Datum: 23.09.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Brenzhalle
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Gundelfingen a.d.Donau
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:59 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 23:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Beschlussfassung über die Tagesordnung gemäß Art. 52 Abs. 2 GO
2 Bekanntgabe in nichtöffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse
3 Bekanntgabe Jahresrechnung Stadt Gundelfingen 2020
4 Öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Stadt Gundelfingen; hier: Neukalkulation der Gebühren
5 Bauanträge/Bauvoranfragen
5.1 Genehmigungsfreistellung, Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage, Flst.Nr. 42/9, Gem. Echenbrunn
5.2 Bauantrag, Neubau eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage, Flst.Nr. 42/8, Gem. Echenbrunn
5.3 Genehmigungsfreistellung, Neubau eines Einfamilienhauses, Flst.Nr. 3793/2, Gem. Gundelfingen
5.4 Nutzungsänderung eines ehemaligen Gästehauses mit Büro zu einer Büroeinheit und 10 Wohneinheiten, Flst.Nr. 513, Gem. Gundelfingen
5.5 Genehmigungsfreistellung Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Flst.Nr. 3793 (Teilfl.), Gem. Gundelfingen
5.6 Bauantrag Neubau eines Wohnhauses mit 12 Wohneinheiten und Tiefgaragen, Flst.Nr. 301; 301/4, Gem. Gundelfingen
5.7 Genehmigungsfreistellung: Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage u. Terrassenüberdachung
6 Bebauungsplan Gundelfingen Süd I hier: Abwägung der förmlichen Beteiligungen
7 Bebauungsplan Gewerbegebiet Süd I hier: Planbilligung, Satzungsbeschluss
8 Beschaffung einer raumlufttechnischen Anlage für die Peter-Schweizer Grundschule - Dringliche Anordnung nach § 11 der Geschäftsordnung
9 Straßenbenennung Erschließungsstraße BG Ehla V, Gemarkung Gundelfingen
10 Überörtliches Radwegenetz - Radweg entlang der DLG 17

Sitzungsdokumente öffentlich
Download 2021-09-23 (7.) Anlage 6.pdf
Download 2021-09-23 (7.) Anlage 9.pdf

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1. Beschlussfassung über die Tagesordnung gemäß Art. 52 Abs. 2 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 7. Sitzung des Stadtrates 23.09.2021 ö 1

Öffentlicher Sachvortrag

Die mit Einladung vom 16.09.2021 bekanntgegebene Tagesordnung wird wie folgt geändert: 

Der Tagesordnungspunkt Nr. 3 der nichtöffentlichen Sitzung „Überörtliches Radwegenetz – Radweg entlang der DLG 17“ wird in die öffentlichen Sitzung als Tagesordnungspunkt 10 verschoben. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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2. Bekanntgabe in nichtöffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 7. Sitzung des Stadtrates 23.09.2021 ö 2

Öffentlicher Sachvortrag

Beschaffung von Funkwasserzählern
Der Stadtrat Gundelfingen beschließt die Funkwasserzähler aufgrund des Angebotes vom 05.02.2021, der Fima Sensus, Industriestraße 16, 67063 Ludwigshafen zu nachstehenden Preisen zu beschaffen und einzubauen. Dies gilt für 2700 Stück Wasserzähler welche die nächsten 4 Jahre ausgetauscht werden sollen.

Abwasserreinigungsanlage;
hier: Austausch BHKW Planungsauftrag
Der Stadtrat Gundelfingen beschließt  die Vergabe der Ingenieurleistungen gemäß Angebot vom 06.07.2021 vom Ingenieurbüro Steinbacher Consult, Richard-Wagner-Straße 6 aus 86356 Neusäß mit den angebotenen Konditionen  als Ergänzungsvertrag zum Ingenieurvertrag vom 01.07.2020/23.06.2020. 

