Datum: 18.03.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss Stadt Gundelfingen
Körperschaft: Stadt Gundelfingen a.d.Donau
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 18:58 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:59 Uhr bis 19:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
01 Beschlussfassung über die Tagesordnung gemäß Art. 52 Abs. 2 GO
02 Bauanträge/Bauvoranfragen
02.01 Stellungnahme Bauantrag, Erweiterung eines Zweifamilien-Wohnhauses, Flst.Nr. 3872/6, Gemarkung Gundelfingen
02.02 Stellungnahme Antrag auf Vorbescheid, Nutzungsänderung eines Kellerraums in eine Wohnung zur Vollvermietung, Flst. Nr. 3907/4, Gemarkung Gundelfingen
03 E-Ladesäuleninfrastruktur hier: Errichtung weiterer E-Ladesäulen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download 2024-03-18 (2.) Bekanntmachung.pdf

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01. Beschlussfassung über die Tagesordnung gemäß Art. 52 Abs. 2 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Stadt Gundelfingen (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses Gundelfingen 18.03.2024 ö 01

Öffentlicher Sachvortrag

Die mit Einladung vom 11.03.2024 bekannt gegebene Tagesordnung für die heutige Sitzung wird vom Bau- und Umweltausschuss genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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02. Bauanträge/Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Stadt Gundelfingen (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses Gundelfingen 18.03.2024 ö 02
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02.01. Stellungnahme Bauantrag, Erweiterung eines Zweifamilien-Wohnhauses, Flst.Nr. 3872/6, Gemarkung Gundelfingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Stadt Gundelfingen (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses Gundelfingen 18.03.2024 ö beschließend 02.01

Öffentlicher Sachvortrag

Am 11.03.2024 ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen ein Bauantrag zur Erweiterung eines Zweifamilien-Wohnhauses auf dem Grundstück Flst.Nr. 3872/6, Gemarkung Gundelfingen eingegangen.

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Oberer Ehla“ und hält nachfolgende Festsetzung nicht ein:

§ 7 Gestaltung der Gebäude und Dächer
- Die Höhe der Kniestöcke darf nicht mehr als 30 cm betragen

Der Bauherr plant eine Höhe von 2,24 m (OK Sparren ca. +5,69 m).

Von den Festsetzungen des Bebauungsplans kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und insb. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist (§ 31 Abs. 2 BauGB).

Da der höhere Kniestock nur im Bereich des Wiederkehrs vorhanden ist und das vorhandene Hauptdach dadurch nicht verändert wird, kann der Befreiung - aus Sicht der Verwaltung -
zugestimmt werden.

Beschluss

Die Stadt Gundelfingen a.d.Donau erteilt zu o. g. Bauantrag ihr gemeindliches Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Dokumente
Download Übersichtslageplan zur Erweiterung eines Zweifamilien-Wohnhauses.pdf

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02.02. Stellungnahme Antrag auf Vorbescheid, Nutzungsänderung eines Kellerraums in eine Wohnung zur Vollvermietung, Flst. Nr. 3907/4, Gemarkung Gundelfingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Stadt Gundelfingen (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses Gundelfingen 18.03.2024 ö beschließend 02.02

Öffentlicher Sachvortrag

Am 08.03.2024 ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen eine Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung eines Kellerraums in eine Wohnung zur Vermietung
Flst.Nr. 3907/4, Gemarkung Gundelfingen eingegangen.

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und ist bauplanungsrechtlich somit nach § 34 BauBG zu beurteilen.

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung kann aufgrund des Bestandsgebäudes als gesichert angesehen werden.

Der Bauherr beabsichtigt die Umnutzung des bestehenden Kellers im Untergeschoss zu einer Wohnung, die vermietet werden soll, damit zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird. 

Beschluss

Die Stadt Gundelfingen a.d.Donau erteilt zur o. g. Bauvoranfrage ihr gemeindliches Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Dokumente
Download Lageplan zur Nutzungsänderung des Kellerraums in eine Wohnung.pdf

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03. E-Ladesäuleninfrastruktur hier: Errichtung weiterer E-Ladesäulen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Stadt Gundelfingen (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses Gundelfingen 18.03.2024 ö beschließend 03

Öffentlicher Sachvortrag

Der Stadt Gundelfingen liegen Angebote zur Aufstellung weiterer E-Ladesäulen von verschiedenen Firmen vor. Vorstellig wurden hier zwei Firmen. Die Fa. Energu aus Bad Neustadt a.d. Saale sowie die Firma GSP aus Lauda-Königshofen. Beide Firmen bekundeten die Absicht, 2 Ladesäulen im Bereich der Stadt Gundelfingen zu errichten. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, im Bereich des Winkler- und des Maxgartenparkplatzes Ladesäulen zu stellen.
Im diesem Zuge wurde die ODR angefragt, welche bereits auf dem Thäterparkplatz eine Ladesäule in Betrieb hat, uns über deren Planung der Ladeinfrastrukturerweiterung seitens der ODR zu unterrichten. Aktuell plant die ODR keine weiteren Investitionen der Ladeinfrastruktur. Hintergrund ist, dass ein Großteil der bisher aufgebauten Ladesäulen zu wenig ausgelastet sind.

Die beiden Firmen haben uns die jeweiligen Gestattungsvertragsmuster zugesandt.
Nach Durchsicht und Wertung wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, mit der Fa. GSP weiter zu verhandeln und wie vorgeschlagen, zwei weitere Ladesäulen zu installieren.
Für die Errichtung und den Betrieb der Ladesäulen fallen für die Stadt Gundelfingen keine Kosten an.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass zwei weitere Ladesäulen im Stadtgebiet Gundelfingen installiert werden sollen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Fa. GSP die im Sachvortrag vorgeschlagenen Standorte zu prüfen und ggfs. die Installation der Säulen zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.03.2024 15:12 Uhr