Datum: 22.10.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Stadthalle
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:47 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:47 Uhr bis 22:29 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
7 Jahresrechnung 2019 der Stadt Gunzenhausen; Rechnungsergebnis
8 Jahresrechnung 2019 der Stadt Gunzenhausen; Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben
9 Jahresabschluss 2018 für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim der Hospitalstiftung Gunzenhausen
10 Jahresrechnung 2019 der Hospitalstiftung Gunzenhausen; Bildung und Übertragung von Haushaltsausgaberesten
11 Jahresrechnung 2019 der Hospitalstiftung Gunzenhausen; Rechnungsergebnis
12 Haushaltsplan der Hospitalstiftung für das Haushaltsjahr 2020
12.1 Haushaltsplan der Hospitalstiftung für das Haushaltsjahr 2020
12.2 Wirtschaftsplan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim der Hospitalstiftung Gunzenhausen für das Haushaltsjahr 2020
12.3 Haushaltssatzung der HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2020 - S t e l l e n p l a n -
12.4 Haushaltssatzung der Hospitalstiftung Gunzenhausen für das Haushaltsjahr 2020
13 Tätigkeitsbericht Kommunale Agenda 21 durch Frau Ingrid Pappler
14 Sonstiges und Bekanntgaben
6 Jahresrechnung 2019 der Stadt Gunzenhausen; Bildung und Übertragung von Haushaltsausgaberesten
5 Jahresrechnung 2019 der Stadt Gunzenhausen; Bildung von Haushaltseinnahmeresten
4 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gunzenhausen Süd, Teilbaugebiet I“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 1544/2, 1544/4, 1544/10, 1544/11, alle Gemarkung Gunzenhausen; Antrag vom 25.06.2020; Änderungs- und Billigungsbeschluss
3 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Jahnstraße“ zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes für die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 811/50, 811/51, 811/5 u. 814/9, alle Gemarkung Gunzenhausen; Billigungsbeschluss
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des Bebauungsplanes „Nördlich der Industriestraße“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 594/1 (Teilfläche), 597, 598, 598/4, 598/5, 606/1, 608, 617, 620, 622/4, 622/6, 622/7, alle Gemarkung Gunzenhausen; Umsetzung Einzelhandels- und Zentrenkonzept; Billigungsbeschluss
1 Abwasseranlage Gunzenhausen; Kanalanschluss Stadtteil Filchenhard; Auftragsvergabe

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Anlage zu TOP 8.pdf

zum Seitenanfang

7. Jahresrechnung 2019 der Stadt Gunzenhausen; Rechnungsergebnis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Hauptangelegenheiten, Finanzen und Digitalisierung 4. Sitzung (4./XV) des Ausschusses für HAUPTANGELEGENHEITEN, FINANZEN und DIGITALISIERUNG 21.10.2020 ö Beschliessend 5
Stadtrat 7. Sitzung (7./XV) des STADTRATES 22.10.2020 ö Beschliessend 7

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Hauptangelegenheiten, Finanzen und Digitalisierung (Beschluss Nr. 17 vom 21.10.2020) beschließt der Stadtrat:


  1. Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Ergebnis der Jahresrechnung 2019 der Stadt Gunzenhausen, die in den wesentlichen Summen wie folgt abschließt:

       Verwaltungshaushalt
       Soll-Einnahmen und -Ausgaben        42.511.863,84 EUR

       Vermögenshaushalt
       Soll-Einnahmen und -Ausgaben        11.120.442,76 EUR

       Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den
       Vermögenshaushalt        6.403.432,96 EUR

       Zuführung an die allgemeine Rücklage        1.030.508,14 EUR

  1. Die Jahresrechnung 2019 wird zur örtlichen Rechnungsprüfung an den Rechnungsprüfungs-ausschuss des Stadtrates verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Jahresrechnung 2019 der Stadt Gunzenhausen; Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Hauptangelegenheiten, Finanzen und Digitalisierung 4. Sitzung (4./XV) des Ausschusses für HAUPTANGELEGENHEITEN, FINANZEN und DIGITALISIERUNG 21.10.2020 ö Beschliessend 6
Stadtrat 7. Sitzung (7./XV) des STADTRATES 22.10.2020 ö Beschliessend 8

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Hauptangelegenheiten, Finanzen und Digitalisierung (Beschluss Nr. 18 vom 21.10.2020) stimmt der Stadtrat im Rahmen des Rechnungsabschlusses 2019 den in Ziffer 1 der beiliegenden Zusammenstellung der Stadtkämmerei vom 13.10.2020 aufgelisteten überplanmäßigen Ausgaben von

       64.432,88 EUR im Verwaltungshaushalt und
         35.941,11 EUR im Vermögenshaushalt, insgesamt somit
       100.373,99 EUR

zu.

