Datum: 18.12.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Stadthalle, Saal C
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 15:00 Uhr bis 18:01 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:01 Uhr bis 18:09 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2020 der Stadt Gunzenhausen
1.1 Vorstellung des Haushaltsentwurfs durch Stadtkämmerer Stützer
1.2 Stellungnahme der Fraktionen und Aussprache
1.3 Beschlussfassungen zum Haushalt 2020
1.3.1 HAUSHALTSPLAN DER STADT GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2020
1.3.2 HAUSHALTSPLAN 2020 der STADT GUNZENHAUSEN; Finanzplan und Investitionsprogramm der Stadt Gunzenhausen für die Jahre 2019 bis 2023
1.3.3 Haushaltssatzung der STADT GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2020 - Stellenplan -
1.3.4 Haushaltssatzung der STADT GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2020
2 Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Gunzenhausen (BGS-EWS); Erlass der 7. Änderungssatzung
3 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Städtebauförderung; Aufstellung des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogrammes 2020
4 Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Gunzenhausen Süd, Teilbaugebiet V“ durch Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 1482/107, 1482/22, 1482/106, alle Gemarkung Gunzenhausen (Albert-Schweitzer-Straße/Elsa-Brändström-Straße) für die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern; Antrag vom 20.11.2019; Änderungsbeschluss
10.3 Dank des Bürgermeisters
10.2 Blühflächen
10.1 Anträge
10 Sonstiges und Bekanntgaben
9 Ehrungen
8 Umbaumaßnahme Rathaus; Barrierefreier Umbau, Brandschutz, gestalterische Aufwertung Foyer; Auftragsvergabe Heizungsanlage mit Umluftkühlgeräten und Kälteverrohrung
7 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des Bebauungsplanes „Alte Mälzerei II“ im Bereich des Grundstücks Flur-Nr. 812/3 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen (Ansbacher Straße) zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes; Antrag vom 25.11.2019; Aufstellungsbeschluss
6 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des Bebauungsplanes „Alte Mälzerei I“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nr. 812/2, 812/3 (Teilfläche), 814/5 (Teilfläche), alle Gemarkung Gunzenhausen (Ansbacher Straße) zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes; Antrag vom 25.11.2019; Aufstellungsbeschluss
5 Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Gunzenhausen Süd, Teilbaugebiet V“ durch Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 1482/107, 1482/22, 1482/106, alle Gemarkung Gunzenhausen (Albert-Schweitzer-Straße/Elsa-Brändström-Straße) für die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern; Antrag vom 20.11.2019; Billigungsbeschluss

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2020 der Stadt Gunzenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 16. Sitzung (84./XIV) des STADTRATES 18.12.2019 ö Vorberatung 1
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1.1. Vorstellung des Haushaltsentwurfs durch Stadtkämmerer Stützer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 16. Sitzung (84./XIV) des STADTRATES 18.12.2019 ö Vorberatung 1.1
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1.2. Stellungnahme der Fraktionen und Aussprache

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 16. Sitzung (84./XIV) des STADTRATES 18.12.2019 ö Vorberatung 1.2
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1.3. Beschlussfassungen zum Haushalt 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 16. Sitzung (84./XIV) des STADTRATES 18.12.2019 ö Vorberatung 1.3
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1.3.1. HAUSHALTSPLAN DER STADT GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 16. Sitzung (84./XIV) des STADTRATES 18.12.2019 ö Beschliessend 1.3.1

Beschluss

Dem Haushaltsplan der STADT GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2020 wird bei einem Haushaltsvolumen

a)        im  VERWALTUNGSHAUSHALT  von        39.571.700  Euro

b)        im  VERMÖGENSHAUSHALT  von        13.525.800  Euro

insgesamt        53.097.500  Euro

zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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1.3.2. HAUSHALTSPLAN 2020 der STADT GUNZENHAUSEN; Finanzplan und Investitionsprogramm der Stadt Gunzenhausen für die Jahre 2019 bis 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 16. Sitzung (84./XIV) des STADTRATES 18.12.2019 ö Beschliessend 1.3.2

