Datum: 16.03.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Gundelfingen a.d.Donau
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:46 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:47 Uhr bis 21:43 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
01 Beschlussfassung über die Tagesordnung gemäß Art. 52 Abs. 2 GO
02 Bekanntgabe in nichtöffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse
03 Bauanträge/Bauvoranfragen
03.01 Stellungnahme Bauantrag, Nutzungsänderung einer landw. Mehrzweckhalle zu Garagen, Flst.Nr. 505/4, 506 Gemarkung Gundelfingen
03.02 Stellungnahme Bauantrag, Neubau einer Doppelhaushälfte mit Fertigteilgarage, Flst.Nr. 3793/18, Gemarkung Gundelfingen
03.03 Stellungnahme Bauantrag, Tektur zum Anbau einer landwirtschaftlichen Kartoffellagerhalle (Teil wird zu Waschhalle), Flst.Nr. 2208, Gemarkung Gundelfingen
03.04 Stellungnahme Bauantrag, Errichtung von 3 Fertigteilgaragen, Flst.Nr. 2672/2, Gemarkung Gundelfingen
04 Vollzug des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und der Konzessionsabgabenverordnung (KAV); hier: Abschluss eines Stromkonzessionsvertrages
05 Sanierungskonzept Wasser- und Abwasserleitungen hier: Vorstellung der Ergebnisse vom Büro Fischer
06 Fällungs- und Kulturanträge für den Stadt- und Spitalwald für das Forstwirtschaftsjahr 2023
07 Teilnahme an der Aktion "STADTRADELN 2023"

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01. Beschlussfassung über die Tagesordnung gemäß Art. 52 Abs. 2 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 3. Sitzung des Stadtrates 16.03.2023 ö 01

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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02. Bekanntgabe in nichtöffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 3. Sitzung des Stadtrates 16.03.2023 ö 02

Öffentlicher Sachvortrag

Bekanntgabe der in der Sitzung des Stadtrates am 09.02.2023 in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 2 Abs. 3 GO, § 19 Abs. 3 GeschO:

Vereinsförderung der Stadt Gundelfingen;
hier Antrag des FC Gundelfingen 1920 e.V. - Investitionsförderung:
Der Stadtrat Gundelfingen beschließt den vom Haupt- und Finanzausschuss gefassten Beschluss Ziffer 3.1 der nichtöffentlichen Sitzung vom 25.01.2023 über die Zuschussgewährung an den FC Gundelfingen 1920 e.V. in Höhe von 16.250 € zum Stadtratsbeschluss zu erheben.

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03. Bauanträge/Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 3. Sitzung des Stadtrates 16.03.2023 ö 03
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03.01. Stellungnahme Bauantrag, Nutzungsänderung einer landw. Mehrzweckhalle zu Garagen, Flst.Nr. 505/4, 506 Gemarkung Gundelfingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 3. Sitzung des Stadtrates 16.03.2023 ö 03.01

Öffentlicher Sachvortrag

Am 19.01.2023 ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen ein Bauantrag über die Nutzungsänderung einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle zu Garagen auf dem Grundstück Flst.Nr. 505/4 und 506, Gemarkung Gundelfingen eingegangen.

Beschluss

Der Stadtrat Gundelfingen erteilt zu o. g. Bauantrag sein gemeindliches Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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03.02. Stellungnahme Bauantrag, Neubau einer Doppelhaushälfte mit Fertigteilgarage, Flst.Nr. 3793/18, Gemarkung Gundelfingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 3. Sitzung des Stadtrates 16.03.2023 ö 03.02

Öffentlicher Sachvortrag

Am 21.02.2023 ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen ein Bauantrag zum Neubau einer Doppelhaushälfte mit Fertigteil-Garage auf dem Grundstück Flst.Nr. 3793/18, Gemarkung Gundelfingen eingegangen.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Oberer Ehla V“ und hält dessen Festsetzungen in allen Punkten ein.

Der Stadtrat Gundelfingen nimmt zur Kenntnis, dass der o. g. Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt wird.

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03.03. Stellungnahme Bauantrag, Tektur zum Anbau einer landwirtschaftlichen Kartoffellagerhalle (Teil wird zu Waschhalle), Flst.Nr. 2208, Gemarkung Gundelfingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 3. Sitzung des Stadtrates 16.03.2023 ö 03.03

Öffentlicher Sachvortrag

Am 22.02.2023 ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen ein Bauantrag (Tektur) zum Anbau einer landwirtschaftlichen Kartoffellagerhalle auf dem Grundstück Flst.Nr. 2208, Gemarkung Gundelfingen eingegangen.

