Datum: 12.12.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrzentrale
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Antrag zur Geschäftsordnung auf Verschiebung des Tagesordnungspunktes 4
2 Aufnahme der Digitalisierungsaufgaben in die Geschäftsordnung und ggfs. Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
2.1 Änderung des § 10 Nr. 3 der Geschäftsordnung des Stadtrates
2.2 Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
3 3. Änderung der Satzung über die Benutzung der Friedhöfe und der Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung)
4 Erlass einer 4. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Gunzenhausen über Friedhofs- und Bestattungsgebühren vom 17.12.2012
5 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Erlass einer Satzung gemäß § 34 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 13 BauGB über die Einbeziehung des Grundstücks Flur-Nr. 103, Gemarkung Schlungenhof, in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil (Einbeziehungssatzung); Anregung vom 18.10.2018; Aufstellungsbeschluss
10.1 Stadthalle
10 Sonstiges und Bekanntgaben
9 Ehrungen
8.3.4 Haushaltssatzung der STADT GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2019
8.3.3 Haushaltssatzung der STADT GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2019 - Stellenplan -
8.3.2 HAUSHALTSPLAN 2019 der STADT GUNZENHAUSEN; Finanzplan und Investitionsprogramm der Stadt Gunzenhausen für die Jahre 2018 bis 2022
8.3.1 HAUSHALTSPLAN DER STADT GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2019
8.3 Beschlussfassungen zum Haushalt 2019
8.2 Stellungnahme der Fraktionen und Aussprache
8.1 Vorstellung des Haushaltsentwurfs durch Stadtkämmerer Stützer
8 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2019 der Stadt Gunzenhausen
7 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Städtebauförderung; Aufstellung des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogrammes 2019
6 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Änderung der rechtsverbindlichen Bebauungspläne „Gunzenhausen Süd, Teilbaugebiet II“ und „Gunzenhausen Süd, Teilbaugebiet V“ durch Aufstellung des Bebauungsplanes „Sonnenstraße“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 332, 1470/3, 1482/41 und 333 (Teilfläche) alle Gemarkung Gunzenhausen Sonnenstraße/Reutbergstraße), zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses; Antrag vom 23.11.2018; Änderungs- und Billigungsbeschluss

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Anlage zu TOP 2.2.pdf
Download Anlage zu TOP 3.pdf
Download Anlage zu TOP 4.pdf

zum Seitenanfang

1. Antrag zur Geschäftsordnung auf Verschiebung des Tagesordnungspunktes 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 14. Sitzung (68./XIV) des STADTRATES 12.12.2018 ö Beschliessend 1

Beschluss

Die CSU- Fraktion stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung, dass die Behandlung des Tagesordnungspunktes 4 „Erlass einer Einbeziehungssatzung in Schlungenhof“ auf die Stadtratssitzung im Januar 2019 verschoben wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3

zum Seitenanfang

2. Aufnahme der Digitalisierungsaufgaben in die Geschäftsordnung und ggfs. Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 14. Sitzung (68./XIV) des STADTRATES 12.12.2018 ö Vorberatung 2
zum Seitenanfang

2.1. Änderung des § 10 Nr. 3 der Geschäftsordnung des Stadtrates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 14. Sitzung (68./XIV) des STADTRATES 12.12.2018 ö Beschliessend 2.1

Beschluss

Der Stadtrat beschließt:

§ 10 Abs. 1 Nr. 3 der Geschäftsordnung für den Stadtrat von Gunzenhausen erhält folgende Überschrift:

Ausschuss für Hauptangelegenheiten, Finanzen und Digitalisierung.


§ 10 Abs. 1 Nr. 3 der Geschäftsordnung für den Stadtrat von Gunzenhausen wird um einen Buchstaben h) mit folgendem Text ergänzt:

Angelegenheiten der Digitalisierung. Der Ausschuss befasst sich mit den Chancen und Herausforderungen der digitalen Transformation als fachbereichsübergreifendes Querschnittsthema. Er bearbeitet und entscheidet Fragestellungen in Hinblick auf eine zukunftsorientierte, kommunale digitale Strategie sowohl für die internen Verwaltungsabläufe als auch allgemein, wie z.B. für Bürgerservices, Bürgerbeteiligung, Wirtschaftsentwicklung, Bildung und Kultur.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.2. Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 14. Sitzung (68./XIV) des STADTRATES 12.12.2018 ö Beschliessend 2.2

Beschluss

Der Stadtrat beschließt:

Die

2. Satzung zur Änderung
der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

wird erlassen.

Der Satzungsentwurf ist Anlage und Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. 3. Änderung der Satzung über die Benutzung der Friedhöfe und der Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 8. Sitzung (42./XIV) des HAUPT- UND FINANZAUSSCHUSSES 04.12.2018 ö Beschliessend 1
Stadtrat 14. Sitzung (68./XIV) des STADTRATES 12.12.2018 ö Beschliessend 3

Beschluss

Der Stadtrat beschließt:

Die

3. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Gunzenhausen
über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen
(Friedhofssatzung – FS)

wird erlassen.