Spital- und Vereinigten Wohltätigkeitsstiftung Gundelfingen, Errichtung einer Tagespflegeeinrichtung
hier: Vergabe des Innen- und Außenputzes
Der Auftrag für die Innen- und Außenputzarbeiten wird an die Firma Johann Mengele, Bau und Putz GmbH, Hornstraße 7 aus 89434 Blindheim auf Grundlage des Angebots vom 21.07.2021 zum Angebotspreis von brutto 18.574,41 € erteilt.

hier: Vergabe der Trockenbauarbeiten
Der Auftrag für die Trockenbauarbeiten wird an die Firma Wasem Trockenbau, Ingolstädter Str. 17 in 86676 Seiboldsdorf auf Grundlage des Angebots vom 20.07.2021 zum brutto Angebotspreis von 46.139,28 € erteilt.
 
hier: Vergabe der Baumeistertätigkeiten
Der Auftrag für die Baumeisterarbeiten wird an die Firma Johann Brenner GmbH Bauunternehmen, Hauptstraße 40, 86739 Ederheim auf Grundlage des Angebots vom 21.07.2021 zum Angebotspreis brutto von 188.269,31€ erteilt.

hier: Vergabe der Fenster und Außentüren
Der Stadtrat Gundelfingen ermächtigt Frau Bürgermeisterin Gruß eine Beauftragung für die Vergabe der Fenster und Außentüren im Zuge der Umbaumaßnahmen „Tagespflege“ über 75.000€ netto zu erteilen.
 
Neubau Feuerwehrgerätehaus; 
hier: Aufhebung der Ausschreibung der Innentüren- Tischler- und Leichtmetallbauarbeiten
Die Ausschreibung für die Innentüren-, Tischler- und Leichtmetallbauarbeiten und die damit einhergehende Vergabe an die Firma Schreinerei Hölzle aus Kicklingen auf Grundlage des Angebots vom 05.07.2021 zum Angebotspreis in Höhe von 145.976,470 € brutto wird aufgehoben. Es wird eine neue Ausschreibung zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt. 


Sanierung Sportgebäude mit Hallenbad und Turnhalle
hier: Vorstellung Sachstand
a) Grundsatzbeschluss und Förderung
Der Stadtrat beschließt die Generalsanierung des Sportgebäudes mit Hallenbad und Turnhalle. Es wird mit Gesamtkosten in Höhe von 6,2 Mio. Euro gerechnet.  Aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen im Bereich Sport, Jugend und Kultur“ kann mit einer Förderung in Höhe von 1,0 Mio. Euro gerechnet werden. Die Stadt Gundelfingen verpflichtet sich, den errechneten Eigenanteil von ca. 5,2 Mio. Euro zu übernehmen und entsprechend dem Baufortschritt in die Haushaltsplanungen der kommenden Jahre zu übernehmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, beim Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur einen entsprechenden Zuwendungsantrag zu stellen. Mit der Regierung von Schwaben sind weitere Gespräche über eine Förderung aus FAG-Mitteln zu führen.

b) Auftragsvergabe
Die Submission für die Erstellung der Bedarfsermittlung mit Machbarkeitsstudie findet am 28.07.2021 statt. Der Stadtrat Gundelfingen beschließt die Vergabe der Bedarfsermittlung mit Machbarkeitsstudie an den wirtschaftlichsten Bieter. 
Frau Bürgermeisterin Gruß wird die Ermächtigung zur Auftragsvergabe an den günstigsten Bieter bis zu einem Preis von bis zu 100.000 € brutto erteilt.
 
Fischaufstiegshilfe
Wie in der Stadtratssitzung am 20.05.2021 von der LEW Wasserkraft und Herrn Pröbstle vorgestellt, sollen nun die notwendigen Vereinbarungen zur Grundstücksbeanspruchung beschlossen werden.
Die Stadt Gundelfingen räumt der Oberen Donau Kraftwerke AG auf dem Grundstück Flst.Nr. 7102/7, Gem. Gundelfingen das dinglich zu sichernde Recht einer Fischaufstiegsanlage (samt bewirtschaftbarem Uferrandstreifen) ein. Die Grundbuchkosten gehen zu Lasten der ODK.

Im Gegenzug wird der Stadt Gundelfingen von der Oberen Donau Kraftwerke AG das dinglich zu sichernde Recht einer Ausgleichsfläche auf dem Grundstück Flst.Nr. 7102/4 eingeräumt.
Die oben genannte Ausgleichsfläche umfasst ca. 300 m².
Der Stadtrat Gundelfingen beschießt, die hierfür notwendige Vereinbarung zu treffen und grundbuchrechtlich zu sichern.

Bundesstraße 16 Ausbau AS Peterswörth
hier: Kostenübernahme wegen Schwerlastverkehr
Der Stadtrat hat beschlossen die Mehraufwendungen in Höhe von 27.300 € zu übernehmen. Von diesem erweiterten Ausbau profitieren mehrere Firmen aus dem Gewerbegebiet.

