Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Städtebauförderung;
Aufstellung des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogrammes 2019
Daten angezeigt aus Sitzung:
14. Sitzung (68./XIV) des STADTRATES, 12.12.2018
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Auf Grund der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung
(Beschluss-Nr. 684 vom 03.12.2018) beschließt der Stadtrat:
Folgende städtebauliche Sanierungsmaßnahmen werden zur Aufnahme in das Bund-Länder- Städtebauförderungsprogramm 2018 angemeldet:
Altstadt Gunzenhausen
- Vorbereitungen:
- Modernisierungsgutachten 20.000,00 €
- Ergänzungen der vorbereitenden Untersuchungen (Bebauungspläne) 15.000,00 €
2. Grunderwerb: 100.000,00 €
3. Ordnungsmaßnahmen:
- Verkehrslenkende Maßnahmen am Marktplatz durch versenkbare Poller 90.000,00 €
- Verlagerung von Gewerbebetrieben 30.000,00 €
- Umsetzung von Maßnahmen aus den Handlungsempfehlungen ISEK 100.000,00 €
- Abbruch weiterer Gebäude im Sanierungsgebiet VIII 50.000,00 €
- Ausbau einer Fußwegverbindung vom Marktplatz zur Altmühlpromenade 30.000,00 €
- Gestalterische Aufwertung der Außenanlagen an der Stadthalle, Isle-Platz 1 155.000,00 €
- Errichtung eines neuen WC-Gebäudes am Schießwasen 145.000,00 €
4. Baumaßnahmen:
- Aufwertung und Neugestaltung des Eingangsbereiches im Rathaus 110.000,00 €
- Sonstige private Modernisierungsmaßnahmen 50.000,00 €
- Sonstige private Fassadensanierungsmaßnahmen 60.000,00 €
5. Sonstiges:
- Vergütungen an Städteplaner für begleitende Stellungnahmen und Gutachten 30.000,00 €
- Projektmanagement Aktive Stadt- und Ortsteilzentren 61.000,00 €
Summe Altstadt Gunzenhausen 1.046.000,00 €
Die Stadt Gunzenhausen wird den ihr obliegenden Finanzierungsanteil an den entstehenden Kosten erbringen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.12.2020 08:22 Uhr