Datum: 10.10.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus, Sitzungssaal
Gremium: Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung
Öffentliche Sitzung, 14:00 Uhr bis 16:11 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 16:11 Uhr bis 16:14 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes mit Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB für den Neubau eines Verbrauchermarktes (Edeka-Markt) auf dem Grundstück Flur-Nr. 594 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen, Industriestraße 7; Auswertung und Abwägung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes mit Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB für den Neubau eines Verbrauchermarktes (Edeka-Markt) auf dem Grundstück Flur-Nr. 594 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen, Industriestraße 7; Satzungsbeschluss
3 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Fortführung des Bestandsverzeichnisses der Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Gunzenhausen; Umstufung eines Abschnitts des öffentlichen Feld- und Waldwegs Nr. 63 / Widmung zur Ortsstraße Nr. 6 „Schulstraße“ im Bebauungsplangebiet Frickenfelden, „Sonnenwiese“
14.3 Schießkino
14.2 Bodenbelastung im Baugebiet in Frickenfelden
14.1 Parkdecks
14 Sonstiges und Bekanntgaben
13.2 Bauvorhaben: Errichtung einer doppelseitigen, beleuchteten Plakatanschlagstafel auf Monofuß Baugrundstück: Bahnhofplatz 1 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 831/9
13.1 Bauherr: WBG Gunzenhausen Bauvorhaben: Neubau einer Tagespflegeeinrichtung mit anliegender Arztpraxis und darüber liegenden Wohnungen und einer Tiefgarage Baugrundstück: Frankenmuther Straße Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 1505/65
13 Baugesuche
12 Aufstellung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i. V. m. Art. 64 BayBO durch die Verwaltung für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1, 2 und 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO
11 Öffentliches WC am Isleplatz / Stadthalle Gunzenhausen; Vorstellung der Entwurfsplanung durch Herrn Architekten Michael Weinbrenner
10 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Fortführung des Bestandsverzeichnisses der Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Gunzenhausen; Widmung der Wegeverbindung zwischen der Ortstraße „Ansbacher Straße“ und der Eisenbahnüberführung des Bahnhofs Gunzenhausen zum beschränkt öffentlichen Weg Nr. 58 im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Ansbacher Straße mit Eisenbahnüberführung“
9 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Fortführung des Bestandsverzeichnisses der Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Gunzenhausen; Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 40, Flur-Nr. 303, Gemarkung Frickenfelden „Weg zu den Feldern Am Schulsportplatz“
8 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Fortführung des Bestandsverzeichnisses der Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Gunzenhausen; Widmung des Fuß- und Radweges zwischen der Ortsstraße „Zur Sonnenwiese“ und dem öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 41, Flur-Nr. 306, Gemarkung Frickenfelden im Geltungsbereich des Bebauungsplans Frickenfelden, „Sonnenwiese“ zum beschränkt öffentlichen Weg Nr. 5
7 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Fortführung des Bestandsverzeichnisses der Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Gunzenhausen; Widmung des Fuß- und Radweges zwischen dem Baugebiet „Eisenreich“ und dem Baugebiet „Sonnenwiese“ im Geltungsbereich des Bebauungsplans Frickenfelden, „Sonnenwiese“ zum beschränkt öffentlichen Weg Nr. 4
6 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Fortführung des Bestandsverzeichnisses der Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Gunzenhausen; Widmung der Erschließungsstraße „Hummelweg“ mit einer Stichstraße zur Ortsstraße Nr. 30 im Bebauungsplangebiet Frickenfelden, „Sonnenwiese“
5 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Fortführung des Bestandsverzeichnisses der Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Gunzenhausen; Widmung der Erschließungsstraße „Schmetterlingsweg“ zur Ortsstraße Nr. 29 im Bebauungsplangebiet Frickenfelden, „Sonnenwiese“
4 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Fortführung des Bestandsverzeichnisses der Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Gunzenhausen; Widmung der Erschließungsstraße „Zur Sonnenwiese“ zur Ortsstraße Nr. 28 im Bebauungsplangebiet Frickenfelden, „Sonnenwiese“

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Anlage zu TOP 2.pdf

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1. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes mit Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB für den Neubau eines Verbrauchermarktes (Edeka-Markt) auf dem Grundstück Flur-Nr. 594 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen, Industriestraße 7; Auswertung und Abwägung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 11. Sitzung (59./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 10.10.2018 ö Beschliessend 1

Beschluss

  1. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung fand in der Zeit von Dienstag, 31.07.2018 bis einschließlich Donnerstag, 30.08.2018 statt.

