Datum: 26.07.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrzentrale
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 21:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 31. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes Altmühlsee, Teilplan Gunzenhausen, von einer Sonderbaufläche „Elektro- und Elektronikmarkt“ in eine gewerbliche Baufläche im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 656 und 656/2 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen; Feststellungsbeschluss
3 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Bebauungsplanes „Am großen Wasen II“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 656 und 656/2 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen (An der Nürnberger Straße), zur Ausweisung eines Gewerbegebietes; Satzungsbeschluss
4 Jahresabschluss 2017 der Stadtwerke Gunzenhausen GmbH
5 Abwicklung des Haushalts 2018 der Stadt Gunzenhausen
9 Unterstützung für die Flüchtlingshilfe Wald e.V.
9.1 Antrag zur Geschäftsordnung auf Absetzung des Tagesordnungspunktes 9
9.2 Unterstützung für die Flüchtlingshilfe Wald e.V.
10 Sonstiges und Bekanntgaben
10.1 Anträge
10.2 Förderprogramm für Schulen
10.3 RUFBUS
10.4 Leiter der Stadthalle
8 Erlass einer 3. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Gunzenhausen über Friedhofs- und Bestattungsgebühren vom 17.12.2012
7 Kinder- und Familienzentrum Wilhelm Löhe der evang.-luth. Kirchengemeinde Gunzenhausen in Gunzenhausen, Föhrenweg 2 und 2a; Ersatzneubau einer Kindertagesstätte mit 85 Kindergartenplätzen (davon bis zu 15 Plätze für behinderte bzw. von Behinderung bedrohte Kinder) und 12 Kinderkrippenplätzen - Baukostenzuschuss der Stadt Gunzenhausen
6.2 Jahresrechnungen 2016 der STADT GUNZENHAUSEN und der HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN sowie des Jahresabschluss 2016 für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim; Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
6.1 Jahresrechnungen 2016 der STADT GUNZENHAUSEN und der HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN sowie des Jahresabschluss 2016 für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim; Feststellung der Jahresrechnungen bzw. des Jahresabschlusses
6 Jahresrechnungen 2016 der STADT GUNZENHAUSEN und der HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN sowie des Jahresabschlusses 2016 für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 8. Sitzung (62./XIV) des STADTRATES 26.07.2018 ö Vorberatung 1
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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 31. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes Altmühlsee, Teilplan Gunzenhausen, von einer Sonderbaufläche „Elektro- und Elektronikmarkt“ in eine gewerbliche Baufläche im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 656 und 656/2 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen; Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 8. Sitzung (56./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 11.07.2018 ö Beschliessend 2
Stadtrat 8. Sitzung (62./XIV) des STADTRATES 26.07.2018 ö Beschliessend 2

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung vom 11.07.2018, lfd.-Nr. 586, beschließt der Stadtrat:

Der Stadtrat beschließt gemäß §§ 2 Abs. 1 ff. BauGB die 31. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes Altmühlsee, Teilplan Gunzenhausen, im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 656, 656/2 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes Altmühlsee, Teilplan Gunzenhausen, in der beschlossenen Fassung mit den notwendigen Verfahrensvermerken zu versehen und der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 1

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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Bebauungsplanes „Am großen Wasen II“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 656 und 656/2 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen (An der Nürnberger Straße), zur Ausweisung eines Gewerbegebietes; Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 8. Sitzung (56./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 11.07.2018 ö Beschliessend 3
Stadtrat 8. Sitzung (62./XIV) des STADTRATES 26.07.2018 ö Beschliessend 3

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung vom 11.07.2018, lfd.-Nr. 587, beschließt der Stadtrat:

Der Stadtrat beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB folgende Bebauungsplansatzung:

- siehe Anlage -

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 1

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4. Jahresabschluss 2017 der Stadtwerke Gunzenhausen GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 8. Sitzung (62./XIV) des STADTRATES 26.07.2018 ö Vorberatung 4
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5. Abwicklung des Haushalts 2018 der Stadt Gunzenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 8. Sitzung (62./XIV) des STADTRATES 26.07.2018 ö Beschliessend 5