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3. Bekanntgabe Jahresrechnung Stadt Gundelfingen 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 7. Sitzung des Stadtrates 23.09.2021 ö 3

Öffentlicher Sachvortrag

In der Jahresrechnung ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Stands des Vermögens und der Verbindlichkeiten zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres nachzuweisen (Art. 102 Abs. 1 Satz 1 GO). Die genauen Bestanteile der Jahresrechnung sind in § 77 KommHV aufgeführt. Demnach umfasst die Jahresrechnung den kassenmäßigen Abschluss, die Haushaltsrechnung sowie die in § 77 Abs. 2 KommHV aufgeführten Anlagen. 

Das einzelne Haushaltsjahr schließt nach Art. 63 Abs. 4 GO immer am 31.12. eines jeden Jahres ab. Hiernach ist es Aufgabe der Kasse, das Zeitbuch (Erfassung aller Ein- und Auszahlungen in zeitlicher Reihenfolge) und das Sachbuch (Erfassung aller Ein- und Auszahlungen in sachlicher Ordnung) abzuschließen, die Überträge in die Bücher des folgenden Haushaltsjahres zu fertigen und den kassenmäßigen Abschluss zu erstellen. Dieser enthält nach § 78 Satz 1 KommHV 

-        die Soll-Einnahmen und die Soll-Ausgaben,
-        die Ist-Einnahmen und die Ist-Ausgaben bis zum Abschlusstag (= 31.12.) sowie 
-        die Kasseneinnahme- und die Kassenausgabereste.

Nachfolgend sind nach § 78 Abs. 1 Satz 1 KommHV in der Haushaltsrechnung die im kassenmäßigen Abschluss ermittelten Beträge für die einzelnen Haushaltsstellen nach der Ordnung des Haushaltsplans nachzuweisen und den Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben die entsprechenden Haushaltsansätze gegenüberzustellen. Oberstes Rechnungsziel ist der Nachweis, ob die Aufgabenerfüllung unter Wahrung des Haushaltsausgleichs erreicht oder verfehlt wurde. Diesem Rechnungsziel der Kameralistik dient in erster Linie der „Planvergleich“ der erkennen lässt, ob der ursprüngliche Haushaltsansatz zutreffend war oder nicht.

Die Haushaltsrechnung ist als Sollabschluss gestaltet. In der Haushaltsrechnung sind also alle Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben des Haushaltsjahres einzusetzen. Das Wesen der Sollrechnung besteht also darin, dass sie nicht auf die tatsächlichen Kassenein- und –ausgänge abstellt, sondern die von der Verwaltung erteilten Annahme- und Auszahlungsanordnungen der Ermittlung des Jahresergebnisses zugrunde legt. Zudem werden auch die Einnahmen- und Ausgabeermächtigungen in das Jahresergebnis mit einbezogen, die ohne angeordnet worden zu sein, als Haushaltseinnahme- oder –ausgabereste in das kommende Jahr übertragen werden. Diese neuen Haushaltsreste werden den Soll-Einnahmen bzw. Soll-Ausgaben des Jahres zugerechnet, verbessern bzw. verschlechtern also das Soll-Ergebnis.

Die Haushaltsrechnung der Stadt Gundelfingen für das Jahr 2020 stellt sich wie folgt dar:



Weitere Eckpunkte der Jahresrechnung 2020 sind: 

       Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt:        5.562.054,69 Euro;

       Stand Haushaltseinnahmeerste zum 31.12.2020:        0,00 Euro;
       Stand Haushaltsausgabereste zum 31.12.2020:        2.016.202,19 Euro;

       Allgemeine Rücklage:        + 360.846,36 Euro;
       Allgemeine Rücklage, Teil Straßenbau:        + 60.265,00 Euro;
       Stand der Allg. Rücklage zum 31.12.2020:        11.634.796,21 Euro;

       Stand der Schulden aus Krediten zum 31.12.2020:        4.286.216,20 Euro;

Eine ausführliche Darstellung des Jahresabschlusses lässt sich dem beigefügten Rechenschaftsbericht entnehmen.

