Datum: 28.11.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Stadthalle, Saal C
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:29 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:29 Uhr bis 20:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Erweiterung der Geltungsbereiche zu TOP 1 und 3
12 Sonstiges und Bekanntgaben
11.3 Darstellung der Auffassung der Vertreter des Bürgerbegehrens gemäß § 21 Abs. 3 BBS
11.2 Darstellung der Auffassung des Stadtrates gemäß § 21 Abs. 3 BBS
11.1 Entscheidung über ein Ratsbegehren zur B13 Ortsumfahrung
11 B13-Ortsumfahrung Schlungenhof - Ratsbegehren - Aussprache und Beschlussfassung (§ 21 Abs. 3 BBS)
10 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Bebauungsplanes „Landesamt für Schule“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 405/3 (Teilfläche), 441, 441/2, 441/4 (Teilfläche), 441/6 (Teilfläche), 456/2 (Teilfläche), 698/2, 698/4 und 698/5 alle Gemarkung Gunzenhausen (Bahnhofstraße/ Nürnberger Straße), zur Ausweisung eines Sonstigen Sondergebiets „Verwaltung“; Aufstellungs- und Billigungsbeschluss
9 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Erlass einer Satzung über die Veränderungssperre im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Schlungenhof Mitte“, im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 16 und 20, beide Gemarkung Schlungenhof; Satzungsbeschluss
8 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des Bebauungsplanes „Schlungenhof Mitte“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 16 und 20, beide Gemarkung Schlungenhof; Umsetzung Einzelhandels- und Zentrenkonzept; Aufstellungsbeschluss
7 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 3. Änderung des Bebauungsplanes Gunzenhausen-Schlungenhof „Süd-Ost“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 114, 116, 117, 118, 120, 124/1, alle Gemarkung Schlungenhof; Umsetzung Einzelhandels- und Zentrenkonzept; Änderungsbeschluss
6 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des Bebauungsplanes „Schlungenhof Mitte“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 16, 17, 18, 18/1, 19, 20, 24, 25, 26, 27, 28, 29 (Teilfläche), 30, 57 (Teilfläche), 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80, 81, 82, 83, 83/1, 83/2, 84, 85, 85/1, 86, 87, 88, 89, 90, 91, 92, 93, 94, alle Gemarkung Schlungenhof; Umsetzung Einzelhandels- und Zentrenkonzept; Aufstellungsbeschluss
5 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Erlass einer Satzung über die Veränderungssperre im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Nördlich der Industriestraße“, im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 594/1 (Teilfläche), 597, 598, 598/4, 598/5, 606/1, 608, 617, 620, 622/4, 622/6, 622/7, alle Gemarkung Gunzenhausen; Satzungsbeschluss
4 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Änderung des Bebauungsplanes Gunzenhausen „Spitalwald“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 621/1, 621/2, 621/3, 1595/442, 1595/443, 1595/444, 1595/464, 1595/479, alle Gemarkung Gunzenhausen; Umsetzung Einzelhandels- und Zentrenkonzept; Änderungsbeschluss
3 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 5. Änderung des Bebauungsplanes Gunzenhausen „Nord-Ost“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 580, 583/3, 587, 587/3, 587/4, 587/8, 587/9, 587/14, 593/1, 595, 595/1, 617/1, 617/3, 617/4, 617/6, 617/7, 619, 1597/12 (Teilfläche) alle Gemarkung Gunzenhausen; Umsetzung Einzelhandels- und Zentrenkonzept; Änderungsbeschluss
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des Bebauungsplanes „Nördlich der Industriestraße“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 594/1 (Teilfläche), 597, 598, 598/4, 598/5, 606/1, 608, 617, 620, 622/4, 622/6, 622/7, alle Gemarkung Gunzenhausen; Umsetzung Einzelhandels- und Zentrenkonzept; Aufstellungsbeschluss

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1. Erweiterung der Geltungsbereiche zu TOP 1 und 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 15. Sitzung (83./XIV) des STADTRATES 28.11.2019 ö Beschliessend 1

Beschluss

Auf Antrag der SPD-Stadtratsfraktion, Frau Angela Schmidt, sowie auf Vorschlag des Ersten Bürgermeisters Karl-Heinz Fitz, werden die TOP 1 und 3 wie unten aufgeführt wegen der Dringlichkeit erweitert und deren Behandlung zugestimmt.