  1. Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die 9 eingegangenen Stellungnahmen bzw. Anregungen der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis.

       Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Einwendungen vorgebracht.

  1. Die Handlungs- und Beschlussvorschläge des Stadtbauamtes vom 01.10.2018 werden zum Beschluss erhoben.

  1. Die Verwaltung hat die Handlungs- und Beschlussvorschläge in den Bebauungsplanentwurf einarbeiten lassen. Die Träger öffentlicher Belange sowie die Einwendungsführer sind über das Auswertungs- und Abwägungsergebnis zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes mit Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB für den Neubau eines Verbrauchermarktes (Edeka-Markt) auf dem Grundstück Flur-Nr. 594 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen, Industriestraße 7; Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 11. Sitzung (59./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 10.10.2018 ö Beschliessend 2
Stadtrat 11. Sitzung (65./XIV) des STADTRATES 25.10.2018 ö Beschliessend 2

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung empfiehlt dem Stadtrat, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB folgende Bebauungsplansatzung zu beschließen:

- siehe Anlage -

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

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3. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Fortführung des Bestandsverzeichnisses der Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Gunzenhausen; Umstufung eines Abschnitts des öffentlichen Feld- und Waldwegs Nr. 63 / Widmung zur Ortsstraße Nr. 6 „Schulstraße“ im Bebauungsplangebiet Frickenfelden, „Sonnenwiese“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 11. Sitzung (59./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 10.10.2018 ö Beschliessend 3

Beschluss

  1. Der öffentliche Feld- und Waldweg Nr. 63 wird wegen geänderter Verkehrs- und Zweckbestimmung aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls in einem Teilbereich gemäß Art. 7 und 46 BayStrWG zur Ortsstraße Nr. 6 „Schulstraße“ aufgestuft. Das Grundstück Flur-Nr. 303/5 wird gemäß Art. 6 und Art. 46 BayStrWG erstmalig zur Ortsstraße Nr. 6 „Schulstraße“ gewidmet.

       Anfangspunkt:        ehemaliges nördliches Ende der Schulstraße auf Höhe der
                       Flur-Nr. 302/2, Gemarkung Frickenfelden 

       Endpunkt:                auf Höhe der Südgrenze des Grundstücks
                       Flur-Nr. 306, Gemarkung Frickenfelden

       Länge:                174 m

       Straßenbaulast:        Stadt Gunzenhausen

  1. Die Verwaltung wird beauftragt,
- die Umstufung/Widmung der Straßenaufsichtsbehörde anzuzeigen,
- die Umstufung/Widmung ortsüblich bekannt zu machen,
- die Eintragungsverfügung für das Bestandsverzeichnis zu erstellen und
- die Bestandskartei zu ändern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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14.3. Schießkino

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 11. Sitzung (59./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 10.10.2018 ö Vorberatung 14.3
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14.2. Bodenbelastung im Baugebiet in Frickenfelden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 11. Sitzung (59./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 10.10.2018 ö Vorberatung 14.2
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14.1. Parkdecks

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 11. Sitzung (59./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 10.10.2018 ö Vorberatung 14.1
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14. Sonstiges und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 11. Sitzung (59./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 10.10.2018 ö 14
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13.2. Bauvorhaben: Errichtung einer doppelseitigen, beleuchteten Plakatanschlagstafel auf Monofuß Baugrundstück: Bahnhofplatz 1 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 831/9

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 11. Sitzung (59./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 10.10.2018 ö 13.2

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß §§ 34 und 36 BauGB wird nicht erteilt.