Das Bauvorhaben befindet sich im sog. baurechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB.
Gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ist ein Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient (Privilegierung).

Beschluss

Der Stadtrat Gundelfingen erteilt zu o. g. Bauvorhaben sein gemeindliches Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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03.04. Stellungnahme Bauantrag, Errichtung von 3 Fertigteilgaragen, Flst.Nr. 2672/2, Gemarkung Gundelfingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 3. Sitzung des Stadtrates 16.03.2023 ö 03.04

Öffentlicher Sachvortrag

Am 24.02.2023 ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen ein Bauantrag zur Errichtung von 3 Fertigteilgaragen auf dem Grundstück Flst.Nr. 2672/2, Gemarkung Gundelfingen eingegangen.

Beschluss

Der Stadtrat Gundelfingen erteilt zu o. g. Bauantrag sein gemeindliches Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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04. Vollzug des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und der Konzessionsabgabenverordnung (KAV); hier: Abschluss eines Stromkonzessionsvertrages

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 3. Sitzung des Stadtrates 16.03.2023 ö beschließend 04

Öffentlicher Sachvortrag

Im Jahr 2004 hat die Stadt Gundelfingen einen Stromkonzessionsvertrag mit der EnBW ODR AG (nachfolgend EnBW) mit einer Laufzeit von 20 Jahren abgeschlossen. Mit Abschluss des Vertrages hat die Stadt Gundelfingen die allgemeine Versorgung des Stadtgebietes und ihrer Einwohner mit Strom für häusliche, gewerbliche, landwirtschaftliche und industrielle Zwecke bis zum 11.05.2024 auf die EnBW übertragen. 

Mit der Liberalisierung der Energiewirtschaft wurde die Trennung zwischen dem Netzbetreiber und der Energieversorgung gesetzlich vorgeschrieben. Seitdem bezieht sich der geschlossene Konzessionsvertrag nur noch auf den Betrieb der Versorgungsnetze. Die Belieferung der Endkunden mit Strom kann durch jeden beliebigen Versorger erfolgen.

Wie in § 46 des Energiewirtschaftsgesetzes vorgeschrieben, hat die Stadt Gundelfingen das Auslaufen der Konzessionsverträge am 29.12.2021 im Bundesanzeiger öffentlich bekanntgemacht. Mit der Bekanntmachung wurden potentielle Vertragspartner informiert, dass der Netzbetrieb ab dem 12.05.2024 neu vergeben werden soll. Interessierte Unternehmen konnten sich innerhalb einer Frist von 3 Monaten ab Bekanntgabe an die Stadt Gundelfingen wenden.

In der o.g. Frist hat neben dem bisherigen Netzbetreiber, der Netze ODR GmbH (100%ige Tochter der EnBW ODR AG) auch die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH ihr Interesse am Betrieb der örtlichen Verteilnetze bekundet. Der Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH wurden nach Abschluss einer Vertraulichkeitsvereinbarung (vom 17.05.2022/30.06.2022) die entsprechenden Netzdaten übersandt. Mit Schreiben vom 30.11.2022 hat die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH ihre Interessensbekundung zurückgezogen.

Da nunmehr nur ein Interessent sein Interesse am Abschluss eines Konzessionsvertrages geäußert hatte, musste keine öffentliche Ausschreibung erfolgen. Vielmehr war es rechtlich zulässig, gleich Vertragsverhandlungen mit der Netze ODR GmbH aufzunehmen.

Im Gegensatz zu den Bayerischen Energienetzbetreibern, die einen Musterkonzessionsvertrag mit dem Bayerischen Gemeindetag abgeschlossen haben, der in der Regel vollinhaltlich bei bayerischen Kommunen Anwendung findet, hat die Netze ODR GmbH als baden-württembergischer Netzbetreiber diesem Musterkonzessionsvertrag nicht zugestimmt. Vielmehr schließt die Netze ODR GmbH einen in ihrem Versorgungsgebiet einheitlichen Konzessionsvertrag ab, der dem baden-württembergischen Musterkonzessionsvertrag entspricht. Vertragsänderungen und Anpassungen an den bayerischen Musterkonzessionsvertrag werden ausschließlich in sog. Zusatzvereinbarungen geregelt.

Der Stadt Gundelfingen liegt nunmehr ein Stromkonzessionsvertrag der Netze ODR GmbH vor, der somit dem baden-württembergischen Musterkonzessionsvertrag entspricht. Bereits der im Jahr 2003 abgeschlossene Konzessionsvertrag entsprach nicht dem bayerischen, sondern dem baden-württembergischen Muster.

