Datum: 09.02.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Gundelfingen a.d.Donau
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 21:09 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:14 Uhr bis 22:32 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
01 Beschlussfassung über die Tagesordnung gemäß Art. 52 Abs. 2 GO
02 Bekanntgabe in nichtöffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse
03 Bauanträge/Bauvoranfragen
03.01 Stellungnahme Bauantrag, Neubau einer Wohncontainer-Anlage (Asylunterkunft) Flst.-Nr. 3621/1, 3623 und 3640/11, Gemarkung Gundelfingen (Nähe Feldgatterweg)
03.02 Stellungnahme Bauantrag, Nutzungsänderung der bestehenden (Kreis-) Sporthalle zur dezentralen Unterbringung von Flüchtlingen - befristet auf 3 Monate, Flst.-Nr. 3253/4, Gemarkung Gundelfingen (Stadionstraße 3)
03.03 Stellungnahme Bauantrag, Nutzungsänderung einer landw. Mehrzweckhalle zu Garagen, Flst.Nr. 505/4, 506, Gemarkung Gundelfingen
03.04 Stellungnahme Bauantrag, Ersetzen der bestehenden Fassadenwerbung durch eine beleuchtete Variante aus Einzelbuchstaben (Profil 5), Flst.Nr. 3611, Gemarkung Gundelfingen
03.05 Stellungnahme Bauantrag, Umbau und Erweiterung des bestehenden Betriebsgebäudes, Flst.-Nr. 8220, Gemarkung Gundelfingen
03.06 Stellungnahme Bauantrag, Neubau eines Garagentraktes, Flst.Nr. 8220, Gem. Gundelfingen
03.07 Stellungnahme Bauantrag, Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Flst.Nr. 3793/41, Gemarkung Gundelfingen
04 Breitbandausbau hier: Vorstellung des Breitbandeigenausbaus durch die Telekom Deutschland GmbH
05 Haushalt 2023 der Stadt Gundelfingen a.d.Donau; hier: Beschlussfassung

Sitzungsdokumente öffentlich
Download 2023-02-09 (2). Bekanntmachung.pdf
Download 2023-02-09 (2.) Anlage 5a.pdf
Download 2023-02-09 (2.) Anlage 5b.pdf
Download 2023-02-09 (2.) Anlage 5c.pdf
Download 2023-02-09 (2.) Anlage 5d.pdf
Download 2023-02-09 (2.) Anlage 5e.pdf

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01. Beschlussfassung über die Tagesordnung gemäß Art. 52 Abs. 2 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 2. Sitzung des Stadtrates 09.02.2023 ö 01

Beschluss

Die mit Einladung vom 02.02.2023 bekannt gegebene Tagesordnung für die heutige Sitzung wird vom Stadtrat genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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02. Bekanntgabe in nichtöffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 2. Sitzung des Stadtrates 09.02.2023 ö 02

Öffentlicher Sachvortrag

Bekanntgabe der in der Sitzung des Stadtrates am 15.12.2022 in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 2 Abs. 3 GO, § 19 Abs. 3 GeschO:

Ersatzbeschaffung eines Lkw für den städt. Bauhof:
Der Stadtrat Gundelfingen beschließt die Neuanschaffung eines LKW mit Ladekran sowie den alten LKW zu behalten. Weiter beschließt der Stadtrat Gundelfingen für die Neuanschaffung des LKW mit Ladekran im Haushaltsjahr 2023 hierfür 360.000 € einzustellen.

Weiterverpachtung Fischgewässer Säulach an den Fischereiverein Gundelfingen e.V.:
Der Stadtrat Gundelfingen beschließt, den aktuell gültigen Pachtvertrag für die Fischgewässer Säulach mit den Fl.St. 307, 307/1, 308/1 und 783 bis zum 31.12.2023 unverändert an den Fischereiverein Gundelfingen e.V. zu verpachten. Als Pachtzins wird der bisherige Betrag von 890 € ohne Erhöhung festgesetzt. 

Stromlieferung – Stadt Gundelfingen für das Jahr 2023:
Der Stadtrat Gundelfingen beschließt das von der EnBW Ostwürttemberg DonauRies AG unterbreitete Angebot zum Abschluss von Stromlieferverträgen „ODR-Regio-Strom plus“ anzunehmen. Die weitere Belieferung ab dem 01.01.2023 erfolgt zu den Preisen der EnBW Ostwürttemberg DonauRies AG.

