Datum: 14.09.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Stadthalle, Tagungsraum Altmühltal
Gremium: Ausschuss für Bildung und Soziales
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 16:52 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 16:52 Uhr bis 16:52 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
5 Sonstiges und Bekanntgaben
4 Freiwillige Förderung der Jugendverbände in der Stadt Gunzenhausen im Jahr 2020
3 Sportförderung 2020
2 Besondere Sprachförderung in Kindergärten; Antrag des Evang. Inkl. Kinder- und Familienzentrum Wilhelm Löhe vom 06.07.2020 auf Änderung der Zugangsvoraussetzungen
1 Bayer. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG); Antrag des Evang.-Inklusiven Kinder- und Familienzentrums Wilhelm Löhe vom 06.07.2020 auf Verlängerung der Förderung einer zweiten und dritten zusätzlichen Integrationsfachkraft

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5. Sonstiges und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 2. Sitzung (2./XV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 14.09.2020 ö 5
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4. Freiwillige Förderung der Jugendverbände in der Stadt Gunzenhausen im Jahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 2. Sitzung (2./XV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 14.09.2020 ö 4

Beschluss

Den organisierten und nicht organisierten Jugendverbänden in der Stadt Gunzenhausen werden auch im Jahr 2020 freiwillige Zuschüsse gewährt.

Die Jugendverbände erhalten pro Mitglied (bis 18 Jahre mit Wohnsitz in Gunzenhausen, einschließlich Stadtteile einen Zuschuss in Höhe von 5,00 €.

Für die in beigefügter Aufstellung aufgelisteten 14 Jugendverbände werden für insgesamt 286 Jugendliche

1.430,-- €

gewährt.

Die Förderung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Sportförderung 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 2. Sitzung (2./XV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 14.09.2020 ö Beschliessend 3

Beschluss

I. Die Sportförderung 2020 wird wie folgt durchgeführt:
1. Barzuschuss:    

Der Barzuschuss an die Sportvereine beträgt je anrechenbares Vereinsmitglied für Erwachsene 5,00 € und für Jugendliche 10,00 €. Bezuschusst werden dabei die Vereinsmitglieder mit Wohnsitz in Gunzenhausen einschl. Ortsteile.
Vereine, für die sich aufgrund ihrer geringen Mitgliederzahlen ein Zuschuss unter 50,00 € errechnet, erhalten einen Mindestzuschuss in Höhe von 50,00 €.
Die Vereine erhalten für                4.154 Erwachsene        á   5,00 €        =        20.770,00 €
und für                                1.209 Jugendliche        á 10,00 €        =        12.090,00 €
sowie zweimal den Mindestzuschuss                        á 50,00 €        =                      100,00 €
abzüglich Förderung, die aufgrund Mindestzuschuss entfällt                =        ./.    75,00 €
                                                                                       -------------------------------
Barzuschuss insgesamt                                                                32.885,00 €

Darüberhinausgehende finanzielle Zuwendungen bei erhöhten Kosten, z. B. durch Fahrten, können nicht gewährt werden.

2. Übungsleiterzuschüsse:  

Angelehnt an die Förderung der Übungsleiter durch den Staat erhalten die Sportvereine für jede Mitgliedseinheit durch Übungsleiterlizenzen im Jahr 2020 eine Förderung von 0,29 €. Die Übungsleiterzuschüsse werden in der errechneten Höhe ausbezahlt. Die Vereine erhalten demnach im Jahr 2020 Übungsleiterzuschüsse gemäß beiliegender Aufstellung in Höhe von 20.765,16 €.

3. Sonderzuwendungen:  

Die Stadt gewährt auf Antrag eines Vereins für herausragende sportliche Leistungen finanzielle Sonderzuwendungen. Feste Regelungen hierfür werden gem. Beschluss Nr. 53 vom 19.04.2017 des Ausschusses für Bildung und Soziales nicht aufgestellt. Es wird ein Gesamtbetrag in Höhe von 4.000,00 € jährlich bereitgestellt. Der zuständige Ausschuss für Bildung und Soziales wird im Einzelfall über die Gewährung eines Zuschusses entscheiden.