Der Satzungsentwurf ist Anlage und Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Erlass einer 4. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Gunzenhausen über Friedhofs- und Bestattungsgebühren vom 17.12.2012

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 8. Sitzung (42./XIV) des HAUPT- UND FINANZAUSSCHUSSES 04.12.2018 ö Beschliessend 2
Stadtrat 14. Sitzung (68./XIV) des STADTRATES 12.12.2018 ö Beschliessend 4

Beschluss

Aufgrund der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses (Beschluss Nr. 179 vom 04.12.2018) beschließt der Stadtrat:


Die

4. Satzung zur Änderung der
Satzung der Stadt Gunzenhausen
über Friedhofs- und Bestattungsgebühren
vom 17.12.2012

wird erlassen.

Der Satzungsentwurf ist Anlage und Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Erlass einer Satzung gemäß § 34 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 13 BauGB über die Einbeziehung des Grundstücks Flur-Nr. 103, Gemarkung Schlungenhof, in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil (Einbeziehungssatzung); Anregung vom 18.10.2018; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 15. Sitzung (63./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 03.12.2018 ö Beschliessend 3
Stadtrat 14. Sitzung (68./XIV) des STADTRATES 12.12.2018 ö Vorberatung 5
zum Seitenanfang

10.1. Stadthalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 14. Sitzung (68./XIV) des STADTRATES 12.12.2018 ö Vorberatung 10.1
zum Seitenanfang

10. Sonstiges und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 14. Sitzung (68./XIV) des STADTRATES 12.12.2018 ö 10
zum Seitenanfang

9. Ehrungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 14. Sitzung (68./XIV) des STADTRATES 12.12.2018 ö Vorberatung 9
zum Seitenanfang

8.3.4. Haushaltssatzung der STADT GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 14. Sitzung (68./XIV) des STADTRATES 12.12.2018 ö Beschliessend 8.3.4

Beschluss

Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die  STADT GUNZENHAUSEN  folgende
Haushaltssatzung:














§ 1









Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019


wird hiermit festgesetzt;





er schließt















im VERWALTUNGSHAUSHALT




in den Einnahmen und Ausgaben mit



38.464.300 €
und







im VERMÖGENSHAUSHALT





in den Einnahmen und Ausgaben mit



13.932.700 €
ab.

















§ 2









Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-
förderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.


       










§ 3









Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen



im Vermögenshaushalt wird auf



3.658.600 €
festgesetzt.







§ 4









Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern


werden wie folgt festgesetzt:














1.
G r u n d s t e u e r















a)
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

385 v. H.











b)
für die Grundstücke (B)


370 v. H.










2.
G e w e r b e s t e u e r



320 v. H.





§ 5









Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung


von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf


2.500.000 €
festgesetzt.















§ 6









E n t f ä l l t .









§ 7









Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2019 in Kraft.



Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8.3.3. Haushaltssatzung der STADT GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2019 - Stellenplan -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 14. Sitzung (68./XIV) des STADTRATES 12.12.2018 ö Beschliessend 8.3.3

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Personalausschusses vom 13.11.2018 (Beschluss Nr. 111) stimmt der Stadtrat den Stellenplänen für Beamte und Beschäftigte und der Stellenübersicht für Bedienstete in der Probe- und Ausbildungszeit der Stadt Gunzenhausen für das Haushaltsjahr 2019 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8.3.2. HAUSHALTSPLAN 2019 der STADT GUNZENHAUSEN; Finanzplan und Investitionsprogramm der Stadt Gunzenhausen für die Jahre 2018 bis 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 14. Sitzung (68./XIV) des STADTRATES 12.12.2018 ö Beschliessend 8.3.2

Beschluss

Der Finanzplanung und dem Investitionsprogramm der  STADT GUNZENHAUSEN  für die Jahre
2018 bis 2022 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8.3.1. HAUSHALTSPLAN DER STADT GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 14. Sitzung (68./XIV) des STADTRATES 12.12.2018 ö Beschliessend 8.3.1

Beschluss

Dem Haushaltsplan der STADT GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2019 wird bei einem Haushaltsvolumen

a)        im  VERWALTUNGSHAUSHALT  von        38.464.300  Euro

b)        im  VERMÖGENSHAUSHALT  von        13.932.700  Euro

insgesamt        52.397.000  Euro

zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8.3. Beschlussfassungen zum Haushalt 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 14. Sitzung (68./XIV) des STADTRATES 12.12.2018 ö Vorberatung 8.3
zum Seitenanfang

8.2. Stellungnahme der Fraktionen und Aussprache

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 14. Sitzung (68./XIV) des STADTRATES 12.12.2018 ö Vorberatung 8.2
zum Seitenanfang

