Datum: 28.03.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: variabler Sitzungsort
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:45 Uhr bis 21:02 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Schwammspinnerbefall im Burgstallwald
1.1 Nachprüfungsantrag von Herrn Erstem Bürgermeister Karl-Heinz Fitz über den Beschluss Nr. 124 des Stiftungsausschusses vom 19.03.2019 gem Art. 32 Abs. 3 GO i.V.m. § 9 Abs. 3 der Geschäftsordnung; Schwammspinnerbefall im Burgstallwald; Insbesondere möglicher Antrag zur Bekämpfung an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten; Beschlussfassung
1.2 Großflächiger Gifteinsatz gegen den Schwammspinner im Burgstall; Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 27.02.2019
1.3 Schwammspinnerbefall im Burgstallwald; Insbesondere möglicher Antrag zur Bekämpfung an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten; Beschlussfassung
2 Vergabe über die Lieferung eines HLF 10 für FF Frickenfelden
3 Jahresabschluss 2017 für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim der Hospitalstiftung Gunzenhausen
5.3 Außenanlage Stephani-Schule
5.2 Wohnungsbauförderung
5.1 Anträge
5 Sonstiges und Bekanntgaben
4.4 Haushaltssatzung der HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2019
4.3 Haushaltssatzung der HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2019; Stellenplan
4.2 WIRTSCHAFTSPLAN FÜR DAS BURKHARD-VON-SECKENDORFF-HEIM DER HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2019
4.1 HAUSHALTSPLAN DER HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2019
4 Haushaltsplan der Hospitalstiftung Gunzenhausen für das Haushaltsjahr 2019

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1. Schwammspinnerbefall im Burgstallwald

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung (74./XIV) des STADTRATES 28.03.2019 ö Vorberatung 1
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1.1. Nachprüfungsantrag von Herrn Erstem Bürgermeister Karl-Heinz Fitz über den Beschluss Nr. 124 des Stiftungsausschusses vom 19.03.2019 gem Art. 32 Abs. 3 GO i.V.m. § 9 Abs. 3 der Geschäftsordnung; Schwammspinnerbefall im Burgstallwald; Insbesondere möglicher Antrag zur Bekämpfung an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten; Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung (74./XIV) des STADTRATES 28.03.2019 ö Vorberatung 1.1
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1.2. Großflächiger Gifteinsatz gegen den Schwammspinner im Burgstall; Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 27.02.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung (74./XIV) des STADTRATES 28.03.2019 ö Beschliessend 1.2

Beschluss

Auf Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschließt der Stadtrat:

Die Stadt verzichtet auf einen Antrag zur Bekämpfung des städtischen und des Stiftungswaldes mit Insektiziden wie Mimic.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 9

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1.3. Schwammspinnerbefall im Burgstallwald; Insbesondere möglicher Antrag zur Bekämpfung an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten; Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung (74./XIV) des STADTRATES 28.03.2019 ö Beschliessend 1.3

Beschluss

Der Bürgermeister wird beauftragt, ein Schreiben an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu richten und darin zu beantragen, dass der Freistaat Bayern die Stadt Gunzenhausen sowie die Hospitalstiftung als Waldbesitzer und die Privatwaldbesitzer im Burgstallwald für Ausfälle auf deren Waldflächen entschädigen möge, die dadurch entstehen, dass eine Behandlung gegen Schwammspinner im Jahre 2019 unterbleibt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Vergabe über die Lieferung eines HLF 10 für FF Frickenfelden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Hauptangelegenheiten, Finanzen und Digitalisierung 2. Sitzung (2./XIV) des Ausschusses für Hauptangelegenheiten, Finanzen und Digitalisierung 20.03.2019 Vorberatung 6
Stadtrat 6. Sitzung (74./XIV) des STADTRATES 28.03.2019 ö Beschliessend 2

Beschluss

Für die Freiwillige Feuerwehr Frickenfelden wird als Ersatz für das bestehende Löschgruppenfahrzeug 8/6 ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 10 nach DIN 14530-26 ersatzbeschafft. Nach Durchführung eines europaweiten offenen Verfahrens ist der losweise Zuschlag über die Lieferung des Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges 10 durch die Verwaltung wie folgt zu erteilen: 

LOS 1 – Fahrgestell
Daimler AG, 10243 Berlin                                82.645,50 € inkl. MwSt.

LOS 2 – feuerwehrtechnischer Aufbau        

Es werden folgende Wertungspunkte vergeben:

                                                       Rosenbauer                Thoma Wiss

Angebotspreis                                                9 Punkte                10 Punkte
Lieferzeit                                                9 Punkte                10 Punkte
Kundendienst                                                10 Punkte                9 Punkte
Zweckmäßigkeit für Einsatzbelange                        7,5 Punkte                5 Punkte
Ersatzteilversorgung                                        10 Punkte                9 Punkte
Gewichtsreserve                                        10 Punkte                9 Punkte
Volumen Wassertank.                                10 Punkte                10 Punkte


Aufgrund des Bewertungsfaktors und der o.g. Vergabe der Punkte wird das LOS 2 – feuerwehrtechnische Beladung an folgende Firma vergeben:

Fa. Rosenbauer Deutschland GmbH                226.693,81 € inkl. MwSt.