Gleichzeitig stimmt der Stadtrat entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Hauptangelegenheiten, Finanzen und Digitalisierung (Beschluss Nr. 18 vom 21.10.2020), der in Ziffer 2 der beiliegenden Zusammenstellung der Stadtkämmerei vom 13.10.2020 aufgeführten überplanmäßigen Ausgabe von

       315.576,00 EUR im Verwaltungshaushalt

ebenfalls zu .

Die Zusammenstellung vom 13.10.2020 ist Anlage und Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Jahresabschluss 2018 für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim der Hospitalstiftung Gunzenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 4. Sitzung (4./XV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 21.10.2020 ö Beschliessend 1
Stadtrat 7. Sitzung (7./XV) des STADTRATES 22.10.2020 ö Beschliessend 9

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Stiftungsausschusses (Beschluss Nr. 7 vom 21.10.2020) beschließt der Stadtrat:


1.        Der Jahresabschluss 2018 für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim, der mit einem Jahresfehlbetrag von 727.696,34 Euro abschließt, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

2.        Dem Vorschlag der Verwaltung, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen und im Wirtschaftsjahr 2019 in Höhe von 373.351,85 Euro durch eine Verringerung der Kapitalrücklage und in Höhe von 354.344,49 Euro durch eine Verringerung des Gewinnvortrages auszugleichen, wird zugestimmt.

3.        Der Jahresabschluss 2018 wird zur örtlichen Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss des Stadtrates verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Jahresrechnung 2019 der Hospitalstiftung Gunzenhausen; Bildung und Übertragung von Haushaltsausgaberesten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 4. Sitzung (4./XV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 21.10.2020 ö Beschliessend 2
Stadtrat 7. Sitzung (7./XV) des STADTRATES 22.10.2020 ö Beschliessend 10

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Stiftungsausschusses (Beschluss Nr. 8 vom 21.10.2020) beschließt der Stadtrat:


Im Rahmen des Rechnungsabschlusses 2019 wird der Bildung bzw. Übertragung folgender Haushaltsausgabereste im Vermögenshaushalt der Hospitalstiftung Gunzenhausen zugestimmt:

       HHSt. 4320.9280 -        Gewährung eines
               Darlehens        Bildung neuer HAR        500.000,00 EUR

       HHSt. 8800.9320        Grunderwerb        Bildung neuer HAR        104.154,83 EUR
                       
       HHSt. 8800.9400 -        Sanierung von Wohn- und
               Geschäftshäusern        Übertragung alter HAR          42.268,00 EUR

Gesamt:                        646.422,83 EUR

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. Jahresrechnung 2019 der Hospitalstiftung Gunzenhausen; Rechnungsergebnis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 4. Sitzung (4./XV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 21.10.2020 ö Beschliessend 3
Stadtrat 7. Sitzung (7./XV) des STADTRATES 22.10.2020 ö Beschliessend 11

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Stiftungsausschusses (Beschluss Nr. 9 vom 21.10.2020) beschließt der Stadtrat:

1.        Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Ergebnis der Jahresrechnung 2019 der Hospitalstiftung Gunzenhausen, die in den wesentlichen Summen wie folgt abschließt:

Verwaltungshaushalt
Soll-Einnahmen und -Ausgaben        444.686,48 EUR

Vermögenshaushalt
Soll-Einnahmen und -Ausgaben        650.000,00 EUR

Zuführung vom Verwaltungshaushalt
an den Vermögenshaushalt        260.058,17 EUR

Entnahme aus der allgemeinen Rücklage        130.059,03 EUR

2.        Die Jahresrechnung 2019 wird zur örtlichen Rechnungsprüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss des Stadtrates verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

12. Haushaltsplan der Hospitalstiftung für das Haushaltsjahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 7. Sitzung (7./XV) des STADTRATES 22.10.2020 ö Vorberatung 12
zum Seitenanfang

12.1. Haushaltsplan der Hospitalstiftung für das Haushaltsjahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 4. Sitzung (4./XV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 21.10.2020 ö Vorberatung 4
Stadtrat 7. Sitzung (7./XV) des STADTRATES 22.10.2020 ö Beschliessend 12.1

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Stiftungsausschusses (Beschluss Nr. 10 vom 21.10.2020) beschließt der Stadtrat:


Dem Haushaltsplan der HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2020 wird bei einem Haushaltsvolumen

a)        im  VERWALTUNGSHAUSHALT  von        448.600  Euro

b)        im  VERMÖGENSHAUSHALT  von        309.600  Euro

insgesamt        758.200  Euro

zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

12.2. Wirtschaftsplan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim der Hospitalstiftung Gunzenhausen für das Haushaltsjahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 4. Sitzung (4./XV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 21.10.2020 ö Beschliessend 4.2
Stadtrat 7. Sitzung (7./XV) des STADTRATES 22.10.2020 ö Beschliessend 12.2

