Datum: 24.09.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Haus des Gastes, Markgrafensaal
Gremium: Ausschuss für Bildung und Soziales
Öffentliche Sitzung, 14:30 Uhr bis 15:36 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 15:36 Uhr bis 15:36 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Jugendbegegnung LeZion; Erfahrungsbericht Stadtjugendpfleger
2 Bayer. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG); Antrag des Evang.-Inklusiven Kinder- und Familienzentrums Wilhelm Löhe vom 11.07.2019 auf Verlängerung der Förderung einer zweiten und dritten zusätzlichen Integrationsfachkraft
3 Ferienbetreuung - Antrag der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Familienverband, Ortsgruppe Gunzenhausen, vom 17.07.2019
4 Freiwillige Förderung der Sportvereine im Jahr 2019
5 Freiwillige Förderung der Jugendverbände in der Stadt Gunzenhausen im Jahr 2019
6 Sportförderung der Stadt Gunzenhausen; Antrag des SV Unterwurmbach vom 13.06.2019 auf Förderung herausragender Leistungen für Morawek Jonas und Morawek Lena (Softball/Baseball)
7 Sonstiges und Bekanntgaben

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1. Jugendbegegnung LeZion; Erfahrungsbericht Stadtjugendpfleger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 6. Sitzung (37./XIV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 24.09.2019 ö Vorberatung 1
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2. Bayer. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG); Antrag des Evang.-Inklusiven Kinder- und Familienzentrums Wilhelm Löhe vom 11.07.2019 auf Verlängerung der Förderung einer zweiten und dritten zusätzlichen Integrationsfachkraft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 6. Sitzung (37./XIV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 24.09.2019 ö Beschliessend 2

Beschluss

Der Ausschuss für Bildung und Soziales nimmt den Antrag des Kinder- und Familienzentrums Wilhelm Löhe vom 11.07.2019 auf Verlängerung der Übernahme von 80 % der Personalkosten für eine zweite und dritte zusätzliche Integrationsfachkraft zur Kenntnis.

Das Kreisjugendamt befürwortet mit Schreiben vom 09.08.2019 den Einsatz von zusätzlichem Fachpersonal (Integrationsfachkräfte mit 40 und 20 Wochenstunden) aufgrund der im Antrag dargelegten Verhältnisse. 

Die Stadt Gunzenhausen stimmt deshalb ebenfalls der weiteren Förderung einer zweiten und dritten Integrationsfachkraft (40 Std. und 20 Std./Woche) zu.

Die zusätzlichen Integrationskräfte werden genehmigt, solange die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, längstens bis 31.08.2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Ferienbetreuung - Antrag der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Familienverband, Ortsgruppe Gunzenhausen, vom 17.07.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 6. Sitzung (37./XIV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 24.09.2019 ö Beschliessend 3

Beschluss

Der Ausschuss für Bildung und Soziales nimmt den Antrag der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Gunzenhausen auf finanzielle Förderung der Ferienbetreuung im Lutherhaus vom 29.07. bis 09.08.2019 zur Kenntnis. 
Die Mitglieder des Ausschusses begrüßen die Initiative.
Die Stadt Gunzenhausen gewährt für die o. g. Ferienbetreuung einen Zuschuss gemäß der „Richtlinien der Stadt Gunzenhausen zur Förderung der Ferienbetreuung“ mit 1. Änderung zu Ziff. 3 vom 28.06.2016.
Laut dieser Richtlinien würde der Zuschuss bei einer Teilnehmerzahl von 37 Gunzenhäuser Kindern, die an 10 Tagen mindestens sechs Stunden betreut würden, 1.665,00 Euro betragen. Der Zuschuss ist auf das nach Abschluss der Maßnahme nachzuweisende Defizit begrenzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Freiwillige Förderung der Sportvereine im Jahr 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 6. Sitzung (37./XIV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 24.09.2019 ö Beschliessend 4

Beschluss

I. Die Sportförderung 2019 wird wie folgt durchgeführt:
1. Barzuschuss:    

Der Barzuschuss an die Sportvereine beträgt je anrechenbares Vereinsmitglied für Erwachsene 5,00 € und für Jugendliche 10,00 €. Bezuschusst werden dabei die Vereinsmitglieder mit Wohnsitz in Gunzenhausen einschl. Ortsteile.
Vereine, für die sich aufgrund ihrer geringen Mitgliederzahlen ein Zuschuss unter 50,00 € errechnet, erhalten einen Mindestzuschuss in Höhe von 50,00 €.
Die Vereine erhalten für                4.245 Erwachsene        á   5,00 €        =        21.225,00 €
und für                                 1.284 Jugendliche        á 10,00 €        =        12.840,00 €
sowie zweimal den Mindestzuschuss                        á 50,00 €        =             100,00 €
abzüglich Förderung, die aufgrund Mindestzuschuss entfällt                =        ./.    80,00€
                                                                               ------------------------- 
Barzuschuss insgesamt                                                                34.085,00 €

Darüber hinausgehende finanzielle Zuwendungen bei erhöhten Kosten, z. B. durch Fahrten, können nicht gewährt werden.

