Datum: 16.12.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Stadthalle
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 15:00 Uhr bis 17:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 17:55 Uhr bis 18:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
4 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 39. Änderung des Flächennutzungsplanes Altmühlsee, Teilplan Gunzenhausen, von einer Fläche für die Landwirtschaft in eine gewerbliche Baufläche auf den Grundstücken Flur-Nrn. 199 (Teilfläche) und 200, beide Gemarkung Cronheim, Antrag vom 27.05.2020; Änderungs- und Billigungsbeschluss
5 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „2. Erweiterung des Betriebes Fa. Rupp“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 199 (Teilfläche) und 200, beide Gemarkung Cronheim zur Ausweisung eines Gewerbegebietes, Antrag vom 27.05.2020; Aufstellungs- und Billigungsbeschluss
6 Satzungsänderung des Zweckverbands Brombachsee; Dringliche Anordnung des Ersten Bürgermeisters gemäß Art. 37 Abs. 3 GO
7 Sonstiges und Bekanntgaben
7.1 Anträge
7.2 Ehrungen
7.3 Straßenreinigung
7.4 Sparkasse Ostvorstadt
7.5 Dankesworte
3 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) – Städtebauförderung; Aufstellung des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogrammes 2021
2 Satzung für die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr (Straßenreinigungsgebührensatzung); Erlass der 1. Änderungssatzung
1.3.4 Haushaltssatzung der STADT GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2021
1.3.3 Haushaltssatzung der STADT GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2021 - Stellenplan -
1.3.2 HAUSHALTSPLAN 2021 DER STADT GUNZENHAUSEN; Finanzplan und Investitionsprogramm der Stadt Gunzenhausen für die Jahre 2020 bis 2024
1.3.1 HAUSHALTSPLAN DER STADT GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2021
1.3 Beschlussfassungen zum Haushalt 2021
1.2 Stellungnahme der Fraktionen und Aussprache
1.1 Vorstellung des Haushaltsentwurfs durch Stadtkämmerer Ehalt
1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2021 der Stadt Gunzenhausen

Sitzungsdokumente öffentlich
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4. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 39. Änderung des Flächennutzungsplanes Altmühlsee, Teilplan Gunzenhausen, von einer Fläche für die Landwirtschaft in eine gewerbliche Baufläche auf den Grundstücken Flur-Nrn. 199 (Teilfläche) und 200, beide Gemarkung Cronheim, Antrag vom 27.05.2020; Änderungs- und Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 10. Sitzung (10./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 01.12.2020 ö Beschliessend 5
Stadtrat 9. Sitzung (9./XV) des STADTRATES 16.12.2020 ö Beschliessend 4

Beschluss

Gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt vom 01.12.2020, lfd.-Nr. 65, beschließt der Stadtrat:

  1. Der Antrag der Firma Rupp GmbH & Co. KG, Cronheim 62, 91710 Gunzenhausen vom 27.05.2020 (Eingang Stadt Gunzenhausen) auf Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes Altmühlsee, Teilplan Gunzenhausen von einer Fläche für die Landwirtschaft in eine gewerbliche Baufläche im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 199 (Teilfläche) und 200, beide Gemarkung Cronheim, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

2.        Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird für die gleiche Fläche ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB aufgestellt.

3.        Alle mit der Bauleitplanung verbundenen Kosten sind vom Antragsteller zu tragen. Hierzu ist ein Durchführungsvertrag (§ 12 BauGB) zwischen der Stadt Gunzenhausen und dem Antragsteller zu schließen.

4.        Der durch das Ingenieurbüro Klos GmbH & Co. KG, Spalt, erstellte Flächennutzungsplan-änderungsentwurf mit Datum vom 01.12.2020 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

5.        Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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5. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „2. Erweiterung des Betriebes Fa. Rupp“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 199 (Teilfläche) und 200, beide Gemarkung Cronheim zur Ausweisung eines Gewerbegebietes, Antrag vom 27.05.2020; Aufstellungs- und Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 10. Sitzung (10./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 01.12.2020 ö Beschliessend 6
Stadtrat 9. Sitzung (9./XV) des STADTRATES 16.12.2020 ö Beschliessend 5

Beschluss

Gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt vom 01.12.2020, lfd.-Nr. 66, beschließt der Stadtrat:

  1. Der Antrag der Firma Rupp GmbH & Co. KG, Cronheim 62, 91710 Gunzenhausen, vom 27.05.2020 (Eingang Stadt Gunzenhausen) auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes samt Vorhaben- und Erschließungsplan mit Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB zur Ausweisung eines Gewerbegebietes im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 199 (Teilfläche) und 200, beide Gemarkung Cronheim, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Die Gesamtfläche des künftigen Geltungsbereiches beträgt ca. 1,03 ha.