Beschluss

Aufgrund der Empfehlung des Stiftungsausschusses (Beschluss Nr. 11 vom 21.10.2020) beschließt der Stadtrat:


Dem Wirtschaftsplan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim für das Haushaltsjahr 2020 wird bei einem Volumen

a)        im  ERFOLGSPLAN         in den Erträgen mit        7.270.500  Euro
               in den Aufwendungen mit        7.648.500  Euro
               Fehlbetrag        378.000  Euro

b)        im  VERMÖGENSPLAN         in Einnahmen und Ausgaben mit        3.325.900  Euro

zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

12.3. Haushaltssatzung der HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2020 - S t e l l e n p l a n -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 7. Sitzung (7./XV) des STADTRATES 22.10.2020 ö Beschliessend 12.3

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Personalausschusses vom 13.11.2019 (Beschluss-Nr. 132) stimmt der Stadtrat den Stellenplänen für Beschäftigte und der Stellenübersicht für Bedienstete in der Ausbildungszeit der Hospitalstiftung Gunzenhausen für das Haushaltsjahr 2020 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

12.4. Haushaltssatzung der Hospitalstiftung Gunzenhausen für das Haushaltsjahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 4. Sitzung (4./XV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 21.10.2020 ö Beschliessend 4.3
Stadtrat 7. Sitzung (7./XV) des STADTRATES 22.10.2020 ö Beschliessend 12.4

Beschluss

Aufgrund der Empfehlung des Stiftungsausschusses (Beschluss Nr. 12 vom 21.10.2020) beschließt der Stadtrat:


Aufgrund des Art. 20 des Bayer. Stiftungsgesetzes sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN folgende Haushaltssatzung:


§ 1










(1)
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt











im VERWALTUNGSHAUSHALT





in den Einnahmen und Ausgaben mit



448.600  €

und








im VERMÖGENSHAUSHALT






in den Einnahmen und Ausgaben mit



309.600  €

ab.



















(2)
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt
 










im ERFOLGSPLAN






in den Erträgen mit
in den Aufwendungen mit
Jahresfehlbetrag



7.270.500  €
7.648.500  €
378.000  €

und








im VERMÖGENSPLAN






in den Einnahmen und Ausgaben mit



3.325.900  €

ab.











§ 2










(1)
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im

Haushaltsplan sind nicht vorgesehen.










(2)
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen im Vermögensplan für das

Burkhard-von-Seckendorff-Heim wird auf
2.000.000  €

festgesetzt.























§ 3










(1)
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
 









(2)
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim

werden nicht festgesetzt.













§ 4











E n t f ä l l t





§ 5










(1)
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.










(2)
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach

dem Wirtschaftsplan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim wird auf
1.000.000 €

festgesetzt.



























§ 6











E n t f ä l l t .





















§ 7










Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2020 in Kraft.



Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

13. Tätigkeitsbericht Kommunale Agenda 21 durch Frau Ingrid Pappler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 7. Sitzung (7./XV) des STADTRATES 22.10.2020 ö Beschliessend 13

Beschluss

Der Stadtrat nimmt den Tätigkeitsbericht der Kommunalen Agenda 21 durch Frau Pappler zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

14. Sonstiges und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 7. Sitzung (7./XV) des STADTRATES 22.10.2020 ö 14
zum Seitenanfang

6. Jahresrechnung 2019 der Stadt Gunzenhausen; Bildung und Übertragung von Haushaltsausgaberesten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Hauptangelegenheiten, Finanzen und Digitalisierung 4. Sitzung (4./XV) des Ausschusses für HAUPTANGELEGENHEITEN, FINANZEN und DIGITALISIERUNG 21.10.2020 ö Beschliessend 4
Stadtrat 7. Sitzung (7./XV) des STADTRATES 22.10.2020 ö Beschliessend 6

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Hauptangelegenheiten, Finanzen und Digitalisierung (Beschluss Nr. 16 vom 21.10.2020) beschließt der Stadtrat:


Im Rahmen des Rechnungsabschlusses 2019 wird der Bildung und Übertragung von Haushalts-ausgaberesten wie folgt zugestimmt:

  1. Verwaltungshaushalt
Bildung von Haushaltsausgaberesten        318.029,66 EUR
Übertragung von Haushaltsausgaberesten                   0,00 EUR
Summe Verwaltungshaushalt        318.029,66 EUR