Im Vergleich zum Bayerischen Musterkonzessionsvertrag ergeben sich nach verwaltungsinterner und wahrscheinlich rechtlich nicht abschließender Prüfung lediglich geringfügige Unterschiede zum bayerischen Musterkonzessionsvertrag. 

Im bayerischen Musterkonzessionsvertrag (MKV) werden einige Punkten detaillierter beschrieben, Begriffe genauer definiert und einzelne Modalitäten der Vertragsdurchführung ausführlicher beschrieben. Ein wichtiger Unterschied ist das Thema Kündigungsrecht. Im Bayrischen Musterkonzessionsvertrag wird dem Konzessionsgeber unter Einhaltung einer 36-monatigen Frist eine Kündigung des Vertrages nach 10 und 15 Jahren ermöglicht. Ein solches Kündigungsrecht sieht der vorliegende Vertragsentwurf nicht vor. 

Neben diesem Kündigungsrecht, das nach Ansicht der Verwaltung in der Regel nicht zur Anwendung kommt, verlängert der bayerische Musterkonzessionsvertrag die Haftung des Konzessionsnehmers bei Straßenschäden über die gesetzliche 5-Jahresfrist auf 7 Jahre. Das ursprünglich vorliegende Vertragswerk hatte lediglich die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 
5 Jahren beinhaltet. Auf Wunsch der Stadt Gundelfingen ist die EnBW jedoch bereit, eine Zusatzvereinbarung abzuschließen, die die Gewährleistungsfrist auf 7 Jahre anhebt.

Daneben wird über die Zusatzvereinbarung ein neuer § 9a in den Konzessionsvertrag aufgenommen, der die rechtliche Übernahme der Konzessionsnehmerin (Betriebsübergänge, Neufirmierungen) regelt. 

Die dieser Beschlussvorlage beigefügten Vertragsentwürfe, welche dem Musterkonzessionsvertrag von Baden-Württemberg entsprechen und durch eine Zusatzvereinbarung ergänzt werden, stellen aus Sicht der Verwaltung ein ausgeglichenes Vertragswerk zur Fortführung der bisherigen Vertragsbeziehungen dar.

Beschluss

Der Stadtrat Gundelfingen a.d.Donau genehmigt vollinhaltlich den vorgestellten Konzessions-vertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Leitungen für die Stromversorgung samt der dazugehörigen Zusatzvereinbarung zwischen der Stadt Gundelfingen und der Netze ODR GmbH, Unterer Brühl 2, 73749 Ellwangen für den Zeitraum vom 12.05.2024 bis 11.05.2044.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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05. Sanierungskonzept Wasser- und Abwasserleitungen hier: Vorstellung der Ergebnisse vom Büro Fischer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 3. Sitzung des Stadtrates 16.03.2023 ö 05

Öffentlicher Sachvortrag

Aufgabenstellung:

Die Stadt Gundelfingen hat den Sanierungsbedarf der bestehenden Infrastruktur erkannt und plant, das bestehende Trinkwasser- und Kanalnetz zu bewerten. Auf Grundlage dieser Zustandsbewertung soll mit einer Strategie und sinnvollem Mitteleinsatz künftig die Unterhaltung und stufenweise Sanierung der beiden Netze erfolgen. Gegenstand des vorliegenden Honorarvorschlages sind die Ingenieurleistungen für die Erstellung der Zustandsbewertung und des Sanierungskonzeptes Trinkwasser und Kanal.   
Basis dafür sind die Rohrnetzberechnung des Trinkwassernetzes (PfK 2019) und der General-
entwässerungsplan (HPC 2010). Gemäß Grundlagen beträgt die Länge des Trinkwassernetzes 
ca. 62 km, die Länge des Kanalnetzes ca. 75 km.   

Die Bestandsdaten Kanal und Wasser werden von der Stadt Gundelfingen digital zur Verfügung gestellt. Für die Zustandsbewertung des Trinkwassernetzes sind die Angaben der Stadt Gundelfingen maßgebend, welche als Zeichnung mit handschriftlichen Eintragungen des Wassermeisters übergeben werden.