Beschluss

Der Stadtrat Gundelfingen nimmt die Jahresrechnung 2020 der Stadt Gundelfingen zu Kenntnis. Der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss wird gebeten, die örtliche Prüfung der Jahresrechnung nach Art. 103 Gemeindeordnung (GO) durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Stadt Gundelfingen; hier: Neukalkulation der Gebühren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 7. Sitzung des Stadtrates 23.09.2021 ö 4

Öffentlicher Sachvortrag

Die Stadt Gundelfingen betreibt eine öffentliche Wasserversorgungseinrichtung. Bei dieser Einrichtung handelt es sich um kostenrechnende Einrichtung nach § 12 KommHV, zu deren Finanzierung Beiträge und Gebühren erhoben werden. 

Voraussetzung für die Erhebung von (Benutzungs-) Gebühren ist der Erlass einer entsprechenden Gebührensatzung nach Art. 2 Abs. 1 KAG. Die Stadt Gundelfingen hat hiervon Gebrauch gemacht und im Jahr 2010 für jede dieser beiden Einrichtungen eine Beitrags- und Gebührensatzung erlassen. Die letzte Änderung der beiden Beitrags- und Gebührensatzungen erfolgte im Jahr 2017.

Die Verwaltung hat in Absprache mit Frau Bürgermeisterin Gruß die Gebühren für die Wasserversorgungseinrichtung vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband kalkulieren lassen. Die Kalkulation basiert auf den rechtlichen Anforderungen des Art. 8 Abs. 2 KAG. Demnach soll das Gebührenaufkommen mindestens die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken. Das sind

       Personalkosten, 
       Unterhalts-, Betriebs und Verwaltungskosten, 
       Kosten für die Ermittlung und Anforderung von einrichtungsbezogenen Aufwendungen 
       angemessen Abschreibungen von den Anschaffungs- und Herstellungskosten 
       angemessene Verzinsung des Anlagekapitals.

Gewinne wären grundsätzlich zulässig (Art. 95 Abs. 1 GO), da in den entsprechenden Stammsatzungen der beiden Einrichtungen jedoch ein Anschluss- und Benutzungszwang enthalten ist, gilt die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelte Kostenhöhe als Obergrenze für das Gebührenaufkommen (Art. 8 Abs. 2 Satz 3 KAG).
Auf Grundlage dieser rechtlichen Vorgaben hat der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) folgende Gebührenalternativen für den Kalkulationszeitraum 2022 - 2025 ermittelt:

Wasserversorgungseinrichtung:


Grundgebühr
Verbrauchsgebühr
bisherige Gebühr
72 € / 172,80 € / 288 € / 576 € proJahr
2,07 € / m³
Alternative 1
72 € / 172,80 € / 288 € / 576 € proJahr
2,30 € / m³
Alternative 2
84 € / 210 € / 336 € / 672 € proJahr
2,20 € / m³

Rein rechtlich ist es der Stadt Gundelfingen nicht möglich, Gebühren unter diesen kalkulierten Werten festzusetzen, weil hierdurch bewusst Unterdeckungen in Kauf genommen werden, die durch allgemeine Steuermittel ausgeglichen werden müssen. Dem Stadtrat Gundelfingen steht es aber frei, zwischen den angegebenen Alternativen zu entscheiden.

Durch die Gebührenerhöhung ergeben sich für eine vierköpfige Familie mit einem Durchschnittsverbrauch von 160 m³/Jahr (40 m³/Jahr/Person) folgende Änderungen:

Bisherige Gebühr:

Grundgebühr

72,00 Euro
Verbrauchsgebühr
160 m³ x 2,07 €/m³
331,20 Euro



Gebühr netto

403,20 Euro
Umsatzsteuer
7 %
28,22 Euro



Gesamtgebühr

431,42 Euro


Alternative 1

Grundgebühr

72,00 Euro
Verbrauchsgebühr
160 m³ x 2,33 €/m³
372,80 Euro



Gebühr netto

444,80 Euro
Umsatzsteuer
7 %
31,14 Euro



Gesamtgebühr

475,94 Euro


Alternative 2

Grundgebühr

84,00 Euro
Verbrauchsgebühr
160 m³ x 2,23 €/m³
356,80 Euro



Gebühr netto

440,80 Euro
Umsatzsteuer
7 %
30,86 Euro



Gesamtgebühr

471,66 Euro

Beschluss

Der Stadtrat Gundelfingen a.d.Donau beschließt, die Gebühren der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung ab dem 01.01.2022 wie folgt festzusetzen:

