Datum: 28.11.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Gemeinschaftsversammlung
Körperschaft: VG Gundelfingen
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:23 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
01 Beschlussfassung über die Tagesordnung gemäß Art. 52 Abs. 2 GO
02 Jahresrückblick
03 Bestellung eines Rechnungsprüfungsausschusses für die Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen a.d.Donau für die Amtszeit 2020/2026; hier: Änderung der Bestellung eines Ausschussmitglieds und Vorsitzenden für die Amtszeit 2020/2026
04 Geschäftsordnung für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen a.d.Donau; hier: Änderung der Art der Bekanntmachung
05 Abberufung und Bestellung einer gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten
06 Personalangelegenheiten; Grundsatzbeschluss Einführung Fahrradleasing
07 Jahresrechnung 2023 der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen a.d.Donau; hier: Feststellung der Jahresrechnung
08 Jahresrechnung 2023 der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen a.d.Donau; hier: Entlastung der Jahresrechnung
09 Vollzug der Gemeindeordnung und der Kommunalen Haushaltverordnung; hier: Erlass der Haushaltssatzung 2025 der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen a.d.Donau
10 Überörtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnungen 2018 - 2021 der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen durch den Bay. Kommunalen Prüfungsverband (BKPV); hier: Bekanntgabe des Prüfungsberichts

Sitzungsdokumente öffentlich
Download 2024-11-28 (1.) Anlage Nr. 9.pdf
Download 2024-11-28. (1.) Bekanntmachung.pdf

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01. Beschlussfassung über die Tagesordnung gemäß Art. 52 Abs. 2 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VG Gundelfingen) 1. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 28.11.2024 ö 01

Öffentlicher Sachvortrag

Die mit Einladung vom 18.11.2024 bekannt gegebene Tagesordnung für die heutige Sitzung wird von der Gemeinschaftsversammlung genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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02. Jahresrückblick

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VG Gundelfingen) 1. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 28.11.2024 ö informativ 02

Öffentlicher Sachvortrag

Die Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen a.d.Donau geben einen kurzen Rückblick über die wichtigsten Projekte des Jahres 2024 in ihren Gemeinden und der Stadt.

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03. Bestellung eines Rechnungsprüfungsausschusses für die Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen a.d.Donau für die Amtszeit 2020/2026; hier: Änderung der Bestellung eines Ausschussmitglieds und Vorsitzenden für die Amtszeit 2020/2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VG Gundelfingen) 1. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 28.11.2024 ö beschließend 03

Öffentlicher Sachvortrag

Der Gemeinderat Bächingen a.d.Brenz hat mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 2 vom 12.09.2024 (öffentliche Sitzung) gemäß Art. 48 Abs. 3 GLKrWG die Amtsniederlegung von Frau Carmen Rommel sowie die Listennachfolge von Herrn Stefan Hartner zum 19.07.2024 festgestellt.

Frau Carmen Rommel war Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen a.d.Donau und dessen Vorsitzende.

Der durch das Ausscheiden von Frau Carmen Rommel freigewordene Ausschusssitz im Rechnungsprüfungsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen a.d.Donau ist aufgrund des § 5 Abs. 4 und 5 der Geschäftsordnung (GeschO für die Gemeinschaftsversammlung der VG) von der Gemeinschaftsversammlung für den Rest der Amtszeit 2020/2026 neu zu besetzen. 

Beschluss

Auf Grund des § 5 der Geschäftsordnung für die Gemeinschaftsversammlung der VG und Art. 33 GO wird der in diesem Zusammenhang freigewordene Ausschusssitz von der Gemeinschaftsversammlung für den Rest der Amtszeit 2020/2026 daher wie folgt besetzt:

Bisher                Rommel Carmen        Ausschussmitglied
                                       Stellvertreterin        Hegele Elke

Neu:                Hartner Stefan        Ausschussmitglied
                                       Stellvertreterin        Hegele Elke


Zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses wird folgendes Ausschussmitglied bestellt:

Vorsitzende des RPA                        Stellvertretender Vorsitzender des RPA

Bisher:        Rommel Carmen                Müller Günter

Neu:                Müller Günter                Reile Edelbert

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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04. Geschäftsordnung für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen a.d.Donau; hier: Änderung der Art der Bekanntmachung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VG Gundelfingen) 1. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 28.11.2024 ö beschließend 04

Öffentlicher Sachvortrag

Mit Schreiben vom 29.12.2023 informierte das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration alle bayerischen Städte und Gemeinden, dass die Verordnung zur Änderung der Bekanntmachungsverordnung zum 1. Januar 2024 in Kraft treten wird.