Beschluss

Der Finanzplanung und dem Investitionsprogramm der  STADT GUNZENHAUSEN  für die Jahre
2019 bis 2023 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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1.3.3. Haushaltssatzung der STADT GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2020 - Stellenplan -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 16. Sitzung (84./XIV) des STADTRATES 18.12.2019 ö Beschliessend 1.3.3

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Personalausschusses vom 13.11.2019 (Beschluss-Nr. 132) stimmt der Stadtrat den Stellenplänen für Beamte und Beschäftigte und der Stellenübersicht für Bedienstete in der Probe- und Ausbildungszeit der Stadt Gunzenhausen für das Haushaltsjahr 2020 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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1.3.4. Haushaltssatzung der STADT GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 16. Sitzung (84./XIV) des STADTRATES 18.12.2019 ö Beschliessend 1.3.4

Beschluss

Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die  STADT GUNZENHAUSEN  folgende
Haushaltssatzung:














§ 1









Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020


wird hiermit festgesetzt;





er schließt















im VERWALTUNGSHAUSHALT




in den Einnahmen und Ausgaben mit



39.571.700 €
und







im VERMÖGENSHAUSHALT





in den Einnahmen und Ausgaben mit



13.525.800 €
ab.

















§ 2









Kreditaufnahmen für Investitionen und Investistions-
förderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.


       










§ 3









Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen



im Vermögenshaushalt wird auf



4.314.000 €
festgesetzt.







§ 4









Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern


werden wie folgt festgesetzt:














1.
G r u n d s t e u e r















a)
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

385 v. H.











b)
für die Grundstücke (B)


370 v. H.










2.
G e w e r b e s t e u e r



320 v. H.





§ 5









Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung


von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf


2.500.000 €
festgesetzt.















§ 6









E n t f ä l l t .









§ 7









Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2020 in Kraft.



Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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2. Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Gunzenhausen (BGS-EWS); Erlass der 7. Änderungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Hauptangelegenheiten, Finanzen und Digitalisierung 9. Sitzung (9./XIV) des Ausschusses für Hauptangelegenheiten, Finanzen und Digitalisierung 03.12.2019 ö Beschliessend 1
Stadtrat 16. Sitzung (84./XIV) des STADTRATES 18.12.2019 ö Beschliessend 2

Beschluss

Aufgrund der Empfehlung des Ausschusses für Hauptangelegenheiten, Finanzen und Digitalisierung (Beschluss Nr. 44 vom 03.12.2019) beschließt der Stadtrat:


Die

7. Satzung zur Änderung der
Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung der Stadt Gunzenhausen (BGS-EWS)
vom 26.09.2006

wird erlassen.

Der Satzungsentwurf ist Anlage und Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Städtebauförderung; Aufstellung des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogrammes 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 13. Sitzung (76./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 04.12.2019 ö Beschliessend 1
Stadtrat 16. Sitzung (84./XIV) des STADTRATES 18.12.2019 ö Beschliessend 3

Beschluss

Auf Grund der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung
(Beschluss-Nr. 832 vom 04.12.2019) beschließt der Stadtrat:

Folgende städtebauliche Sanierungsmaßnahmen werden zur Aufnahme in das Bund-Länder- Städtebauförderungsprogramm 2020 angemeldet:

