Datum: 17.09.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Stadthalle, Tagungsraum Altmühltal
Gremium: Ausschuss für Hauptangelegenheiten, Finanzen und Digitalisierung
Öffentliche Sitzung, 14:00 Uhr bis 15:28 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 15:28 Uhr bis 15:46 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Informationen über ein kommunales Förderprogramm für Lastenfahrräder
2 Förderung der Denkmalpflege; Zuschuss der Stadt Gunzenhausen für die Instandsetzung der Evang.-Luth. Pfarrkirche „St. Peter“ in der Kirchengemeinde Stetten
3 Evang.-Luth. Kirchengemeinde Wald; Freiwilliger Zuschuss der Stadt Gunzenhausen für die Errichtung eines 2. Rettungsweges im Evang.-Luth. Kindergarten Wald
4 Kinder- und Jugendhilfe Bezzelhaus e. V.; Freiwilliger Zuschuss der Stadt Gunzenhausen für die Baumaßnahme des Bezzelhauses
5 Verwendung des Ortswappens von Pflaumfeld; Antrag von Herrn Siegfried Stoll, Autor einer Kinderbuchreihe
6 Verwendung des Stadtwappens; Antrag von Herrn Dominik Oeder
7 Anschaffung eines neuen Personalabrechnungssystems
8 Sachstand IT-Ausstattung Schulen
9 Sonstiges und Bekanntgaben
9.1 Zeiterfassung Bauhof
9.2 Warntag

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1. Informationen über ein kommunales Förderprogramm für Lastenfahrräder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Hauptangelegenheiten, Finanzen und Digitalisierung 3. Sitzung (3./XV) des Ausschusses für Hauptangelegenheiten, Finanzen und Digitalisierung 17.09.2020 ö Beschliessend 1

Beschluss

Der Ausschuss für Hauptangelegenheiten, Finanzen und Digitalisierung nimmt die Ausführung zu kommunalen Förderprogrammen für Lastenfahrräder zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird beauftragt, ein kommunales Förderprogramm für Gunzenhausen auszuarbeiten und dem Ausschuss zur Entscheidung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Förderung der Denkmalpflege; Zuschuss der Stadt Gunzenhausen für die Instandsetzung der Evang.-Luth. Pfarrkirche „St. Peter“ in der Kirchengemeinde Stetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Hauptangelegenheiten, Finanzen und Digitalisierung 3. Sitzung (3./XV) des Ausschusses für Hauptangelegenheiten, Finanzen und Digitalisierung 17.09.2020 ö Beschliessend 2

Beschluss

Auf Antrag des Evang.-Luth. Pfarramtes Stetten-Wald vom 30.04.2019 gewährt die Stadt Gunzenhausen für die Sanierung der Evang.-Luth. Pfarrkirche „St. Peter“ einen freiwilligen Denkmalpflegezuschuss in Höhe von

6.500,00 Euro.

Die Zuschusshöhe entspricht rund 5 v. H.  der geschätzten denkmalpflegerischen Mehraufwendungen in Höhe von ca. 130.000,00 Euro.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Evang.-Luth. Kirchengemeinde Wald; Freiwilliger Zuschuss der Stadt Gunzenhausen für die Errichtung eines 2. Rettungsweges im Evang.-Luth. Kindergarten Wald

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Hauptangelegenheiten, Finanzen und Digitalisierung 3. Sitzung (3./XV) des Ausschusses für Hauptangelegenheiten, Finanzen und Digitalisierung 17.09.2020 ö Beschliessend 3

Beschluss

Auf Antrag der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Wald, Herr Pfarrer Kelber vom 20.07.2020 gewährt die Stadt Gunzenhausen zu den Kosten für den Einbau eines 2. Rettungsweges in den bestehenden zweigruppigen Kindergarten Wald einen freiwilligen Zuschuss in Höhe von bis zu

6.800,00 EUR.

Diese Förderung entspricht 50 v.H. der voraussichtlichen Gesamtkosten.

Die Gesamtkosten sind nach Abschluss der Maßnahme durch Vorlage von Rechnungsbelegen nachzuweisen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt entsprechend nach dem tatsächlichen Kostenanfall.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Kinder- und Jugendhilfe Bezzelhaus e. V.; Freiwilliger Zuschuss der Stadt Gunzenhausen für die Baumaßnahme des Bezzelhauses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Hauptangelegenheiten, Finanzen und Digitalisierung 3. Sitzung (3./XV) des Ausschusses für Hauptangelegenheiten, Finanzen und Digitalisierung 17.09.2020 ö Beschliessend 4

Beschluss

Auf Antrag des Kinder- und Jugendhilfe Bezzelhaus e. V. vom 13.08.2020 durch Gesamtleitung Frau Kerstin Becher-Schröder ist die Stadt Gunzenhausen grundsätzlich bereit, für die Sanierung des bestehenden Hauptgebäudes des Bezzelhauses sowie für den Abriss und Wiederaufbau eines Anbaus einen freiwilligen Zuschuss zu gewähren. Über die Höhe des Zuschusses wird gesondert entschieden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Verwendung des Ortswappens von Pflaumfeld; Antrag von Herrn Siegfried Stoll, Autor einer Kinderbuchreihe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Hauptangelegenheiten, Finanzen und Digitalisierung 3. Sitzung (3./XV) des Ausschusses für Hauptangelegenheiten, Finanzen und Digitalisierung 17.09.2020 ö 5

Beschluss

Auf Antrag vom 18.07.2020 wird Herrn Siegfried Stoll stets widerruflich die Genehmigung erteilt, gem. Art. 4 Abs. 3 der Gemeindeordnung das Ortswappen von Pflaumfeld für die Veröffentlichung in der aktuellen Kinderbilderbuchreihe zu verwenden.