2. Übungsleiterzuschüsse:   

Angelehnt an die Förderung der Übungsleiter durch den Staat erhalten die Sportvereine für jede Mitgliedseinheit durch Übungsleiterlizenzen im Jahr 2019 eine Förderung von 0,29 €. Die Übungsleiterzuschüsse werden in der errechneten Höhe ausbezahlt. Die Vereine erhalten demnach im Jahr 2019 Übungsleiterzuschüsse gemäß beiliegender Aufstellung in Höhe von 21.210,02 €.

3. Sonderzuwendungen:   

Die Stadt gewährt auf Antrag eines Vereins für herausragende sportliche Leistungen finanzielle Sonderzuwendungen. Feste Regelungen hierfür werden gem. Beschluss Nr. 53 vom 19.04.2017 des Ausschusses für Bildung und Soziales nicht aufgestellt. Es wird ein Gesamtbetrag in Höhe von 4.000,00 € jährlich bereitgestellt. Der zuständige Ausschuss für Bildung und Soziales wird im Einzelfall über die Gewährung eines Zuschusses entscheiden.

4. Investitionen:   

Für Investitionen gewährt die Stadt Gunzenhausen gemäß der Richtlinien zur Förderung des Sports vom 23.03.2011 Zuschüsse in Höhe von 15 v. H. der förderfähigen Kosten, höchstens 40.000,00 € je Baumaßnahme. 

Für die Anschaffung von beweglichen Sportgroßgeräten beträgt der Zuschuss der Stadt Gunzenhausen 15 v. H. der förderfähigen Kosten, höchstens 5.000,00 € für jede einzelne Maßnahme.

Der Zuschuss wird um jeweils 5 v. H. der förderfähigen Kosten gemindert, soweit der Bezirk Mittelfranken und/oder der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen Zuschüsse gewähren. 
In besonderen Fällen kann ein Zuschuss über die festgelegten Fördersätze und Höchstbeträge hinaus gewährt werden, wenn z. B. die Anlagen auch anderen als vereinsinternen Zwecken (Schulsport u. a.) zur Verfügung stehen.


II. Des Weiteren nimmt der Ausschuss für Bildung und Soziales folgende Bezuschussungen für das Jahr 2018 zur Kenntnis: 

Zuschüsse für Sportstätten-Nutzung 120.035,01 € 
Zuschüsse für vereinseigene Sportstätten 5.970,00  
Bereitstellung von städtischen Grundstücken 12.121,89 € 
Sonderzuwendungen für herausragende sportliche Leistungen 1.000,00 € 

Die Gesamtförderung im Jahr 2019 beträgt 194.421,92 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Freiwillige Förderung der Jugendverbände in der Stadt Gunzenhausen im Jahr 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 6. Sitzung (37./XIV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 24.09.2019 ö Beschliessend 5

Beschluss

Den organisierten und nicht organisierten Jugendverbänden in der Stadt Gunzenhausen werden auch im Jahr 2019 freiwillige Zuschüsse gewährt.

Die Jugendverbände erhalten pro Mitglied (bis 18 Jahre mit Wohnsitz in Gunzenhausen einschl. Stadtteile) einen Zuschuss in Höhe von 5,00 EUR.

Für die in beigefügter Aufstellung aufgelisteten 13 Jugendverbände werden für insgesamt 264 Jugendliche 

       1.320,00 EUR

gewährt.

Die Förderung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6. Sportförderung der Stadt Gunzenhausen; Antrag des SV Unterwurmbach vom 13.06.2019 auf Förderung herausragender Leistungen für Morawek Jonas und Morawek Lena (Softball/Baseball)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 6. Sitzung (37./XIV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 24.09.2019 ö Beschliessend 6

Beschluss

Der Ausschuss für Bildung und Soziales nimmt den Antrag des SV Unterwurmbach vom 13.06.2019 zur Kenntnis.

Die Sparte Baseball des SV Unterwurmbach erhält für herausragende sportliche Leistungen seiner beiden Nationalspieler Jonas und Lena Morawek eine Sonderzuwendung in Höhe von

                                                                         2 x 500,00 €. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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7. Sonstiges und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 6. Sitzung (37./XIV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 24.09.2019 ö 7
Datenstand vom 12.09.2023 09:32 Uhr