Altstadt Gunzenhausen
  1. Vorbereitungen:
  • Modernisierungsgutachten        20.000,00 €
  • Ergänzungen der vorbereitenden Untersuchungen (Bebauungspläne)        15.000,00 €
2.        Grunderwerb:        10.000,00 €
3.        Ordnungsmaßnahmen:
  • Verkehrslenkende Maßnahmen am Marktplatz durch versenkbare Poller        90.000,00 €
  • Verlagerung von Gewerbebetrieben        30.000,00 €
  • Umsetzung von Maßnahmen aus den Handlungsempfehlungen ISEK        100.000,00 €
  • Abbruch weiterer Gebäude im Sanierungsgebiet VIII                  50.000,00 €
  • Neugestaltung des Rathaushofes        100.000,00 €
  • Errichtung eines neuen WC-Gebäudes am Schießwasen        270.000,00 €
  • Neugestaltung des Busparkplatzes am Schießwasen        50.000,00 €
4.        Baumaßnahmen:
-        Aufwertung und Neugestaltung des Eingangsbereiches im Rathaus        62.000,00 €
  • Sonstige private Modernisierungsmaßnahmen        50.000,00 €
  • Sonstige private Fassadensanierungsmaßnahmen        60.000,00 €
5.        Sonstiges:
  • Vergütungen an Städteplaner für begleitende Stellungnahmen und Gutachten        30.000,00 €
  • Projektmanagement Aktive Stadt- und Ortsteilzentren        61.000,00 €
       Summe Altstadt Gunzenhausen        998.000,00 €

Die Stadt Gunzenhausen wird den ihr obliegenden Finanzierungsanteil an den entstehenden Kosten erbringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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4. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Gunzenhausen Süd, Teilbaugebiet V“ durch Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 1482/107, 1482/22, 1482/106, alle Gemarkung Gunzenhausen (Albert-Schweitzer-Straße/Elsa-Brändström-Straße) für die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern; Antrag vom 20.11.2019; Änderungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 13. Sitzung (76./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 04.12.2019 ö Beschliessend 2
Stadtrat 16. Sitzung (84./XIV) des STADTRATES 18.12.2019 ö Beschliessend 4

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung vom 04.12.2019, lfd. Nr. 833, beschließt der Stadtrat:

  1. Der Antrag vom 20.11.2019 auf Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Gunzenhausen Süd, Teilbaugebiet V“ durch Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 1482/107, 1482/22, 1482/106, alle Gemarkung Gunzenhausen (Albert-Schweitzer-Straße/Elsa-Brändström-Straße), zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

  1. Die Bauleitplanung erfolgt auf Kosten des Antragstellers im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB. Die Gesamtfläche des Geltungsbereiches der Änderung beträgt ca. 2.500 m².

  1. Durch den Antragsteller ist ein Durchführungsvertrag vorzubereiten und mit der Stadt Gunzenhausen abzustimmen. Dieser ist vor Satzungsbeschluss abzuschließen und dem Stadtrat zur Billigung vorzulegen.

  1. Die künftigen Festsetzungen sind einvernehmlich mit der Stadt Gunzenhausen abzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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10.3. Dank des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 16. Sitzung (84./XIV) des STADTRATES 18.12.2019 ö Vorberatung 10.3
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10.2. Blühflächen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 16. Sitzung (84./XIV) des STADTRATES 18.12.2019 ö Vorberatung 10.2
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10.1. Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 16. Sitzung (84./XIV) des STADTRATES 18.12.2019 ö Vorberatung 10.1
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10. Sonstiges und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 16. Sitzung (84./XIV) des STADTRATES 18.12.2019 ö 10
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9. Ehrungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 16. Sitzung (84./XIV) des STADTRATES 18.12.2019 ö Vorberatung 9
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8. Umbaumaßnahme Rathaus; Barrierefreier Umbau, Brandschutz, gestalterische Aufwertung Foyer; Auftragsvergabe Heizungsanlage mit Umluftkühlgeräten und Kälteverrohrung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 13. Sitzung (76./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 04.12.2019 ö Beschliessend 9
Stadtrat 16. Sitzung (84./XIV) des STADTRATES 18.12.2019 ö Beschliessend 8

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung vom 04.12.2019, lfd. Nr. 841, beschließt der Stadtrat:

Der Auftrag für die Heizungsanlage mit Umluftkühlgeräten und Kälteverrohrung wird an die Firma
GSH Heizungsbau
Hauptstraße 26
91522 Ansbach
zu den Einheitspreisen des Angebotes vom 29.11.2019 erteilt.

