Bauvorhaben: Um- und Anbau eines SB-Warenhauses Baugrundstück: Ansbacher Straße Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 811/15


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung (58./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 17.09.2018

Beratungsreihenfolge

Beschluss

1.        Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

2.        Den Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes
       Gunzenhausen „Nord-West“ im Hinblick auf

       -die Überschreitung der Baugrenze durch die Stellflächen für Einkaufswägen,
-die Überschreitung der maximal zulässigen Verkaufsfläche von 3.500,00 m² um 8,16 m² und der damit verbundenen Überschreitung der Aufteilung der Verkaufsflächen für

       a) den Verbrauchermarkt (3.259,21 m² statt 2.600,00 m²),
       b) dessen Foodbereich (1.913 m² statt 1.700,00 m²) und
       c) dessen Getränkemarkt (626,00 m² statt 250,00 m²)
       
       wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.09.2020 10:28 Uhr