Datum: 22.04.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Gastraum der Ökonomie Haunsheim
Gremium: Gemeinderat Haunsheim
Körperschaft: Gemeinde Haunsheim
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:01 Uhr bis 21:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Beschlussfassung über die Tagesordnung gemäß Art. 52 Abs. 2 GO
2 Bekanntgabe in nichtöffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse
3 Bekanntgaben, Sonstiges
4 Vorstellung und Beschluss über den Hauhalt der Gemeinde Haunsheim für das Jahr 2021
5 Bauantrag über den Neubau einer Garage, Flst. Nr. 291, Gemarkung Haunsheim (Juraweg 9)
6 Bauanträge
6.1 Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Stabmattenzauns, Flst.Nr. 393/5, Gem. Haunsheim
6.2 Antrag auf isolierte Befreiung, Errichtung von Einfriedungen, Flst.Nr. 773/3, Gem. Unterbechingen
6.3 Genehmigungsfreistellung, Erweiterung der Schleppgauben, Flst.Nr. 153, Gem. Haunsheim
6.4 Bauantrag, Errichtung eines Wohngebäudes in Holzbauweise, Flst.Nr. 120, Gem. Unterbechingen

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1. Beschlussfassung über die Tagesordnung gemäß Art. 52 Abs. 2 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haunsheim (Gemeinde Haunsheim) 4. Sitzung des Gemeinderates Haunsheim 22.04.2021 ö 1

Öffentlicher Sachvortrag

Die mit Einladung vom 12.05.2021 bekannt gegebene Tagesordnung für die heutige Sitzung wird vom Gemeinderat genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe in nichtöffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haunsheim (Gemeinde Haunsheim) 4. Sitzung des Gemeinderates Haunsheim 22.04.2021 ö 2

Öffentlicher Sachvortrag

Es wurden keine in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekanntgeben.

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3. Bekanntgaben, Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haunsheim (Gemeinde Haunsheim) 4. Sitzung des Gemeinderates Haunsheim 22.04.2021 ö informativ 3

Öffentlicher Sachvortrag

Bürgermeister Mettel gibt folgendes bekannt:

  • Die Feuerwehren beider Ortsteile haben sich aufgrund der steigenden Infektionszahlen gegen das Aufstellen von Maibäumen in den Ortsmitten entschieden
  • Die Sitzung zur Auswahl eines Planungsbüros für die Erstellung eines LIEK mit der Partnergemeinde Stadt Lauingen findet am 18.05.2021 um 18:30 Uhr im Saal der Ökonomie statt. Jede Gemeinde entsendet 8 Teilnehmer. Für die Gemeinde Haunsheim werden die drei Bürgermeister und Herr Pröbstle aus der Bauverwaltung teilnehmen. Zusätzlich entsendet jede Wählerliste noch einen Vertreter. Bürgermeister Mettel bittet die Listenführer einen Vertreter zu benennen.
  • Bürgermeister Mettel erläutert den Trinkwasserverlust im Leitungsnetz beider Ortsteile. Dieser konnte nochmals um 3% auf 20,5% gesenkt werden und liegt somit nahezu 10% unter dem Wert von 2017.

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4. Vorstellung und Beschluss über den Hauhalt der Gemeinde Haunsheim für das Jahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haunsheim (Gemeinde Haunsheim) 4. Sitzung des Gemeinderates Haunsheim 22.04.2021 ö beschließend 4

Öffentlicher Sachvortrag

Als Ausfluss des verfassungsrechtlichen Selbstverwaltungsrechts einer jeden Kommune ergibt sich die Berechtigung, im Rahmen der gesetzlichen Aufgabenbestimmung den Umfang des Ausgabebedarfs und dessen Deckung selbst zu bestimmen. Diese Bestimmungen trifft jede Kommune in der Haushaltssatzung, die die Haushaltswirtschaft in verbindlicher Form regelt.

Die Haushaltssatzung ist eine gemeindliche Satzung und hat somit in allen Inhalten normativen Charakter. Die Festsetzungen sind grundsätzlich für die Dauer eines Haushaltsjahres, was dem Kalenderjahr entspricht. Die Haushaltssatzung ist eine Pflichtsatzung und ist in der Regel für jedes Haushaltsjahr zu erlassen. Es wäre jedoch auch möglich, eine Haushaltssatzung für zwei Jahre aufzustellen (sog. Doppelhaushalt).

Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan, der seinerseits aus dem Gesamtplan, den Einzelplänen des Verwaltungs- und des Vermögenshaushalts, den Sammelnachweisen und dem Stellenplan besteht. Des Weiteren sind dem Haushaltsplan ein Vorbericht, Übersichten über Verpflichtungsermächtigungen und Schulden, ein Finanzplan und dem das zu Grunde liegende Investitionsprogramm beizufügen.

Auf Grundlage dieser Rechtsgrundlagen hat die Verwaltung in Zusammenarbeit mit Herrn Bürgermeister Mettel eine Haushaltssatzung, einen Haushaltsplan (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt) sowie ein vollumfängliches Investitionsprogramm erstellt. Ein Entwurf des Haushaltes wurde bereits in der Sitzung vom 25.03.2021 vorberaten. Im Vergleich hierzu wurden insbesondere noch folgende Änderungen in den Vermögenshaushalt sowie das Investitionsprogramm eingearbeitet:

  • FFW Haunsheim, Gerätehaus: Senkung des Ansatzes von 280.000 € auf 250.000 €;
  • Gewerbegebiet Juraweg, Endausbau: Verschiebung der Maßnahmen von 2021 auf 2023;
  • Gebäude Hauptstr. 23a: Senkung des Ansatzes von 350.000 € auf 335.000 €;

Beschluss

Der Gemeinderat Haunsheim beschließt die dieser Niederschrift und mit „Anlage zum Beschluss Nr. 4 der öffentlichen Sitzung vom 22.04.2021“ bezeichnete Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 samt dem dazugehörigen Haushaltsplan und dessen Bestandteilen und Anlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Bauantrag über den Neubau einer Garage, Flst. Nr. 291, Gemarkung Haunsheim (Juraweg 9)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haunsheim (Gemeinde Haunsheim) 4. Sitzung des Gemeinderates Haunsheim 22.04.2021 ö beschließend 5

Öffentlicher Sachvortrag

Bauvorhaben:        
Neubau einer Garage, Flst.Nr. 291, Gemarkung Haunsheim (Juraweg 9)

Am 26.03.2021 ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen ein Bauantrag zum Neubau einer Garage, Flst.Nr. 291, Gemarkung Haunsheim (Juraweg 9) eingegangen.

Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Juraweg – 2. Änderung“ und hält dessen Festsetzungen in allen Punkten ein.

Beschluss

Der Gemeinderat Haunsheim erteilt zum oben genannten Bauantrag sein gemeindliches Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haunsheim (Gemeinde Haunsheim) 4. Sitzung des Gemeinderates Haunsheim 22.04.2021 ö beschließend 6
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6.1. Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Stabmattenzauns, Flst.Nr. 393/5, Gem. Haunsheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haunsheim (Gemeinde Haunsheim) 4. Sitzung des Gemeinderates Haunsheim 22.04.2021 ö beschließend 6.1

Öffentlicher Sachvortrag

Bauvorhaben:        
Errichtung eines Stabmattenzauns, Flst.Nr. 393/5, Gemarkung Haunsheim (Haldeweg 1)

Am 09.04.2021 ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen ein Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Stabmattenzauns, Flst.Nr. 393/5, Gemarkung Haunsheim (Haldeweg 1) eingegangen.

Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Mühlstein“ und hält dessen Festsetzungen in folgenden Punkt nicht ein:

  • Für Einfriedungen an der Straßenseite sind grundsätzlich Holzzäune vorzusehen. Ihre Höhe darf das Maß von 0,90 m insgesamt über der Fahrbahneben nicht übersteigen.

An der südöstlichen Grundstücksgrenze ist eine Gartenmauer mit einer Einfriedungshöhe von ca.
0,47 m vorhanden.
Auf die bestehende Gartenmauer soll ein Stabmattenzaun (0,80 m) errichtet werden.
Die Einfriedungshöhe beträgt sodann ca. 1,27 m.

Die festgesetzte Höhe von 0,90 m wird somit um ca. 0,37 m überschritten.

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans sind bereits Einfriedungen, die ein höheres Maß aufweisen und nicht als Holzzaun errichtet wurden, vorhanden.