Es werden folgende Auflagen festgelegt:

  1. Die Art der Verwendung des Wappens darf keine Vermutung aufkommen lassen, dass die das Wappen benutzende Stelle eine städtische Einrichtung sei.
  2. Die Wiedergabe des Ortswappens muss originalgetreu sein und den Regeln der Wappenkunde entsprechen. Erfolgt die Wiedergabe farbig, so muss sie den hierfür angewandten heraldischen Regeln entsprechen.
  3. Die Verwendung des Ortswappens in Zusammenhang mit jugendgefährdendem, gewaltverherrlichendem, rassistischem oder rechtswidrigem Handeln bzw. Verhalten etc. ist nicht gestattet.
  4. Die Stadt Gunzenhausen kann die Genehmigung bei begründeten Fällen jederzeit widerrufen.
  5. Der Stadt Gunzenhausen ist jeweils ein Buch, in dem das Wappen verwendet wird, kostenlos zu überlassen.

Für diese Genehmigung wird eine Gebühr in Höhe von 30 € gem. Nr. 20 Anlage 2 des kommunalen Kostenverzeichnisses erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Verwendung des Stadtwappens; Antrag von Herrn Dominik Oeder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Hauptangelegenheiten, Finanzen und Digitalisierung 3. Sitzung (3./XV) des Ausschusses für Hauptangelegenheiten, Finanzen und Digitalisierung 17.09.2020 ö Beschliessend 6

Beschluss

Auf Antrag vom 06.07.2020 wird Herrn Dominik Oeder stets widerruflich die Genehmigung erteilt, gem. Art. 4 Abs. 3 der Gemeindeordnung das Stadtwappen der Stadt Gunzenhausen für die Bedruckung eines Miniatur-Rüstwagen der FF Gunzenhausen im Maßstab 1:87 zu verwenden.

Es werden folgende Auflagen festgelegt:

  1. Die Art der Verwendung des Wappens darf keine Vermutung aufkommen lassen, dass die das Wappen benutzende Stelle eine städtische Einrichtung sei. 
  2. Die Wiedergabe des Stadtwappens muss originalgetreu sein und den Regeln der Wappenkunde entsprechen. Erfolgt die Wiedergabe farbig, so muss sie den hierfür angewandten heraldischen Regeln entsprechen. 
  3. Die Verwendung des Stadtwappens in Zusammenhang mit jugendgefährdendem, gewaltverherrlichendem, rassistischem oder rechtswidrigem Handeln bzw. Verhalten etc. ist nicht gestattet. 
  4. Die Stadt Gunzenhausen kann die Genehmigung bei begründeten Fällen jederzeit widerrufen. 
  5. Der Stadt Gunzenhausen ist ein Modell des Rüstwagens der FF Gunzenhausen, bei dem das Wappen verwendet wird, kostenlos zu überlassen. 

Für diese Genehmigung wird eine Gebühr in Höhe von 30 € gem. Nr. 20 Anlage 2 des kommunalen Kostenverzeichnisses erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Anschaffung eines neuen Personalabrechnungssystems

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Hauptangelegenheiten, Finanzen und Digitalisierung 3. Sitzung (3./XV) des Ausschusses für Hauptangelegenheiten, Finanzen und Digitalisierung 17.09.2020 ö Beschliessend 7

Beschluss

Der Ausschuss für Hauptangelegenheiten, Finanzen und Digitalisierung nimmt die Sachverhaltsdarstellung der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt:

Der Auftrag zur Anschaffung eines neuen Personalabrechnungssystems wird auf Grundlage des Angebots vom 04.08.2020 als Installation im Rechenzentrum der
Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB)
Hansastraße 12 - 16
80686 München
erteilt.

Die Auftragssumme ist abhängig von den tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen für Installation, Konfiguration und Mitarbeiterschulung und beträgt voraussichtlich
26.903,23 Euro
zzgl. ggf. ges. MwSt.
Für die Softwarepflege und die Nutzung des zentralen Abrechnungssystems im Rechenzentrum werden jährliche Entgelte in Höhe von
23.561,88 Euro
zzgl. ggf. ges. MwSt.
fällig.

Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Verträge mit der AKDB zu schließen und gleichzeitig die bestehenden Verträge mit dem bisherigen Softwareanbieter zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Sachstand IT-Ausstattung Schulen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Hauptangelegenheiten, Finanzen und Digitalisierung 3. Sitzung (3./XV) des Ausschusses für Hauptangelegenheiten, Finanzen und Digitalisierung 17.09.2020 ö Vorberatung 8
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9. Sonstiges und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Hauptangelegenheiten, Finanzen und Digitalisierung 3. Sitzung (3./XV) des Ausschusses für Hauptangelegenheiten, Finanzen und Digitalisierung 17.09.2020 ö 9
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9.1. Zeiterfassung Bauhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Hauptangelegenheiten, Finanzen und Digitalisierung 3. Sitzung (3./XV) des Ausschusses für Hauptangelegenheiten, Finanzen und Digitalisierung 17.09.2020 ö Vorberatung 9.1
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9.2. Warntag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Hauptangelegenheiten, Finanzen und Digitalisierung 3. Sitzung (3./XV) des Ausschusses für Hauptangelegenheiten, Finanzen und Digitalisierung 17.09.2020 ö Vorberatung 9.2
Datenstand vom 22.10.2020 10:38 Uhr