Datum: 18.04.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Gundelfingen a.d.Donau
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:09 Uhr bis 21:23 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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01 |
Beschlussfassung über die Tagesordnung gemäß Art. 52 Abs. 2 GO
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02 |
Vorstellung erster Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur weiteren Nutzung des "Alten Feuerwehrhauses" Grottenhofen - Grundsatzbeschluss weitere Nutzung
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03 |
Bauanträge/Bauvoranfragen
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03.01 |
Stellungnahme Bauantrag, Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Outdoorküche, Flst. Nr. 2865/7, Gemarkung Gundelfingen
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03.02 |
Stellungnahme Bauantrag, Umwandlung eines Fußball-Rasenspielfeldes in einen Kunstrasenplatz mit Flutlichtmasten und Ballfangzaun, Flst.Nr. 3259, Gemarkung Gundelfingen
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03.03 |
Stellungnahme Bauantrag, Neubau eines Vierfamilienhauses, Flst. Nr. 31, Gemarkung Gundelfingen
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03.04 |
Stellungnahme Bauantrag, Neubau von zwei Doppelhaushälften mit Fertigteilgaragen, Flst.Nr. 3793/4, Gemarkung Gundelfingen
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03.05 |
Stellungnahme Bauantrag, Neubau von einer Doppelhaushälfte mit Fertigteilgarage, Flst.Nr. 3793/19, Gemarkung Gundelfingen
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03.06 |
Stellungnahme Bauantrag, Neubau eines Doppelhauses mit Garagen und Stellplätzen, Flst. Nr. 3793/34 und 3793/45, Gemarkung Gundelfingen
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03.07 |
Stellungnahme Bauvoranfrage, Errichtung einer Argonkolonne und eines dazugehörigen Lagertanks, Flst.Nr. 3406/1, Gemarkung Gundelfingen
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04 |
Erlass einer Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkunft der Stadt Gundelfingen a.d.Donau (Obdachlosenunterkunftsbenutzungssatzung – OBS) und einer Gebührensatzung für die Obdachlosenunterkunft der Stadt Gundelfingen a.d.Donau (Obdachlosenunterkunftsgebührensatzung - OGS)
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05 |
Jahresrechnung 2021 der Stadt Gundelfingen a.d.Donau;
hier: Feststellung der Jahresrechnung
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06 |
Jahresrechnung 2021 der Stadt Gundelfingen;
hier: Entlastung der Jahresrechnung
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07 |
Erdgaslieferungen für kommunale Liegenschaften
hier: Erdgaslieferverträge 01.10.2024 - 01.01.2028, Teilnahme an der Bündelausschreibung über KUBUS
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Sitzungsdokumente öffentlich
Download 2024-04-18 (4.) Anlage 4 a.pdf
Download 2024-04-18 (4.) Anlage 4 b.pdf
Download 2024-04-18 (4.) Bekanntmachung.pdf
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01. Beschlussfassung über die Tagesordnung gemäß Art. 52 Abs. 2 GO
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau)
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4. Sitzung des Stadtrates
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18.04.2024
|
ö
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01 |
Öffentlicher Sachvortrag
Die mit Einladung vom11.04.2024 bekannt gegebene Tagesordnung für die heutige Sitzung wird vom Stadtrat genehmigt.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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02. Vorstellung erster Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur weiteren Nutzung des "Alten Feuerwehrhauses" Grottenhofen - Grundsatzbeschluss weitere Nutzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau)
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4. Sitzung des Stadtrates
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18.04.2024
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ö
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beschließend
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02 |
Öffentlicher Sachvortrag
Das „Alte Feuerwehrhaus“ Grottenhofen 4 in Gundelfingen wird seit dem Umzug der Feuerwehr Gundelfingen ins neue Feuerwehrgerätehaus an der Industriestraße nicht mehr durch die Feuerwehr genutzt. Derzeit dient es als Unterstellhalle für verschiedene Materialien und Fahrzeuge. Um die Bausubstanz des Gebäudes und die zukünftige Art der Nutzungsmöglichkeiten zu erkunden, hat die Stadt Gundelfingen das IB Blatter + Burger beauftragt hierfür eine Machbarkeitsstudie zu erstellen. Erste Ergebnisse stellt Herr Blatter in seiner Präsentation vor.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Gundelfingen beschließt, das „Alte Feuerwehrhaus“ im Grundsatz zu erhalten. Es soll zukünftig einer sinnvollen und wirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden. Die Nutzungsmöglichkeiten sollen in Richtung einer Nutzung durch die Offene Ganztagsschule für die Grundschule Gundelfingen, die Nutzung durch die Stadtkapelle Gundelfingen, der Musikschule oder des Bauhofes weiter geprüft werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2
Abstimmungsbemerkung
Stadtratsmitglied Ingo Blatter hat an der Beratung und Abstimmung über vorstehenden Beschluss nicht teilgenommen. (Art. 49 GO)
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03. Bauanträge/Bauvoranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau)
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4. Sitzung des Stadtrates
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18.04.2024
|
ö
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03 |
zum Seitenanfang
03.01. Stellungnahme Bauantrag, Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Outdoorküche, Flst. Nr. 2865/7, Gemarkung Gundelfingen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau)
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4. Sitzung des Stadtrates
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18.04.2024
|
ö
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03.01 |
Öffentlicher Sachvortrag
Am 13.03.2024 ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen ein Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Outdoorküche auf dem Grundstück Flst. Nr. 2865/7, Gemarkung Gundelfingen eingegangen.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und ist somit nach § 34 BauBG dem unbeplanten Innenbereich zuzuordnen.
Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben sodann zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Eine Erschließung ist für das Bauvorhaben nicht notwendig.
Die Erschließung ist gesichert.
Der Bauherr plant ein den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und überdachte Outdoorküche im Garten.
Gemäß GaStellV muss auf dem Grundstück 1 Stellplatz nachgewiesen werden. Der Bauherr gibt an, dass 1 Stellplatz (Einzelgarage mit Flachdach) auf dem Baugrundstück errichtet wird.
Anmerkung:
- Bauordnungsrechtliche Gesichtspunkte (u. a. Abstandsflächen obliegen der Prüfung durch das Landratsamt Dillingen (Bauordnungsrecht);
- Immissions- und Emissionsrechtliche Gesichtspunkte (u. a. Emissionsausstoß) obliegen der Prüfung durch das Landratsamt Dillingen (Immissionsschutzrecht).
Beschluss
Die Stadt Gundelfingen erteilt zu o. g. Bauantrag ihr gemeindliches Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Dokumente
Download Lageplan Bauantrag, Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Outdoorküche, Flst. Nr. 28657, Gemarkung Gundelfingen.pdf
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03.02. Stellungnahme Bauantrag, Umwandlung eines Fußball-Rasenspielfeldes in einen Kunstrasenplatz mit Flutlichtmasten und Ballfangzaun, Flst.Nr. 3259, Gemarkung Gundelfingen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau)
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4. Sitzung des Stadtrates
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18.04.2024
|
ö
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03.02 |
Öffentlicher Sachvortrag
Am 28.03.2024 ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen ein Bauantrag zur Umwandlung eines Fußball-Rasenspielfeldes in einen Kunstrasenplatz mit Flutlichtmasten und Ballfangzaun auf dem Grundstück Flst. Nr. 3259, Gemarkung Gundelfingen eingegangen.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und ist nach Sicht der Verwaltung dem bauplanungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen.
Für das geplante Bauvorhaben liegt keine Privilegierung vor.
Gemäß § 35 Abs. 2 BauBG können sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn Ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist
Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt insbesondere vor, wenn das Vorhaben
- Den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widerspricht
Die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Gundelfingen stellt für diesen Bereich „Grünfläche mit Zweckbestimmung“ dar.
Die Erschließung ist aus Sicht der Verwaltung gesichert.
Die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung ist nicht zu befürchten.
Der Bauherr plant die Umwandlung eines bestehenden Fußball-Rasenspielfeldes in einen Kunstrasenplatz mit vier Flutlichtmasten mit einer Höhe von jeweils 16 m und einen Ballfangzaun um den Fußballplatz in Form eines Industriezaunes mit einer Höhe von jeweils 4,65 m.
Anmerkung:
- Wasserrechtliche Gesichtspunkte (u. a. Bauen im „HQ100“- Überschwemmungsgebiet) obliegen der Prüfung durch das Landratsamt Dillingen (Wasserrecht).
- Die Bauvoranfrage für dieses Bauvorhaben wurde vom Landratsamt Dillingen a.d. Donau positiv verbeschieden.