Die Auftragssumme beträgt 483.818,84 €  einschl. 19 % Mwst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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7. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des Bebauungsplanes „Alte Mälzerei II“ im Bereich des Grundstücks Flur-Nr. 812/3 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen (Ansbacher Straße) zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes; Antrag vom 25.11.2019; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 13. Sitzung (76./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 04.12.2019 ö Beschliessend 5
Stadtrat 16. Sitzung (84./XIV) des STADTRATES 18.12.2019 ö Beschliessend 7

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung vom 04.12.2019, lfd. Nr. 836, beschließt der Stadtrat:

  1. Der Antrag vom 25.11.2019 auf Aufstellung des Bebauungsplanes „Alte Mälzerei II“ im Bereich des Grundstücks Flur-Nr. 812/3 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen (Ansbacher Straße) zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

2.        Die Bauleitplanung erfolgt auf Kosten des Antragstellers im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB. Die Gesamtfläche des künftigen Geltungsbereiches beträgt ca. 4.500 m². Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.

3.        Durch den Antragsteller ist ein städtebaulicher Vertrag vorzubereiten und mit der Stadt Gunzenhausen abzustimmen. Dieser ist vor Satzungsbeschluss abzuschließen und dem Stadtrat zur Billigung vorzulegen.

4.        Die künftigen Festsetzungen sind einvernehmlich mit der Stadt Gunzenhausen abzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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6. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des Bebauungsplanes „Alte Mälzerei I“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nr. 812/2, 812/3 (Teilfläche), 814/5 (Teilfläche), alle Gemarkung Gunzenhausen (Ansbacher Straße) zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes; Antrag vom 25.11.2019; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 13. Sitzung (76./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 04.12.2019 ö Beschliessend 4
Stadtrat 16. Sitzung (84./XIV) des STADTRATES 18.12.2019 ö Beschliessend 6

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung vom 04.12.2019, lfd. Nr. 835, beschließt der Stadtrat:

  1. Der Antrag vom 25.11.2019 auf Aufstellung des Bebauungsplanes „Alte Mälzerei I“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nr. 812/2, 812/3 (Teilfläche), 814/5 (Teilfläche),
alle Gemarkung Gunzenhausen (Ansbacher Straße) zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

2.        Die Bauleitplanung erfolgt auf Kosten des Antragstellers im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB. Die Gesamtfläche des künftigen Geltungsbereiches beträgt ca. 11.200 m². Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.

3.        Durch den Antragsteller ist ein städtebaulicher Vertrag vorzubereiten und mit der Stadt Gunzenhausen abzustimmen. Dieser ist vor Satzungsbeschluss abzuschließen und dem Stadtrat zur Billigung vorzulegen.

4.        Die künftigen Festsetzungen sind einvernehmlich mit der Stadt Gunzenhausen abzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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5. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Gunzenhausen Süd, Teilbaugebiet V“ durch Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 1482/107, 1482/22, 1482/106, alle Gemarkung Gunzenhausen (Albert-Schweitzer-Straße/Elsa-Brändström-Straße) für die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern; Antrag vom 20.11.2019; Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 13. Sitzung (76./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 04.12.2019 ö Beschliessend 3
Stadtrat 16. Sitzung (84./XIV) des STADTRATES 18.12.2019 ö Beschliessend 5

Beschluss

Entsprechend der Empfehlun g des Ausschusses für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung vom 04.12.2019, lfd. Nr. 834, beschließt der Stadtrat:

  1. Der im Auftrag des Antragstellers durch das Landschaftsplanungsbüro Ermisch & Partner, Roth, erstellte Bebauungsplanentwurf vom 04.12.2019 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß
    § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.12.2020 08:32 Uhr