Die verfahrensgegenständliche Werbeanlage soll unmittelbar im Kreuzungsbereich Bahnhofsplatz/Bahnhofstraße/Ansbacher Straße aufgestellt werden.

An diesem Knotenpunkt herrschen sowohl für motorisierte Verkehrsteilnehmer als auch für Radfahrer und nicht zuletzt Fußgänger sehr eingeschränkte Sichtverhältnisse vor. Der gekrümmte und in Nord-Süd-Richtung S-förmig gestaltete Verlauf der Bahnhofstraße ist schwer zu überblicken. Dies wird durch das ansteigende bzw. abfallende Gelände verstärkt. Auf der Bahnhofstraße verkehren täglich rund 13.000 Fahrzeuge. Die Sichtbeziehung auf der Bahnhofstraße zum Bahnhofsplatz ist in beide Richtungen stark eingeschränkt. Der Blick ist zum einen durch Wohngebäude und zum anderen durch die Tunneleinfahrt beeinträchtigt. Für vom Bahnhofsplatz auf die Bahnhofstraße einfahrende Verkehrsteilnehmer besteht eine sehr eingeschränkte Übersichtlichkeit. Dies machte es auch erforderlich, dass gegenüber diesem Kreuzungsbereich sogar zwei Verkehrsspiegel angebracht wurden, welche in die unterschiedlichen Richtungen zeigen. Viele Verkehrsteilnehmer tun sich schwer, mit dem notwendigen Blick in beide Richtungen. Auch dies hat zu Unfallhäufungen geführt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit musste bereits auf 30 km/h reduziert werden.

Selbst der öffentliche Personennahverkehr klagt massiv, insbesondere über Einfahrtsbehinderungen vom Bahnhofsplatz her kommend. Dies führt auch dazu, dass der Fahrplan oft nicht eingehalten werden kann. Dem versucht man nun mit einer Ampelanlage entgegenzuwirken, welche durch den Buslenker gesteuert werden kann. Auch für Fußgänger ist es nahezu unmöglich, gefahrenfrei die Bahnhofstraße überqueren zu können.

Vor diesem Hintergrund möchte der Antragsteller eine Großflächenwerbung auf Monofuß errichten. Er wirbt mit folgender Aussage: „Das Kienzler CityStarBoard wirkt schon in der Ferne und überzeugt in der Nähe. Dabei rückt ein zentraler Monofuß die Werbebotschaft optisch ganz nah in das Zentrum der Aufmerksamkeit. Als beleuchtete Großflächenwerbung ist sie gerade nachts ein besonderer Hingucker“.

Damit wird der Aufmerksamkeit und somit auch der Ablenkungseffekt der Werbeanlage klar zum Ausdruck gebracht. Gerade die deutlich hervorgehobene Beleuchtung geht weit über die Wirkung einer normalen Plakatwand hinaus. Nach Art. 14 Abs. 2 BayBO dürfen durch bauliche Anlagen und deren Nutzung die Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Verkehrs nicht gefährdet werden. Eine Gefährdung ist nach Überzeugung der Stadt Gunzenhausen aus den dargelegten Gesichtspunkten der Fall. Auch die Polizeiinspektion Gunzenhausen und die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts Weißenburg-Gunzenhausen teilen diese Einschätzung. Neben der Verkehrssicherheit entspricht die Gestaltung der baulichen Anlage nicht den Anforderungen des Art. 8 BayBO. Unter anderem die Höhe der Anlage, die Gestaltung der Oberfläche aber vor allem die Beleuchtung führen zu einer Verunstaltung des Straßen-, Orts- und Landschaftsbildes.

Die Anlage zieht die Aufmerksamkeit der Straßenverkehrsteilnehmer in einem so deutlichen Maße auf sich, dass dies letztlich zu Lasten der Sicherheit an diesem sehr problematischen Verkehrsknotenpunkt führt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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13.1. Bauherr: WBG Gunzenhausen Bauvorhaben: Neubau einer Tagespflegeeinrichtung mit anliegender Arztpraxis und darüber liegenden Wohnungen und einer Tiefgarage Baugrundstück: Frankenmuther Straße Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 1505/65

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 11. Sitzung (59./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 10.10.2018 ö 13.1

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 30 und 36 BauGB erteilt.