Die Bestandsdaten Trinkwasser (Hydraulik und Zustandsbewertung) und Kanal (Hydraulik) sind digital zu überlagern und „von Hand“ weiter zu ergänzen und so zu bearbeiten, dass im Ergebnis ein Maßnahmenkatalog anhand einer Prioritätenliste erstellt werden kann. Diese Prioritätenliste gliedert sich in Sofortmaßnahmen und kurzfristige Maßnahmen sowie mittel- und Langfristige, 
ineinandergreifende Maßnahmen auf die Dauer von ca. 10 bis 15 Jahren.   
Maßgebend für die hydraulische und bauliche Sanierung des Kanalnetzes ist jedoch immer zuerst die Sanierung der Trinkwasserversorgung, d.h. vorrangig ist immer die Versorgungssicherheit mit Trinkwasser.   
Im Ergebnis sind konzeptionelle Vorschläge für die erforderlichen Maßnahmen zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung zu erstellen und deren Investitionskosten zu ermitteln.

Ausarbeitung des Sanierungskonzeptes:  
Im Ergebnis erhalten wir überarbeitete Bestandspläne für das Kanal- und Trinkwassernetz mit einer Zustandsbewertung der bestehenden Netze.   
Ferner überlagerte Lagepläne mit einer Priorisierung nach notwendiger hydraulischer und/oder baulicher Sanierung des Trinkwassernetzes in Abhängigkeit von den erforderlichen hydraulischen Sanierungsmaßnahmen im Kanalnetz.   
Die Ergebnisse des Sanierungskonzeptes werden zeichnerisch in Lageplänen umgesetzt und mittels Tabellen und Berichten ausgewertet. Die Übergabe erfolgt digital und 2-fach in Papierform.


Für diese Arbeiten wurden zwei Ingenieurangebote eingeholt. 

Das Ing. Büro Fischer wurde in der Sitzung vom 14.03.2022 für eine Erstellung eines Sanierungskonzeptes beauftragt. 


Allgemeines Ziel ist, weiter die hydraulische Belastung sowie den Zustand der Wasserleitungen und der Kanalisation zu vergleichen und die daraus resultierenden Maßnahmen zu beschreiben und investiv darzustellen.

Die Ergebnisse werden vom Büro Fischer vorgestellt.

Der Stadtrat Gundelfingen nimmt die vorgestellte Konzeption zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die weiteren nötigen Schritte zu veranlassen.

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06. Fällungs- und Kulturanträge für den Stadt- und Spitalwald für das Forstwirtschaftsjahr 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 3. Sitzung des Stadtrates 16.03.2023 ö 06

Öffentlicher Sachvortrag

Für das Forstwirtschaftsjahr 2023 wurden, in Zusammenarbeit mit dem Forstamt Dillingen a.d.Donau, folgende Fällungs- und Kulturanträge ausgearbeitet:

Fällungsanträge:
       Hiebsatz        Antrag 2023
Stadtwald        2.225 fm             3215 fm
Spitalwald           385 fm               425 fm

Holzernte

Das Eschentriebsterben setzt dem Gundelfinger Stadt- und Spitalwald stark zu.
Besonders viele Eschen müssen entnommen werden, erkrankte Bäume verlieren ihre Standfestigkeit und bilden ein Risiko für Erholungssuchende.

Kulturen


Entstandene Freiflächen werden mit Klimatoleranten Baumarten aufgeforstet. 
In den bestehenden Kulturen werden die notwendigen Nachbesserungen getätigt. In den nächsten Jahren ist wegen der vielen Kulturen mit einem erhöhten Pflegeaufwand zu rechnen.

Beschluss

Der Stadtrat Gundelfingen a.d.Donau genehmigt die für das Forstwirtschaftsjahr 2023 vorgelegten Fällungs- und Kulturanträge für 

  1. den Stadtwald Gundelfingen a.d.Donau
  2. den Spitalwald Gundelfingen a.d.Donau

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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07. Teilnahme an der Aktion "STADTRADELN 2023"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 3. Sitzung des Stadtrates 16.03.2023 ö 07

Öffentlicher Sachvortrag

Mit dem Schreiben der SPD-Fraktion vom 09.02.2023 wird die Teilnahme der Stadt Gundelfingen a.d.Donau mit den beiden Ortsteilen Echenbrunn und Peterswörth am diesjährigen STADTRADELN beantragt. Es wird gefordert, alle notwendigen Schritte zur Anmeldung sowie die öffentliche Bekanntmachung und Bewerbung der Aktion zu veranlassen.

STADTRADELN ist ein Wettbewerb, bei dem man 21 Tage lang möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurücklegt. Dabei ist es egal, ob man bereits jeden Tag fährt oder bisher eher selten mit dem Rad unterwegs ist. Jeder Kilometer zählt.


Ziele des STADTRADELN sind, privat und beruflich möglichst viele Kilometer mit dem Fahrrad zurückzulegen - für mehr Radförderung, mehr Klimaschutz und mehr Lebensqualität in Gundelfingen.