Die Änderungsverordnung passt die bisherige Bekanntmachungsverordnung des StMI an Art. 17 Abs. 3 des Bayerischen Digitalgesetzes und die letzten Änderungen des Art. 26 der Gemeindeordnung an, die auch ausschließlich digitale Bekanntmachungen gemeindlicher Satzungen gesetzlich zugelassen haben.

Da der Landkreis Dillingen a.d.Donau schon seit längerer Zeit sein Amtsblatt ausschließlich digital veröffentlicht, sind Kommunen, Zweck- und Schulverbände sowie Verwaltungsgemeinschaften die das Amtsblatt des Landkreises für eigene Veröffentlichungen nutzen, gehalten, gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 BayKommV ihre bisherige Geschäftsordnung anzupassen oder diesbezüglich auf die Internetseite des Landkreises Dillingen a.d.Donau zu verweisen.

Beschluss

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen a.d.Donau beschließt § 29 Abs. 1 der Geschäftsordnung dahingehend anzupassen, dass Satzungen und Verordnungen im Amtsblatt des Landkreises Dillingen a.d.Donau durch Veröffentlichung auf der Internetseite www.landkreis-dillingen.de amtlich bekannt gemacht werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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05. Abberufung und Bestellung einer gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VG Gundelfingen) 1. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 28.11.2024 ö beschließend 05

Öffentlicher Sachvortrag

In der Gemeinschaftsversammlung vom 05.12.2018 wurden für den Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen a.d.Donau als behördliche Datenschutzbeauftragte Herr Nikolaus Mayr und dessen Stellvertreter Herr Manuel Kübler bestellt.

Aufgrund zunehmender Sorgfalts- und Haftungspflichten für Kommunen und zur Sicherung der gesetzlichen Anforderungen, hat sich die Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen a.d.Donau dazu entschlossen, die Funktion des behördlichen Datenschutzbeauftragen an einen externen Dienstleister zu vergeben (vgl. Art. 37 DSGVO, § 38 BDSG).

Als äußerst kompetenten und leistungsfähigen Partner konnten wir hierfür die Fa. CyberTecc GmbH aus Neustadt a.d.Donau gewinnen. Die Fa. CyberTecc GmbH ist bereits seit Jahren auch für andere Kommunen aus dem Landkreis tätig. 

Die beiden bisherigen Datenschutzbeauftragten Herr Nikolaus Mayr und Herr Manuel Kübler sind demzufolge vom Gremium als behördliche Datenschutzbeauftragte abzuberufen. Gleichzeitig ist die Fa. CyberTecc GmbH als neue behördliche Datenschutzbeauftragte zu bestellen.

Beschluss

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen a.d.Donau widerruft mit Wirkung zum 31.12.2024 die gem. Art 37 DSGVO und § 38 BDSG erfolgte Bestellung von Herrn Nikolaus Mayr und dessen Stellvertreter Herrn Manuel Kübler zu behördlichen Datenschutzbeauftragten und bestellt ab dem 01.01.2025 die Fa. CyberTecc GmbH, Siegenburger Straße 8, 93333 Neustadt a.d.Donau als gemeinsame behördliche Datenschutzbeauftragte.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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06. Personalangelegenheiten; Grundsatzbeschluss Einführung Fahrradleasing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VG Gundelfingen) 1. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 28.11.2024 ö beschließend 06

Beschluss

Den Beschäftigten der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen a.d.Donau wird das Fahrradleasing als Arbeitgeberangebot grundsätzlich ermöglicht. Eine Nutzung der Leasingräder auch durch Familienangehörige ist zulässig.