TOP 1: Erweiterung auf die gesamte Industriestraße

TOP 3: Erweiterung auf die gesamte Ansbacher Straße sowie die Laubenzedler Straße

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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12. Sonstiges und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 15. Sitzung (83./XIV) des STADTRATES 28.11.2019 ö 12
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11.3. Darstellung der Auffassung der Vertreter des Bürgerbegehrens gemäß § 21 Abs. 3 BBS

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 15. Sitzung (83./XIV) des STADTRATES 28.11.2019 ö Beschliessend 11.3

Beschluss

Der Stadtrat nimmt die Darstellung der Auffassung der Vertreter des Bürgerbegehrens gemäß § 21 Abs. 3 BBS zur Kenntnis und beschließt:

Die Darstellung enthält folgende ehrverletzende, wahrheitswidrige, unsachliche oder zu lange Äußerung und wird deshalb mit der Darstellung der Auffassung des Stadtrates nicht veröffentlicht:

„Ein Ratsbegehren mit umgekehrter Fragestellung ist überflüssig. Es stiftet vielmehr Verwirrung beim Bürger.“

Die weitere Stellungnahme ist entsprechend zu veröffentlichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 7

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11.2. Darstellung der Auffassung des Stadtrates gemäß § 21 Abs. 3 BBS

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 15. Sitzung (83./XIV) des STADTRATES 28.11.2019 ö Beschliessend 11.2

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, dass folgende Stellungnahme zu den Bürgerentscheiden am 19.01.2020 seitens der Stadt Gunzenhausen gemäß § 21 Abs. 3 BBS veröffentlicht und mit den Abstimmungsbenachrichtigungen veröffentlicht wird:

Begründung:

Eine Umfahrung um den Ortsteil Schlungenhof eröffnet die Möglichkeit, die Verkehrssituation für die Stadt, die Ortsteile und die ganze Region nachhaltig zu verbessern.

Belastungen durch Lärm, Abgase und Feinstaub der Ortsteilbürger/-innen von Schlungenhof werden erheblich reduziert.

Eine Umfahrung bietet die einmalige Chance, dass sich Schlungenhof als Ortsteil am Altmühlsee städtebaulich positiv entwickelt. Die Wohn- und Lebensqualität werden dadurch deutlich verbessert.

Der gesundheitsgefährdende Bahnlärm bei Laubenzedel wird wesentlich reduziert.

Die Innenstadt von Gunzenhausen wird vom Verkehr entlastet.

Die Umfahrung eröffnet die Chance besserer Radwegeverbindungen.

Vorhandene Bundesmittel für die B13-Umfahrung werden in Gunzenhausen eingesetzt und nicht für Straßenbaumaßnahmen andernorts verbaut.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 6

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11.1. Entscheidung über ein Ratsbegehren zur B13 Ortsumfahrung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 15. Sitzung (83./XIV) des STADTRATES 28.11.2019 ö Beschliessend 11.1

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, dass den Abstimmungsberechtigten ein eigenes Ratsbegehren gemäß Art. 18 a Abs. 2 GO i.V.m. § 8 BBS zur Abstimmung am 19.01.2020 vorgelegt wird.

Das Ratsbegehren erhält folgende Überschrift:

Verkehr raus – Gesundheit schützen – Lärm und Abgase STOPPEN


Es wird folgende Frage zur Abstimmung gestellt:

Sind Sie dafür, dass die Stadt Gunzenhausen den geplanten Neubau einer B13-Ortsumfahrung um Schlungenhof befürwortet und weiterhin unterstützt und damit die notwendigen Beschlüsse und Handlungen, insbesondere den Verkauf und/oder Tausch von dafür notwendigen städtischen Grundstücken vornehmen darf?