Beschluss

Der Stadtrat nimmt den Bericht der Stadtkämmerei vom 17.07.2018 über die Abwicklung des Haushalts 2018 der Stadt Gunzenhausen zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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9. Unterstützung für die Flüchtlingshilfe Wald e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 8. Sitzung (62./XIV) des STADTRATES 26.07.2018 ö Vorberatung 9
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9.1. Antrag zur Geschäftsordnung auf Absetzung des Tagesordnungspunktes 9

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 8. Sitzung (62./XIV) des STADTRATES 26.07.2018 ö Beschliessend 9.1

Beschluss

Stadträtin Bauer stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Absetzung des Tagesordnungspunktes 9 und Entscheidungsfindung zu einem späteren Zeitpunkt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 14

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9.2. Unterstützung für die Flüchtlingshilfe Wald e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 5. Sitzung (39./XIV) des HAUPT- UND FINANZAUSSCHUSSES 17.07.2018 ö Vorberatung 6
Stadtrat 8. Sitzung (62./XIV) des STADTRATES 26.07.2018 ö Beschliessend 9.2

Beschluss

Auf den Antrag vom 07.07.2018 hin gewährt die Stadt Gunzenhausen dem Verein „Flüchtlingshilfe Wald e.V.“ eine einmalige finanzielle Unterstützung in Höhe von


3.000,00 EUR.

Die Kosten der mit dieser Unterstützung der Stadt Gunzenhausen durchgeführten Aktivitäten des Vereins und deren Gesamtfinanzierung sind der Stadt Gunzenhausen nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 6

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10. Sonstiges und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 8. Sitzung (62./XIV) des STADTRATES 26.07.2018 ö 10
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10.1. Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 8. Sitzung (62./XIV) des STADTRATES 26.07.2018 ö Vorberatung 10.1
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10.2. Förderprogramm für Schulen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 8. Sitzung (62./XIV) des STADTRATES 26.07.2018 ö Vorberatung 10.2
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10.3. RUFBUS

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 8. Sitzung (62./XIV) des STADTRATES 26.07.2018 ö Vorberatung 10.3
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10.4. Leiter der Stadthalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 8. Sitzung (62./XIV) des STADTRATES 26.07.2018 ö Vorberatung 10.4
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8. Erlass einer 3. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Gunzenhausen über Friedhofs- und Bestattungsgebühren vom 17.12.2012

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 5. Sitzung (39./XIV) des HAUPT- UND FINANZAUSSCHUSSES 17.07.2018 ö 5
Stadtrat 8. Sitzung (62./XIV) des STADTRATES 26.07.2018 ö Beschliessend 8

Beschluss

Aufgrund der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses (Beschluss Nr. 169 vom 17.07.2018) beschließt der Stadtrat:


Die

3. Satzung zur Änderung der
Satzung der Stadt Gunzenhausen
über Friedhofs- und Bestattungsgebühren
vom 17.12.2012

wird erlassen.

Der Satzungsentwurf ist Anlage und Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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7. Kinder- und Familienzentrum Wilhelm Löhe der evang.-luth. Kirchengemeinde Gunzenhausen in Gunzenhausen, Föhrenweg 2 und 2a; Ersatzneubau einer Kindertagesstätte mit 85 Kindergartenplätzen (davon bis zu 15 Plätze für behinderte bzw. von Behinderung bedrohte Kinder) und 12 Kinderkrippenplätzen - Baukostenzuschuss der Stadt Gunzenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 5. Sitzung (39./XIV) des HAUPT- UND FINANZAUSSCHUSSES 17.07.2018 ö Beschliessend 2
Stadtrat 8. Sitzung (62./XIV) des STADTRATES 26.07.2018 ö 7

Beschluss

Aufgrund der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses (Beschluss Nr. 166 vom 17.07.2018) beschließt der Stadtrat:

1.        Der mit Beschluss des Stadtrates Nr. 376 vom 28.09.2017 beschlossene Baukostenzuschuss der Stadt Gunzenhausen für den Ersatzneubau der Kindertagesstätte „Wilhelm Löhe“ mit 85 Kindergartenplätzen (davon bis zu 15 Plätze für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder) und 12 neuen Kinderkrippenplätzen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1595/549 der Gemarkung Gunzenhausen, Föhrenweg 2 und 2a, wird aufgrund der Erhöhung des förderfähigen Kostenrichtwertes wie folgt neu festgesetzt.