Angebot zur Ermittlung der beitragspflichtigen Grundstücks- und Geschossfläche (Sanierung Kläranlage):
Der Stadtrat Gundelfingen beschließt das der Auftrag zur Ermittlung der beitragspflichtigen Grundstücks- und Geschossfläche sowie den anschließenden Bescheiderlass zum Verbesserungsbeitrag an das Büro WipflerPLAN Planungsgesellschaft mbH, 85276 Pfaffenhofen auf Grundlage des Angebots vom 13.10.2022 zum Angebotspreis von 101.477,25 € erteilt wird.

Kreditwesen; Ende der Zinsbindungsfrist eines Darlehens:
Die Stadt Gundelfingen hat im Jahr 2012 ein Darlehen in Höhe von 950.000 € zur Finanzierung des Haushaltes 2012 aufgenommen. 
Der Stadtrat Gundelfingen beschließt das o.g. Darlehen (Restschuld zum 30.12.2022: 835.518 €) zum Auslauf der Zinsbindung vollständig an die Kreis- und Stadtsparkasse Dillingen zurückzuzahlen und keine Umschuldung des Darlehens vorzunehmen.

Spital- und Vereinigte Wohltätigkeitsstiftung Gundelfingen; Darlehensumschuldung:
Die Stadtrat Gundelfingen beschließt, dass bestehende Darlehen Nr. 15257560 der Spital- und Vereinigten Wohltätigkeitstiftung Gundelfingen bei der UniCredit Bank AG München mit einem Restwert i.H. von 699.849 € (Stand: 30.12.2022) zum Ablauf der Zinsbindungsfrist am 30.12.2022 umzuschulden auf ein Darlehen bei der UniCredit Bank AG mit folgenden Konditionen:

Ende Zinsbindung:        30.12.2032
Darlehensbetrag:        699.849,11 Euro
Zins- und Tilgungszahlung:        vierteljährlich nachfällig
Annuität:        10.150,00 Euro
Zinssatz effektiv:        2,999 Prozent p.a.


Bekanntgabe der in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.01.2023 in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 2 Abs. 3 GO, § 19 Abs. 3 GeschO:

Vereinsförderung der Stadt Gundelfingen a.d.Donau 
hier: Luftsportverein Gundelfingen e.V.

Der Haupt- und Finanzausschuss Gundelfingen beschließt, dem Luftsportverein Gundelfingen e.V. eine Zuwendung für in Anspruch genommene Bauhofleistungen in Höhe von 1.291,52 € zukommen zu lassen. Die Auszahlung erfolgt im Haushaltsjahr 2023.

hier: Katholischen Kirchenstiftung St. Peter und Paul Peterswörth
Der Haupt- und Finanzausschuss Gundelfingen beschließt, der Katholischen Kirchenstiftung St. Peter und Paul Peterswörth eine Zuwendung für in Anspruch genommene Bauhofleistungen in Höhe von 188,90 Euro zukommen zu lassen. Die Auszahlung erfolgt im Haushaltsjahr 2023. 

hier: Stiftskantorei Gundelfingen/Medlingen
Der Haupt- und Finanzausschuss Gundelfingen beschließt, der Stiftskantorei Gundelfingen/Medlingen eine Zuwendung in Höhe von 476,00 Euro zukommen zu lassen. Die Auszahlung erfolgt im Haushaltsjahr 2023

hier: Bauhofleistungen
Der Haupt- und Finanzausschuss Gundelfingen beschließt, Bauhofleistungen an örtliche Vereine und Institutionen nicht in Rechnung zu stellen und vollständig und vollumfänglich im städtischen Haushalt als Zuschuss durchzubuchen. Nach vollständiger steuerrechtlicher Klärung des Sachverhalts erfolgt eine erneute Beschlussfassung.