Wasserversorgung:        Dauerdurchfluss
Verbrauchsgebühr:                        2,23 Euro/m³
Grundgebühr:        bis 4,0 m³/h                84,00 Euro/Jahr
       bis 10,0 m³/h                210,00 Euro/Jahr
       bis 16,0 m³/h                336,00 Euro/Jahr
       Verbundzähler                672,00 Euro/Jahr

Der kalkulatorische Zinssatz wird auf 2,5 Prozent festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Bauanträge/Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 7. Sitzung des Stadtrates 23.09.2021 ö 5
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5.1. Genehmigungsfreistellung, Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage, Flst.Nr. 42/9, Gem. Echenbrunn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 7. Sitzung des Stadtrates 23.09.2021 ö beschließend 5.1

Öffentlicher Sachvortrag

Am 31.08.2021 ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen ein Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage, Flst.Nr. 42/9, Gemarkung Echenbrunn eingegangen. 

Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Mühlenweg“ hält dessen Festsetzungen in allen Punkten ein. 

Der Stadtrat Gundelfingen nimmt zur Kenntnis, dass o.g. Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt wird. 

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5.2. Bauantrag, Neubau eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage, Flst.Nr. 42/8, Gem. Echenbrunn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 7. Sitzung des Stadtrates 23.09.2021 ö beschließend 5.2

Öffentlicher Sachvortrag

Am 31.08.2021 ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen ein Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage, Flst.Nr. 42/8, Gemarkung Echenbrunn eingegangen.

Beschluss

Der Stadtrat Gundelfingen verweigert zu o. g. Bauantrag sein gemeindliches Einvernehmen. 

Herr Robin Hirt ist darauf hinzuweisen, dass er einen neuen Bauantrag stellen kann. Hierbei sind die Festsetzungen des Bebauungsplanes einzuhalten. Die Frist wird auf 8 Wochen festgelegt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5.3. Genehmigungsfreistellung, Neubau eines Einfamilienhauses, Flst.Nr. 3793/2, Gem. Gundelfingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 7. Sitzung des Stadtrates 23.09.2021 ö beschließend 5.3

Öffentlicher Sachvortrag

Am 23.08.2021 ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen ein Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses, Flst.Nr. 3793/2, Gemarkung Gundelfingen eingegangen.

Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Ehla V“ und hält dessen Festsetzungen in allen Punkten ein.


Der Stadtrat Gundelfingen nimmt zur Kenntnis, dass oben genannter Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt wird.

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5.4. Nutzungsänderung eines ehemaligen Gästehauses mit Büro zu einer Büroeinheit und 10 Wohneinheiten, Flst.Nr. 513, Gem. Gundelfingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 7. Sitzung des Stadtrates 23.09.2021 ö beschließend 5.4

Öffentlicher Sachvortrag

Am 27.07.2021 ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen eine Nutzungsänderung eines ehemaligen Gästehauses mit Büro zu einer Büroeinheit und 10 Wohneinheiten, Flst.Nr. 513, Gemarkung Gundelfingen eingegangen.

Beschluss

Der Stadtrat Gundelfingen erteilt zur oben genannten Bauantrag sein gemeindliches Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5.5. Genehmigungsfreistellung Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Flst.Nr. 3793 (Teilfl.), Gem. Gundelfingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 7. Sitzung des Stadtrates 23.09.2021 ö beschließend 5.5

Öffentlicher Sachvortrag

Am 13.09.2021 ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen ein Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Flst.Nr. 3793 (Teilfl.), Gemarkung Gundelfingen) eingegangen.

Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Ehla V“ und hält dessen Festsetzungen in allen Punkten ein.

Der Stadtrat Gundelfingen nimmt zur Kenntnis, dass oben genannter Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt wird.

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5.6. Bauantrag Neubau eines Wohnhauses mit 12 Wohneinheiten und Tiefgaragen, Flst.Nr. 301; 301/4, Gem. Gundelfingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 7. Sitzung des Stadtrates 23.09.2021 ö beschließend 5.6

Öffentlicher Sachvortrag

Am 09.09.2021 ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen einen Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit 12 Wohneinheiten und Tiefgaragen, Flst.Nr. Flst.Nr. 301; 301/4, Gemarkung Gundelfingen eingegangen.