Dieses Ratsbegehren erhält gemäß § 22 Abs. 3 der BBS die Bezeichnung Bürgerentscheid 1. Das von den Herren Simon Scherer, Kilian Welser und Dr. Thomas Lutz eingereichte Bürgerbegehren erhält die Bezeichnung 2.

Nachdem es sich hier um zwei konkurrierende Bürgerentscheide handelt, ist gemäß Art. 18 a Abs. 2 Satz 3 GO eine Stichfrage (Stichentscheid) vorzusehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 7

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11. B13-Ortsumfahrung Schlungenhof - Ratsbegehren - Aussprache und Beschlussfassung (§ 21 Abs. 3 BBS)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 15. Sitzung (83./XIV) des STADTRATES 28.11.2019 ö Vorberatung 11
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10. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Bebauungsplanes „Landesamt für Schule“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 405/3 (Teilfläche), 441, 441/2, 441/4 (Teilfläche), 441/6 (Teilfläche), 456/2 (Teilfläche), 698/2, 698/4 und 698/5 alle Gemarkung Gunzenhausen (Bahnhofstraße/ Nürnberger Straße), zur Ausweisung eines Sonstigen Sondergebiets „Verwaltung“; Aufstellungs- und Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 12. Sitzung (75./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 11.11.2019 ö Beschliessend 2
Stadtrat 15. Sitzung (83./XIV) des STADTRATES 28.11.2019 ö Beschliessend 10

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung vom 11.11.2019, lfd. Nr. 822, beschließt der Stadtrat:

  1. Um den geplanten Neubau des Landesamts für Schule in Gunzenhausen baurechtlich zu ermöglichen, wird für den Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 405/3 (Teilfläche), 441, 441/2,  441/4 (Teilfläche), 441/6 (Teilfläche), 698/2, 698/4 und 698/5 alle Gemarkung Gunzenhausen (Bahnhofstraße/Nürnberger Straße) ein Bebauungsplan aufgestellt.

  1. Für den Geltungsbereich soll ein Sonstiges Sondergebiet „Verwaltung“ ausgewiesen werden.

  1. Die Bauleitplanung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Die Anpassung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Zuge der Berichtigung ohne separates Änderungsverfahren. Die Gesamtfläche des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes beträgt ca. 0,63 ha.

  1. Der vom Landschaftsplanungsbüro Ermisch & Partner, Roth, erstellte Bebauungsplan-vorentwurf vom 30.10.2019 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß
    § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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9. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Erlass einer Satzung über die Veränderungssperre im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Schlungenhof Mitte“, im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 16 und 20, beide Gemarkung Schlungenhof; Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 11. Sitzung (74./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 14.10.2019 ö Beschliessend 4
Stadtrat 13. Sitzung (81./XIV) des STADTRATES 23.10.2019 ö Vorberatung 8
Stadtrat 15. Sitzung (83./XIV) des STADTRATES 28.11.2019 ö Vorberatung 9
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8. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des Bebauungsplanes „Schlungenhof Mitte“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 16 und 20, beide Gemarkung Schlungenhof; Umsetzung Einzelhandels- und Zentrenkonzept; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 11. Sitzung (74./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 14.10.2019 ö Beschliessend 3
Stadtrat 13. Sitzung (81./XIV) des STADTRATES 23.10.2019 ö Vorberatung 7
Stadtrat 15. Sitzung (83./XIV) des STADTRATES 28.11.2019 ö Vorberatung 8
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7. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 3. Änderung des Bebauungsplanes Gunzenhausen-Schlungenhof „Süd-Ost“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 114, 116, 117, 118, 120, 124/1, alle Gemarkung Schlungenhof; Umsetzung Einzelhandels- und Zentrenkonzept; Änderungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 15. Sitzung (83./XIV) des STADTRATES 28.11.2019 ö Beschliessend 7

Beschluss

Der Stadtrat beschließt:

  1. Zur Umsetzung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts und somit zum Schutz des zentralen Versorgungsbereichs „Innenstadt“ beschließt der Stadtrat auf Grundlage des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB die 3. Änderung des Bebauungsplanes Gunzenhausen-Schlungenhof „Süd-Ost“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 114, 116, 117, 118, 120, 124, alle Gemarkung Schlungenhof. Die Änderung dient der Regelung bzw. Einschränkung von zulässigen Einzelhandelsnutzungen.