8.1. Vorstellung des Haushaltsentwurfs durch Stadtkämmerer Stützer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 14. Sitzung (68./XIV) des STADTRATES 12.12.2018 ö Vorberatung 8.1
zum Seitenanfang

8. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2019 der Stadt Gunzenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 14. Sitzung (68./XIV) des STADTRATES 12.12.2018 ö Vorberatung 8
zum Seitenanfang

7. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Städtebauförderung; Aufstellung des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogrammes 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 15. Sitzung (63./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 03.12.2018 ö Beschliessend 5
Stadtrat 14. Sitzung (68./XIV) des STADTRATES 12.12.2018 ö Beschliessend 7

Beschluss

Auf Grund der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung
(Beschluss-Nr. 684 vom 03.12.2018) beschließt der Stadtrat:

Folgende städtebauliche Sanierungsmaßnahmen werden zur Aufnahme in das Bund-Länder- Städtebauförderungsprogramm 2018 angemeldet:

Altstadt Gunzenhausen
  1. Vorbereitungen:
  • Modernisierungsgutachten        20.000,00 €
  • Ergänzungen der vorbereitenden Untersuchungen (Bebauungspläne)        15.000,00 €
2.        Grunderwerb:        100.000,00 €
3.        Ordnungsmaßnahmen:
  • Verkehrslenkende Maßnahmen am Marktplatz durch versenkbare Poller        90.000,00 €
  • Verlagerung von Gewerbebetrieben        30.000,00 €
  • Umsetzung von Maßnahmen aus den Handlungsempfehlungen ISEK        100.000,00 €
  • Abbruch weiterer Gebäude im Sanierungsgebiet VIII                  50.000,00 €
  • Ausbau einer Fußwegverbindung vom Marktplatz zur Altmühlpromenade        30.000,00 €
-        Gestalterische Aufwertung der Außenanlagen an der Stadthalle, Isle-Platz 1        155.000,00 €
  • Errichtung eines neuen WC-Gebäudes am Schießwasen        145.000,00 €
4.        Baumaßnahmen:
  • Aufwertung und Neugestaltung des Eingangsbereiches im Rathaus        110.000,00 €
  • Sonstige private Modernisierungsmaßnahmen        50.000,00 €
  • Sonstige private Fassadensanierungsmaßnahmen        60.000,00 €
5.        Sonstiges:
  • Vergütungen an Städteplaner für begleitende Stellungnahmen und Gutachten        30.000,00 €
  • Projektmanagement Aktive Stadt- und Ortsteilzentren        61.000,00 €
       Summe Altstadt Gunzenhausen        1.046.000,00 €

Die Stadt Gunzenhausen wird den ihr obliegenden Finanzierungsanteil an den entstehenden Kosten erbringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Änderung der rechtsverbindlichen Bebauungspläne „Gunzenhausen Süd, Teilbaugebiet II“ und „Gunzenhausen Süd, Teilbaugebiet V“ durch Aufstellung des Bebauungsplanes „Sonnenstraße“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 332, 1470/3, 1482/41 und 333 (Teilfläche) alle Gemarkung Gunzenhausen Sonnenstraße/Reutbergstraße), zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses; Antrag vom 23.11.2018; Änderungs- und Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 15. Sitzung (63./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 03.12.2018 ö Beschliessend 4
Stadtrat 14. Sitzung (68./XIV) des STADTRATES 12.12.2018 ö Beschliessend 6

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung vom 03.12.2018, lfd.-Nr. 683, beschließt der Stadtrat:

  1. Der Antrag vom 23.11.2018 auf Änderung der rechtsverbindlichen Bebauungspläne „Gunzenhausen Süd, Teilbaugebiet II“ und „Gunzenhausen Süd, Teilbaugebiet V“ durch Aufstellung des Bebauungsplanes „Sonnenstraße“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 332, 1470/3, 1482/41 und 333 (Teilfläche) alle Gemarkung Gunzenhausen (Sonnenstraße/Reutbergstraße), zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

  1. Die Bauleitplanung erfolgt auf Kosten des Antragstellers im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB. Die Gesamtfläche des Geltungsbereiches der Änderung beträgt ca. 1.869 m².

  1. Durch den Antragsteller ist ein städtebaulicher Vertrag zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Gunzenhausen vorzubereiten und abzustimmen. Dieser ist vor Satzungsbeschluss abzuschließen und dem Stadtrat zur Billigung vorzulegen.

  1. Der im Auftrag des Antragstellers durch das Ingenieurbüro Christofori und Partner, Roßtal, erstellte Bebauungsplanentwurf vom 19.11.2018 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

  1. Die künftigen Festsetzungen sind einvernehmlich mit der Stadt Gunzenhausen abzustimmen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß
    § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 6

Datenstand vom 30.12.2020 08:22 Uhr