Beschluss
Die Stadt Gundelfingen erteilt zu o.g. Bauantrag ihr gemeindliches Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2
Abstimmungsbemerkung
Stadtratsmitglied Ingo Blatter hat an der Beratung und Abstimmung über vorstehenden Beschluss nicht teilgenommen. (Art. 49 GO)
Dokumente
Download Lageplan Bauantrag, Umwandlung eines Fußball-Rasenspielfeldes in einen Kustrasenplatz mit Flutlichtmasten und Ballfangzaun, Flst.Nr. 3259, Gemarkung Gundelfingen.pdf
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03.03. Stellungnahme Bauantrag, Neubau eines Vierfamilienhauses, Flst. Nr. 31, Gemarkung Gundelfingen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau)
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4. Sitzung des Stadtrates
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18.04.2024
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ö
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03.03 |
Öffentlicher Sachvortrag
Am 08.04.2024 ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen eine Abrissanzeige für das Bestandshaus mit einem Bauantrag zum Neubau eines Vierfamilienhauses mit fünf Stellplätzen auf dem Grundstück Flst. Nr. 31, Gemarkung Gundelfingen eingegangen.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und ist somit nach § 34 BauBG dem unbeplanten Innenbereich zuzuordnen.
Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben sodann zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschießung kann aufgrund des Bestandgebäudes als gesichert angesehen werden.
Der Bauherr plant den Abriss des Bestandshauses mit anschließendem Neubau eines Vierfamilienhauses mit fünf Stellplätzen.
Gemäß GaStellV muss auf dem Grundstück 1 Stellplatz pro Wohnung nachgewiesen werden. Für mögliche Besucher wird ein weiterer Stellplatz nachgewiesen. Der Bauherr gibt an, dass 5 Stellplätze auf dem Baugrundstück errichtet werden.
Anmerkung:
- Bauordnungsrechtliche Gesichtspunkte (u. a. Abstandsflächen) obliegen der Prüfung durch das Landratsamt Dillingen (Bauordnungsrecht);
- Baubeseitigungsrechtliche Gesichtspunkte (u. a. Abrissanzeige des Bestandgebäudes) obliegen der Prüfung durch das Landratsamt Dillingen (Bauordnungsrecht).
Beschluss
Die Stadt Gundelfingen erteilt zu o. g. Bauantrag ihr gemeindliches Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 6
Dokumente
Download Lageplan Bauantrag, Neubau eines Vierfamilienhauses, Flst. Nr. 31, Gemarkung Gundelfingen.pdf
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03.04. Stellungnahme Bauantrag, Neubau von zwei Doppelhaushälften mit Fertigteilgaragen, Flst.Nr. 3793/4, Gemarkung Gundelfingen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau)
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4. Sitzung des Stadtrates
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18.04.2024
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ö
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03.04 |
Öffentlicher Sachvortrag
Am 28.03.2024 ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen ein Bauantrag zum Neubau von zwei Doppelhaushälften mit Fertigteilgaragen auf dem Grundstück Flst. Nr. 3793/4, Gemarkung Gundelfingen eingegangen.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Oberer Ehla V“ und hält dessen Festsetzungen in allen Punkten ein.
Anmerkung:
- Bauordnungsrechtliche Gesichtspunkte (u. a. Abstandsflächen) obliegen der Prüfung durch das Landratsamt Dillingen (Bauordnungsrecht).
Der Stadtrat Gundelfingen nimmt zur Kenntnis, dass o. g. Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt wird.
Dokumente
Download Lageplan Bauantrag, Neubau von zwei Doppelhaushälften mit Fertigteilgaragen, Flst.Nr. 3793_4, Gemarkung Gundelfingen.pdf
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03.05. Stellungnahme Bauantrag, Neubau von einer Doppelhaushälfte mit Fertigteilgarage, Flst.Nr. 3793/19, Gemarkung Gundelfingen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau)
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4. Sitzung des Stadtrates
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18.04.2024
|
ö
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03.05 |
Öffentlicher Sachvortrag
Am 28.03.2024 ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen ein Bauantrag zum Neubau von einer Doppelhaushälfte mit Fertigteilgarage auf dem Grundstück Flst. Nr. 3793/19, Gemarkung Gundelfingen eingegangen.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Oberer Ehla V“ und hält dessen Festsetzungen in allen Punkten ein.
Anmerkung:
- Bauordnungsrechtliche Gesichtspunkte (u. a. Abstandsflächen) obliegen der Prüfung durch das Landratsamt Dillingen (Bauordnungsrecht).
Der Stadtrat Gundelfingen nimmt zur Kenntnis, dass o. g. Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt wird.
