Bauvorhaben: Errichtung eines Einfamilienhauses mit Nebengebäude Baugrundstück: Stetten Gemarkung: Stetten Flur-Nr.: 66/5


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung (75./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 11.11.2019

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 34 und 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.05.2024 10:26 Uhr