Datum: 04.12.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Haus des Gastes, Markgrafensaal
Gremium: Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 17:01 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 17:01 Uhr bis 17:01 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
7 Baugesuche
7.1 Bauvorhaben: Nutzungsänderung Wohnhaus als Ferienhaus Baugrundstück: Streudorf 109 Gemarkung: Streudorf Flur-Nr.: 73/13
7.2 Bauvorhaben: Errichtung Einfamilienhaus mit Doppelgarage, Abstellraum und zwei Stellplätzen Baugrundstück: Wald 36f Gemarkung: Wald Flur-Nr.: 21/2
8 Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes
9 Umbaumaßnahme Rathaus; Barrierefreier Umbau, Brandschutz, gestalterische Aufwertung Foyer; Auftragsvergabe Heizungsanlage mit Umluftkühlgeräten und Kälteverrohrung
10 Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes
11 Umbaumaßnahme Rathaus; Barrierefreier Umbau, Brandschutz, gestalterische Aufwertung Foyer; Auftragsvergabe Kaltwasseranlage
12 Sonstiges und Bekanntgaben
12.1 Hinweiszeichen wegen Bahnbrücke in der Raiffeisenstraße
12.2 Verkehrsspiegel Kreuzung Hauptstraße/Raiffeisenstraße Unterwurmbach
6 Aufstellung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i. V. m. Art. 64 BayBO durch die Verwaltung für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1 bis 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO
5 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des Bebauungsplanes „Alte Mälzerei II“ im Bereich des Grundstücks Flur-Nr. 812/3 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen (Ansbacher Straße) zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes, Antrag vom 25.11.2019 Aufstellungsbeschluss
4 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des Bebauungsplanes „Alte Mälzerei I“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nr. 812/2, 812/3 (Teilfläche), 814/5 (Teilfläche), alle Gemarkung Gunzenhausen (Ansbacher Straße) zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes, Antrag vom 25.11.2019 Aufstellungsbeschluss
3 Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Gunzenhausen Süd, Teilbaugebiet V“ durch Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 1482/107, 1482/22, 1482/106, alle Gemarkung Gunzenhausen (Albert-Schweitzer-Straße/Elsa-Brändström-Straße) für die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern, Antrag vom 20.11.2019 Billigungsbeschluss
2 Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Gunzenhausen Süd, Teilbaugebiet V“ durch Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 1482/107, 1482/22, 1482/106, alle Gemarkung Gunzenhausen (Albert-Schweitzer-Straße/Elsa-Brändström-Straße) für die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern, Antrag vom 20.11.2019 Änderungsbeschluss
1 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Städtebauförderung; Aufstellung des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogrammes 2020

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7. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 13. Sitzung (76./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 04.12.2019 ö Vorberatung 7
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7.1. Bauvorhaben: Nutzungsänderung Wohnhaus als Ferienhaus Baugrundstück: Streudorf 109 Gemarkung: Streudorf Flur-Nr.: 73/13

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 13. Sitzung (76./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 04.12.2019 ö Beschliessend 7.1

Beschluss

1.        Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB nicht erteilt.

2.        Einer Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Streudorf Süd“, 2. Änderung im Hinblick auf die Nutzung eines Wohnhauses als Beherbergungsbetrieb (Ferienwohnung) wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7.2. Bauvorhaben: Errichtung Einfamilienhaus mit Doppelgarage, Abstellraum und zwei Stellplätzen Baugrundstück: Wald 36f Gemarkung: Wald Flur-Nr.: 21/2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 13. Sitzung (76./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 04.12.2019 ö Beschliessend 7.2

Beschluss

1.        Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

  1. Den Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Gunzenhausen, Wald III“ im Hinblick auf
    -die Überschreitung der Baugrenze durch Garage und Abstellraum,
    -die Nichteinhaltung der Dachgestaltung der Garage,
    -die Überschreitung der festgesetzten Stellplatzfläche,
    -die Nichteinhaltung der Festsetzung zu Dachflächenfenstern
    -die Nichteinhaltung der Festsetzung zur Fenstergestaltung und
    -die Nichteinhaltung der Festsetzung zur Oberflächenwasserbeseitigung
    wird zugestimmt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Gunzenhausen, Wald III“ sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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8. Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 13. Sitzung (76./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 04.12.2019 ö Beschliessend 8

Beschluss

Die Mitglieder des Ausschusses für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung beschließen über die Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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9. Umbaumaßnahme Rathaus; Barrierefreier Umbau, Brandschutz, gestalterische Aufwertung Foyer; Auftragsvergabe Heizungsanlage mit Umluftkühlgeräten und Kälteverrohrung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 13. Sitzung (76./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 04.12.2019 ö Beschliessend 9
Stadtrat 16. Sitzung (84./XIV) des STADTRATES 18.12.2019 ö Beschliessend 8

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung empfiehlt den Stadtrat:

Der Auftrag für die Heizungsanlage mit Umluftkühlgeräten und Kälteverrohrung wird an die Firma

GSH Heizungsbau
Hauptstraße 26
91522 Ansbach

zu den Einheitspreisen des Angebotes vom 29.11.2019 erteilt.