Dokumente
Download Lageplan Bauantrag, Neubau von einer Doppelhaushälfte mit Fertigteilgarage, Flst.Nr. 3793_19, Gemarkung Gundelfingen.pdf
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03.06. Stellungnahme Bauantrag, Neubau eines Doppelhauses mit Garagen und Stellplätzen, Flst. Nr. 3793/34 und 3793/45, Gemarkung Gundelfingen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau)
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4. Sitzung des Stadtrates
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18.04.2024
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ö
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03.06 |
Öffentlicher Sachvortrag
Am 14.03.2024 ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen ein Bauantrag zum Neubau eines Doppelhauses mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück Flst. Nr. 3793/34 und 3793/45, Gemarkung Gundelfingen eingegangen.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Oberer Ehla V“ und hält dessen Festsetzungen in allen Punkten ein.
Anmerkung:
- Bauordnungsrechtliche Gesichtspunkte (u. a. Abstandsflächen) obliegen der Prüfung durch das Landratsamt Dillingen (Bauordnungsrecht).
Der Stadtrat Gundelfingen nimmt zur Kenntnis, dass o. g. Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt wird.
Dokumente
Download Lageplan Bauantrag, Neubau eines Doppelhauses mit Garagen und Stellplätzen, Flst.Nr. 3793/34 und 3793/45, Gemarkung Gundelfingen.pdf
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03.07. Stellungnahme Bauvoranfrage, Errichtung einer Argonkolonne und eines dazugehörigen Lagertanks, Flst.Nr. 3406/1, Gemarkung Gundelfingen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau)
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4. Sitzung des Stadtrates
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18.04.2024
|
ö
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03.07 |
Öffentlicher Sachvortrag
Am 05.03.2024 ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen eine Bauvoranfrage zur Errichtung einer Argonkolonne und eines dazugehörigen Lagertanks auf dem Grundstück
Flst.Nr. 3406/1, Gemarkung Gundelfingen eingegangen.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Industriegebiet Süd III und hält nachfolgende Festsetzung nicht ein:
Die zu errichtende Argonkolonne soll eine Höhe von 38,50 m aufweisen.
Gemäß o. g. Bebauungsplan können Ausnahmen insbesondere Kamine, Masten, Silos und Ähnliches zugelassen werden, soweit betriebliche Gründe dies erfordern und eine angemessene Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild gewährleistet ist.
Anmerkung:
- Das bestehende Bauwerk (Kolonne) misst eine Höhe von 34 m (Oberkante). Der höchste Sichtbare Punkt ist die installierte Beleuchtung mit 37 m.
Die ursprünglich beantragte Baugenehmigung wurde am 27.04.2009 erteilt. Zur geplanten Höhe bis zu 38,50 m wurde seiner Zeit durch die Stadt Gundelfingen das gemeindliche Einvernehmen (Befreiung) erteilt.
Eine angemessene Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild ist – aus Sicht der Verwaltung gewährleistet.
Beschluss
Die Stadt Gundelfingen erteilt zu o. g. Bauvoranfrage ihr gemeindliches Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 9
Dokumente
Download Lageplan zur Bauvoranfrage, Errichtung einer Argonkolonne und eines dazugehörigen Lagertanks, Flst.Nr. 3406_1, Gemarkung Gundelfingen.pdf
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04. Erlass einer Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkunft der Stadt Gundelfingen a.d.Donau (Obdachlosenunterkunftsbenutzungssatzung – OBS) und einer Gebührensatzung für die Obdachlosenunterkunft der Stadt Gundelfingen a.d.Donau (Obdachlosenunterkunftsgebührensatzung - OGS)
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau)
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4. Sitzung des Stadtrates
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18.04.2024
|
ö
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|
04 |
Öffentlicher Sachvortrag
Die Containerwohnanlage in der Oberen Vorstadt zur Unterbringung von Obdachlosen ist bezugsfertig.
Die Einweisung bedürftiger Personen erfolgt im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnisses. Die Benutzungsregelungen hierzu sind durch eine städtische Satzung festzulegen. Für die Abrechnung der Unterbringung mittels Gebührenbescheid ist eine Gebührensatzung zu erlassen.
Beide Satzungen treten eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Beschluss 1
Der Stadtrat der Stadt Gundelfingen a.d.Donau beschließt den vorliegenden Entwurf vom 18.04.2024 einer Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkunft der Stadt Gundelfingen a.d.Donau (Obdachlosenunterkunftsbenutzungssatzung – OBS) als Satzung. Dieser Satzungsentwurf, der der Niederschrift beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Stadtrat der Stadt Gundelfingen a.d.Donau beschließt den vorliegenden Entwurf vom 18.04.2024 einer Gebührensatzung für die Obdachlosenunterkunft der Stadt Gundelfingen a.d.Donau (Obdachlosenunterkunftsgebührensatzung - OGS) als Satzung. Dieser Satzungsentwurf, der der Niederschrift beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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05. Jahresrechnung 2021 der Stadt Gundelfingen a.d.Donau;
hier: Feststellung der Jahresrechnung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau)
|
4. Sitzung des Stadtrates
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18.04.2024
|
ö
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05 |
Öffentlicher Sachvortrag
Dem Stadtrat Gundelfingen wurde in der Sitzung am 21.09.2023 die Jahresrechnung 2022 bekanntgegeben. Siehe Anlage zum Stadtratsbeschluss Nr. 3.
