Datum: 20.09.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus, Sitzungssaal
Gremium: Ausschuss für Bildung und Soziales
Öffentliche Sitzung, 14:00 Uhr bis 14:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 14:20 Uhr bis 15:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Ferienbetreuung; - Antrag der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Familienverband, Ortsgruppe Gunzenhausen, vom 27.07.2018 - Antrag des Familienzentrums der Stiftung Hensoltshöhe vom 17.07.2018
5 Sonstiges und Bekanntgaben
4 Sportförderung; Zuschuss an den 1. FC Gunzenhausen e.V. für die Sanierung des Mannschaftsgebäudes am Sportplatz
3 Sportförderung 2018
2 Bayer. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG); Antrag des Evang.-Inklusiven Kinder- und Familienzentrums Wilhelm Löhe vom 25.06.2018 auf Verlängerung der Förderung einer zweiten und dritten zusätzlichen Integrationsfachkraft

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1. Ferienbetreuung; - Antrag der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Familienverband, Ortsgruppe Gunzenhausen, vom 27.07.2018 - Antrag des Familienzentrums der Stiftung Hensoltshöhe vom 17.07.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 5. Sitzung (30./XIV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 20.09.2018 ö Beschliessend 1

Beschluss

Der Ausschuss für Bildung und Soziales nimmt die Anträge auf finanzielle Förderung zur Durchführung von Ferienbetreuungen zur Kenntnis.

Die Mitglieder des Ausschusses begrüßen die Initiativen nachfolgender Ferienbetreuungen:

-        Evang.-Luth. Kirchengemeinde in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Familienverband 
(Ferienbetreuung im Lutherhaus vom 30.07. bis 10.08.2018)

-        Familienzentrum der Stiftung Hensoltshöhe
(Ferienbetreuung im Sonnenhof vom 13. bis 24.08.2018)

Die Stadt Gunzenhausen gewährt für die o. g. Ferienbetreuungen einen Zuschuss gemäß der „Richtlinien der Stadt Gunzenhausen zur Förderung der Ferienbetreuung“ mit 1. Änderung zu Ziff. 3 vom 28.06.2016.

Lutherhaus (mind. 6 Std. täglich):        29 Kinder x 4,50 € x 10 Tage        =                1.305,00 €

Sonnenhof (mind. 8 Std. täglich):          6 Kinder x 6,00 € x 10 Tage        =                   360,00 €
                                         4 Kinder x 6,00 € x   5 Tage        =                   120,00 €
                                                                                          480,00 €
                                                                                               
voraussichtliche Gesamtförderung:                                                1.785,00 €


Die Zuschüsse sind jeweils auf das nach Abschluss der Maßnahmen nachzuweisende Defizit begrenzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Sonstiges und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 5. Sitzung (30./XIV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 20.09.2018 ö 5
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4. Sportförderung; Zuschuss an den 1. FC Gunzenhausen e.V. für die Sanierung des Mannschaftsgebäudes am Sportplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 5. Sitzung (30./XIV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 20.09.2018 ö Beschliessend 4

Beschluss

Auf Antrag vom 12.07.2018 gewährt die Stadt Gunzenhausen dem 1. FC Gunzenhausen e.V. für die Sanierung des Mannschaftsgebäudes am Sportplatz einen freiwilligen Sportförderungszuschuss in Höhe von bis zu

6.800,00 €.

Dieser Betrag entspricht rd. 15 v.H. der förderfähigen Investitionskosten in Höhe von voraussichtlich 45.431,38 €.

Die Auszahlung des städtischen Zuschusses erfolgt entsprechend dem Baufortschritt gegen Nachweis der angefallenen Kosten. Nach Abschluss der Maßnahme sind die Kosten sowie deren Finanzierung durch Vorlage eines Verwendungsnachweises zu belegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Sportförderung 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 5. Sitzung (30./XIV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 20.09.2018 ö Beschliessend 3

Beschluss

I. Die Sportförderung 2018 wird wie folgt durchgeführt:
1. Barzuschuss:    

Der Barzuschuss an die Sportvereine beträgt je anrechenbares Vereinsmitglied für Erwachsene 5,00 € und für Jugendliche 10,00 €. Bezuschusst werden dabei die Vereinsmitglieder mit Wohnsitz in Gunzenhausen einschl. Ortsteile.
Vereine, für die sich aufgrund ihrer geringen Mitgliederzahlen ein Zuschuss unter 50,00 € errechnet, erhalten einen Mindestzuschuss in Höhe von 50,00 €.
Die Vereine erhalten für                4.150 Erwachsene        á   5,00 €        =        20.750,00 €
und für                                1.320 Jugendliche        á 10,00 €        =        13.200,00 €
sowie zweimal den Mindestzuschuss                        á 50,00 €        =             100,00 €
abzüglich Förderung, die aufgrund Mindestzuschuss entfällt                =        ./.    70,00€
                                                                               -------------------------
Barzuschuss insgesamt                                                                33.980,00 €

Darüber hinausgehende finanzielle Zuwendungen bei erhöhten Kosten, z. B. durch Fahrten, können nicht gewährt werden.

