Datum: 03.12.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Haus des Gastes, Markgrafensaal
Gremium: Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung
Öffentliche Sitzung, 17:15 Uhr bis 18:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:50 Uhr bis 19:16 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Generalsanierung Stadthalle
1.1 Generalsanierung Stadthalle Gunzenhausen; Nachtragsvergabe für Lufttechnische Anlagen
1.2 Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes
1.3 Generalsanierung Stadthalle Gunzenhausen; Auftragsvergabe für Schreiner Festeinbauten
2 Umbaumaßnahme Rathaus; Barrierefreier Umbau, Brandschutz, gestalterische Aufwertung Foyer; Auftragsvergaben
2.1 Umbaumaßnahme Rathaus; Barrierefreier Umbau, Brandschutz, gestalterische Aufwertung Foyer; Auftragsvergabe Baumeisterarbeiten BA 2
2.2 Umbaumaßnahme Rathaus; Barrierefreier Umbau, Brandschutz, gestalterische Aufwertung Foyer; Auftragsvergabe Zimmermannsarbeiten BA 2
3 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Erlass einer Satzung gemäß § 34 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 13 BauGB über die Einbeziehung des Grundstücks Flur-Nr. 103, Gemarkung Schlungenhof, in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil (Einbeziehungssatzung); Antrag vom 18.10.2018; Aufstellungsbeschluss
8.1 Baumpflanzungen bei den Märkten in der Nürnberger Straße
8 Sonstiges und Bekanntgaben
7.5 Bauvorhaben: Nutzungsänderung von Lager/Produktionsräumen zu Büroflächen Baugrundstück: Lerchenstr. 1 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 1595/195
7.4 Bauvorhaben: Errichtung eines Freisitzes für die OG-Wohnung Baugrundstück: Marktplatz 26 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 201
7.3 Bauvorhaben: Umbau und Erweiterung des ehem. Geschäftshauses Böckler zu Wohn- und Geschäftshaus (Antrag auf Vorbescheid) Baugrundstück: Nähe Goethestr. Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nrn.: 486/8, 486/10, 487/15
7.2 Bauvorhaben: Anbau eines Schweinemaststalles (Antrag nach § 4 BImSchG) Baugrundstück: Aha 500 Gemarkung: Aha Flur-Nr.: 191
7.1 Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Schuppen Baugrundstück: Streudorf 93 Gemarkung: Streudorf Flur-Nr.: 73/3
7 Baugesuche
6 Aufstellung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i. V. m. Art. 64 BayBO durch die Verwaltung für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1 bis 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO
5 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Städtebauförderung; Aufstellung des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogrammes 2019
4 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Änderung der rechtsverbindlichen Bebauungspläne „Gunzenhausen Süd, Teilbaugebiet II“ und „Gunzenhausen Süd, Teilbaugebiet V“ durch Aufstellung des Bebauungsplanes „Sonnenstraße“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 332, 1470/3, 1482/41 und 333 (Teilfläche) alle Gemarkung Gunzenhausen Sonnenstraße/Reutbergstraße), zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses; Antrag vom 23.11.2018; Änderungs- und Billigungsbeschluss

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1. Generalsanierung Stadthalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 15. Sitzung (63./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 03.12.2018 ö Vorberatung 1
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1.1. Generalsanierung Stadthalle Gunzenhausen; Nachtragsvergabe für Lufttechnische Anlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 15. Sitzung (63./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 03.12.2018 ö Beschliessend 1.1

Beschluss

Der Nachtragsauftrag für die zusätzliche Leistung, Nachtrag 07 Schalldämmkulissen wird an die
CG Raumklima
Gummiwerkstraße 8
06886 Lutherstadt Wittenberg

zu den Einheitspreisen des Nachtragsangebotes vom 22.10.2018 erteilt. Die zu beauftragenden Mehrkosten betragen
15.921,62 € einschl. 19% MwSt.

Die Auftragssumme erhöht sich dadurch auf 367.617,09 € brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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1.2. Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 15. Sitzung (63./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 03.12.2018 ö Beschliessend 1.2

Beschluss

Die Mitglieder des Ausschusses für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung beschließen über die Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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1.3. Generalsanierung Stadthalle Gunzenhausen; Auftragsvergabe für Schreiner Festeinbauten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 15. Sitzung (63./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 03.12.2018 ö 1.3

Beschluss

Der Auftrag für die Schreiner Festeinbauten wird an die Firma

Willi Wehr GmbH
Am Hafnergarten 114
97318 Biebelried

zu den Einheitspreisen des Angebotes vom 26.11.2018 erteilt.
Die Auftragssumme ohne Wartung beträgt