LOS 3 – Ergänzung feuerwehrtechnische Beladung
Albert Ziegler GmbH, 89537 Giengen                49.492,30 € inkl. MwSt.


insgesamt:                                                358.831,61 € ink. MwSt.


Die Ausstattung mit

1 Hochleistungslüfter im Wert von 1.941,27 €


als optionale Beladung in Höhe von 1.941,27 € wird bei Los 3 mit beauftragt, so dass folgender Gesamtbetrag vergeben wird:

                                                         360.722,88 €. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Jahresabschluss 2017 für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim der Hospitalstiftung Gunzenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 1. Sitzung (35./XIV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 19.03.2019 ö Beschliessend 2
Stadtrat 6. Sitzung (74./XIV) des STADTRATES 28.03.2019 ö Beschliessend 3

Beschluss

Aufgrund der Empfehlung des Stiftungsausschusses (Beschluss Nr. 121 vom 19.03.2019 beschließt der Stadtrat:


1.        Der Jahresabschluss 2017 für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim, der mit einem Jahresfehlbetrag von 394.641,76 Euro abschließt, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

2.        Dem Vorschlag der Verwaltung, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen und im Wirtschaftsjahr 2018 in Höhe von 382.930,75 Euro durch eine Verringerung der Kapitalrücklage und in Höhe von 11.711.01 Euro durch eine Verringerung des Gewinnvortrages auszugleichen, wird zugestimmt.

3.        Der Jahresabschluss 2017 wird zur örtlichen Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss des Stadtrates verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5.3. Außenanlage Stephani-Schule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung (74./XIV) des STADTRATES 28.03.2019 ö Vorberatung 5.3
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5.2. Wohnungsbauförderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung (74./XIV) des STADTRATES 28.03.2019 ö Vorberatung 5.2
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5.1. Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung (74./XIV) des STADTRATES 28.03.2019 ö Vorberatung 5.1
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5. Sonstiges und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung (74./XIV) des STADTRATES 28.03.2019 ö 5
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4.4. Haushaltssatzung der HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung (74./XIV) des STADTRATES 28.03.2019 ö Beschliessend 4.4

Beschluss

Aufgrund des Art. 20 des Bayer. Stiftungsgesetzes sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN folgende Haushaltssatzung:


§ 1










(1)
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt











im VERWALTUNGSHAUSHALT





in den Einnahmen und Ausgaben mit



448.000  €

und








im VERMÖGENSHAUSHALT






in den Einnahmen und Ausgaben mit



650.000  €

ab.



















(2)
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt
 










im ERFOLGSPLAN






in den Erträgen mit
in den Aufwendungen mit
Jahresfehlbetrag



6.905.900  €
7.337.100  €
431.200  €

und








im VERMÖGENSPLAN






in den Einnahmen und Ausgaben mit



5.288.200  €

ab.











§ 2










(1)
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im

Haushaltsplan sind nicht vorgesehen.










(2)
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen im Vermögensplan für das

Burkhard-von-Seckendorff-Heim wird auf
5.100.000  €

festgesetzt.























§ 3










(1)
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
 









(2)
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan für

das Burkhard-von-Seckendorff-Heim wird auf



1.200.000  €

festgesetzt.





       







§ 4











E n t f ä l l t





§ 5










(1)
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.










(2)
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach

dem Wirtschaftsplan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim wird auf
500.000 €

festgesetzt.



























§ 6











E n t f ä l l t .





















§ 7










Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2019 in Kraft.



Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4.3. Haushaltssatzung der HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2019; Stellenplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung (74./XIV) des STADTRATES 28.03.2019 ö Beschliessend 4.3

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Personalausschusses vom 13.11.2018 (Beschluss-Nr. 111) stimmt der Stadtrat den Stellenplänen für Beschäftigte und der Stellenübersicht für Bedienstete in der Ausbildungszeit der Hospitalstiftung Gunzenhausen für das Haushaltsjahr 2019 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4.2. WIRTSCHAFTSPLAN FÜR DAS BURKHARD-VON-SECKENDORFF-HEIM DER HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung (74./XIV) des STADTRATES 28.03.2019 ö Beschliessend 4.2

Beschluss

Dem Wirtschaftsplan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim für das Haushaltsjahr 2019 wird bei einem Volumen

a)        im  ERFOLGSPLAN         in den Erträgen mit        6.905.900  Euro
               in den Aufwendungen mit        7.337.100  Euro
               Fehlbetrag        431.200  Euro

b)        im  VERMÖGENSPLAN         in Einnahmen und Ausgaben mit        5.288.200  Euro

zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4.1. HAUSHALTSPLAN DER HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung (74./XIV) des STADTRATES 28.03.2019 ö Beschliessend 4.1

Beschluss

Dem Haushaltsplan der HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2019 wird bei einem Haushaltsvolumen

a)        im  VERWALTUNGSHAUSHALT  von        448.000  Euro

b)        im  VERMÖGENSHAUSHALT  von           650.000  Euro

insgesamt        1.098.000  Euro

zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Haushaltsplan der Hospitalstiftung Gunzenhausen für das Haushaltsjahr 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung (74./XIV) des STADTRATES 28.03.2019 ö Vorberatung 4
Datenstand vom 30.12.2020 08:29 Uhr