Weitere Eckpunkte der Jahresrechnung 2022 sind:
- Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt: 1.772.396,66 Euro;
- Stand Haushaltseinnahmeerste zum 31.12.2022: 0,00 Euro;
- Stand Haushaltsausgabereste zum 31.12.2022: 344.963,50 Euro;
- Allgemeine Rücklage (Entnahme): - 2.784.081,64 Euro;
- Allgemeine Rücklage (Zinsertrag Bausparvertrag): + 1.004,21 Euro;
- Allgemeine Rücklage, Teil Straßenbau: + 107.746,00 Euro;
- Stand der Allg. Rücklage zum 31.12.2022: 9.385.152,60 Euro;
- Stand der Schulden aus Krediten zum 31.12.2022: 2.468.999,95 Euro;
Nach Bekanntgabe der Jahresrechnung 2022 hat der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss die Jahresrechnung örtlich geprüft (Art. 103 GO). Die während der Prüfung aufgetretenen Fragen konnten von der Verwaltung nachfolgend geklärt werden.
Beschluss
Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2022 sowie nach Kenntnisnahme des Prüfberichts beschließt der Stadtrat Gundelfingen a.d.Donau die Feststellung der Jahresrechnung 2022 gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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06. Jahresrechnung 2021 der Stadt Gundelfingen;
hier: Entlastung der Jahresrechnung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau)
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4. Sitzung des Stadtrates
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18.04.2024
|
ö
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beschließend
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06 |
Öffentlicher Sachvortrag
Mit vorangegangenem Beschluss wurde die Jahresrechnung der Stadt Gundelfingen a.d.Donau für das Jahr 2022 bereits vom Stadtrat Gundelfingen a.d.Donau festgestellt. Wie in Art. 102 Abs. 3 Satz 1 Gemeindeordnung Bayern (GO) vorgegeben, kann nachfolgend über die Entlastung der Jahresrechnung beschlossen werden.
Beschluss
Für die vom Stadtrat Gundelfingen a.d.Donau festgestellte Jahresrechnung 2022 der Stadt Gundelfingen a.d.Donau wird die Entlastung vollumfänglich und vorbehaltlos erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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07. Erdgaslieferungen für kommunale Liegenschaften
hier: Erdgaslieferverträge 01.10.2024 - 01.01.2028, Teilnahme an der Bündelausschreibung über KUBUS
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau)
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4. Sitzung des Stadtrates
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18.04.2024
|
ö
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07 |
Öffentlicher Sachvortrag
Ziel der Bündelausschreibungen ist es, vergaberechtskonforme Ausschreibungen durchzuführen und durch den Wettbewerb marktgerechte Erdgaspreise zu erhalten. Zu diesem Zweck wird eine größere Anzahl Kommunen/Zweckverbände jeweils in einem Bündel zusammengefasst. Grundsätzlich werden bezirksweite Bündel angestrebt.
Der Dienstleistungspreis beträgt für die gesamte Verwaltungsgemeinschaft netto 1.900,00 €
(davon Grundpreis: 900,00 €, 9 Abnahmestellen in Gundelfingen, 6 Abnahmestellen in Bächingen und 5 Abnahmestellen in Haunsheim à 50,00 €)
Für Gundelfingen 405,00 € Grundpreis zzgl. 450,00 € = netto gesamt 855,00 €
Träger sämtlicher Bündelausschreibungen ist der Bayerische Gemeindetag. Die KUBUS GmbH arbeitet dem Gemeindetag als Dienstleister zu. Die wesentlichen verfahrensleitenden Entscheidungen (Ausschreibungsunterlagen/ Zeitplan, insbesondere Tag der elektronischen Auktion und Zuschlagsentscheidung) trifft die Geschäftsstelle des Bayerischen Gemeindetags. Die Kommune wird über die Ergebnisse informiert.
Beschluss
Der Stadtrat Gundelfingen beschließt, dass im Rahmen der Bündelausschreibung vom 01.10.2024 – 01.01.2028 Erdgas beschafft werden soll und genehmigt den Abschluss des entsprechenden Dienstleistungsvertrages mit der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.04.2024 14:58 Uhr