Die Auftragssumme beträgt 483.818,84 €  einschl. 19 % Mwst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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10. Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 13. Sitzung (76./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 04.12.2019 ö Beschliessend 10

Beschluss

Die Mitglieder des Ausschusses für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung beschließen über die Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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11. Umbaumaßnahme Rathaus; Barrierefreier Umbau, Brandschutz, gestalterische Aufwertung Foyer; Auftragsvergabe Kaltwasseranlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 13. Sitzung (76./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 04.12.2019 ö Beschliessend 11

Beschluss

Der Auftrag für die Kaltwasseranlage wird an die Firma

Jura-Kälte GmbH
Abertzhausen 15
91180 Heideck

zu den Einheitspreisen des Angebotes vom 28.11.2019 erteilt.

Die Auftragssumme beträgt 74.375,00 €  einschl. 19 % Mwst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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12. Sonstiges und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 13. Sitzung (76./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 04.12.2019 ö 12
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12.1. Hinweiszeichen wegen Bahnbrücke in der Raiffeisenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 13. Sitzung (76./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 04.12.2019 ö Vorberatung 12.1
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12.2. Verkehrsspiegel Kreuzung Hauptstraße/Raiffeisenstraße Unterwurmbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 13. Sitzung (76./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 04.12.2019 ö Vorberatung 12.2
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6. Aufstellung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i. V. m. Art. 64 BayBO durch die Verwaltung für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1 bis 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 13. Sitzung (76./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 04.12.2019 ö Beschliessend 6

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die Aufstellung vom 26.11.2019 über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1, 2 und 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO durch die Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des Bebauungsplanes „Alte Mälzerei II“ im Bereich des Grundstücks Flur-Nr. 812/3 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen (Ansbacher Straße) zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes, Antrag vom 25.11.2019 Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 13. Sitzung (76./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 04.12.2019 ö Beschliessend 5
Stadtrat 16. Sitzung (84./XIV) des STADTRATES 18.12.2019 ö Beschliessend 7

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung empfiehlt dem Stadtrat:

  1. Der Antrag vom 25.11.2019 auf Aufstellung des Bebauungsplanes „Alte Mälzerei II“ im Bereich des Grundstücks Flur-Nr. 812/3 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen (Ansbacher Straße) zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

2.        Die Bauleitplanung erfolgt auf Kosten des Antragstellers im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB. Die Gesamtfläche des künftigen Geltungsbereiches beträgt ca. 4.500 m². Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.

3.        Durch den Antragsteller ist ein städtebaulicher Vertrag vorzubereiten und mit der Stadt Gunzenhausen abzustimmen. Dieser ist vor Satzungsbeschluss abzuschließen und dem Stadtrat zur Billigung vorzulegen.

4.        Die künftigen Festsetzungen sind einvernehmlich mit der Stadt Gunzenhausen abzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des Bebauungsplanes „Alte Mälzerei I“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nr. 812/2, 812/3 (Teilfläche), 814/5 (Teilfläche), alle Gemarkung Gunzenhausen (Ansbacher Straße) zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes, Antrag vom 25.11.2019 Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 13. Sitzung (76./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 04.12.2019 ö Beschliessend 4
Stadtrat 16. Sitzung (84./XIV) des STADTRATES 18.12.2019 ö Beschliessend 6

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung empfiehlt dem Stadtrat:

  1. Der Antrag vom 25.11.2019 auf Aufstellung des Bebauungsplanes „Alte Mälzerei I“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nr. 812/2, 812/3 (Teilfläche), 814/5 (Teilfläche),
alle Gemarkung Gunzenhausen (Ansbacher Straße) zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

2.        Die Bauleitplanung erfolgt auf Kosten des Antragstellers im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB. Die Gesamtfläche des künftigen Geltungsbereiches beträgt ca. 11.200 m². Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.

3.        Durch den Antragsteller ist ein städtebaulicher Vertrag vorzubereiten und mit der Stadt Gunzenhausen abzustimmen. Dieser ist vor Satzungsbeschluss abzuschließen und dem Stadtrat zur Billigung vorzulegen.