  1. Alle Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „3. Änderung Süd, Teilbaugebiet IIIa“, sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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13. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 11. Sitzung (59./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 10.10.2018 ö Vorberatung 13
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12. Aufstellung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i. V. m. Art. 64 BayBO durch die Verwaltung für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1, 2 und 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 11. Sitzung (59./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 10.10.2018 ö Beschliessend 12

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die Aufstellung vom 01.10.2018 über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1, 2 und 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO durch die Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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11. Öffentliches WC am Isleplatz / Stadthalle Gunzenhausen; Vorstellung der Entwurfsplanung durch Herrn Architekten Michael Weinbrenner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 11. Sitzung (59./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 10.10.2018 ö Beschliessend 11

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die Vorstellung der Entwurfsplanung durch Herrn Architekt Michael Weinbrenner für einen Ersatzneubau des öffentlichen WC´s an der Stadthalle zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Umsetzung der vorgestellten Variante 3 mit Kosten in Höhe von 145.000,00 € einschließlich 19 % MwSt. und Nebenkosten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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10. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Fortführung des Bestandsverzeichnisses der Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Gunzenhausen; Widmung der Wegeverbindung zwischen der Ortstraße „Ansbacher Straße“ und der Eisenbahnüberführung des Bahnhofs Gunzenhausen zum beschränkt öffentlichen Weg Nr. 58 im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Ansbacher Straße mit Eisenbahnüberführung“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 11. Sitzung (59./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 10.10.2018 ö Beschliessend 10

Beschluss

  1. Die Wegeverbindung zwischen der Ortsstraße „Ansbacher Straße“ und der Eisenbahnüberführung des Bahnhofs im Bebauungsplangebiet „Ansbacher Straße mit Eisenbahnüberführung“, Flur-Nr. 831/39 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen, wird gemäß Art. 6 und Art. 53 BayStrWG zum beschränkt öffentlichen Weg Nr. 58 gewidmet.

       Anfangspunkt:        Einmündung in die Ortsstraße Nr. 4 (Ansbacher Straße), Flur-Nr. 714/4,
                       Gemarkung Gunzenhausen

       Endpunkt:                Einmündung in die Eisenbahnüberführung des Bahnhofs Gunzenhausen,
                       Flur-Nr. 831/39 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen

       Länge:                60 m

       Straßenbaulast:        Stadt Gunzenhausen

  1. Die Verwaltung wird beauftragt,

- die Widmung der Straßenaufsichtsbehörde anzuzeigen,
- die Widmung ortsüblich bekannt zu machen,
- die Eintragungsverfügung für das Bestandsverzeichnis zu erstellen und
- die Bestandskartei zu ändern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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9. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Fortführung des Bestandsverzeichnisses der Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Gunzenhausen; Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 40, Flur-Nr. 303, Gemarkung Frickenfelden „Weg zu den Feldern Am Schulsportplatz“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 11. Sitzung (59./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 10.10.2018 ö Beschliessend 9

Beschluss

  1. Die Widmung des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 40 (Weg zu den Feldern Am Schulsportplatz), Flur-Nr. 303, Gemarkung Frickenfelden, wird gemäß Art. 8 Abs. 1 BayStrWG eingezogen, da er jede Verkehrsbedeutung verloren hat.