4. Investitionen:  

Für Investitionen gewährt die Stadt Gunzenhausen gemäß der Richtlinien zur Förderung des Sports vom 23.03.2011 Zuschüsse in Höhe von 15 v. H. der förderfähigen Kosten, höchstens 40.000,00 € je Baumaßnahme.

Für die Anschaffung von beweglichen Sportgroßgeräten beträgt der Zuschuss der Stadt Gunzenhausen 15 v. H. der förderfähigen Kosten, höchstens 5.000,00 € für jede einzelne Maßnahme.

Der Zuschuss wird um jeweils 5 v. H. der förderfähigen Kosten gemindert, soweit der Bezirk Mittelfranken und/oder der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen Zuschüsse gewähren.
In besonderen Fällen kann ein Zuschuss über die festgelegten Fördersätze und Höchstbeträge hinaus gewährt werden, wenn z. B. die Anlagen auch anderen als vereinsinternen Zwecken (Schulsport u. a.) zur Verfügung stehen.


II. Des Weiteren nimmt der Ausschuss für Bildung und Soziales folgende Bezuschussungen für das Jahr 2019 zur Kenntnis:

Zuschüsse für Sportstätten-Nutzung 133.703,06 € 
Zuschüsse für vereinseigene Sportstätten 9.280,00  
Bereitstellung von städtischen Grundstücken 12.121,89 € 
Sonderzuwendungen für herausragende sportliche Leistungen 2.500,00 € 

Die Gesamtförderung im Jahr 2020 beträgt 211.255,11 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Besondere Sprachförderung in Kindergärten; Antrag des Evang. Inkl. Kinder- und Familienzentrum Wilhelm Löhe vom 06.07.2020 auf Änderung der Zugangsvoraussetzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 2. Sitzung (2./XV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 14.09.2020 ö Beschliessend 2

Beschluss

Der Ausschuss für Bildung und Soziales nimmt die Schreiben des Evang. Inkl. Kinder- und Familienzentrums Wilhelm Löhe vom 09.12.2019 und 06.07.2020 bezüglich der freiwilligen besonderen Sprachförderung und der gewünschten Zugangsvoraussetzungen zur Kenntnis. Die aktuelle Förderung wird an Kindergärten mit einem mindestens 30 %igen Anteil an Kindern nichtdeutschsprachiger Herkunft gewährt.

Der Beschluss Nr. 100 des Ausschusses für Bildung und Soziales vom 04.12.2019 wird dahingehend geändert, dass der Anteil an Kindern nichtdeutschsprachiger Herkunft (Faktor 1,3) als Voraussetzung für die freiwillige besondere Sprachförderung ab dem Bewilligungsjahr 2020 auf 25 % herabgesetzt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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1. Bayer. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG); Antrag des Evang.-Inklusiven Kinder- und Familienzentrums Wilhelm Löhe vom 06.07.2020 auf Verlängerung der Förderung einer zweiten und dritten zusätzlichen Integrationsfachkraft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 2. Sitzung (2./XV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 14.09.2020 ö Beschliessend 1

Beschluss

Der Ausschuss für Bildung und Soziales nimmt den Antrag des Kinder- und Familienzentrums Wilhelm Löhe vom 06.07.2020 auf Verlängerung der Übernahme von 80 % der Personalkosten für eine zweite und dritte zusätzliche Integrationsfachkraft zur Kenntnis.

Das Kreisjugendamt befürwortet mit Schreiben vom 12.08.2020 den Einsatz von zusätzlichem Fachpersonal (Integrationsfachkräfte mit 40 und 20 Wochenstunden) aufgrund der im Antrag dargelegten Verhältnisse.

Die Stadt Gunzenhausen stimmt deshalb ebenfalls der weiteren Förderung einer zweiten und dritten Integrationsfachkraft (40 Std. und 20 Std./Woche) zu.

Die zusätzlichen Integrationskräfte werden genehmigt, solange die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, jedoch längstens für den Zeitraum vom 01.09.2020 bis 31.08.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.12.2020 10:27 Uhr