163.543,84 € einschl. 19% MwSt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Umbaumaßnahme Rathaus; Barrierefreier Umbau, Brandschutz, gestalterische Aufwertung Foyer; Auftragsvergaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 15. Sitzung (63./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 03.12.2018 ö Vorberatung 2
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2.1. Umbaumaßnahme Rathaus; Barrierefreier Umbau, Brandschutz, gestalterische Aufwertung Foyer; Auftragsvergabe Baumeisterarbeiten BA 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 15. Sitzung (63./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 03.12.2018 ö Beschliessend 2.1

Beschluss

Der Auftrag für die Baumeisterarbeiten BA 2 wird an die Firma

Wilhelm Hufnagel Bauunternehmen
Hardtstrasse 27
91522 Ansbach

zu den Einheitspreisen des Angebotes vom 09.11.2018 erteilt.
Die Auftragssumme beträgt 204.582,42 €  einschl. 19% Mwst..

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.2. Umbaumaßnahme Rathaus; Barrierefreier Umbau, Brandschutz, gestalterische Aufwertung Foyer; Auftragsvergabe Zimmermannsarbeiten BA 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 15. Sitzung (63./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 03.12.2018 ö Beschliessend 2.2

Beschluss

Der Auftrag für die Zimmermannsarbeiten BA 2 wird an die Firma

Zimmerei Bickel GmbH & Co.KG
Hauptstraße 59
91720 Absberg

zu den Einheitspreisen des Angebotes vom 12.11.2018 erteilt.
Die Auftragssumme beträgt 54.849,48 €  einschl. 19% Mwst..

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Erlass einer Satzung gemäß § 34 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 13 BauGB über die Einbeziehung des Grundstücks Flur-Nr. 103, Gemarkung Schlungenhof, in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil (Einbeziehungssatzung); Antrag vom 18.10.2018; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 15. Sitzung (63./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 03.12.2018 ö Beschliessend 3
Stadtrat 14. Sitzung (68./XIV) des STADTRATES 12.12.2018 ö Vorberatung 5

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung empfiehlt dem Stadtrat:

Dem Antrag vom 18.10.2018 auf Erlass einer Satzung über die Einbeziehung des Grundstücks Flur-Nr. 103, Gemarkung Schlungenhof, in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil, wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 4

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8.1. Baumpflanzungen bei den Märkten in der Nürnberger Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 15. Sitzung (63./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 03.12.2018 ö Vorberatung 8.1
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8. Sonstiges und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 15. Sitzung (63./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 03.12.2018 ö 8
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7.5. Bauvorhaben: Nutzungsänderung von Lager/Produktionsräumen zu Büroflächen Baugrundstück: Lerchenstr. 1 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 1595/195

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 15. Sitzung (63./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 03.12.2018 ö Beschliessend 7.5

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 34 und 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7.4. Bauvorhaben: Errichtung eines Freisitzes für die OG-Wohnung Baugrundstück: Marktplatz 26 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 201

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 15. Sitzung (63./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 03.12.2018 ö Beschliessend 7.4

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen und die sanierungsrechtliche Genehmigung werden gemäß
    §§ 34 und 36, 144 und 145 BauGB erteilt.

  1. Eine Abweichung von den Abstandsflächenbestimmungen gemäß Art. 63 BayBO wird befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7.3. Bauvorhaben: Umbau und Erweiterung des ehem. Geschäftshauses Böckler zu Wohn- und Geschäftshaus (Antrag auf Vorbescheid) Baugrundstück: Nähe Goethestr. Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nrn.: 486/8, 486/10, 487/15

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 15. Sitzung (63./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 03.12.2018 ö Beschliessend 7.3

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 34 und 36 BauGB in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7.2. Bauvorhaben: Anbau eines Schweinemaststalles (Antrag nach § 4 BImSchG) Baugrundstück: Aha 500 Gemarkung: Aha Flur-Nr.: 191

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 15. Sitzung (63./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 03.12.2018 ö Beschliessend 7.2

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 30, 33 und 36 BauGB erteilt.

  1. Die Auflagen der Fachbehörden, ganz besonders im Hinblick auf den Immissions-, Brand-, Natur- und Landschaftsschutz, die Wasserwirtschaft und eine artgerechte Tierhaltung, sind zu beachten und einzuhalten.