4.        Die künftigen Festsetzungen sind einvernehmlich mit der Stadt Gunzenhausen abzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Gunzenhausen Süd, Teilbaugebiet V“ durch Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 1482/107, 1482/22, 1482/106, alle Gemarkung Gunzenhausen (Albert-Schweitzer-Straße/Elsa-Brändström-Straße) für die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern, Antrag vom 20.11.2019 Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 13. Sitzung (76./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 04.12.2019 ö Beschliessend 3
Stadtrat 16. Sitzung (84./XIV) des STADTRATES 18.12.2019 ö Beschliessend 5

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung empfiehlt dem Stadtrat:

  1. Der im Auftrag des Antragstellers durch das Landschaftsplanungsbüro Ermisch & Partner, Roth, erstellte Bebauungsplanentwurf vom 04.12.2019 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß
    § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Gunzenhausen Süd, Teilbaugebiet V“ durch Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 1482/107, 1482/22, 1482/106, alle Gemarkung Gunzenhausen (Albert-Schweitzer-Straße/Elsa-Brändström-Straße) für die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern, Antrag vom 20.11.2019 Änderungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 13. Sitzung (76./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 04.12.2019 ö Beschliessend 2
Stadtrat 16. Sitzung (84./XIV) des STADTRATES 18.12.2019 ö Beschliessend 4

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung empfiehlt dem Stadtrat:

  1. Der Antrag vom 20.11.2019 auf Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Gunzenhausen Süd, Teilbaugebiet V“ durch Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 1482/107, 1482/22, 1482/106, alle Gemarkung Gunzenhausen (Albert-Schweitzer-Straße/Elsa-Brändström-Straße), zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

  1. Die Bauleitplanung erfolgt auf Kosten des Antragstellers im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB. Die Gesamtfläche des Geltungsbereiches der Änderung beträgt ca. 2.500 m².

  1. Durch den Antragsteller ist ein Durchführungsvertrag vorzubereiten und mit der Stadt Gunzenhausen abzustimmen. Dieser ist vor Satzungsbeschluss abzuschließen und dem Stadtrat zur Billigung vorzulegen.

  1. Die künftigen Festsetzungen sind einvernehmlich mit der Stadt Gunzenhausen abzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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1. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Städtebauförderung; Aufstellung des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogrammes 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 13. Sitzung (76./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 04.12.2019 ö Beschliessend 1
Stadtrat 16. Sitzung (84./XIV) des STADTRATES 18.12.2019 ö Beschliessend 3

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung empfiehlt dem Stadtrat:

Folgende städtebauliche Sanierungsmaßnahmen werden zur Aufnahme in das Bund-Länder- Städtebauförderungsprogramm 2020 angemeldet:

Altstadt Gunzenhausen
  1. Vorbereitungen:
  • Modernisierungsgutachten        20.000,00 €
  • Ergänzungen der vorbereitenden Untersuchungen (Bebauungspläne)        15.000,00 €
2.        Grunderwerb:        10.000,00 €
3.        Ordnungsmaßnahmen:
  • Verkehrslenkende Maßnahmen am Marktplatz durch versenkbare Poller        90.000,00 €
  • Verlagerung von Gewerbebetrieben        30.000,00 €
  • Umsetzung von Maßnahmen aus den Handlungsempfehlungen ISEK        100.000,00 €
  • Abbruch weiterer Gebäude im Sanierungsgebiet VIII                  50.000,00 €
  • Neugestaltung des Rathaushofes        100.000,00 €
  • Errichtung eines neuen WC-Gebäudes am Schießwasen        270.000,00 €
  • Neugestaltung des Busparkplatzes am Schießwasen        50.000,00 €
4.        Baumaßnahmen:
-        Aufwertung und Neugestaltung des Eingangsbereiches im Rathaus        62.000,00 €
  • Sonstige private Modernisierungsmaßnahmen        50.000,00 €
  • Sonstige private Fassadensanierungsmaßnahmen        60.000,00 €
5.        Sonstiges:
  • Vergütungen an Städteplaner für begleitende Stellungnahmen und Gutachten        30.000,00 €
  • Projektmanagement Aktive Stadt- und Ortsteilzentren        61.000,00 €
       Summe Altstadt Gunzenhausen        998.000,00 €

Die Stadt Gunzenhausen wird den ihr obliegenden Finanzierungsanteil an den entstehenden Kosten erbringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.09.2020 15:47 Uhr