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03. Bauanträge/Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 2. Sitzung des Stadtrates 09.02.2023 ö 03
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03.01. Stellungnahme Bauantrag, Neubau einer Wohncontainer-Anlage (Asylunterkunft) Flst.-Nr. 3621/1, 3623 und 3640/11, Gemarkung Gundelfingen (Nähe Feldgatterweg)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 2. Sitzung des Stadtrates 09.02.2023 ö 03.01

Beschluss

Der Stadtrat Gundelfingen erteilt zu o. g. Bauantrag sein gemeindliches Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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03.02. Stellungnahme Bauantrag, Nutzungsänderung der bestehenden (Kreis-) Sporthalle zur dezentralen Unterbringung von Flüchtlingen - befristet auf 3 Monate, Flst.-Nr. 3253/4, Gemarkung Gundelfingen (Stadionstraße 3)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 2. Sitzung des Stadtrates 09.02.2023 ö 03.02

Öffentlicher Sachvortrag

Am 22.12.2022 ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen ein Bauantrag des Lankreises Dillingen a.d.Donau über eine Nutzungsänderung der (Kreis-) Sporthalle auf dem Grundstück Flst.-Nr. 3253/4, Gemarkung Gundelfingen (Stadionstraße 3) eingegangen.

Beschluss 1

Alternative 1:
Der Stadtrat Gundelfingen verweigert zu o. g. Bauantrag sein gemeindliches Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 13

Beschluss 2

Alternative 2:
Der Stadtrat Gundelfingen erteilt zu o. g. Bauantrag sein gemeindliches Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 5

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03.03. Stellungnahme Bauantrag, Nutzungsänderung einer landw. Mehrzweckhalle zu Garagen, Flst.Nr. 505/4, 506, Gemarkung Gundelfingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 2. Sitzung des Stadtrates 09.02.2023 ö 03.03

Öffentlicher Sachvortrag

Am 19.01.2023 ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen ein Bauantrag über die Nutzungsänderung einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle zu Garagen auf dem Grundstück Flst.Nr. 505/4 und 506, Gemarkung Gundelfingen eingegangen.

Da die beabsichtigte Nutzung nicht eindeutig feststeht (ggf. immissionsschutzrechtliche Gesichtspunkte bei Lagerhalle), empfiehlt die Verwaltung den Bauantrag zurückzustellen.

Der Stadtrat Gundelfingen nimmt dies zur Kenntnis.

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03.04. Stellungnahme Bauantrag, Ersetzen der bestehenden Fassadenwerbung durch eine beleuchtete Variante aus Einzelbuchstaben (Profil 5), Flst.Nr. 3611, Gemarkung Gundelfingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 2. Sitzung des Stadtrates 09.02.2023 ö 03.04

Öffentlicher Sachvortrag

Am 20.01.2023 ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen ein Bauantrag zum Ersatz der bestehenden Fassadenwerbung durch eine beleuchtete Variante aus Einzelbuchstaben (Profil 5) auf dem Grundstück Flst.Nr. 3611, Gemarkung Gundelfingen eingegangen.

Beschluss

Der Stadtrat Gundelfingen erteilt zum o. g. Bauantrag sein gemeindliches Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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03.05. Stellungnahme Bauantrag, Umbau und Erweiterung des bestehenden Betriebsgebäudes, Flst.-Nr. 8220, Gemarkung Gundelfingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 2. Sitzung des Stadtrates 09.02.2023 ö 03.05

Öffentlicher Sachvortrag

Am 17.01.2023 ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen ein Bauantrag über den Umbau und die Erweiterung eines bestehenden Betriebsgebäudes auf dem Grundstück Flst.-Nr. 8220, Gemarkung Gundelfingen eingegangen.

Beschluss

Der Stadtrat Gundelfingen erteilt zu o. g. Bauantrag sein gemeindliches Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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03.06. Stellungnahme Bauantrag, Neubau eines Garagentraktes, Flst.Nr. 8220, Gem. Gundelfingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 2. Sitzung des Stadtrates 09.02.2023 ö 03.06

Öffentlicher Sachvortrag

Am 02.02.2023 ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen ein Bauantrag zum Neubau eines Garagentraktes auf dem Grundstück Flst.Nr. 8220, Gemarkung Gundelfingen eingegangen.

Beschluss

Der Stadtrat Gundelfingen erteilt zu o. g. Bauantrag sein gemeindliches Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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03.07. Stellungnahme Bauantrag, Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Flst.Nr. 3793/41, Gemarkung Gundelfingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 2. Sitzung des Stadtrates 09.02.2023 ö 03.07

Öffentlicher Sachvortrag

Am 22.12.2022 ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen ein Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flst.Nr. 3793/41, Gemarkung Gundelfingen eingegangen.