       Die Länge des einzuziehenden nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweges beträgt 90 m

       Anfangspunkt:        Einmündung in Flur-Nr. 304, Gemarkung Frickenfelden

       Endpunkt:                Westliches Ende von Flur-Nr. 305, Gemarkung Frickenfelden

  1. Die Verwaltung wird beauftragt,

- die Einziehung der Straßenaufsichtsbehörde anzuzeigen,
- die Einziehung ortsüblich bekannt zu machen,
- die Eintragungsverfügung für das Bestandsverzeichnis zu erstellen und
- die Bestandskartei zu ändern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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8. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Fortführung des Bestandsverzeichnisses der Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Gunzenhausen; Widmung des Fuß- und Radweges zwischen der Ortsstraße „Zur Sonnenwiese“ und dem öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 41, Flur-Nr. 306, Gemarkung Frickenfelden im Geltungsbereich des Bebauungsplans Frickenfelden, „Sonnenwiese“ zum beschränkt öffentlichen Weg Nr. 5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 11. Sitzung (59./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 10.10.2018 ö Beschliessend 8

Beschluss

  1. Der Fuß- und Radweg zwischen der Ortsstraße „Zur Sonnenwiese“ und dem öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 41 (Flur-Nr. 306, Gemarkung Frickenfelden) im Bebauungsplangebiet Frickenfelden, „Sonnenwiese“, Flur-Nr. 303 (Teilfläche), Gemarkung Frickenfelden, wird gemäß Art. 6 und Art. 53 BayStrWG zum beschränkt öffentlichen Weg Nr. 5 gewidmet.

       Anfangspunkt:        Einmündung in die Ortsstraße Nr. 28 (Zur Sonnenwiese),
                       Flur-Nr. 303, Gemarkung Frickenfelden

       Endpunkt:                Einmündung in den öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 41,
                       Flur-Nr. 306, Gemarkung Frickenfelden

       Länge:                38 m

       Straßenbaulast:        Stadt Gunzenhausen

  1. Die Verwaltung wird beauftragt,

- die Widmung der Straßenaufsichtsbehörde anzuzeigen,
- die Widmung ortsüblich bekannt zu machen,
- die Eintragungsverfügung für das Bestandsverzeichnis zu erstellen und
- die Bestandskartei zu ändern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Fortführung des Bestandsverzeichnisses der Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Gunzenhausen; Widmung des Fuß- und Radweges zwischen dem Baugebiet „Eisenreich“ und dem Baugebiet „Sonnenwiese“ im Geltungsbereich des Bebauungsplans Frickenfelden, „Sonnenwiese“ zum beschränkt öffentlichen Weg Nr. 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 11. Sitzung (59./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 10.10.2018 ö Beschliessend 7

Beschluss

  1. Der Fuß- und Radweg zwischen dem Baugebiet „Eisenreich“ und dem Baugebiet „Sonnenwiese“ im Geltungsbereich des Bebauungsplans Frickenfelden, „Sonnenwiese“, Flur-Nrn. 303 (Teilfläche) und 303/4 (Teilfäche), Gemarkung Frickenfelden, wird gemäß Art. 6 und Art. 53 BayStrWG zum beschränkt öffentlichen Weg Nr. 4 gewidmet.

       Anfangspunkt:        Einmündung in den beschränkt öffentlichen Weg Nr. 1, Flur-Nr. 301/11,
                       Gemarkung Frickenfelden

       Endpunkt:                Einmündung in die Ortsstraße Nr. 6 (Schulstraße), Flur-Nr. 303/5,
                       Gemarkung Frickenfelden

       Länge:                166 m

       Straßenbaulast:        Stadt Gunzenhausen

  1. Die Verwaltung wird beauftragt,

- die Widmung der Straßenaufsichtsbehörde anzuzeigen,
- die Widmung ortsüblich bekannt zu machen,
- die Eintragungsverfügung für das Bestandsverzeichnis zu erstellen und
- die Bestandskartei zu ändern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Fortführung des Bestandsverzeichnisses der Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Gunzenhausen; Widmung der Erschließungsstraße „Hummelweg“ mit einer Stichstraße zur Ortsstraße Nr. 30 im Bebauungsplangebiet Frickenfelden, „Sonnenwiese“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 11. Sitzung (59./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 10.10.2018 ö Beschliessend 6

Beschluss

  1. Die Erschließungsstraße „Hummelweg“ im Bebauungsplangebiet Frickenfelden, „Sonnenwiese“, Flur-Nr. 303/2, Gemarkung Frickenfelden, wird gemäß Art. 6 und Art. 46 BayStrWG zur Ortsstraße Nr. 30 gewidmet.

