlich wird in der Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten in der Stadt Gundelfingen a.d.Donau (Plakatierungsverordnung) in § 3 Abs. 2 Satz 4 geregelt, dass zugelassene Parteien 6 Wochen vor Wahlen an den von der Stadt festgelegten Standorten Anschlagtafeln aufstellen dürfen, soweit diese direkt von ihnen betreut werden (überörtliche Wahlwerbung, Wahlgroßplakate). Diese Standorte wurden unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit festgelegt.

Anlässlich der in diesem Jahr stattfindenden Bundestagswahlen am 26.09.2021 und der damit zusammenhängenden Wahlplakatierung wurden von der Verwaltung wie in den Jahren zuvor die nach § 3 Abs. 2 Satz 4 geforderten Standorte zur Wahlwerbung ausgewählt.

Stadtgebiet Gundelfingen:
- Bächinger Straße, Gundelfingen, 5 Wahlgroßplakate
- Günzburger Straße bei Netto, Gundelfingen, 4 Wahlgroßplakate
- Peterswörther Straße gegenüber GARTNER EXTRUSION GmbH, Peterswörther Straße 1a, Gundelfingen, 10 Wahlgroßplakate
- Peterswörther Straße nach Brenzbrücke, Gundelfingen, 8 Wahlgroßplakate
- Standort Medlinger Straße, Gundelfingen, 5 Wahlgroßplakate

Ortsteil Echenbrunn
- Standort Ortsrand Ortseingang, Echenbrunn, 1 Wahlgroßplakat

Ortsteil Peterswörth
- Standort Peterswörther Straße Ortseingang, Peterswörth, 1 Wahlgroßplakat
- Standort Am Anger, Peterswörth, 2 Wahlgroßplakate
- Standort Stegweide, Peterswörth, 3 Wahlgroßplakate

Sowohl die Zuweisung der einzelnen Felder an den Anschlagtafeln als auch die Vergabe der Standorte erfolgt in der Regel erst im Zeitraum 8 – 6 Wochen vor der Wahl -nach Eingang der bis zu diesem Zeitpunkt beantragten Wahlplakate-. 

Die Vergabe erfolgt durch die Verwaltung.

Da sich das vorstehende Verfahren bei den vergangenen Wahlen bewährt hat, könnte vom Stadtrat folgende generelle Regelung für die Vergabe der Wahlplakate für künftige Wahlen beschlossen werden, die dann in der Regel so angewendet werden:

Bundestagswahlen:
Die Felder der Plakattafeln werden nach der Stimmenanzahl der letzten Bundestagswahlen vergeben.

Die Wahlgroßplakatstandorte werden nach Eingang der Anträge von der Verwaltung vergeben. Es werden 4 Wahlgroßplakate von den insgesamt 39 möglichen aufzustellenden Wahlgroßplakaten zurückgehalten, um Parteien die ihre Wahlplakatierungsanträge später einreichen noch die Möglichkeit bieten zu können auch Wahlgroßplakate aufzustellen.

Bezirks- und Landtagswahlen:
Die Felder der Plakattafeln werden nach der Stimmenanzahl der letzten Landtags- und Bezirkstagswahlen vergeben.

Die Wahlgroßplakatstandorte werden nach Eingang der Anträge von der Verwaltung vergeben. Es werden 4 Wahlgroßplakate von den insgesamt 39 möglichen aufzustellenden Wahlgroßplakaten zurückgehalten, um Parteien die ihre Wahlplakatierungsanträge später einreichen noch die Möglichkeit bieten zu können auch Wahlgroßplakate aufzustellen.

Europawahl:
Die Felder der Plakattafeln werden nach der Stimmenanzahl der letzten Europawahl vergeben.

Die Wahlgroßplakatstandorte werden nach Eingang der Anträge von der Verwaltung vergeben. Es werden 4 Wahlgroßplakate von den insgesamt 39 möglichen aufzustellenden Wahlgroßplakaten zurückgehalten, um Parteien die ihre Wahlplakatierungsanträge später einreichen noch die Möglichkeit bieten zu können auch Wahlgroßplakate aufzustellen.

Kommunalwahlen:
Die einzelnen Felder der Plakattafeln werden von der Stadt in der Reihenfolge der erreichten Stimmenanzahl bei der letzten Stadtratswahl vergeben und von den einzelnen Parteien beklebt. Im Anschluss werden die Felder nach der Reihenfolge des Eingangs, an die bisher nicht zur Wahl stehenden Parteien und Gruppierungen auf Antrag vergeben.