  1. Vermögenshaushalt
Bildung von Haushaltsausgaberesten        3.531.482,44 EUR
Übertragung von Haushaltsausgaberesten        1.228.308,86 EUR
Summe Vermögenshaushalt                              4.759.791,30 EUR

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Jahresrechnung 2019 der Stadt Gunzenhausen; Bildung von Haushaltseinnahmeresten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Hauptangelegenheiten, Finanzen und Digitalisierung 4. Sitzung (4./XV) des Ausschusses für HAUPTANGELEGENHEITEN, FINANZEN und DIGITALISIERUNG 21.10.2020 ö Beschliessend 3
Stadtrat 7. Sitzung (7./XV) des STADTRATES 22.10.2020 ö Beschliessend 5

Beschluss

Aufgrund der Empfehlung des Ausschusses für Hauptangelegenheiten, Finanzen und Digitalisierung (Beschluss Nr. 15 vom 21.10.2020) beschließt der Stadtrat:


Im Rahmen des Rechnungsabschlusses 2019 wird der Bildung von Haushaltseinnahmeresten im Vermögenshaushalt wie folgt zugestimmt:

Bildung von Haushaltseinnahmeresten        2.129.044,20 EUR

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gunzenhausen Süd, Teilbaugebiet I“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 1544/2, 1544/4, 1544/10, 1544/11, alle Gemarkung Gunzenhausen; Antrag vom 25.06.2020; Änderungs- und Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 8. Sitzung (8./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 13.10.2020 ö Vorberatung 7
Stadtrat 7. Sitzung (7./XV) des STADTRATES 22.10.2020 ö Beschliessend 4

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt vom 13.10.2020, lfd.-Nr. 49, beschließt der Stadtrat:

  1. Zum Zwecke der innerörtlichen Nachverdichtung wird der Bebauungsplan „Gunzenhausen Süd, Teilbaugebiet I im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 1544/2, 1544/4, 1544/10 und 1544/11, alle Gemarkung Gunzenhausen (Leonhardsruhstraße) geändert.

  1. Die Bauleitplanung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Eine Anpassung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich. Die Gesamtfläche des Änderungsbereiches des Bebauungsplanes beträgt ca. 3.770 m².

  1. Der von Herrn Architekt Heribert Schiller, Nürnberg, erstellte Bebauungsplanentwurf vom 30.10.2019 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß
    § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Jahnstraße“ zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes für die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 811/50, 811/51, 811/5 u. 814/9, alle Gemarkung Gunzenhausen; Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 8. Sitzung (8./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 13.10.2020 ö Vorberatung 6
Stadtrat 7. Sitzung (7./XV) des STADTRATES 22.10.2020 ö Beschliessend 3

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt vom 13.10.2020, lfd.-Nr. 48, beschließt der Stadtrat:

  1. Der durch das Ingenieurbüro Heller, Herrieden, erstellte Bebauungsplanentwurf mit Datum vom 28.09.2020 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß
    § 3 Abs. 1 BauGB und die vorgezogene Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des Bebauungsplanes „Nördlich der Industriestraße“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 594/1 (Teilfläche), 597, 598, 598/4, 598/5, 606/1, 608, 617, 620, 622/4, 622/6, 622/7, alle Gemarkung Gunzenhausen; Umsetzung Einzelhandels- und Zentrenkonzept; Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 8. Sitzung (8./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 13.10.2020 ö Beschliessend 5
Stadtrat 7. Sitzung (7./XV) des STADTRATES 22.10.2020 ö Beschliessend 2

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt vom 13.10.2020, lfd.-Nr. 47, beschließt der Stadtrat:

  1. Der durch das Ingenieurbüro Christofori & Partner, Heilsbronn, erstellte Bebauungsplanentwurf mit Datum vom 13.10.2020 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß
    § 3 Abs. 1 BauGB und die vorgezogene Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1. Abwasseranlage Gunzenhausen; Kanalanschluss Stadtteil Filchenhard; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 8. Sitzung (8./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 13.10.2020 ö Beschliessend 2
Stadtrat 7. Sitzung (7./XV) des STADTRATES 22.10.2020 ö Beschliessend 1

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt vom 13.10.2020, lfd.-Nr. 44, beschließt der Stadtrat den Auftrag zur Ausführung der Kanalbauarbeiten zum Anschluss des Stadtteils Filchenhard an die Kläranlage Gunzenhausen der Firma

A. Schmelzer Bau GmbH
Ludwig-Erhard-Straße 6
91639 Wolframs-Eschenbach

zu den Einheitspreisen des Angebotes vom 23.09.2020 zu erteilen.

Die Auftragssumme beträgt

589.623,02 € einschließlich 16% MwSt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.11.2020 09:10 Uhr