Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes mit Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB für den Neubau eines Verbrauchermarktes (Edeka-Markt) auf dem Grundstück Flur-Nr. 594 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen, Industriestraße 7; Auswertung und Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung (54./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 14.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 6. Sitzung (54./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 14.05.2018 ö Beschliessend 5

Beschluss

  1. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung fand in der Zeit von Mittwoch, 06.09.2017 bis einschließlich Dienstag, 10.10.2017 statt.

  1. Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die eingegangenen Stellungnahmen bzw. Anregungen von 21 Trägern öffentlicher Belange zur Kenntnis.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde eine Einwendung vorgebracht.

  1. Die Handlungs- und Beschlussvorschläge des Stadtbauamtes vom 03.05.2018 werden zum Beschluss erhoben.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Handlungs- und Beschlussvorschläge in den Bebauungsplanentwurf einarbeiten zu lassen und das Aufstellungsverfahren mit der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fortzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

Datenstand vom 01.10.2020 16:24 Uhr