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04. Breitbandausbau hier: Vorstellung des Breitbandeigenausbaus durch die Telekom Deutschland GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 2. Sitzung des Stadtrates 09.02.2023 ö beschließend 04

Öffentlicher Sachvortrag

Mit der bayerischen Gigabitrichtlinie fördert der Freistaat Bayern erstmals gigabitfähige Breitbandnetze auch in Bereichen, in denen bereits eine Bandbreite von mehr als 30 Mbit/s im Download verfügbar ist. 
Die Aufgreifschwelle, die die Bandbreite beschreibt, unterhalb derer eine Förderung möglich ist, wurde für Privatanschlüsse auf 100 Mbit/s im Download und für gewerbliche Anschlüsse auf 200 Mbit/s symmetrisch festgelegt. 
Förderfähig ist der Breitbandausbau jedoch nur in sogenannten weißen Flecken (kein Netz mit mindestens 30 Mbit/s im Download) und grauen Flecken (nur ein Netz mit 30 Mbit/s im Download).  
Zur Festlegung der förderfähigen Erschließungsgebiete ist somit eine aufwändige und detaillierte Voruntersuchung erforderlich. So muss der Zuwendungsempfänger beispielsweise hausgenau die verfügbaren Versorgungsbitraten der unterschiedlichen Netzbetreiber ermitteln und darstellen. 
Hierbei ist darüber hinaus noch zwischen Gewerbebetrieben und Privathaushalten zu unterscheiden.
Laut Rückmeldung zur Markterkundung wird die Telekom Deutschland GmbH innerhalb der nächsten 36 Monate im Stadtgebiet Gundelfingen einen großflächigen Eigenausbau von 2.360 Adressen (ca. 3800 Haushalten) durchführen.

Weiter meldete die Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH eine Interessensbekundung zur eigenwirtschaftlichen Erschließung ohne konkretes Angebot. Somit ist dies im Zuge der Markterkundung nicht zu werten.

Die Vodafone GmbH und die NetCom BW GmbH haben keinen eigenwirtschaftlichen Ausbau angemeldet und die gegenwärtige Ist-Versorgungssituation erläutert.

Durch das Bauamt wurde der Telekom und der Deutschen Glasfaser im Nachgang ein Fragenkatalog zugesandt, welcher mit folgenden Fragen bis zum 28.09.2022 beantwortet werden sollte:

  • Anzahl der zu erschließenden Gebäude / Grundstücke?
  • Ausbau unter dem Vorbehalt einer Vorvermarktungsquote?
  • Open Access / mögliche Dienstanbieter?
  • Geplanter Ausbauzeitraum?
  • Bauausführung und Verlegetiefen?
  • Erschließungskosten für einen Glasfaser-Hausanschluss?
  • Endkundenpreise?
  • Kundenservice?

Nur die Telekom hat fristgerecht den Fragenkatalog mit folgenden Angaben abgegeben:

  • 2.360 Adressen / 3.779 Haushalte im Innenstadtbereich von Gundelfingen
  • Glasfaser bis in die Wohnung (FTTH)
  • Keine Vorvermarktung nötig, Interessenten können sich bereits jetzt registrieren
  • Kosten für die Herstellung des Glasfaser-Hausanschlusses: 0,- € nur im Zuge der Ausbauarbeiten. Danach kostet ein Anschluss 799,95 €.
  • Geplante Umsetzung des Ausbaus: Q1/2025 – Q4/2025
  • Keine Unterzeichnung einer Vereinbarung notwendig
  • Monatliche Kosten für das günstigste Glasfaser-Produkt (Internet & Telefon): 39,95 € (zzgl. Einmalkosten in Höhe von 69,95 € und ggf. Router-Miete ab 6,95 €/Monat) für 50 Mbit/s im Download / 10 Mbits/s im Upload
  • Weitere Anbieter auf dem neuen Netz: 1 & 1, Vodafone, Telefonica/O2
  • Störungsannahme 24/7
  • Entstörung Montag bis Freitag binnen 24 Stunden
  • Verlegetiefe 30 – 50 cm (offene Bauweise, Fräsen, ….) + bereits vorhandenes Leerrohrnetz der Telekom

Die Telekom Deutschland GmbH stellt das Projekt an der Sitzung vor.