  1. Die Abstandsflächenbestimmungen gemäß Art. 6 BayBO sind zu beachten und einzuhalten.

  1. Alle Festsetzungen des rechtsverbindlichen Vorhaben- und Erschließungsplans Sonstiges Sondergebiet „landwirtschaftliche Tierhaltung und Biomasse“ sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

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7.1. Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Schuppen Baugrundstück: Streudorf 93 Gemarkung: Streudorf Flur-Nr.: 73/3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 15. Sitzung (63./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 03.12.2018 ö Beschliessend 7.1

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

  1. Den Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Streudorf-Süd“, 2. Änderung hinsichtlich
  • der Überschreitung der Baugrenze durch die Garage, den Pool und das dazugehörige Technikhäuschen
  • der Nichteinhaltung der Dachform durch die Nebengebäude
wird zugestimmt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Streudorf-Süd“,
    2. Änderung sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 15. Sitzung (63./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 03.12.2018 ö Vorberatung 7
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6. Aufstellung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i. V. m. Art. 64 BayBO durch die Verwaltung für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1 bis 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 15. Sitzung (63./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 03.12.2018 ö Beschliessend 6

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die Aufstellung vom 26.11.2018 über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1, 2 und 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO durch die Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Städtebauförderung; Aufstellung des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogrammes 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 15. Sitzung (63./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 03.12.2018 ö Beschliessend 5
Stadtrat 14. Sitzung (68./XIV) des STADTRATES 12.12.2018 ö Beschliessend 7

Beschluss

Der Auschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung empfiehlt dem Stadtrat:

Folgende städtebauliche Sanierungsmaßnahmen werden zur Aufnahme in das Bund-Länder- Städtebauförderungsprogramm 2019 angemeldet:

Altstadt Gunzenhausen
  1. Vorbereitungen:
  • Modernisierungsgutachten        20.000,00 €
  • Ergänzungen der vorbereitenden Untersuchungen (Bebauungspläne)        15.000,00 €
2.        Grunderwerb:        100.000,00 €
3.        Ordnungsmaßnahmen:
  • Verkehrslenkende Maßnahmen am Marktplatz durch versenkbare Poller        90.000,00 €
  • Verlagerung von Gewerbebetrieben        30.000,00 €
  • Umsetzung von Maßnahmen aus den Handlungsempfehlungen ISEK        100.000,00 €
  • Abbruch weiterer Gebäude im Sanierungsgebiet VIII                  50.000,00 €
  • Ausbau einer Fußwegverbindung vom Marktplatz zur Altmühlpromenade        30.000,00 €
  •   Gestalterische Aufwertung der Außenanlagen an der Stadthalle, Isle-Platz 1        155.000,00 €
  • Errichtung eines neuen WC-Gebäudes am Schießwasen        145.000,00 €
4.        Baumaßnahmen:
  •  Aufwertung und Neugestaltung des Eingangsbereiches im Rathaus        110.000,00 €
  • Sonstige private Modernisierungsmaßnahmen        50.000,00 €
  • Sonstige private Fassadensanierungsmaßnahmen        60.000,00 €
5.        Sonstiges:
  • Vergütungen an Städteplaner für begleitende Stellungnahmen und Gutachten        30.000,00 €
  • Projektmanagement Aktive Stadt- und Ortsteilzentren        61.000,00 €
       Summe Altstadt Gunzenhausen        1.046.000,00 €

Die Stadt Gunzenhausen wird den ihr obliegenden Finanzierungsanteil an den entstehenden Kosten erbringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Änderung der rechtsverbindlichen Bebauungspläne „Gunzenhausen Süd, Teilbaugebiet II“ und „Gunzenhausen Süd, Teilbaugebiet V“ durch Aufstellung des Bebauungsplanes „Sonnenstraße“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 332, 1470/3, 1482/41 und 333 (Teilfläche) alle Gemarkung Gunzenhausen Sonnenstraße/Reutbergstraße), zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses; Antrag vom 23.11.2018; Änderungs- und Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 15. Sitzung (63./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 03.12.2018 ö Beschliessend 4
Stadtrat 14. Sitzung (68./XIV) des STADTRATES 12.12.2018 ö Beschliessend 6

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung empfiehlt dem Stadtrat:

  1. Der Antrag vom 23.11.2018 auf Änderung der rechtsverbindlichen Bebauungspläne „Gunzenhausen Süd, Teilbaugebiet II“ und „Gunzenhausen Süd, Teilbaugebiet V“ durch Aufstellung des Bebauungsplanes „Sonnenstraß e“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 332, 1470/3, 1482/41 und 333 (Teilfläche) alle Gemarkung Gunzenhausen (Sonnenstraße/Reutbergstraße), zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

  1. Die Bauleitplanung erfolgt auf Kosten des Antragstellers im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB. Die Gesamtfläche des Geltungsbereiches der Änderung beträgt ca. 1.869 m².

  1. Durch den Antragsteller ist ein städtebaulicher Vertrag zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Gunzenhausen vorzubereiten und abzustimmen. Dieser ist vor Satzungsbeschluss abzuschließen und dem Stadtrat zur Billigung vorzulegen.

  1. Der im Auftrag des Antragstellers durch das Ingenieurbüro Christofori und Partner, Roßtal, erstellte Bebauungsplanentwurf vom 19.11.2018 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

  1. Die künftigen Festsetzungen sind einvernehmlich mit der Stadt Gunzenhausen abzustimmen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß
    § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.09.2020 10:24 Uhr