Beschluss

Der Stadtrat Gundelfingen verweigert zu oben genannten Bauantrag sein gemeindliches Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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5.7. Genehmigungsfreistellung: Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage u. Terrassenüberdachung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 7. Sitzung des Stadtrates 23.09.2021 ö 5.7

Öffentlicher Sachvortrag

Am 20.09.2021 ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen ein Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Terrassenüberdachung, Flst.Nr. 3793 (Teilfläche), Gemarkung Gundelfingen (Günzburger Straße) eingegangen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Bebauungsplan Gundelfingen Süd I hier: Abwägung der förmlichen Beteiligungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 7. Sitzung des Stadtrates 23.09.2021 ö 6

Öffentlicher Sachvortrag

Der Stadtrat Gundelfingen hat am 12.12.2019 beschlossen für das Gebiet bestehend aus den Grundstücks Flst. Nrn. 3403, 3403/1, 3403/2, 3403/3, 3404, 3561/1, 3561/2, sowie Teilflächen der Flst. Nrn.3561 und 3385, Gemarkung Gundelfingen einen qualifizierten Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Gewerbegebiet Süd I“ aufzustellen.

Anlass hierfür ist es dem vorhandenen Bedarf nach geeigneten Flächen für die Ansiedelung von gewerblichen Betrieben nachzukommen.

Der Stadtrat Gundelfingen hat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd I“ im förmlichen Verfahren beschlossen. Somit wurden im Zeitraum 23.12.2019 bis einschließlich 30.01.2020 die frühzeitigen Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit parallel durchgeführt. Die während des Beteiligungszeitraumes eingegangenen Stellungnahmen wurden vom Stadtrat Gundelfingen in der Sitzung vom 20.05.2021 abgewogen und die sich aufgrund der Abwägung und weiteren Erkenntnisse im Rahmen des Bauleitplanverfahrens ergebenen Änderungen, welche in den Planstand 20.05.2021 des Bebauungsplanentwurfes eingearbeitet waren gebilligt.

Im Anschluss wurden im Zeitraum vom 07.06.2021 bis einschließlich 07.07.2021 die förmlichen Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit durchgeführt. 

Aufgrund der innerhalb dieser förmlichen Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurde die mit „Anlage zum Stadtratsbeschluss Nr. 6/2021“ bezeichnete Abwägung erstellt.



Der Stadtrat Gundelfingen nimmt die in der „Anlage zum Stadtratsbeschluss Nr. 6 vom 23.09.2021 (öffentlich)“ aufgeführten im Rahmen der förmlichen Beteiligungen abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zu Kenntnis. Er beschließt über diese wie in der vorgenannten Anlage erläutert.

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7. Bebauungsplan Gewerbegebiet Süd I hier: Planbilligung, Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 7. Sitzung des Stadtrates 23.09.2021 ö 7

Öffentlicher Sachvortrag

Aus den während der förmlichen Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen und der Abwägung dieser Stellungnahmen ergeben sich die folgenden wesentlichen Änderungen / Ergänzungen am Entwurf des Bebauungsplanes zum Planstand 20.05.2021, die jedoch kein erneutes Beteiligungsverfahren bedürfen:

  • Rechtsredaktionell Ergänzung eines Querverweises unter § 9 (3) 1. der textlichen Festsetzungen.
  • Änderung / Ergänzung der textlichen Festsetzungen unter § 10 (3) bzgl. der Entwicklungsziele, der Herstellungsmaßnahme sowie der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege der Ausgleichsfläche A1.
  • Ergänzende Hinweise bzgl. der Verwendung von insektenfreundlichen Beleuchtungsmitteln unter den textlichen Hinweisen und nachrichtlichen Übernahmen.
  • Ergänzende Hinweise bzgl. den Belangen des Eisenbahn-Bundesamtes unter den textlichen Hinweisen und nachrichtlichen Übernahmen.
  • Weiterer redaktionelle Anpassungen an den Bebauungsplanunterlagen (z.B. Behebung von Tippfehlern etc.)

Diese Änderungen wurden in den Entwurf des Bebauungsplanes Planstand 23.09.2021 eingearbeitet. 


Nachdem es sich lediglich um redaktionelle Änderungen am Bebauungsplanentwurf handelt, kann der Stadtrat nach Billigung des Bebauungsplanentwurfes den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Gewerbegebiet Süd I Planstand 23.09.2021 fassen.