Der Vorsitzende wird ermächtigt, die erforderlichen Verträge mit dem wirtschaftlichsten Anbieter abzuschließen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

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07. Jahresrechnung 2023 der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen a.d.Donau; hier: Feststellung der Jahresrechnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VG Gundelfingen) 1. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 28.11.2024 ö beschließend 07

Öffentlicher Sachvortrag

In der Jahresrechnung ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Stands des Vermögens und der Verbindlichkeiten zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres nachzuweisen (Art. 102 Abs. 1 Satz 1 GO). Die genauen Bestanteile der Jahresrechnung sind in § 77 KommHV aufgeführt. Demnach umfasst die Jahresrechnung den kassenmäßigen Abschluss, die Haushaltsrechnung sowie die in § 77 Abs. 2 KommHV aufgeführten Anlagen. 

Das einzelne Haushaltsjahr schließt nach Art. 63 Abs. 4 GO immer am 31.12. eines jeden Jahres ab. Hiernach ist es Aufgabe der Kasse, das Zeitbuch (Erfassung aller Ein- und Auszahlungen in zeitlicher Reihenfolge) und das Sachbuch (Erfassung aller Ein- und Auszahlungen in sachlicher Ordnung) abzuschließen, die Überträge in die Bücher des folgenden Haushaltsjahres zu fertigen und den kassenmäßigen Abschluss zu erstellen. Dieser enthält nach § 78 Satz 1 KommHV 

-        die Soll-Einnahmen und die Soll-Ausgaben,
-        die Ist-Einnahmen und die Ist-Ausgaben bis zum Abschlusstag (= 31.12.) sowie 
-        die Kasseneinnahme- und die Kassenausgabereste.

Nachfolgend sind nach § 78 Abs. 1 Satz 1 KommHV in der Haushaltsrechnung die im kassenmäßigen Abschluss ermittelten Beträge für die einzelnen Haushaltsstellen nach der Ordnung des Haushaltsplans nachzuweisen und den Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben die entsprechenden Haushaltsansätze gegenüberzustellen. Oberstes Rechnungsziel ist der Nachweis, ob die Aufgabenerfüllung unter Wahrung des Haushaltsausgleichs erreicht oder verfehlt wurde. Diesem Rechnungsziel der Kameralistik dient in erster Linie der „Planvergleich“ der erkennen lässt, ob der ursprüngliche Haushaltsansatz zutreffend war oder nicht.

Die Haushaltsrechnung ist als Sollabschluss gestaltet. In der Haushaltsrechnung sind also alle Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben des Haushaltsjahres einzusetzen. Das Wesen der Sollrechnung besteht also darin, dass sie nicht auf die tatsächlichen Kassenein- und –ausgänge abstellt, sondern die von der Verwaltung erteilten Annahme- und Auszahlungsanordnungen der Ermittlung des Jahresergebnisses zugrunde legt. Zudem werden auch die Einnahmen- und Ausgabeermächtigungen in das Jahresergebnis mit einbezogen, die ohne angeordnet worden zu sein, als Haushaltseinnahme- oder –ausgabereste in das kommende Jahr übertragen werden. Diese neuen Haushaltsreste werden den Soll-Einnahmen bzw. Soll-Ausgaben des Jahres zugerechnet, verbessern bzw. verschlechtern also das Soll-Ergebnis.

Die Haushaltsrechnung der Verwaltungsgemeinschaft für das Jahr 2023 stellt sich wie folgt dar:

  • Ergebnis des Verwaltungshaushalts:        2.791.931,34 Euro;
  • Ergebnis des Vermögenshaushalts:        116.338,75 Euro;
  • Ergebnis des Gesamthaushalts:        2.908.270,09 Euro;

  • Zuführung vom Vermögens- zum Verwaltungshaushalt:        76.590,44 Euro;
  • Entnahme aus der allgemeinen Rücklage:        99.173,72 Euro;


  • Stand Haushaltseinnahmeerste zum 31.12.2023:        0,00 Euro;
  • Stand Haushaltsausgabereste zum 31.12.2023:        15.242,51 Euro;
  • neu gebildete Haushaltsausgabereste im Vermögenshaushalt:        0,00 Euro;

  • Stand der Allg. Rücklage zum 31.12.2023:        1.031.178,32 Euro;

  • Stand der Schulden aus Krediten zum 31.12.2023:        0,00 Euro;

Die Jahresrechnung wurde im April 2024 erstellt. Sie wurde vom örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Unstimmigkeiten wurden nicht festgestellt. Aufgetretene Fragen wurden nachfolgend geklärt.