2.        Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im Parallelverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt.

3.        Alle mit der Bauleitplanung verbundenen Kosten sind vom Antragsteller zu tragen. Hierzu ist ein Durchführungsvertrag (§ 12 BauGB) zwischen der Stadt Gunzenhausen und dem Antragsteller zu schließen.

4.        Der durch das Ingenieurbüro Klos GmbH & Co. KG, Spalt, erstellte Bebauungsplanentwurf mit Datum vom 01.12.2020 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

5.        Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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6. Satzungsänderung des Zweckverbands Brombachsee; Dringliche Anordnung des Ersten Bürgermeisters gemäß Art. 37 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung (9./XV) des STADTRATES 16.12.2020 ö Beschliessend 6

Beschluss

Der Stadtrat nimmt folgende dringliche Anordnung des Ersten Bürgermeisters Karl-Heinz Fitz gemäß Art. 37 Abs. 3 GO zur Kenntnis:

Zustimmung zur 17. Satzungsänderung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Brombachsee.

Wesentlicher Inhalt der Änderungssatzung ist die rechtliche Verankerung der Parkraumüberwachung sowie die Einführung eines kommunalen Ordnungsdienstes im Hoheitsgebiet des Zweckverbands Brombachsee.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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7. Sonstiges und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung (9./XV) des STADTRATES 16.12.2020 ö 7
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7.1. Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung (9./XV) des STADTRATES 16.12.2020 ö Vorberatung 7.1
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7.2. Ehrungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung (9./XV) des STADTRATES 16.12.2020 ö Vorberatung 7.2
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7.3. Straßenreinigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung (9./XV) des STADTRATES 16.12.2020 ö Vorberatung 7.3
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7.4. Sparkasse Ostvorstadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung (9./XV) des STADTRATES 16.12.2020 ö Vorberatung 7.4
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7.5. Dankesworte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung (9./XV) des STADTRATES 16.12.2020 ö Vorberatung 7.5
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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) – Städtebauförderung; Aufstellung des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogrammes 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 11. Sitzung (11./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 10.12.2020 ö Beschliessend 3
Stadtrat 9. Sitzung (9./XV) des STADTRATES 16.12.2020 ö Beschliessend 3

Beschluss

Auf Grund der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt
(Beschluss vom 10.12.2020) beschließt der Stadtrat:

Folgende städtebauliche Sanierungsmaßnahmen werden zur Aufnahme in das Bund-Länder- Städtebauförderungsprogramm 2021 angemeldet:

Altstadt Gunzenhausen
  1. Vorbereitungen:
  • Modernisierungsgutachten        20.000,00 €
  • Ergänzungen der vorbereitenden Untersuchungen (Bebauungspläne)        15.000,00 €
2.        Grunderwerb:        10.000,00 €
3.        Ordnungsmaßnahmen:
  • Verlagerung von Gewerbebetrieben        30.000,00 €
  • Umsetzung von Maßnahmen aus den Handlungsempfehlungen ISEK        100.000,00 €
  • Abbruch weiterer Gebäude im Sanierungsgebiet VIII                  50.000,00 €
  • Neugestaltung des Rathaushofes        330.000,00 €
  • Neugestaltung des Busparkplatzes am Schießwasen        50.000,00 €
4.        Baumaßnahmen:
-        Aufwertung und Neugestaltung des Eingangsbereiches im Rathaus        62.000,00 €
  • Sonstige private Modernisierungsmaßnahmen        50.000,00 €
  • Sonstige private Fassadensanierungsmaßnahmen        60.000,00 €
5.        Sonstiges:
  • Vergütungen an Städteplaner für begleitende Stellungnahmen und Gutachten        30.000,00 €
  • Projektmanagement Aktive Stadt- und Ortsteilzentren        61.000,00 €
       Summe Altstadt Gunzenhausen        868.000,00 €