Die Aktion STADTRADELN findet jährlich vom 01. Mai bis 30. September an 21 aufeinanderfolgenden Tagen statt. Der Beginn am STADTRADELN kann im genannten Zeitraum frei gewählt werden. 

Mitmachen kann jeder, der in Gundelfingen wohnt, arbeitet, vor Ort in einem Verein tätig ist oder eine Schule besucht.

Eine offizielle Anmeldung durch die Kommune ist Voraussetzung für die Teilnahme am STADTRADELN. Die lokalen KoordinatorInnen sind verantwortlich für die Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbs und sind die erste Anlaufstelle für Radelnde.

Unter stadtradeln.de/registrieren können sich alle Teilnehmenden registrieren, einem bereits vorhandenen Team ihrer Kommune beitreten oder ein eigenes Team gründen. Eine Person, die ein Team neu gründet, ist automatisch Team-Captain.

Alternativ kann dem „Offenen Team“ beigetreten werden, das es in jeder Kommune gibt. Wer am Ende der Kilometer-Nachtragefrist noch keine aktiven Teammitglieder gefunden hat, wird automatisch im Offenen Team der Kommune gelistet.

Zugelassen sind Fahrzeuge, die im Sinne der StVZO als Fahrräder gelten.

Jeder Kilometer, der während der dreiwöchigen Aktionszeit mit dem Fahrrad zurückgelegt wird, kann online ins Kilometer-Buch eingetragen oder direkt über die STADTRADELN-App getrackt werden. Radelnde ohne Internetzugang können der lokalen STADTRADELN-Koordination wöchentlich die Radkilometer per Kilometer-Erfassungsbogen melden.

Jede Person darf in einer Kommune nur einem Team angehören und somit auch nur einen Nutzeraccount haben. Beteiligen sich zwei Kommunen, in denen eine Person z. B. arbeitet und wohnt, kann sie für beide Kommunen Kilometer sammeln. In diesem Fall sind zwei unterschiedliche Registrierungen bzw. zwei Nutzeraccounts notwendig. Jeder Kilometer darf jedoch nur für jeweils eine Kommune eingetragen werden.

Das Klima-Bündnis prämiert in fünf Größenklassen die fahrradaktivsten Kommunalparlamente sowie Kommunen mit den meisten Radkilometern. In beiden Kategorien werden zudem die jeweils besten Newcomer-Kommunen je Größenklasse geehrt.

Die Gewinne reichen von Fahrradtaschen, Fahrradschlössern und Stadthelmen bis hin zu Flaschenhaltern, Minitools und Fahrradreifen.

In der Sonderkategorie STADTRADELN-Star verpflichtet man sich, an den 21 STADTRADELN-Tage das Auto nicht zu benutzen.

Es empfiehlt sich, dass Mitglieder der kommunalen Parlamente oder andere Personen des öffentlichen Lebens als STADTRADELN-Stars an den Start gehen und ihre Kommune bei der Kampagne repräsentieren. Prinzipiell können aber alle Radelnden STADTRADELN-Stars werden.

Während der Aktion sollen die STADTRADELN-Stars nach Möglichkeit von lokalen Medienpartnern begleitet werden, sodass Zeitungen, Radio oder Fernsehen über den Verlauf der 21 autofreien Tage berichten.

Die Teilnahmegebühr für die Stadt Gundelfingen a.d.Donau (unter 10.000 EinwohnerInnen und kein Klima-Bündnis-Mitglied) würde sich auf 675 Euro belaufen. In diesem Unkostenbeitrag sind die Zurverfügungstellung und Pflege der gesamten IT-Infrastruktur, die Betreuung der Kommunen, Radelnden und STADTRADELN-Stars, die Erstellung und Bereitstellung von Werbematerialien sowie die Organisation von Auftakt- und Abschlussveranstaltungen, Preisen und Pressearbeit enthalten.

Auch im Jahr 2023 plant das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr die Aktion STADTRADELN in Höhe von bis zu 150.000 Euro finanziell zu unterstützen. Der Staatshaushalt 2023 wird vom Bayerischen Landtag voraussichtlich im April verabschiedet.

Beschluss

Die Stadt Gundelfingen a.d.Donau beteiligt sich an der Aktion „STADTRADELN 2023“. Die Verwaltung wird mit der Koordination, der öffentlichen Bekanntmachung sowie der Bewerbung der Aktion beauftragt. Der Aktionszeitraum soll vom 06.07.2023 bis zum 26.07.2023 dauern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.04.2023 08:10 Uhr