       Anfangspunkt:        Einmündung in die Ortsstraße Nr. 28 (Zur Sonnenwiese),
                       Flur-Nr. 303, Gemarkung Frickenfelden

       Endpunkt:                Einmündung in die Ortsstraße Nr. 6 (Schulstraße), Flur-Nr. 303/5,
                       Gemarkung Frickenfelden, mit der Stichstraße auf Höhe der
                       südlichen Grenze der Flur-Nr. 303/47, Gemarkung Frickenfelden

       Länge:                144 m

       Straßenbaulast:        Stadt Gunzenhausen

  1. Die Verwaltung wird beauftragt,

- die Widmung der Straßenaufsichtsbehörde anzuzeigen,
- die Widmung ortsüblich bekannt zu machen,
- die Eintragungsverfügung für das Bestandsverzeichnis zu erstellen und
- die Bestandskartei zu ändern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Fortführung des Bestandsverzeichnisses der Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Gunzenhausen; Widmung der Erschließungsstraße „Schmetterlingsweg“ zur Ortsstraße Nr. 29 im Bebauungsplangebiet Frickenfelden, „Sonnenwiese“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 11. Sitzung (59./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 10.10.2018 ö Beschliessend 5

Beschluss

  1. Die Erschließungsstraße „Schmetterlingsweg“ im Bebauungsplangebiet Frickenfelden, „Sonnenwiese“, Flur-Nr. 303/1, Gemarkung Frickenfelden, wird gemäß Art. 6 und Art. 46 BayStrWG zur Ortsstraße Nr. 29 gewidmet.

       Anfangspunkt:        südliche Einmündung in die Ortsstraße Nr. 28 (Zur Sonnenwiese),
                       Flur-Nr. 303, Gemarkung Frickenfelden

       Endpunkt:                nördliche Einmündung in die Ortsstraße Nr. 28 (Zur Sonnenwiese),
                       Flur-Nr. 303, Gemarkung Frickenfelden

       Länge:                147 m

       Straßenbaulast:        Stadt Gunzenhausen

  1. Die Verwaltung wird beauftragt,

- die Widmung der Straßenaufsichtsbehörde anzuzeigen,
- die Widmung ortsüblich bekannt zu machen,
- die Eintragungsverfügung für das Bestandsverzeichnis zu erstellen und
- die Bestandskartei zu ändern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Fortführung des Bestandsverzeichnisses der Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Gunzenhausen; Widmung der Erschließungsstraße „Zur Sonnenwiese“ zur Ortsstraße Nr. 28 im Bebauungsplangebiet Frickenfelden, „Sonnenwiese“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 11. Sitzung (59./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 10.10.2018 ö Beschliessend 4

Beschluss

  1. Die Erschließungsstraße „Zur Sonnenwiese“ im Bebauungsplangebiet Frickenfelden, „Sonnenwiese“, Flur-Nr. 303 (Teilfläche), Gemarkung Frickenfelden, wird gemäß Art. 6 und Art. 46 BayStrWG zur Ortsstraße Nr. 28 gewidmet.

       Anfangspunkt:        Einmündung in die Ortsstraße Nr. 15 (Frankenstraße),
                       Flur-Nr. 301/44, Gemarkung Frickenfelden

       Endpunkt:                Einmündung in die Ortsstraße Nr. 6 (Schulstraße),
                       Flur-Nr. 303/5 , Gemarkung Frickenfelden

       Länge:                415 m

       Straßenbaulast:        Stadt Gunzenhausen

  1. Die Verwaltung wird beauftragt,

- die Widmung der Straßenaufsichtsbehörde anzuzeigen,
- die Widmung ortsüblich bekannt zu machen,
- die Eintragungsverfügung für das Bestandsverzeichnis zu erstellen und
- die Bestandskartei zu ändern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.09.2020 10:27 Uhr