Die angrenzenden Grundstücksnachbarn wurden von den Bauherren über ihr Vorhaben informiert. Diese haben durch Unterschrift dem Bauvorhaben zugestimmt.

Beschluss

Der Gemeinderat Haunsheim erteilt zum oben genannten Vorhaben sein gemeindliches Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6.2. Antrag auf isolierte Befreiung, Errichtung von Einfriedungen, Flst.Nr. 773/3, Gem. Unterbechingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haunsheim (Gemeinde Haunsheim) 4. Sitzung des Gemeinderates Haunsheim 22.04.2021 ö beschließend 6.2

Öffentlicher Sachvortrag

Bauvorhaben:        
Errichtung von Einfriedungen, Flst.Nr. 773/3, Gemarkung Unterbechingen (Hopfenstraße 8)

Am 12.04.2021 ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen ein Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung von Einfriedungen, Flst.Nr. 773/3, Gemarkung Unterbechingen (Hopfenstraße 8) eingegangen.

Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Am Hopfengarten – 1. Änderung“ und hält dessen Festsetzungen in folgenden Punkt nicht ein:

  • Die Höhe der Einfriedungen einschließlich des Sockels darf 1,10 m nicht überschreiten. Die höchstzulässige Sockelhöhe wird mit 40 cm festgelegt.

Der Bauherr plant zu den Nachbargrundstücken eine Einfriedung mit einer Höhe von ca. 2 m.
Die Einfriedung soll abwechselnd mit Thuja-Pflanzen, Gabionen und Holzsichtschutzzaun ausgeführt werden.

Das Vorhaben betrifft nicht die Einfriedung zur öffentlichen Verkehrsfläche hin.

Die angrenzenden Grundstücksnachbarn wurden vom Bauherrn über das Vorhaben unterrichtet und haben durch Unterschrift dem Vorhaben zugestimmt.

Beschluss

Der Gemeinderat Haunsheim erteilt zum oben genannten Vorhaben sein gemeindliches Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6.3. Genehmigungsfreistellung, Erweiterung der Schleppgauben, Flst.Nr. 153, Gem. Haunsheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haunsheim (Gemeinde Haunsheim) 4. Sitzung des Gemeinderates Haunsheim 22.04.2021 ö beschließend 6.3

Öffentlicher Sachvortrag

Bauvorhaben:        
Erweiterung der Schleppgauben, Flst.Nr. 153, Gemarkung Haunsheim (Anger 12 1/2)

Am 20.04.2021 ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen eine Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren zur Erweiterung der Schleppgauben, Flst.Nr. 153, Gemarkung Haunsheim (Anger 12 1/2) eingegangen.

Seit Inkrafttreten der neuen Bayerischen Bauordnung am 01.02.2021 ist u. a. die Errichtung von Dachgauben im Anwendungsbereich des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB genehmigungsfrei gestellt.

Bei der Erweiterung der Schleppgauben handelt es sich um ein Vorhaben im Sinne des Art. 58 Abs. 2 Bay BO.

Der Gemeinderat Haunsheim nimmt zur Kenntnis, dass die Erweiterung der Schleppgauben im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt wird.

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6.4. Bauantrag, Errichtung eines Wohngebäudes in Holzbauweise, Flst.Nr. 120, Gem. Unterbechingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haunsheim (Gemeinde Haunsheim) 4. Sitzung des Gemeinderates Haunsheim 22.04.2021 ö beschließend 6.4

Öffentlicher Sachvortrag

Bauvorhaben:        
Errichtung eines Wohngebäudes in Holzbauweise, Flst.Nr. 120, Gemarkung Unterbechingen (Westendstraße 5)

Am 21.04.2021 ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen ein Bauantrag zur Errichtung eines Wohngebäudes in Holzbauweise, Flst.Nr. 120, Gemarkung Unterbechingen (Westendstraße 5) eingegangen.

Das Bauvorhaben liegt nach §34 BauGB im unbeplanten Innenbereich.

Die von außen wahrnehmbare Erscheinung des Gebäudes fügt sich im Verhältnis zur Umgebungsbebauung ein, so dass das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden kann.

Beschluss

Der Gemeinderat Haunsheim erteilt zum Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses in Holzbauweise sein gemeindliches Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.06.2021 09:23 Uhr