a)        Baukostenzuschuss in Höhe der voraussichtlich nach den FA-ZR förderfähigen Kosten (einschl. Flächenüberschreitung um 10 v.H.)        2.954.000,00 EUR

b)        Freiwilliger Baukostenzuschuss für eine zusätzliche Hauptnutz-fläche von 60 m² für die Speiseversorgung        267.000,00 EUR

c)        Weiterleitung von zusätzlichen staatlichen Fördermitteln aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 - 2020“            117.600,00 EUR

       somit insgesamt        3.338.600,00 EUR

2.        Auf der Grundlage dieses neuen Baukostenzuschusses wird dem Abschluss einer Änderungs-vereinbarung zur Vereinbarung vom 05.10./06.10.2017 mit der evang.-luth. Kirchengemeinde Gunzenhausen nach dem Entwurf der Verwaltung zugestimmt. Der Entwurf der Änderungs-vereinbarung ist Bestandteil und Anlage dieses Beschlusses.

3.        Im Übrigen gilt der Beschluss des Stadtrates Nr. 376 vom 28.09.2017 unverändert weiter.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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6.2. Jahresrechnungen 2016 der STADT GUNZENHAUSEN und der HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN sowie des Jahresabschluss 2016 für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim; Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 8. Sitzung (62./XIV) des STADTRATES 26.07.2018 ö Beschliessend 6.2

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses (Beschluss Nr. 9 vom 09.07.2018) beschließt der Stadtrat:

Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Stadtrates und Erledigung der hierbei getroffenen Prüfungsfeststellungen sowie nach Feststellung der jeweiligen Abschlusssummen wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO für das Haushaltsjahr 2016

E n t l a s t u n g

erteilt.


(Herr Erster Bürgermeister Karl-Heinz Fitz nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 Abs. 1 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teil).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6.1. Jahresrechnungen 2016 der STADT GUNZENHAUSEN und der HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN sowie des Jahresabschluss 2016 für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim; Feststellung der Jahresrechnungen bzw. des Jahresabschlusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 8. Sitzung (62./XIV) des STADTRATES 26.07.2018 ö Beschliessend 6.1

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses (Beschluss Nr. 9 vom 09.07.2018) beschließt der Stadtrat:

Die Jahresrechnungen 2016 der Stadt Gunzenhausen und der Hospitalstiftung Gunzenhausen sowie der Jahresabschluss 2016 für das Burkhard-von-Seckendorff-Altenheim werden mit folgenden Abschlusssummen festgestellt:

a)        Jahresrechnung 2016 der Stadt Gunzenhausen
Soll-Einnahmen und -Ausgaben
- Verwaltungshaushalt        36.784.671,16  EUR
- Vermögenshaushalt        10.394.167,73  EUR
Zuführung zum Vermögenshaushalt        5.276.029,78  EUR
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage        372.872,66  EUR

b)        Jahresrechnung 2016 der Hospitalstiftung Gunzenhausen
Soll-Einnahmen und -Ausgaben
- Verwaltungshaushalt        425.647,08  EUR
- Vermögenshaushalt        961.150,40  EUR
Zuführung zum Vermögenshaushalt        283.629,40  EUR
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage        331.000,00  EUR

c)        Jahresabschluss 2016 für das Burkhard-von-Seckendorff-Altenheim
Jahresfehlbetrag 2016 gemäß Gewinn- und Verlustrechnung        303.418,50 EUR
Der Jahresfehlbetrag wird durch eine Verringerung der Kapitalrücklage ausgeglichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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6. Jahresrechnungen 2016 der STADT GUNZENHAUSEN und der HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN sowie des Jahresabschlusses 2016 für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Rechnungsprüfungsausschuss 1. Sitzung (12./XIV) des RECHNUNGSPRÜFUNGSAUSSCHUSSES 09.07.2018 Beschliessend 1.2
Stadtrat 8. Sitzung (62./XIV) des STADTRATES 26.07.2018 ö Vorberatung 6
Datenstand vom 29.12.2020 13:59 Uhr