Genaue Inhalte der Jahresrechnung können dem beiliegenden Rechenschaftsbericht entnommen werden. Der Rechenschaftsbericht (§ 87 KommHV-K) dient neben der Verständlichmachung der Jahresrechnung auch dazu, den Verlauf der Haushaltswirtschaft und die Haushaltslage zu erklären und soll einen Ausblick auf die kommenden Entwicklungen geben. 

Beschluss

Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2023 sowie nach Kenntnisnahme des Prüfberichts beschließt die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen die Feststellung der Jahresrechnung gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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08. Jahresrechnung 2023 der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen a.d.Donau; hier: Entlastung der Jahresrechnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VG Gundelfingen) 1. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 28.11.2024 ö beschließend 08

Öffentlicher Sachvortrag

In der Jahresrechnung ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Stands des Vermögens und der Verbindlichkeiten zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres nachzuweisen (Art. 102 Abs. 1 Satz 1 GO). Die genauen Bestanteile der Jahresrechnung sind in § 77 KommHV aufgeführt. Demnach umfasst die Jahresrechnung den kassenmäßigen Abschluss, die Haushaltsrechnung sowie die in § 77 Abs. 2 KommHV aufgeführten Anlagen.

Nach der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und der nachfolgenden Feststellung der Jahresrechnung durch die Gemeinschaftsversammlung kann abschließend die Entlastung der Jahresrechnung erfolgen.

Beschluss

Für die von der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen a.d.Donau festgestellte Jahresrechnung 2023 der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen a.d.Donau wird die Entlastung vollumfänglich und vorbehaltlos erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinschaftsversammlungsvorsitzender Dieter Nägele hat an der Beratung und Abstimmung über vorstehenden Beschluss nicht teilgenommen. (Art. 49 GO)

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09. Vollzug der Gemeindeordnung und der Kommunalen Haushaltverordnung; hier: Erlass der Haushaltssatzung 2025 der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen a.d.Donau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VG Gundelfingen) 1. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 28.11.2024 ö beschließend 09

Öffentlicher Sachvortrag

Die kommunale Haushaltswirtschaft verlangt für jede Kommune / Verband den Erlass einer Haushaltssatzung für jedes Haushaltsjahr (Art. 63 Abs. 1 Satz 1 GO). Das Haushaltsjahr entspricht dem Kalenderjahr (Art. 63 Abs. 4 GO). Die Haushaltssatzung umfasst auch dann ein Haushaltsjahr (= Kalenderjahr), wenn sie erst (verspätet) im Laufe des Haushaltsjahres zustande kommt, da die Haushaltssatzung immer am 01. Januar, also möglicherweise auch rückwirkend, in Kraft tritt (Art. 63 Abs. 3 GO). 

Rechtlich wäre es auch möglich, eine Haushaltssatzung für zwei Jahre zu erlassen (sog. Doppelhaushalt, Art. 63 Abs. 1 Satz 2 GO). Von dieser Möglichkeit hat die Verwaltungs-gemeinschaft Gundelfingen bisher nie Gebrauch gemacht.

Die Haushaltssatzung enthält nach Art. 63 Abs. 2 GO die Festsetzung

  1. des Haushaltsplans unter Angabe des Gesamtbetrags der Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsjahres,
  2. des Gesamtbetrags der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigungen),
  3. des Gesamtbetrags der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen beziehungsweise Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen),
  4. der Abgabesätze, die für jedes Haushaltsjahr neu festzusetzen sind und
  5. des Höchstbetrags der Kassenkredite.