  1. Die Gesamtfläche des Geltungsbereiches beträgt ca. 1,8 ha. Der Geltungsbereich ist aus dem beigefügten Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, ersichtlich.

  1. Die ergänzenden Festsetzungen sind auf Grundlage des beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts der Firma Standort & Kommune Beratungs GmbH vom Dezember 2018 zu treffen. Der Entwurf des Bebauungsplanes ist dem Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung zur Billigung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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6. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des Bebauungsplanes „Schlungenhof Mitte“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 16, 17, 18, 18/1, 19, 20, 24, 25, 26, 27, 28, 29 (Teilfläche), 30, 57 (Teilfläche), 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80, 81, 82, 83, 83/1, 83/2, 84, 85, 85/1, 86, 87, 88, 89, 90, 91, 92, 93, 94, alle Gemarkung Schlungenhof; Umsetzung Einzelhandels- und Zentrenkonzept; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 15. Sitzung (83./XIV) des STADTRATES 28.11.2019 ö Beschliessend 6

Beschluss

Der Stadtrat beschließt:

  1. Zur Umsetzung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts und somit zum Schutz des zentralen Versorgungsbereichs „Innenstadt“ beschließt der Stadtrat auf Grundlage des § 1 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 9 Abs. 2 a BauGB die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes auf den Grundstücken Flur-Nrn. 16, 17, 18, 18/1, 19, 20, 21 (Teilfläche), 22, 24, 25, 26, 27, 28, 29 (Teilfläche), 30, 57 (Teilfläche), 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80, 81, 82, 83, 83/1, 83/2, 84, 85, 85/1, 86, 87, 88, 89, 90, 91, 92, 93, 94, alle Gemarkung Schlungenhof, mit Regelungen bzw. Einschränkungen in Bezug auf Einzelhandelsnutzungen.

  1. Die Bauleitplanung erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Die Gesamtfläche des Geltungsbereiches beträgt ca. 10,8 ha. Der Geltungsbereich ist aus dem beigefügten Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, ersichtlich.

  1. Die künftigen Festsetzungen sind auf Grundlage des beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts der Firma Standort & Kommune Beratungs GmbH vom Dezember 2018 zu treffen. Der Entwurf des einfachen Bebauungsplanes ist dem Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung zur Billigung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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5. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Erlass einer Satzung über die Veränderungssperre im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Nördlich der Industriestraße“, im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 594/1 (Teilfläche), 597, 598, 598/4, 598/5, 606/1, 608, 617, 620, 622/4, 622/6, 622/7, alle Gemarkung Gunzenhausen; Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 11. Sitzung (74./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 14.10.2019 ö Beschliessend 2
Stadtrat 13. Sitzung (81./XIV) des STADTRATES 23.10.2019 ö Vorberatung 6
Stadtrat 15. Sitzung (83./XIV) des STADTRATES 28.11.2019 ö Vorberatung 5
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4. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Änderung des Bebauungsplanes Gunzenhausen „Spitalwald“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 621/1, 621/2, 621/3, 1595/442, 1595/443, 1595/444, 1595/464, 1595/479, alle Gemarkung Gunzenhausen; Umsetzung Einzelhandels- und Zentrenkonzept; Änderungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 15. Sitzung (83./XIV) des STADTRATES 28.11.2019 ö Beschliessend 4

Beschluss

Der Stadtrat beschließt:

  1. Zur Umsetzung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts und somit zum Schutz des zentralen Versorgungsbereichs „Innenstadt“ beschließt der Stadtrat auf Grundlage des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB die Änderung des Bebauungsplanes Gunzenhausen „Spitalwald“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 621/1, 621/2, 621/3, 1595/442, 1595/443, 1595/444, 1595/464, 1595/479, alle Gemarkung Gunzenhausen. Die Änderung dient der Regelung bzw. Einschränkung von zulässigen Einzelhandelsnutzungen.