2. Übungsleiterzuschüsse:  

Angelehnt an die Förderung der Übungsleiter durch den Staat erhalten die Sportvereine für jede Mitgliedseinheit durch Übungsleiterlizenzen im Jahr 2018 eine Förderung von 0,29 €. Die Übungsleiterzuschüsse werden in der errechneten Höhe ausbezahlt. Die Vereine erhalten demnach im Jahr 2018 Übungsleiterzuschüsse gemäß beiliegender Aufstellung in Höhe von 24.599,25 €.

3. Sonderzuwendungen:  

Die Stadt gewährt auf Antrag eines Vereins für herausragende sportliche Leistungen finanzielle Sonderzuwendungen. Feste Regelungen hierfür werden gem. Beschluss Nr. 53 vom 19.04.2017 des Ausschusses für Bildung und Soziales nicht aufgestellt. Es wird ein Gesamtbetrag in Höhe von 4.000,00 € jährlich bereitgestellt. Der zuständige Ausschuss für Bildung und Soziales wird im Einzelfall über die Gewährung eines Zuschusses entscheiden.

4. Investitionen:  

Für Investitionen gewährt die Stadt Gunzenhausen gemäß der Richtlinien zur Förderung des Sports vom 21.10.2008 Zuschüsse in Höhe von 15 v. H. der förderfähigen Kosten, höchstens 40.000,00 € je Baumaßnahme.

Für die Anschaffung von beweglichen Sportgroßgeräten beträgt der Zuschuss der Stadt Gunzenhausen 15 v. H. der förderfähigen Kosten, höchstens 5.000,00 € für jede einzelne Maßnahme.

Der Zuschuss wird um jeweils 5 v. H. der förderfähigen Kosten gemindert, soweit der Bezirk Mittelfranken und/oder der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen Zuschüsse gewähren.
In besonderen Fällen kann ein Zuschuss über die festgelegten Fördersätze und Höchstbeträge hinaus gewährt werden, wenn z. B. die Anlagen auch anderen als vereinsinternen Zwecken (Schulsport u. a.) zur Verfügung stehen.


II. Des Weiteren nimmt der Ausschuss für Bildung und Soziales folgende Bezuschussungen für das Jahr 2017 zur Kenntnis:

Zuschüsse für Sportstätten-Nutzung 117.532,22 € 
Zuschüsse für vereinseigene Sportstätten 21.310,00  
Bereitstellung von städtischen Grundstücken 12.121,89 € 
Sonderzuwendungen für herausragende sportliche Leistungen 500,00 € 

Die Gesamtförderung im Jahr 2018 beträgt 210.043,36 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Bayer. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG); Antrag des Evang.-Inklusiven Kinder- und Familienzentrums Wilhelm Löhe vom 25.06.2018 auf Verlängerung der Förderung einer zweiten und dritten zusätzlichen Integrationsfachkraft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 5. Sitzung (30./XIV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 20.09.2018 ö Beschliessend 2

Beschluss

Der Ausschuss für Bildung und Soziales nimmt den Antrag des Kinder- und Familienzentrums Wilhelm Löhe vom 25.06.2018 auf Verlängerung der Übernahme von 80 % der Personalkosten für eine zweite und dritte zusätzliche Integrationsfachkraft zur Kenntnis.

Das Kreisjugendamt befürwortet mit Schreiben vom 30.07.2018 den Einsatz von zusätzlichem Fachpersonal (Integrationsfachkräfte mit 40 bzw. 20 Wochenstunden) aufgrund der im Antrag dargelegten Verhältnisse.

Die Stadt Gunzenhausen stimmt deshalb ebenfalls einer Weiterförderung einer zweiten und dritten Integrationsfachkraft (40 Std. und 20 Std./Woche) zu.

Die zusätzlichen Integrationskräfte werden genehmigt, solange die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, jedoch längstens für den Zeitraum vom 01.09.2018 bis 31.08.2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.10.2020 11:42 Uhr