Die Stadt Gunzenhausen wird den ihr obliegenden Finanzierungsanteil an den entstehenden Kosten erbringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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2. Satzung für die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr (Straßenreinigungsgebührensatzung); Erlass der 1. Änderungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Hauptangelegenheiten, Finanzen und Digitalisierung 7. Sitzung (7./XV) des Ausschusses für HAUPTANGELEGENHEITEN, FINANZEN und DIGITALISIERUNG 09.12.2020 ö Beschliessend 5
Stadtrat 9. Sitzung (9./XV) des STADTRATES 16.12.2020 ö Beschliessend 2

Beschluss

Entsprechend des Empfehlungsbeschlusses (Nr. 25/2020) des Ausschusses für Hauptangelegenheiten, Finanzen und Digitalisierung vom 09.12.2020 beschließt der Stadtrat:


Die

1. Satzung zur Änderung der
Satzung für die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr
(Straßenreinigungsgebührensatzung)
vom 03.12.2010

wird erlassen.

Der Satzungsentwurf ist Anlage und Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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1.3.4. Haushaltssatzung der STADT GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung (9./XV) des STADTRATES 16.12.2020 ö Beschliessend 1.3.4

Beschluss

Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die STADT GUNZENHAUSEN folgende  Haushaltssatzung:


§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021
wird hiermit festgesetzt;
er schließt

im  VERWALTUNGSHAUSHALT
in den Einnahmen und Ausgaben mit        39.638.400 €
und
im  VERMÖGENSHAUSHALT
in den Einnahmen und Ausgaben mit        10.201.000 €
ab.


§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf        2.300.000 €        
festgesetzt.


§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt wird auf        3.786.000 €
festgesetzt.


§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern
werden wie folgt festgesetzt:

1.        G r u n d s t e u e r        
       a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)        385 v. H.
       b) für die Grundstücke (B)        370 v. H.
2.        G e w e r b e s t e u e r        320 v. H.        


§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf        3.500.000,00 €
festgesetzt.

§ 6

E n t f ä l l t .


§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 4

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1.3.3. Haushaltssatzung der STADT GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2021 - Stellenplan -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung (9./XV) des STADTRATES 16.12.2020 ö Beschliessend 1.3.3

Beschluss

Der Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

Entsprechend der Empfehlung des Personalausschusses vom 17.11.2020 (Beschluss Nr. 14) stimmt der Stadtrat den Stellenplänen für Beamte und Beschäftigte und der Stellenübersicht für Bedienstete in der Probe- und Ausbildungszeit der Stadt Gunzenhausen für das Haushaltsjahr 2021 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 4

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1.3.2. HAUSHALTSPLAN 2021 DER STADT GUNZENHAUSEN; Finanzplan und Investitionsprogramm der Stadt Gunzenhausen für die Jahre 2020 bis 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung (9./XV) des STADTRATES 16.12.2020 ö Beschliessend 1.3.2

Beschluss

Der Finanzplanung und dem Investitionsprogramm der STADT GUNZENHAUSEN für die Jahre 2020 bis 2024 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 4

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1.3.1. HAUSHALTSPLAN DER STADT GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung (9./XV) des STADTRATES 16.12.2020 ö Beschliessend 1.3.1

Beschluss

Dem Haushaltsplan der STADT GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2021 wird bei einem Haushaltsvolumen

  1. Im VERWALTUNGSHAUSHALT von                39.638.400 €

  1. Im VERMÖGENSHAUSHALT von                10.201.000 €


       INSGESAMT                                                49.839.400 €


zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 4

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1.3. Beschlussfassungen zum Haushalt 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung (9./XV) des STADTRATES 16.12.2020 ö Vorberatung 1.3
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1.2. Stellungnahme der Fraktionen und Aussprache

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung (9./XV) des STADTRATES 16.12.2020 ö Vorberatung 1.2
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1.1. Vorstellung des Haushaltsentwurfs durch Stadtkämmerer Ehalt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung (9./XV) des STADTRATES 16.12.2020 ö Vorberatung 1.1
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1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2021 der Stadt Gunzenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung (9./XV) des STADTRATES 16.12.2020 ö Vorberatung 1
Datenstand vom 22.03.2021 12:38 Uhr