  1. Die Gesamtfläche des Geltungsbereiches beträgt ca. 3,9 ha. Der Geltungsbereich ist aus dem beigefügten Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, ersichtlich.

  1. Die ergänzenden Festsetzungen sind auf Grundlage des beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts der Firma Standort & Kommune Beratungs GmbH vom Dezember 2018 zu treffen. Der Entwurf des Bebauungsplanes ist dem Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung zur Billigung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 5. Änderung des Bebauungsplanes Gunzenhausen „Nord-Ost“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 580, 583/3, 587, 587/3, 587/4, 587/8, 587/9, 587/14, 593/1, 595, 595/1, 617/1, 617/3, 617/4, 617/6, 617/7, 619, 1597/12 (Teilfläche) alle Gemarkung Gunzenhausen; Umsetzung Einzelhandels- und Zentrenkonzept; Änderungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 15. Sitzung (83./XIV) des STADTRATES 28.11.2019 ö Beschliessend 3

Beschluss

Der Stadtrat beschließt:

  1. Zur Umsetzung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts und somit zum Schutz des zentralen Versorgungsbereichs „Innenstadt“ beschließt der Stadtrat auf Grundlage des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB die 5. Änderung des Bebauungsplanes Gunzenhausen „Nord-Ost“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 580, 583/3, 587, 587/3, 587/4, 587/8, 587/9, 587/14, 593/1, 595, 595/1, 617/1, 617/3, 617/4, 617/6, 617/7, 619, alle Gemarkung Gunzenhausen. Die Änderung dient der Regelung bzw. Einschränkung von zulässigen Einzelhandelsnutzungen.

  1. Die Gesamtfläche des Geltungsbereiches beträgt ca. 6,6 ha. Der Geltungsbereich ist aus dem beigefügten Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, ersichtlich.

  1. Die ergänzenden Festsetzungen sind auf Grundlage des beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts der Firma Standort & Kommune Beratungs GmbH vom Dezember 2018 zu treffen. Der Entwurf des Bebauungsplanes ist dem Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung zur Billigung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des Bebauungsplanes „Nördlich der Industriestraße“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 594/1 (Teilfläche), 597, 598, 598/4, 598/5, 606/1, 608, 617, 620, 622/4, 622/6, 622/7, alle Gemarkung Gunzenhausen; Umsetzung Einzelhandels- und Zentrenkonzept; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 11. Sitzung (74./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 14.10.2019 ö Beschliessend 1
Stadtrat 13. Sitzung (81./XIV) des STADTRATES 23.10.2019 ö Vorberatung 5
Stadtrat 15. Sitzung (83./XIV) des STADTRATES 28.11.2019 ö Beschliessend 2

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung vom 14.10.2019, lfd. Nr. 812, beschließt der Stadtrat:

  1. Zur Umsetzung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts und somit zum Schutz des zentralen Versorgungsbereichs „Innenstadt“ beschließt der Stadtrat auf Grundlage des § 1 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 9 Abs. 2 a BauGB die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes auf den Grundstücken Flur-Nrn. 594/1 (Teilfläche), 597, 598, 598/4, 598/5, 606/1, 608, 617, 620, 622/4, 622/6, 622/7, alle Gemarkung Gunzenhausen, mit Regelungen bzw. Einschränkungen in Bezug auf Einzelhandelsnutzungen.

  1. Die Bauleitplanung erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Die Gesamtfläche des Geltungsbereiches beträgt ca. 50.380 m². Der Geltungsbereich ist aus dem beigefügten Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, ersichtlich.

  1. Die künftigen Festsetzungen sind auf Grundlage des beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts der Firma Standort & Kommune Beratungs GmbH vom Dezember 2018 zu treffen. Der Entwurf des einfachen Bebauungsplanes ist dem Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung zur Billigung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.12.2020 09:23 Uhr