Unter Zugrundelegung dieser Vorschriften wurde ein Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 erstellt, der dieser Beschlussvorlage beigefügt ist. Ebenfalls beigefügt ist ein Entwurf des dazugehörigen Haushaltsplanes samt seinen Pflichtbestandteilen. Ein Haushaltsplan besteht nach § 2 Abs. 1 KommHV aus

  1. dem Gesamtplan,
  2. den Einzelplänen des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts,
  3. den Sammelnachweisen und
  4. dem Stellenplan für Angestellte und Beamte.

Beizufügen sind dem Haushaltsplan nach § 2 Abs. 2 KommHV

  1. der Vorbericht,
  2. eine Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen,
  3. eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden und der Rücklagen zu Beginn des Haushaltsjahres,
  4. eine Stellenübersicht für die Arbeiter,
  5. die Wirtschaftspläne und neue Jahresrechnungen der Sondervermögen,
  6. der Finanzplan mit dem ihm zugrundeliegenden Investitionsprogramm und
  7. eine Übersicht über Budgets.

Wohingegen die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit seinen Pflichtbestandteilen Satzungsqualität haben, also das kommunale „Haushaltsgesetz“ darstellen und somit nur durch eine Änderungssatzung geändert werden können, haben die Anlagen nach § 2 Abs. 2 KommHV keine Satzungsqualität und können durch einfachen Beschluss des zuständigen Gemeindeorgans geändert werden.

Nach dem Grundsatz des Haushaltsausgleichs (Art. 64 Abs. 3 und 4 GO, § 22 Abs. 1 KommHV) hat der Verwaltungshaushalt, der die laufenden Einnahmen und Ausgaben umfasst, alle nicht zur Deckung von Ausgaben benötigten Mittel an den Vermögenshaushalt abzuführen (= sog. Zuführung, Investitionsrate oder Freie Spanne). Je größer diese freie Finanzspanne ist, umso finanzierungsstärker ist die jeweilige Kommune / Verband. Soweit die Mittel im Vermögenshaushalt nicht zur Deckung der dort anfallenden Ausgaben benötigt werden, sind sie der allgemeinen Rücklage zuzuführen (§ 22 Abs. 2 KommHV). 

Für die Zuführung gelten neben dem o.g. Haushaltsaugleich weitere rechtliche Vorgaben. Nach § 22 Abs. 1 Satz 2 KommHV muss die Zuführung vom VwH an den VmH mindestens so hoch sein, um die ordentlichen Tilgungen von Krediten und die Rückzahlung innerer Darlehen zu decken (=  sog. Pflichtzuführung). Daneben soll die Zuführung außerdem die Ansammlung von Rücklagen und die Deckung von Ausgaben des Vermögenshaushaltes ermöglichen (= sog. Sollzuführung). Weiter soll die Zuführung jedoch mindestens so hoch sein, wie die aus speziellen Entgelten gedeckten Abschreibungen (= sog. Mindestzuführung). Die Pflichtzuführung muss erbracht werden, die Soll- und die Mindestzuführung soll erbracht werden. 

Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben hat die Finanzverwaltung in Abstimmung mit dem Gemeinschaftsvorsitzenden und allen betroffenen Kollegen/innen eine Haushaltssatzung samt dem dazugehörigen Haushaltsplan und dessen Anlagen und Bestandteilen erstellt. Die entsprechenden Dokumente sind der Beschlussvorlage beigefügt. Im Ergebnis steigt die Verbandsumlage unter Berücksichtigung einer geplanten Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 250.000 Euro von 161,30 Euro auf 175,01 Euro an.

Einen Überblick über die wesentlichen Einnahmen und Ausgaben der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen und die Auswirkungen auf das Ergebnis ergeben sich insbesondere aus dem Vorbericht.

Beschluss

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen a.d.Donau beschließt die dieser Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung für das Jahr 2025 samt dem dazugehörigen Haushaltsplan und dessen Bestandteilen und Anlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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10. Überörtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnungen 2018 - 2021 der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen durch den Bay. Kommunalen Prüfungsverband (BKPV); hier: Bekanntgabe des Prüfungsberichts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VG Gundelfingen) 1. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 28.11.2024 ö beschließend 10
Datenstand vom 03.12.2024 11:34 Uhr