Beschluss

Der Stadtrat Gundelfingen nimmt die auf Grund der Abwägung ergebenden folgenden redaktionellen Änderungen zur Kenntnis, diese wurden in den Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd I“, Gemarkung Gundelfingen Planstand 23.09.2021 eingearbeitet:

  • Rechtsredaktionell Ergänzung eines Querverweises unter § 9 (3) 1. der textlichen Festsetzungen.
  • Änderung / Ergänzung der textlichen Festsetzungen unter § 10 (3) bzgl. der Entwicklungsziele, der Herstellungsmaßnahme sowie der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege der Ausgleichsfläche A1.
  • Ergänzende Hinweise bzgl. der Verwendung von insektenfreundlichen Beleuchtungsmitteln unter den textlichen Hinweisen und nachrichtlichen Übernahmen.
  • Ergänzende Hinweise bzgl. den Belangen des Eisenbahn-Bundesamtes unter den textlichen Hinweisen und nachrichtlichen Übernahmen.
  • Weiterer redaktionelle Anpassungen an den Bebauungsplanunterlagen (z.B. Behebung von Tippfehlern etc.)


Der Stadtrat beschließt, diesen Bebauungsplanentwurf zu billigen.

Der Stadtrat Gundelfingen beschließt, den vom Büro OPLA Bürogemeinschaft für Ortsplanung und Stadtentwicklung Otto-Lindenmeyer-Str. 15, 86153 Augsburg erstellten Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd I“ i. d. F. v. 23.09.2021, der aus der Planzeichnung (A) und den Textlichen Festsetzungen (B) besteht, als Satzung. Dem Bebauungsplan „Gewerbegebiet Süd I“ i. d. F. v. 23.09.2021 sind folgende Unterlagen beigefügt:

-Begründung & Umweltbericht i. d. F. v. 23.09.2021
-Schalltechnische Untersuchung i. d. F. v. 12.05.2021

Der Bebauungsplan tritt gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB mit der Bekanntmachung in Kraft. Die Verwaltung wird beauftragt den Satzungsbeschluss bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Beschaffung einer raumlufttechnischen Anlage für die Peter-Schweizer Grundschule - Dringliche Anordnung nach § 11 der Geschäftsordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 7. Sitzung des Stadtrates 23.09.2021 ö beschließend 8

Beschluss

Der Stadtrat Gundelfingen nimmt Kenntnis über die dringliche Anordnung über die Vergabe der Ausstattung der Klassenzimmer mit Kompaktlüftungsgeräten an die Firma Scheel Gebäudetechnik GmbH, Siebenbrünnelstraße 3 aus 86316 Friedberg-Derching auf Grundlage des Angebots vom 10.08.2021 in Höhe von 87.521,78 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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9. Straßenbenennung Erschließungsstraße BG Ehla V, Gemarkung Gundelfingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 7. Sitzung des Stadtrates 23.09.2021 ö 9

Beschluss

Der Stadtrat Gundelfingen beschließt, die Erschließungsstraße im „Baugebiet Ehla V“ in der „Anlage zum Stadtratsbeschluss Nr. 9 vom 23.09.2021 (öffentlich)“ rot umrandet wie folgt zu benennen:

„Am Bähnle“


Weiter beschließt der Stadtrat Gundelfingen das Flst. Nr. 3792, Gemarkung Gundelfingen in der „Anlage zum Stadtratsbeschluss Nr. 9/2021“ blau markiert, wie folgt zu benennen: 

„Am Bähnle“

Die Verwaltung wird beauftragt, die Benennung der Erschließungsstraße bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadtrat Manfred Wörle hat an der Beratung und Abstimmung über vorstehenden Beschluss nicht teilgenommen (Art. 49 GO).

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10. Überörtliches Radwegenetz - Radweg entlang der DLG 17

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 7. Sitzung des Stadtrates 23.09.2021 ö beschließend 10

Beschluss

Der Stadtrat Gundelfingen a.d.Donau befürwortet, den Bau des Radweges entlang der Offinger Straße - DLG 17 und sichert zu, den hierbei anfallenden Eigenanteil zu übernehmen.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Landratsamt Dillingen a.d.Donau schriftlich um Umsetzung des Radweges entlang der DLG 17 (Länge von ca. 580 m) zu bitten und diesen in seinen Planungen zu berücksichtigen und ggf. auf den Weg zu bringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

Datenstand vom 29.03.2022 16:55 Uhr