Die Wahlgroßplakatstandorte werden nach Eingang der Anträge von der Verwaltung vergeben. Es werden 4 Wahlgroßplakate von den insgesamt 39 möglichen aufzustellenden Wahlgroßplakaten zurückgehalten, um Parteien die ihre Wahlplakatierungsanträge später einreichen noch die Möglichkeit bieten zu können auch Wahlgroßplakate aufzustellen.

Bürgermeisterwahl:
Die Felder der Plakattafeln werden gleichmäßig an alle Kandidaten vergeben und jeweils 5 Standorte für Wahlgroßplakate pro Bürgermeisterkandidat/in.

Beschluss

Die 11 Standorte zur Aufstellung der Anschlagtafeln, sowie die 9 Standorte auf denen die Aufstellung von insgesamt 39 Wahlgroßplakaten möglich ist, werden vom Stadtrat genehmigt und können bei jeder künftigen Wahl von der Verwaltung herangezogen werden. Ein gesonderter Beschluss über das Vergabeverfahren und die Standorte erfolgt künftig nicht mehr vor jeder Wahl.

Die Vergabe erfolgt durch die Verwaltung in der Regel im Zeitraum 8 – 6 Wochen vor den jeweiligen Wahlen und in der Regel nach den vorgetragenen Kriterien.

Die 11 Standorte zur Aufstellung der Anschlagtafeln werden nachfolgend aufgeführt; die Verwaltung entscheidet, je nach Wahl ob die Anschlagtafeln mit 8 oder 16 möglichen Feldern ausgestattet werden. Die Anschlagtafeln werden 6 Wochen vor der jeweiligen Wahl aufgestellt:

Stadtgebiet Gundelfingen:
- Prof.-Bamann-Straße, gegenüber Prof.-Bamann-Str. 6 (einfach)
- Hauptstraße, Parkplatz bei Stadtpfarrkirche (einfach)
- Hauptstraße, Parkplatz gegenüber Rathaus (einfach)
- Schnellepark, Bereich Brücke Obere Vorstadt (doppelseitig)
- Günzburger Straße bei Supermarkt „Netto“, 90 Grad gedreht (einfach)
- Xaver-Schwarz-Straße, Grünfläche direkt beim Bahnhof (doppelseitig)
- Medlinger Straße, Grünfläche bei Kreuzung zu Schäfstraße (einfach)
- Medlinger Straße, Louvernèplatz (doppelseitig)
- Lauinger Straße, Grünfläche bei Abzweigung zu „Alte Lauinger Straße“ (einfach)

Ortsteil Echenbrunn
- Lauinger Straße, Grünfläche bei Auffahrt zu Germanenstraße (einfach)

Ortsteil Peterswörth
- Peterswörther Straße, Grünanlage gegenüber Feuerwehrgerätehaus (beim Dorfbach) (einfach)


Die 9 Standorte für die überörtliche Wahlwerbung und die mögliche Anzahl der Wahlgroßplakate werden nachfolgend aufgeführt und können 6 Wochen vor der jeweiligen Wahl von den Parteien belegt werden: 

Stadtgebiet Gundelfingen:
- Bächinger Straße, Gundelfingen, 5 Wahlgroßplakate
- Günzburger Straße bei Netto, Gundelfingen, 4 Wahlgroßplakate
- Peterswörther Straße gegenüber GARTNER EXTRUSION GmbH, Peterswörther Straße 1a, Gundelfingen, 10 Wahlgroßplakate
- Peterswörther Straße nach Brenzbrücke, Gundelfingen, 8 Wahlgroßplakate
- Standort Medlinger Straße, Gundelfingen, 5 Wahlgroßplakate

Ortsteil Echenbrunn
- Standort Ortsrand Ortseingang, Echenbrunn, 1 Wahlgroßplakat

Ortsteil Peterswörth
- Standort Peterswörther Straße Ortseingang, Peterswörth, 1 Wahlgroßplakat
- Standort Am Anger, Peterswörth, 2 Wahlgroßplakate
- Standort Stegweide, Peterswörth, 3 Wahlgroßplakate

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.10.2022 11:12 Uhr