Der Stadtrat Gundelfingen nimmt zur Kenntnis, dass die Deutsche Telekom GmbH einen eigenwirtschaftlichen Ausbau bekundet hat.

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05. Haushalt 2023 der Stadt Gundelfingen a.d.Donau; hier: Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 2. Sitzung des Stadtrates 09.02.2023 ö beschließend 05

Öffentlicher Sachvortrag

Die kommunale Haushaltswirtschaft verlangt für jede Kommune den Erlass einer Haushaltssatzung für jedes Haushaltsjahr (Art. 63 Abs. 1 Satz 1 GO). Das Haushaltsjahr entspricht dem Kalenderjahr (Art. 63 ABs. 4 GO). Die Haushaltssatzung umfasst auch dann ein Haushaltsjahr (= Kalenderjahr), wenn sie erst (verspätet) im Laufe des Haushaltsjahres zustande kommt, da die Haushaltssatzung immer am 01. Januar, also möglicherweise auch rückwirkend, in Kraft tritt (Art. 63 Abs. 3 GO). 

Rechtlich wäre es auch möglich, eine Haushaltssatzung für zwei Jahre zu erlassen (sog. Doppelhaushalt, Art. 63 Abs. 1 Satz 2 GO). Von dieser Möglichkeit hat die Stadt Gundelfingen bisher nie Gebrauch gemacht.

Die Haushaltssatzung enthält nach Art. 63 Abs. 2 GO die Festsetzung

1.        des Haushaltsplans unter Angabe des Gesamtbetrags der Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsjahres,
2.        des Gesamtbetrags der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigungen),
3.        des Gesamtbetrags der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen beziehungsweise Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen),
4.        der Abgabesätze, die für jedes Haushaltsjahr neu festzusetzen sind und
5.        des Höchstbetrags der Kassenkredite.

Unter Zugrundelegung dieser Vorschriften wurde ein Entwurf der Haushaltssatzung erstellt, der dieser Beschlussvorlage beigefügt ist. Ebenfalls beigefügt ist ein Entwurf des dazugehörigen Haushaltsplanes samt seinen Pflichtbestandteilen. Ein Haushaltsplan besteht nach § 2 Abs. 1 KommHV aus

1.        dem Gesamtplan,
2.        den Einzelplänen des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts,
3.        den Sammelnachweisen und
4.        dem Stellenplan für Angestellte und Beamte.

Beizufügen sind dem Haushaltsplan nach § 2 Abs. 2 KommHV

a)        der Vorbericht,
b)        eine Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen,
c)        eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden und der Rücklagen zu Beginn des Haushaltsjahres,
d)        eine Stellenübersicht für die Arbeiter,
e)        die Wirtschaftspläne und neues Jahresrechnungen der Sondervermögen,
f)        der Finanzplan mit dem ihm zugrundeliegenden Investitionsprogramm und
g)        eine Übersicht über Budgets.

Wohingegen die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit seinen Pflichtbestandteilen Satzungsqualität haben, also das kommunale „Haushaltsgesetz“ darstellen und somit nur durch eine Änderungssatzung geändert werden können, haben die Anlagen nach § 2 Abs. 2 KommHV keine Satzungsqualität und können durch einfachen Beschluss des zuständigen Gemeindeorgans geändert werden.

Auf Grundlage erfolgter Gespräche zwischen Politik und Verwaltung sowie der Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses und des Stadtrates hat die Verwaltung einen Entwurf der Haushaltssatzung sowie dem dazugehörigen Haushaltsplan und dessen Anlagen und Bestandteilen erstellt. Die gesamten Unterlagen sind der Anlage beigefügt.

Einen Überblick über die wesentlichen Einnahmen und Ausgaben der Stadt Gundelfingen a.d.Donau und die Auswirkungen auf das Ergebnis ergeben sich insbesondere aus dem Vorbericht.

Beschluss

Der Stadtrat Gundelfingen beschließt die dieser Niederschrift beigefügte als „Anlage zum Stadtratsbeschluss Nr. 5a vom 09.02.2023“ bezeichnete Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 samt dem dazugehörigen Haushaltsplan und dessen Bestandteilen und Anlagen.

Die Haushaltsreden der Sprecher der einzelnen Gruppierungen werden dieser Niederschrift, als „Anlage Nr. 5b bis 5e“ bezeichnet, beigefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.03.2023 08:44 Uhr